Stammdaten

Register
Amtsgericht Leipzig HRB 24608
Eingetragen
23.12.2008
Branche
Einzelhandel mit Kraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 tEinzelhandel mit Kraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 t oder wenigerTätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Kraftwagen
Gegenstand
der Reifenservice und -handel, der Baustoffhandel, der gewerbliche Güterkraftverkehr und die gewerbliche Personenbeförderung.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Anke Wogawa
seit 23.12.2008
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

04758 Oschatz, Am Zschöllauer Berg 47
26.000 €
100.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

RST W. Sladeck GmbH

Oschatz

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

BILANZ

AKTIVA

Einzelposten
Geschäftsjahr
EUR

Gesamt
Geschäftsjahr
EUR

Einzelposten
Vorjahr
EUR

Gesamt
Vorjahr
EUR

A. Anlagevermögen

I. Immaterielle Vermögensgegenstände

1,00

II. Sachanlagen

323.866,10

357.125,18

III. Finanzanlagen

520,00

520,00

B. Umlaufvermögen

I. Vorräte

63.126,00

29.183,00

II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

114.001,75

161.051,31

III. Wertpapiere

IV. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

47.074,12

42.676,65

C. Rechnungsabgrenzungsposten

8.542,71

4.495,00

Summe Aktiva

557.130,68

595.052,14



PASSIVA

Einzelposten
Geschäftsjahr
EUR

Gesamt
Geschäftsjahr
EUR

Einzelposten
Vorjahr
EUR

Gesamt
Vorjahr
EUR

A. Eigenkapital

120.188,31

205.015,49

B. Rückstellungen

55.211,00

53.959,00

C. Verbindlichkeiten

381.731,37

336.077,65

D. Rechnungsabgrenzungsposten

Summe Passiva

557.130,68

595.052,14

Anhang

zum 31. Dezember 2023

A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis 31. Dezember 2023 wurde nach den Vorschriften der §§ 236 ff HGB, insbesondere § 264 ff HGB (Jahresabschluss der Kapitalgesellschaft) aufgestellt.

Die Gesellschaft gilt gemäß § 267 HGB als "kleine Kapitalgesellschaft".

Bei der Offenlegung wird von den größenabhängigen Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften Gebrauch gemacht.

B. Bilanzierungs- und BewertungsMETHODEN

Der Ansatz der immateriellen Vermögensgegenstände und des Sachanlagevermögens erfolgte zu Anschaffungs- und Herstellungskosten vermindert um planmäßige Abschreibungen. Die Abschreibungen wurden unter Anwendung der linearen Abschreibungsmethode über die betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauern vorgenommen.

Die Bewertung der Vorräte erfolgte zu Einstandspreisen unter Berücksichtigung von Bezugsnebenkosten unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips. Soweit Bestandsrisiken vorlagen, die sich aus der Lagerdauer und verminderter Veräußerbarkeit ergaben, wurden Abwertungen vorgenommen.

Die Bewertung der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sowie der Bankguthaben erfolgte zum Nennbetrag.

Bei den Forderungen und den sonstigen Vermögensgegenständen wurden Einzelrisiken durch Abschreibungen in Form von Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Für das allgemeine Kreditrisiko wurde eine Pauschalwertberichtigung in Höhe von 0,5 % gebildet.

Der Nennbetrag des gezeichneten Kapitals betrug zum Bilanzstichtag EUR 26.000.

Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten. Sie wurden in Höhe der erwarteten Inanspruchnahme gebildet.

Verbindlichkeiten wurden mit den Rückzahlungsbeträgen angesetzt.

Im Übrigen sind die verschiedenen Bilanzpositionen zu Nennbeträgen ausgewiesen.

C. ANGABEN ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist gemäß § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

D. SONSTIGE ANGABEN

1. Haftungsverhältnisse gemäß § 268 Abs. 7 i.V. m. § 251 HGB bestehen nicht.

2. Zum Geschäftsführer ist Frau Anke Wogawa bestellt.

E. VERWENDUNG DES JAHRESERGEBNISSES

Die Geschäftsführung schlägt der Gesellschafterversammlung vor, den Jahresfehlbetrag des Geschäftsjahres 2023 auf neue Rechnung vorzutragen.

 

Oschatz, den 28. März 2025

gez. Wogawa

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 28. März 2025

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