REMONDIS Mainfranken Verwaltungs-GmbH
Selbe AdresseBeteiligungsgesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Maximilian Kanzler seit 28.10.2025 | Geschäftsführer |
Frank Gärtner seit 3.2.2017 | Geschäftsführer |
Wolfgang Huber seit 3.2.2017 | Prokura |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Kirsch & Sohn GmbH Kreislaufwirtschaft u. EntsorgungskonzepteGemündenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis 31.12.2015der Kirsch + Sohn GmbH - Kreislaufwirtschaft und Entsorgungskonzepte1. Entwicklung von Gesamtwirtschaft und Branche Die Dynamik der Weltwirtschaft hat sich im Jahr 2015 abgeschwächt. Während entwickelte Volkswirtschaften, wie die USA und Europa, einen robusten Konjunkturverlauf verzeichneten trübte sich die wirtschaftliche Lage in vielen Schwellenländern wieder ein. Der Verfall der Energiepreise, sowie rückläufige Rohstoffpreise fördern auf Sicht zwar das Wachstum in den fortgeschrittenen Industrieländern, stellen aber die exportierenden, aufstrebenden Volkswirtschaften vor große Probleme. Im Euroraum stärkten die gesunkenen Ölpreise das real verfügbare Einkommen der Haushalte und die geldpolitische Lockerung die preisliche Wettbewerbsfähigkeit gegenüber den Währungen der wichtigsten Handelspartner. Vor dem Hintergrund stabiler Binnennachfrage zeigte auch die Konjunktur in den EU-Mitgliedstatten Zentral- und Osteuropas ein solides Bild. Vermarktung und Dienstleistung mit Transport- und Verkaufsverpackungen Im Markt der Verkaufsverpackungen zeigte die siebte Novelle der Verpackungsverordnung deutlich Wirkung. Die Abschaffung der Eigenrücknahme, die Anfang Oktober 2014 in Kraft trat, und die erhebliche Verschärfung der Anforderungen an die Branchenlösungen, die mit Wirkung zum Jahresbeginn 2015 griffen, führten zu einer merklichen Erhöhung der lizenzierten Mengen an Leichtverpackungen in den Gelben Tonnen/ Gelben Säcken, für die ordnungsgemäße Recyclingabgabe entrichtet wurde. Altmetallhandel Das Stahlschrottgeschäft war im Geschäftsjahr 2015 durch extrem schwierige Rahmenbedingungen wie Überkapazitäten in der globalen Stahlproduktion, weiter rückläufige Eisenerzpreise und Überkapazitäten im deutschen Schrottrecycling gekennzeichnet. Im vierten Quartal wurde die Branche zusätzlich durch einen massiven Einbruch der Schrottpreise belastet. Die Preise für NE-Metalle sanken im gesamten Jahresverlauf. Der Durchschnittspreis für Aluminium reduzierte sich im Vergleich zu 2014 um 11%. Der durchschnittliche Preis für Kupfer sank um fast 20%. Der Preis für Nickel ging sogar um mehr als 30% zurück. Aufgrund der historisch niedrigen Preise sanken die verfügbaren Fe- und NE-Mengen, da die Kunden, soweit sie genügend Lagerkapazitäten hatten, auf ein besseres Preisniveau warteten. Papier und Kunststoff Die Entwicklung der Altpapier- und Kunststoffpreise hat über Vermarktungserlöse einzelner Dienstleistungen unmittelbaren Einfluss auf den Geschäftsverlauf des Berichtsunternehmens. Die Preise für die Fraktion Pappe/Papier/Karton lagen im Berichtsjahr je nach Sorte im Durchschnitt um 2 bis 10% über den Durchschnittspreisen des Jahres 2014. Der durchschnittliche Preis für transparentes PET ging 2015 im Vergleich zum Vorjahr um 44% zurück, der Durchschnittspreis für buntes PET um 85%. Die Durchschnittspreise für Folie sanken im Berichtsjahr je nach Sorte zwischen 4 und 28%. 