Workpoint
Personaldienstleistungs GmbH
Karlsruhe
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.10.2017 bis zum 30.09.2018
Bilanz
Aktiva
|
|
30.9.2018
EUR |
30.9.2017
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
82.409,00 |
79.635,00 |
| I.
Sachanlagen |
82.409,00 |
79.635,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
632.616,41 |
608.590,04 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
419.022,61 |
414.388,34 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
213.593,80 |
194.201,70 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
9.376,98 |
9.193,55 |
| D.
Aktiver Unterschiedsbetrag aus der
Vermögensverrechnung |
9.018,55 |
9.390,28 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
733.420,94 |
706.808,87 |
Passiva
|
|
30.9.2018
EUR |
30.9.2017
EUR |
| A.
Eigenkapital |
124.804,51 |
101.236,46 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| 1.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
-12.183,00 |
-12.183,00 |
| 2.
eingefordertes Kapital |
12.817,00 |
12.817,00 |
| II.
Gewinnrücklagen |
0,00 |
0,00 |
| III.
Gewinnvortrag |
88.419,46 |
90.832,78 |
| IV.
Jahresüberschuss |
23.568,05 |
-2.413,32 |
| B.
Rückstellungen |
324.968,00 |
323.876,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
283.648,43 |
281.696,41 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
733.420,94 |
706.808,87 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den
Vorschriften des Dritten Buches des HGB (§§ 238
ff HGB) unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen
für Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff HGB)
sowie des GmbH-Gesetzes aufgestellt worden.
Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft
im Sinne von § 267 Abs. 1 HGB.
Soweit im Berichtsjahr hinsichtlich der im Vorjahr
von den Gliederungsvorschriften des HGB und des GmbHG
abweichenden Positionen der Bilanz- und Gewinn- und
Verlustrechnung Veränderungen vorgenommen wurden,
wurde dem Prinzip der Darstellungsstetigkeit (§ 265
Abs. 1 HGB) durch Anpassung der Vorjahreszahlen
entsprochen.
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden
gegenüber dem Vorjahr unverändert beibehalten,
soweit nicht neue Erkenntnisse eine abweichende Bewertung
erforderten bzw. sich durch den Ansatz der neuen HGB
Vorschriften nach BilRUG ergaben.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
AKTIVSEITE
A. Anlagevermögen
I. Sachanlagen
Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs-
oder Herstellungskosten, vermindert um die zulässigen
Abschreibungen, angesetzt. Die Abschreibungen erfolgen
unter Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen
Nutzungsdauer mit den handelsrechtlich zulässigen
Höchstsätzen.
Bewegliche Wirtschaftsgüter werden linear
abgeschrieben.
B. Umlaufvermögen
I. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände werden zum Nennwert
und unter Beachtung des Niederstwertprinzips angesetzt.
Innerhalb der Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände wird bei den Forderungen aus
Lieferungen und Leistungen allen erkennbaren Einzelrisiken
und dem allgemeinen Kreditrisiko durch angemessene
Abwertung Rechnung getragen.
Art der
Forderungen
|
Gesamt-
betrag
EURO
|
davon mit
einer Restlaufzeit
|
bis 1 Jahr EURO
|
über 1 Jahr EURO
|
Forderungen aus
Lieferungen und Leistungen
|
356.694,52
|
356.694,52
|
0,00
|
Sonstige
Vermögensgegenstände
|
62.328,09
|
62.328,09
|
0,00
|
Summe
|
419.022,61
|
419.022,61
|
0,00
|
II. Schecks, Kassenbestand, Bundesbank- und
Postgiroguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten
Die Flüssigen Mittel werden zu Nominalwerten
angesetzt.
C. Rechnungsabgrenzungsposten
Die Rechnungsabgrenzungsposten sind zu Nominalwerten
angesetzt. Als Rechnungsabgrenzungsposten sind auf der
Aktivseite Ausgaben vor dem Abschlussstichtag auszuweisen,
soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit danach
darstellen.
D. Aktiver Unterschiedsbetrag aus der
Vermögensverrechnung
siehe Erläuterungen B. Rückstellungen
für Pensionsverpflichtungen
PASSIVSEITE
A. Eigenkapital
Die Eigenkapitalpositionen sind zum Nennbetrag
angesetzt.
B. Rückstellungen
Bei der Bemessung der Rückstellungen ist allen
erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten nach
vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung Rechnung
getragen worden.
