BW-Elektrotechnik GmbH
Leverkusen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2015
EUR |
31.12.2014
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
72.558,00 |
48.764,00 |
| I.
Sachanlagen |
72.558,00 |
48.764,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
267.957,90 |
153.624,41 |
| I.
Vorräte |
70.240,00 |
96.148,39 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
147.447,94 |
56.447,48 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
6.000,00 |
0,00 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
50.269,96 |
1.028,54 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.715,70 |
314,64 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
342.231,60 |
202.703,05 |
Passiva
|
|
31.12.2015
EUR |
31.12.2014
EUR |
| A.
Eigenkapital |
44.390,43 |
17.163,63 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| 1.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
0,00 |
-12.500,00 |
| 2.
eingefordertes Kapital |
25.000,00 |
12.500,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
4.663,63 |
0,00 |
| III.
Jahresüberschuss |
14.726,80 |
4.663,63 |
| B.
Rückstellungen |
41.392,86 |
15.410,88 |
| C.
Verbindlichkeiten |
256.448,31 |
170.128,54 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
116.680,26 |
70.128,54 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
342.231,60 |
202.703,05 |
Anhang
Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
einschließlich der Vornahme
steuerrechtlicher Maßnahmen
Der handelsrechtliche Jahresabschluss der
BW-Elektrotechnik GmbH wurde auf der Grundlage der
Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen
Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu
beachten.
Im Einzelnen waren dies folgende Grundsätze und
Methoden:
Die nachfolgenden allgemeinen
Bewertungsgrundsätze wurden beachtet:
| • |
Bilanzidentität (§
252(1)Nr.1 HGB)
|
| • |
Fortführung der
Unternehmenstätigkeit (§ 252(1)Nr.2 HGB)
(going concern prinzip)
|
| • |
Einzelbewertung (§
252(1)Nr.3 HGB)
|
| • |
Vorsichtsprinzip
(§252(1)Nr.4 HGB)
|
| • |
Periodenabgrenzung
(§252(1)Nr.5 HGB)
|
| • |
Bilanzkontinuität (§
252(1)Nr.6 HGB)
|
Die Gliederung des Jahresabschlusses erfolgte unter
Anwendung der handelsrechtlichen Gliederungsvorschriften
(§ 266 HGB).
Das Inventar ist nach den Vorschriften des §
240(1) HGB aufgestellt worden.
| • |
Das Anlagevermögen ist
durch ein Anlagenverzeichnis nachgewiesen, welches
von der Geschäftsleitung überprüft
wurde.
|
| • |
Ein Vorratsvermögen ist zum
Bilanzstichtag nicht vorhanden.
|
| • |
Forderungen und
Verbindlichkeiten sind aus der Buchführung
entwickelt und abgestimmt worden.
|
| • |
Der Kassenbestand ist aus dem
Kassenbuch ersichtlich.
|
| • |
Guthaben bei Kreditinstituten
sind durch Kontoauszüge belegt.
|
| • |
Die sonstigen
Vermögensgegenstände und sonstigen
Verbindlichkeiten sind durch Einzelaufstellung
belegt.
|
| • |
Für die Rückstellungen
liegen die erforderlichen Berechnungsgrundlagen
vor.
|
Zu aktivierende entgeltlich erworbene immaterielle
Vermögensgegenstände waren am Bilanzstichtag
nicht vorhanden.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert (§ 253
(1) Satz 1 HGB). Die Abschreibungen wurden nach der
voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear vorgenommen (§
253 (3) HGB). Bewegliche Gegenstände des
Anlagevermögens bis zu einem Wert von
€ 410,00 wurden wegen Geringfügigkeit und
einer fehlenden nennenswerten Auswirkung auf die
Wirtschafts- und Ertragslage des Unternehmens
vollständig als Aufwand behandelt.
Über die Bestände an Material, sowie der
noch nicht abgerechneten Leistungen und der in
Ausführung befindlicher Bauaufträge, liegen
detaillierte Bestandsaufnahmen vor. Die Bewertung erfolgte
durch die Geschäftsleitung.
Die zum Bilanzstichtag bestehenden Forderungen wurden
unter Berücksichtigung aller erkennbarer Risiken
bewertet (§ 253(3)Satz 2 HGB).
Nennenswerte Ausgaben, die folgende Wirtschaftsjahre
betreffen, wurden aktiv abgegrenzt.
Die sonstigen Rückstellungen erfassen
Verpflichtungen die wirtschaftlich bereits bestanden und
erst nach dem Bilanzstichtag rechtswirksam wurden.
Sie betreffen z.B. die zu erwartenden Kosten für
die Erstellung des Jahresabschlusses (§ 249(1)Satz 1
HGB), Nachzahlungsbeträge an die Berufsgenossenschaft
sowie Kosten für Gewährleistung. Sie wurden mit
dem durch die Wertaufhellung (§ 252(1)Nr.4 HGB)
beeinflussten und nach kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Wert im Zeitpunkt der Bilanzaufstellung
angesetzt (§ 253(1)Satz 2 HGB).
Weitere erkennbare Risiken, insbesondere Verluste aus
schwebenden Geschäften (§ 249(1) Satz 1 HGB)
wurden nicht festgestellt.
Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag
bzw. mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt (§
253(1)Satz 2 HGB).
Im Wirtschaftsjahr wurde die Gesellschaft durch den
Gechäftsführer Sascha Wolf vertreten.
gez. Sascha Wolf
Angabe der
Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern
1.1.2015 -
31.12.2015
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern beträgt 0,00 EUR.
1.1.2014 -
31.12.2014
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern beträgt 4.294,94 EUR.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 23.09.2016 festgestellt.
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