2. Rechtliche Rahmenbedingungen Im Juli 2015 hat der Bundestag die Novelle des Elektrogesetzes verabschiedet, das am 24. Oktober 2015 in Kraft trat. Die Novelle formuliert höhere technische Anforderungen an die Erstbehandlung von Altgeräten. Darüber hinaus sind mit dem neuen Gesetz Verkaufsstellen mit einer Größe von mehr als 400 Quadratmetern zur Rücknahme von Altgeräten beim Erwerb eines Neugerätes verpflichtet. Außerdem müssen diese Handelsunternehmen für Elektroprodukte kleinere Altgeräte wie Toaster oder Handys auch ohne Neuerwerb und ohne Vorlage des Einkaufsbelegs entgegennehmen. Eine weitere Neuerung ist die Rücknahmeverpflichtung des Versandhandels. 3. Rohertrag- und Auftragsentwicklung Der Rohertrag für 2015 (12.208 TEUR) erhöhte sich gegenüber 2013 (11.242 TEUR) kräftig um 8,6%. Die Umsatz- und Rohgewinnentwicklung im abgelaufenen Geschäftsjahr ist im Wesentlichen auf einer Steigerung der gehandelten Sekundärrohstoffe und einem moderaten Wachstum im Dienstleistungsbereich zurückzuführen. 4. Personalentwicklungen, Sozialbereich Für Löhne und Gehälter, Sozialabgaben und Altersversorgung hat die Kirsch + Sohn GmbH Kreislaufwirtschaft und Entsorgungskonzepte 5.102 TEUR aufgewendet, das sind 228 TEUR (4,7%) mehr als im Vorjahr. Der Anteil der Personalkosten an den gesamten betrieblichen Aufwendungen erhöhte sich auf 31,3% (Vorjahr: 28,9%). Gemessen am Rohgewinn betrugen die Personalkosten 41,8% gegenüber 43,4% im Vorjahr. Die Zahl der Stammmitarbeiter hat sich um 10 Mitarbeiter auf 124 erhöht. Die Fähigkeit zur Innovation entscheidet über den Erfolg unseres Unternehmens. Die Kreativität und Innovationskraft unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter spielen dabei eine große Rolle, dieses Potenzial zu fördern, eine noch größere. Die Firma Kirsch + Sohn GmbH Kreislaufwirtschaft und Entsorgungskonzepte legt großen Wert auf Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen, sei es im Bereich der EDV oder im Bereich der Anwendung neuer Entsorgungstechniken. Weitere Instrumente sind: ein systematisches Ideenmanagement, mitarbeiterorientierte Schulungsprogramme des Arbeits- und Gesundheitsschutzes sowie Mitarbeitergespräche. Qualifizierte Mitarbeiter an uns zu binden, ihre Möglichkeiten zu fördern und weiterzuentwickeln, Wissen aufzubauen, zu erhalten und zu transportieren - diese Ziele verfolgt unsere Personalstrategie. 5. Investitionen Für immaterielle Wirtschaftsgüter und Sachanlagen haben wir im Geschäftsjahr tatsächlich 68 TEUR (Vj 93 TEUR) ausgegeben. Dieser Wert liegt unter den Abschreibungen im Geschäftsjahr von 106 TEUR. Die niedrigen absoluten Investitionsraten sind darauf zurückzuführen, dass die Firma das betriebsnotwendige Vermögen überwiegend mietet bzw. pachtet. 6. Kennzahlen zur Vermögens-, Finanz- und Ertragslage Nachfolgend einige wichtige Kennzahlen zur Vermögens-, Finanz- und Ertragslage: Eigenkapitalquote Eigenkapital x 100 20,13% Gesamtkapital Verschuldungsgrad Fremdkapital x 100 396,79% Eigenkapital Liquidität 1. Grades Liquide Mittel x 100 90,41% Kurzfristige Verbindlichkeiten Eigenkapitalrentabilität Jahresergebnis x 100 95,65% Eigenkapital Gesamtkapitalrentabilität (Jahresergeb.+EE-Steuern+Zinsaufw.) x 100 28,74% Gesamtkapital 7. Umweltschutz Kreislaufwirtschaft - dieser Begriff formuliert einen konkreten Anspruch an die nachhaltige Nutzung der natürlichen Ressourcen bei Produktion und Konsum und ist zu unserem Leitbegriff geworden. Der Gesetzgeber hat zu Beginn der neunziger Jahre die Entwicklung neuer Wirtschaftszweige und Unternehmen angestoßen, deren originäre Aufgabe die Ausgestaltung der Kreislaufwirtschaft ist. Ein solches Unternehmen ist die Kirsch + Sohn GmbH Kreislaufwirtschaft und Entsorgungskonzepte. Alle unsere Dienstleistungen schließen auf wirtschaftliche Weise Kreisläufe: die Rückführung bzw. Entsorgung von gebrauchten Verpackungen, Produkten und sonstigen Abfällen zur Verwertung