WP Mannheim
GmbH
Mannheim
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2017
EUR |
31.12.2016
EUR |
| A.
Umlaufvermögen |
7.796.092,66 |
7.819.194,78 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
2.559,72 |
1.685,00 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
7.793.532,94 |
7.817.509,78 |
| B.
Rechnungsabgrenzungsposten |
3.173,00 |
0,00 |
| C.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
19.134.498,33 |
18.908.167,56 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
26.933.763,99 |
26.727.362,34 |
Passiva
|
|
31.12.2017
EUR |
31.12.2016
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
27.000,00 |
27.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
16.076.465,17 |
16.076.465,17 |
| III.
Verlustvortrag |
35.011.632,73 |
34.708.711,17 |
| IV.
Jahresfehlbetrag |
226.330,77 |
302.921,56 |
| V.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
19.134.498,33 |
18.908.167,56 |
| B.
Rückstellungen |
1.551.800,00 |
1.390.900,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
25.381.963,99 |
25.336.462,34 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
25.381.963,99 |
25.336.462,34 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
26.933.763,99 |
26.727.362,34 |
Anhang zum 31. Dezember 2017
I. Allgemeine Angaben
II. Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
III. Sonstige Angaben
I. Allgemeine Angaben
A. Grundlagen
Die Gesellschaft wird beim Handelsregister Mannheim
mit der Nummer HRB 700130 geführt. Über das
Vermögen der Gesellschaft wurde am 1. Mai 2011 das
Insolvenzverfahren eröffnet.
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
Gliederungs-, Bilanzierungs- und
Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches
aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden
die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet.
Die WP Mannheim GmbH ist eine kleine
Kapitalgesellschaft im Sinne von § 267 Abs. 1 HGB in
Verbindung mit § 267 Abs. 4 HGB.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Absatz 2
HGB angewandt.
Die Gesellschaft nimmt die für kleine
Kapitalgesellschaften geltenden Anhangserleichterungen der
§§ 274a, 276 und 288 HGB in Anspruch.
B. Angaben zur Gliederung
Die Gliederung der Bilanz und Gewinn- und
Verlustrechnung erfolgte auf Grundlage der gesetzlichen
Vorschriften.
II. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
1. Bilanzierungsmethoden
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der
Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen
verrechnet worden.
Das Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die
Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der
Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.
Rückstellungen wurden nur im Rahmen des §
249 HGB gebildet.
2. Bewertungsmethoden
Bei der Bewertung wurde nicht von der
Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die
Bewertung erfolgte auf der Basis von Verkehrs- bzw.
Liquidationswerten. Unter Heranziehung aller für den
Fortbestand des Unternehmens relevanten Gegebenheiten
einschließlich des am 4. Februar 2011 gestellten
Insolvenzantrages, konnten von einer Bewertung zu
going-concern-Prämissen nicht mehr ausgegangen werden.
Die Vermögensgegenstände und Schulden
wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden,
namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste,
die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind,
berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen
dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des
Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur
berücksichtigt worden, wenn sie bis zum
Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und
Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig
vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.
Die sonstigen Vermögensgegenstände sowie
die Guthaben bei Kreditinstituten sind mit den
Anschaffungskosten bzw. Nominalwerten aktiviert.
Das gezeichnete Kapital ist voll eingezahlt und
entspricht der Eintragung im Handelsregister.
Die Rückstellungen wurden nach üblicher
kaufmännischer Schätzung ermittelt. In den
Bewertungsansatz wurden, unter Berücksichtigung des
Bilanzansatzes, nur die Aufwendungen einbezogen, die in
künftigen Geschäftsjahren anfallen.
Die Bewertung der Verbindlichkeiten erfolgte zu den
jeweiligen Erfüllungsbeträgen.
Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von bis
zu einem Jahr betragen insgesamt
€ 25.381.963,99 (Vorjahr € 25.336.462,34).
Es bestehen Verbindlichkeiten gegenüber der
Gesellschafterin wie im Vorjahr von € 5.628.333,31.
Es entstanden im Geschäftsjahr Erträge und
Aufwendungen in außergewöhnlicher Höhe:
| • |
Ertrag aus der Verminderung der
Verbindlichkeit des PSVaG um
€ 651.202,19
|
| • |
Erfassung der
Sozialplanaufwendungen von
€ 696.703,84.
|
III. Sonstige Angaben
Die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis
über das vorhandene Vermögen ist mit
Eröffnung des Insolvenzverfahrens auf den
Insolvenzverwalter RA Tobias Hoefer übergegangen.
Mannheim, den 06.02.2019
gez.
RA Tobias Hoefer als Insolvenzverwalter
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 06.02.2019
festgestellt.
|