Die Bewertung der Pensionsverpflichtung erfolgte nach
dem versicherungsmathematischen modifizierten
Teilwertverfahren. Als Rechnungszins wurde gemäß
Rückstellungsabzinsungs-verordnung (RückAbzinV)
zum Bilanzstichtag ein Zinssatz von 5,25 % angesetzt. Bei
der Bestimmung dieser Zinsen wurde die
Vereinfachungsvorschrift zur Bestimmung der Restlaufzeit
mit 15 Jahren genutzt.
Als biometrische Rechnungsgrundlage wurden die
Richttafeln 2005 G von Professor Dr. Heubeck verwendet.
Finanzierungsendalter ist das in der
Versorgungszusage genannte Pensionsalter. An-gesichts des
Status der Pensionsberechtigten wurden keine
Fluktuationswahr-scheinlichkeiten angesetzt. Eine
Rentensteigerung ist gemäß Versorgungszusage
nicht zu berücksichtigen.
|
Brutto-
rückstellung
|
Zeitwert der
verpfändeten
Rückdeckungs-
versicherungen
|
Nettorückstellung
Aktiver Unterschieds-
betrag
|
|
EURO
|
EURO
|
EURO
|
Stand 01.10.
|
11.685,00
|
21.075,28
|
- 9.390,28
|
Verbrauch
|
0,00
|
0,00
|
0,00
|
Zuführung
|
1.290,00
|
918,27
|
371,73
|
Stand 30.09.
|
12.975,00
|
21.993,55
|
- 9.018,55
|
Von der Übergangsregelung gemäß Art.
67 Abs. 1 S. 4 EGHGB (Verteilung des Mehrauf-
wandes durch die erstmalige Anwendung des BilMoG)
wurde kein Gebrauch gemacht.
C. Verbindlichkeiten
Diese Posten sind grundsätzlich mit den
Rückzahlungsbeträgen angesetzt.
Art der
Verbindlichkeiten
|
Gesamt-
betrag
EURO
|
davon mit
einer Restlaufzeit
|
bis 1 Jahr EURO
|
von 1 - 5 Jahre EURO
|
über 5 Jahre EURO
|
Verbindlichkeiten
aus Lieferungen und
Leistungen
|
8.543,39
|
8.543,39
|
0,00
|
0,00
|
Sonstige
Verbindlichkeiten
|
275.105,04
|
275.105,04
|
0,00
|
0,00
|
Summe
|
283.648,43
|
283.648,43
|
0,00
|
0,00
|
Erläuterungen zum Jahresabschluss
Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen
Verpflichtungen, die nicht in der Bilanz erscheinen und
auch nicht nach § 251 HGB anzugeben sind, sofern diese
Angabe für die Beurteilung der Finanzlage von
Bedeutung ist; davon sind Verpflichtungen gegenüber
verbundenen Unternehmen gesondert anzugeben:
Es bestehen
1. Leasingverpflichtungen zum 30.09.2018 in Höhe
von € 7.633,00 (p.A.).
2. Mietverpflichtung für die betrieblichen
Räume an die SV Sparkassenversicherungs AG,
Stuttgart in Höhe von €
41.166,00 (p.A.)
Gewährte Vorschüsse und Kredite für
die Mitglieder des Geschäftsführungsorgans unter
Angabe der Zinssätze, der wesentlichen Bedingungen und
der gegebenenfalls im Geschäftsjahr zurück
gezahlten Beträge sowie die zu Gunsten dieser Personen
eingegangenen Haftungsverhältnisse bestehen nicht.
Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten, die durch
Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind
bestehen nicht
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
bestehen keine.
Im Wirtschaftsjahr wurden durchschnittlich 119
Arbeitnehmer beschäftigt.
Angaben zur Feststellung des Jahresabschlusses
Bei dem nachstehenden Jahresabschluss der
Gesellschaft für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober
2017 bis 30. September 2018 handelt es sich um die in
Einklang mit § 326 HGB für Offenlegungszwecke
verkürzte Fassung des Jahresabschlusses. Ferner wurden
für Zwecke der Offenlegung die Erleichterungen
für kleine Gesellschaften in Anspruch genommen, auf
deren Inanspruchnahme bei der Aufstellung des
Jahresabschlusses teilweise verzichtet wurde.
Sonstige Angaben
Geschäftsführung
Mitglieder des Geschäftsführungsorgans,
auch wenn sie im Geschäftsjahr oder später
ausgeschieden sind, waren:
Name, Vorname
Beruf
Tacke, Klaus Geschäftsführer
Müller, Nadine Geschäftsführerin
Blandfort, Manfred Geschäftsführer
Karlsruhe, den 17. Dezember
2018
……………………………………………………..
Klaus Tacke
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Nadine Müller
geb. Tacke
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 19.12.2018 festgestellt.
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