in den Stoffkreislauf. Somit ist die Geschäftstätigkeit der Kirsch + Sohn GmbH im Bereich Umweltschutz anzusiedeln. Der Umweltschutz ist der eigentliche Geschäftszweck der Kirsch + Sohn GmbH: Unser Produkt ist der Schutz der Umwelt. Wie alle Unternehmen unterliegt auch die Kirsch+ Sohn GmbH europäischen und nationalen Umweltschutzgesetzen, Rechtsverordnungen und Richtlinien sowie regionalen Abfallsatzungen. Bei der Durchsetzung kann u.a. verlangt werden, dass Maßnahmen zur Kontrolle von Umweltverschmutzungen ergriffen werden oder dass vorhandene Anlagen nachgerüstet werden, damit diese Anforderungen den Umweltvorschriften entsprechen. Die Einhaltung der einschlägigen Vorschriften ist für die Kirsch + Sohn GmbH selbstverständlich. Die mit dem Betrieb von Anlagen einhergehenden selbstverständlichen Risiken werden im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften kontrolliert. Die von der Kirsch + Sohn GmbH betriebenen Anlagen sind mit allen nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz bzw. Baugesetzbuch erforderlichen Umweltschutzeinrichtungen versehen, die von den zuständigen Behörden regelmäßig überprüft werden. Die Kirsch + Sohn GmbH ist ein zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb nach § 52 KrW-/AbfG, sowie ein Fachbetrieb nach § 19 WHG. Ein Qualitätsmanagementsystem entsprechend der DIN EN ISO 9001 : 2000-12 ist eingeführt und wird wirksam angewendet. Hinweise auf wesentliche Chancen und Risiken der künftigen EntwicklungIn den dargestellten Risiken liegen auch die Chancen des Unternehmens, da die gesamte Branche hiervon betroffen ist. Die Segmente Kunststoff-, Metall- und Papierhandel sind in erheblichem Maße von der konjunkturellen Entwicklung an den nationalen und internationalen Märkten abhängig. Der relativ starken Nachfrage aus Fernost steht eine stagnierende Nachfrage nach Rohstoffen, wie Altpapier, aus Südeuropa gegenüber. Obwohl die Abnehmer der Kirsch + Sohn GmbH im Wesentlichen im nationalen Bereich zu suchen sind, hat die Internationalisierung zumindest mittelbare Folgen auf die Kirsch + Sohn GmbH. Die vermehrt hinzugekommenen Risiken bestehen in den Bereichen rechtlicher Rahmenbedingungen als auch durch die von Wechselkursrisiken hervorgerufenen erhöhte Volatilität der Rohstoffpreise. Die Altpapier-, Schrott- und Kunststoffmärkte unterliegen starken Preis- und Absatzschwankungen. Die speziellen Risiken ergeben sich aus stärkeren und in kürzeren Zyklen auftretenden Preisschwankungen. Weitere Risiken sind in den Geschäftsfeldern der kommunalen Entsorgung aufgrund des neuen Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) zu erblicken. Berichterstattung nach § 289 Abs. 2 HGBVorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Schluss des Geschäftsjahres (§ 289 Abs. 2 Nr. 1 HGB) Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Schluss des Geschäftsjahres waren nicht zu verzeichnen. Risiken, Risikomanagement und -methodenJedes unternehmerische Handeln ist untrennbar mit Chancen und Risiken verbunden. Aus diesem Grund ist ein wirksames Risikomanagementsystem ein wichtiger Erfolgsfaktor. Die Geschäftsleitung der Kirsch + Sohn GmbH gestaltet Umfang und Ausrichtung der eingerichteten Systeme in eigener Verantwortung anhand der unternehmensspezifischen Anforderungen aus. Jedoch können auch angemessen und funktionsfähig eingerichtete Systeme keine absolute Sicherheit zur Identifikation und Steuerung der relevanten Risiken gewährleisten. Zur frühzeitigen Erkennung, Bewertung und Steuerung von relevanten Risiken und zur Erfüllung gesetzlicher Vorschriften hat die Geschäftsleitung ein Steuerungs- und Kontrollsystem