Auto Vester
GmbH
Duisburg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2019
EUR |
31.12.2018
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
190.162,00 |
122.096,00 |
| I.
Sachanlagen |
190.112,00 |
122.046,00 |
| II.
Finanzanlagen |
50,00 |
50,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
117.370,30 |
95.738,08 |
| I.
Vorräte |
28.488,25 |
29.539,61 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
32.558,65 |
25.409,79 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
56.323,40 |
40.788,68 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
307.532,30 |
217.834,08 |
Passiva
|
|
31.12.2019
EUR |
31.12.2018
EUR |
| A.
Eigenkapital |
46.558,17 |
39.228,09 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
14.228,09 |
30.782,77 |
| III.
Jahresüberschuss |
7.330,08 |
-16.554,68 |
| B.
Rückstellungen |
7.644,09 |
8.394,09 |
| C.
Verbindlichkeiten |
253.330,04 |
170.211,90 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
307.532,30 |
217.834,08 |
Anhang
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss der Auto Vester GmbH wurde nach
den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) in der
Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG)
aufgestellt. Für die Bilanz wurde das gesetzliche
Gliederungsschema des § 266 HGB verwendet. Die Gewinn-
und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren
gemäß § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen
des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Die Gesellschaft nimmt die
größenabhängigen Erleichterungen des §
288 Abs. 1 HGB in Anspruch.
Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut
Registergericht
Firmenname laut Registergericht: Auto Vester
GmbH
Firmensitz laut Registergericht: Duisburg
Registereintrag: Handelsregister
Registergericht: Duisburg
Register-Nr.: HR B 21814
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
In die Herstellungskosten wurden neben den
unmittelbar zurechenbaren Kosten auch notwendige
Gemeinkosten und durch die Fertigung veranlasste
Abschreibungen einbezogen.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear und degressiv
vorgenommen.
Der Übergang von der degressiven zur linearen
Abschreibung erfolgt in den Fällen, in denen dies zu
einer höheren Jahresabschreibung führt.
Die Finanzanlagen wurden wie folgt angesetzt und
bewertet:
- Beteiligungen zu Anschaffungskosten
- Anteile an verbundenen Unternehmen zu
Anschaffungskosten
- Ausleihungen zum Nennwert
- unverzinsliche und niedrig verzinsliche
Ausleihungen zum Barwert
- sonstige Wertpapiere zu Anschaffungskosten
Soweit erforderlich, wurde der am Bilanzstichtag
vorliegende niedrigere Wert angesetzt.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am
Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.
Die Forderungen, Sonstige
Vermögensgegenstände, Kassenbestände sowie
die Guthaben bei Kreditinstituten sind grundsätzlich
zum Nennwert bewertet. Bei der Bewertung der Forderungen
und der sonstigen Vermögensgegenstände wurde
allen erkennbaren Risiken durch angemessene
Wertberichtigung Rechnung getragen.
Forderungen und Sonstige
Vermögensgegenstände wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Der Kassenbestand und die Guthaben bei
Kreditinstituten wurden mit dem Nennwert angesetzt.
Das gezeichnete Kapital ist zum Nennwert bilanziert
Die Steuerrückstellungen beinhalten die das
Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten
Steuern.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Die Bewertung der Rückstellungen erfolgt jeweils
in Höhe des Erfüllungsbetrags, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
erforderlich ist, um zukünftige
Zahlungsverpflichtungen abzudecken. Zukünftige Preis-
und Kostensteigerungen werden berücksichtigt, sofern
ausreichende objektive Hinweise für deren Eintritt
vorliegen.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
Angaben zur Bilanz
Angaben zu Ausleihungen, Forderungen und
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
(§ 42 Abs. 3 GmbHG / § 264c Abs. 1 HGB)
Gegenüber den Gesellschaftern bestehen die
nachfolgenden Rechte und Pflichten:
Sachverhalte
|
2019
|
2018
|
|
Euro
|
Euro
|
Ausleihungen
|
0,00
|
0,00
|
Forderungen
|
0,00
|
0,00
|
Verbindlichkeiten
|
7.045,70
|
6.907,55
|
Das Darlehen des Gesellschafters wird mit 2% zum
Jahresende verzinst.
Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt Euro 171,57
(Vorjahr: Euro 128,62).
Latente Steuern
Der sich nach der Steuerbilanz ergebende
Steueraufwand entspricht nicht dem Ergebnis der
Handelsbilanz.
Die Bewertung der latenten Steuern erfolgt mit einem
Steuersatz in Höhe von 30 %.
Der Saldo der latenten Steuern am Ende des
Geschäftsjahres beträgt Euro 2.344,09 €.
Im Laufe des Geschäftsjahres gab es folgende
Änderungen am Saldo der latenten Steuern: Euro 750,00
€.
Sonstige Angaben
Durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer
Die durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigten
Arbeitnehmer betrug 7.
Unterschrift der Geschäftsführung
Duisburg, 18. Dezember
2020
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Guido
Vester
Johannes Vester
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sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 18.12.2020 festgestellt.
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