festgelegt. Die Risikostrategie von Kirsch + Sohn GmbH sieht vor, bestimmte Risiken nicht einzugehen oder abzusichern beziehungsweise zu versichern. Bei den abzusichernden Risiken handelt es sich um operative, originäre Risiken, die sich aus dem Tagesgeschäft ergeben (wie zum Beispiel Forderungsrisiken). Ziel ist nicht die Vermeidung aller potenziellen Risiken, sondern die Schaffung von Handlungsspielräumen, die ein bewusstes Eingehen aufgrund einer umfassenden Kenntnis der Risiken und Risikozusammenhänge ermöglichen. Risiken werden nach ihrer Eintrittswahrscheinlichkeit und möglicher Schadenshöhe bewertet. Neue Risiken werden analysiert und bei Relevanz in das Risikomanagement aufgenommen. Individuell angepasste Strategien und Maßnahmen zur Risikovermeidung, -reduzierung oder -absicherung werden eingeleitet. Neben der Verpflichtung zum Ad-hoc-Reporting beim Auftreten neuer, relevanter Risiken erfolgt regelmäßig eine Überprüfung der Risikolage durch die Geschäftsleitung in Zusammenarbeit mit den Risikoverantwortlichen. Das Risikomanagementsystem der Gesellschaft war und ist internen und externen Prüfungen unterworfen. Das Risikomanagement erstreckt sich integrativ auf alle operativen Einheiten der Kirsch + Sohn GmbH. Es umfasst im Wesentlichen die folgenden prägenden Elemente: - strategische Planung auf Segmentebene, - detaillierte Kurz- und Mittelfristplanung, - monatliche Berichterstattung von Ergebnissen und Entwicklungen (Vermögens-, Finanz- und Ertragslage) - Erhebung der Preisänderungsrisiken (value-at-risk-Betrachtung) in allen Rohstoffhandelsbereichen - Versicherungskoordination, - Investitionsverfahren und -controlling, - Personalsuche und -entwicklung, - fortlaufende steuerliche Begutachtung, - Einkaufskoordination, - Zertifizierung, Qualitäts-, Umwelt-, Sicherheitsmanagement nach zertifizierbaren Kriterien. 1. Umsatz und Ergebnis Die Geschäftsentwicklung von Kirsch + Sohn GmbH kann wesentlich dadurch negativ beeinflusst werden, dass die Nachfrage nach Altpapier und sonstigen Sekundärrohstoffen bei einer stagnierenden Konjunkturentwicklung sich wieder abschwächt. In diesem Fall kann es zu ungeplanten Umsatzausfällen kommen. Ebenfalls besteht bei einem Abflauen der Konjunktur die Möglichkeit, dass Mengen nur über Preisnachlässe absetzbar sind und damit die geplanten Margen unter Druck geraten. 2. Kunden und Lieferanten Bei einer Konjunkturabschwächung besteht die Möglichkeit, dass Geschäftspartner, sowohl auf Kunden- als auch auf Lieferantenseite, ihren Verpflichtungen zur Zahlung oder Lieferung nicht zeitnah oder nicht mehr nachkommen können. Dies kann auch für Kunden und Lieferanten gelten, mit denen Kirsch + Sohn GmbH eine langjährige und vertrauensvolle Geschäftsbeziehung hat. Infolgedessen kann die Finanz- und Ertragslage von Kirsch + Sohn GmbH insbesondere durch Umsatz- und Ertragsverluste oder Forderungsausfülle negativ beeinflusst werden. 3. Working Capital und Vorratsbewertung Sollten die für Kirsch + Sohn GmbH relevanten Absatzmärkte erheblichen Schwankungen unterliegen, besteht für Kirsch + Sohn GmbH zum einen die Gefahr von ungeplantem Lageraufbau und zum anderen die erhöhte Wahrscheinlichkeit von Abwertungen auf das Vorratsvermögen aufgrund eines möglichen Preisverfalls. Dieses Risiko ist jedoch aufgrund der diversifizierten Vertriebskanäle nicht übermäßig zu bewerten. 4. Finanzierung und Liquidität Kirsch + Sohn GmbH ist mit ausreichend Liquidität ausgestattet und die Investitionskredite sind sowohl kurz- als auch mittel- bis langfristig gut abgesichert. Forschung und EntwicklungIm Bereich Forschung und Entwicklung ist die Gesellschaft nicht tätig.
Gemünden, den 15.12.2016 Tina Kirsch BilanzAktiva
Gewinn- und Verlustrechnung
Ergebnisverwendung
Anhang für das Geschäftsjahr 2015Allgemeine AngabenDer vorliegende Jahresabschluss ist nach den §§ 242 ff. und den §§ 264 ff. des Handelsgesetzbuches (HGB) und den Vorschriften des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) sowie den einschlägigen Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags aufgestellt. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist entsprechend § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Der Jahresabschluss wurde nach teilweiser Ergebnisverwendung aufgestellt ( § 268 Abs. 1 HGB). Grundlagen der RechnungslegungDer vorliegende Jahresabschluss wurde unter Beachtung der allgemeinen Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften der §§ 246 - 251 bzw. 252 -256a HGB, sowie unter Berücksichtigung der besonderen Ansatzbestimmungen für Kapitalgesellschaften (§§ 268 -274a HGB) aufgestellt. Die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung sind entsprechend den Bestimmungen der §§ 266, 275 HGB gegliedert. Die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB vorgenommen. Bilanzierungs- und BewertungsgrundsätzeDie Wertansätze in der Bilanz der Kirsch + Sohn GmbH Kreislaufwirtschaft und Entsorgungskonzepte zum 31.12.2014 wurden unverändert als Bilanzvorträge in neue Rechnung übernommen. Die immateriellen Vermögensgegenstände und Sachanlagen sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen entsprechend der Nutzungsdauer angesetzt. Als Abschreibungsmethode kam sowohl die degressive als auch die lineare Absetzung für Abnutzung zur Anwendung. Geringwertige Wirtschaftsgüter bis 410,00 Euro werden im Jahr des Zugangs analog § 6 Abs. 2 EStG voll abgeschrieben. Bei der Darstellung im Anlagenspiegel wird im Anschaffungsjahr ein fiktiver Abgang unterstellt. Für Wirtschaftsgüter, deren Anschaffungskosten in den Vorjahren mehr als 150,00 Euro betragen, aber 1.000,00 Euro nicht übersteigen, wurde analog § 6 Abs. 2a EStG ein Sammelposten gebildet, der jährlich mit einem Fünftel aufgelöst wird. Die Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten bzw. soweit erforderlich zum niedrigeren, beizulegenden Wert bewertet. Die Ansprüche aus Rückdeckungsversicherungen wurden mit dem Deckungskapital bewertet. Die Vorräte sind nach den folgenden Grundsätzen aktiviert worden: Fertige Erzeugnisse und Waren wurden mit den Anschaffungskosten bzw. unter Beachtung des Niederstwertprinzips mit dem niedrigeren am Abschlussstichtag beizulegenden Wert angesetzt. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich zum Nominalwert angesetzt. Bei den Forderungen aus Lieferung und Leistungen ist das allgemeine Kreditrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt. Der Kassenbestand und die Guthaben und Verbindlichkeiten bei Kreditinstituten sind zum Nennwert angesetzt. Die aktiven latenten Steuern betreffen Steuerforderungen aufgrund von Bewertungsunterschieden zwischen Handels- und Steuerbilanz im Bereich der Rückstellungen. Die Bewertung erfolgte mit den voraussichtlichen unternehmensspezifischen Steuersätzen im Zeitpunkt des Abbaus der Differenzen. Die Eigenkapitalpositionen sind mit dem Nennbetrag angesetzt. Das Stammkapital entspricht dem Gesellschaftsvertrag und dem Handelsregisterauszug. Die Rückstellungen beinhalten sämtliche, nach vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung erkennbaren Risiken. Die Bewertung erfolgte in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages. Die Pensionsrückstellung beruht auf versicherungsmathematischen Berechnungen gemäß dem Anwartschaftsbarwertverfahren. Dabei wurden als Sterbetafeln die Richttafeln 2005 G von Dr. Klaus Heubeck zugrunde gelegt. Der Rechnungszinssatz wurde mit 3,89% und der jährliche Rententrend für die aktiven Anwärter mit 2% angenommen. Von der Möglichkeit der ratierlichen Verteilung des Erhöhungsbetrages gem. Art. 67 Abs. 1 S. 1 EGHGB wurde kein Gebrauch gemacht. Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Rückzahlungsbetrag passiviert. Erläuterungen zur BilanzAnlagevermögen Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist dem nachfolgend dargestellten Anlagespiegel zu entnehmen. Die Abschreibungen des laufenden Geschäftsjahres ergeben sich aus dem Anlagespiegel (§ Abs. 2 S. 3 HGB).
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände stellen sich wie folgt dar:
Unter den sonstigen Vermögensgegenständen wurde ein Betrag in Höhe von 29.165,07 € für erst im Folgejahr abziehbare Vorsteuer erfasst. Der Ausweis erfolgte um dem Bruttoprinzip des § 249 Abs. 2 HGB Rechnung zu tragen. Die Forderung entsteht rechtlich erst nach Ablauf des Bilanzstichtags. Rückstellungen Im Posten "sonstige Rückstellungen" sind die nachfolgenden nicht unerheblichen Rückstellungen enthalten (Rückstellungen von mehr als 50.000 EUR):
Verbindlichkeiten Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten gliedern sich wie folgt:
Da die Summe der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, die durch Eigentumsvorbehalt besichert sind, sich nicht ohne wesentlichen Aufwand ermitteln lässt, wurde aus Vereinfachungsgründen angenommen, dass alle Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen mit Eigentumsvorbehalt belastet sind. Sonstige AngabenSonstige finanziellen Verpflichtungen Zum Bilanzstichtag bestanden neben den in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten noch folgende sonstige finanziellen Verpflichtungen:
Die Mindestlaufzeit beträgt zwei Jahre. Angabe nicht ausgewiesener Rückstellungen (Art. 28 Abs. 2 EGHGB) Der nicht bilanzierte Wert der Verbindlichkeiten aus Altersversorgung in Form des Fehlbetrags des Kassenvermögens der Unterstützungskasse PAVK beträgt zum 31.12.2015 308.538,48 €. Angaben zum gezeichneten Kapital (Art. 42 Abs. 3 EGHGB) Das gezeichnete Kapital beträgt 1.000.000,00 DM, umgerechnet 511.291,88 Euro. Es ist noch nicht auf Euro umgestellt. Personalstand (§ 285 Nr. 7 HGB) Angaben über die durchschnittliche Anzahl der während des Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer: 128 Die Berechnung erfolgte methodisch nach § 276 Abs. 5 HGB. Geschäftsführung Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte bei Frau Tina Kirsch, Bankkauffrau Die Geschäftsführerin ist einzelvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Ausschüttungsgesperrte Beträge (§ 285 Nr. 28 HGB) Die aktiven latenten Steuern i.H.v. 23.701,00 € unterliegen der Ausschüttungssperre gem. § 268 Abs. 8 S. 2 HGB. Ergebnisverwendung und RücklagenentwicklungGewinnvortrag Der Jahresabschluss wurde nach teilweiser Gewinnverwendung aufgestellt. Vorschlag über die Verwendung des Ergebnisses Der Gesellschafterversammlung wird vorgeschlagen, nachfolgenden Beschluss über die Verwendung des Ergebnisses zu fassen:
Rücklagenentwicklung Bisher waren weder aufgrund von gesetzlichen Vorschriften oder Regelungen im Gesellschaftsvertrag noch nach Gesellschafterbeschlüssen Kapital- oder Gewinnrücklagen zu bilden.
Gemünden, den 15.12.2016 Tina Kirsch BestätigungsvermerkBestätigungsvermerk des AbschlussprüfersIch habe den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der Kirsch + Sohn GmbH Kreislaufwirtschaft u. Entsorgungskonzepte für das Geschäftsjahr vom 01. Januar bis 31. Dezember 2015 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft. Meine Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von mir durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben. Ich habe meine Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Ich bin der Auffassung, dass meine Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für meine Beurteilung bildet. Meine Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach meiner Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
Lohr am Main, 28. Dezember 2016 Dipl.-Finanzwirt (FH) Ludwig Emrich, Wirtschaftsprüfer Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 28.12.2016. |
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