Stammdaten

Register
Amtsgericht Stendal HRB 14853
Vorher
Sanbau Bauunternehmen GmbH
Eingetragen
17.4.2002
Branche
Garten- und LandschaftsbauErbringung von sonstigen gärtnerischen DienstleistungenArchitekturbüros für Garten- und Landschaftsgestaltung
Gegenstand
Die Erbringung von Trockenbauarbeiten, Garten- und Landschaftsgestaltung und Hausmeisterdienste.

Historie

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Management

NameRolle
Michael Walter
seit 30.3.2011
Geschäftsführer

Konzern- und Jahresabschlüsse

Sanbau GmbH

Südharz

(vormals: Leipzig-Engelsdorf)

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011

Bilanz

Bereich EUR
A. Anlagevermögen    
II. Sachanlagen    
3. andere Anlagen. Betriebs- und Geschäftsausstattung 10.465,00 €  
Summe II. Sachanlagen 10.465,00 €  
Summe A. Anlagevermögen   10.465,00 €
B. Umlaufvermögen    
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände    
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 50.321,11 €  
4. sonstige Vermögensgegenstände 4.210,24 €  
Summe II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 54.531,35 €  
IV. Kassenbestand. Guthaben b. Kreditinstituten. Postgiro 4.281,84 €  
Summe B. Umlaufvermögen   58.813,19 €
C. Rechnungsabgrenzungsposten   841,21 €
Summe Aktiva   70.119,40 €
Bereich    
A. Eigenkapital    
I. Kapital    
Gezeichnetes Kapital    
Summe I. Kapital 25.564,60 €  
IV. Gewinn- und Verlustvortrag -51.921,48 €  
V. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag -3.005,75 €  
Summe A. Eigenkapital   -29.362,63 €
C. Rückstellungen    
2. Steuerrückstellungen 9.901,65 €  
3. sonstige Rückstellungen 1.344,30 €  
Summe C. Rückstellungen   11.245,95 €
D. Verbindlichkeiten    
2. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 12.445,29 €  
4. Verbindlichkeiten aus Lieferungen u. Leistungen 46.467,95 €  
8. sonstige Verbindlichkeiten 29.322,84 €  
Summe D. Verbindlichkeiten   88.236,08 €
Summe Passiva   70.119,40 €

Anhang zum 31. Dezember 2011

SANBAU Bauunternehmen GmbH, Karlstr. 26, 06536 Südharz

Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2011

Der Jahresabschluss wird hiermit festgestellt (§ 42 a GmbHG)

Die Bilanzsumme beträgt 70.119,40 Euro

Beschluss über die Verwendung des Ergebnisses

Auf der Gesellschafterversammlung vom 23.12.2012 wurde der Vorschlag der Geschäftsführung zur Ergebnisverwendung angenommen. Das Ergebnis ist folgendermaßen zu verwenden:

1. -3.005,75 Euro sind vorzutragen

Der Geschäftsführung wird Entlastung erteilt.

 

Südharz/OT Roßla, den 23.12.2012

Gesellschafter

V O R B E M E R K U N G E N

Auftrag und Auftragsdurchführung

Durch den geschäftsführenden Gesellschafter Michael Walter - wurde uns der Auftrag erteilt, den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2011 der Firma SANBAU Bauunternehmen GmbH, Karlstr. 26, 06536 Südharz zu erstellen.

Die Durchführung des Auftrags begann im Dezember 2011, die Erstellung des Berichtes erfolgte in meiner Praxis.

Auskünfte erteilte Geschäftsführer Michael Walter.

Bei der Erstellung der Bilanz zum 31. Dezember 2011 wurde von der Bilanz zum 31. Dezember 2009 ausgegangen. Der Bilanzzusammenhang ist also gewahrt.

Die Prüfung der Buchführungsunterlagen erstreckte sich auf die Aufdeckung von Unregelmäßigkeiten nur, soweit sie mit berufsüblichen Prüfungsmethoden feststellbar sind und umfasste weder die Frage der Angemessenheit des Versicherungsschutzes, noch gehörte die Überprüfung der Mengen und der Wertansätze des Vorratsvermögens zum Auftragsumfang.

Da ein entsprechender Sonderauftrag nicht vorlag, wurden keine Feststellungen über die Ordnungsmäßigkeit des Geldverkehrs (Unterschlagungsprüfungen) oder zu Aufdeckung sonstiger Handlungen zum Nachteil des Unternehmens getroffen.

Seitens des Auftraggebers wurde erklärt, dass außer den in der vorliegenden Bilanz aufgeführten Posten keine weiteren bilanzierungspflichtigen Vermögenswerte, Verpflichtungen oder Wagnisse bestehen. Desgleichen bestehen nach Auskunft der Firma keine bilanzierungspflichtigen Geschäfts-vorfälle, die bei der Beurteilung der Bilanz eine wesentliche Rolle spielen könnten.

Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss der SANBAU Bauunternehmen GmbH wurde auf der Grundlage der neuen Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt.

Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz oder im Anhang ausgeübt werden können, wurde der Vermerk in der Bilanz gewählt.

Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesell-schaft.

Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt.

Angaben und Erläuterungen zu den einzelnen Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung

Bruttoanlagenspiegel

Die Aufgliederung und Entwicklung der Anlagenwerte ist aus dem Anlagenspiegel zu entnehmen.

Verbindlichkeiten, die erst vor dem Bilanzstichtag entstehen

In den Verbindlichkeiten sind Beträge enthalten, die vor dem Bilanzstichtag rechtlich entstehen. Dabei handelt es sich um Beträge, die erst nach dem Bilanzstichtag zu Ausgaben führen, aber zum Zweck der periodengerechten Gewinnermittlung bereits zum Bilanzstichtag als Aufwand erfasst werden.

Im einzelnen waren folgende antizipative Sachverhalte zu berücksichtigen:

Verbindlichkeiten Betriebssteuern 266,50 Euro
Verb. Im Rahmen der soz. Sicherheit 68,65 Euro

Namen der Geschäftsführer

Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende Personen geführt:

Erster Geschäftsführer: Michael Walter
  Schulplatz 77
  06536 Wickerode

Abschluss- und Prüfungsvermerk

Aufgrund der mir erteilten Aufklärungen und Nachweise unter allen Vorbehalten, die sich aus dem Rahmen meiner Tätigkeit ergeben und unter Beschränkung auf die berufsübliche Haftung erteile ich dem Jahresabschluss 2011 folgenden Abschluss- und Prüfungsvermerk:

"Der Jahresabschluss 2011 wurde von mir aufgrund der Buchführung der Firma SANBAU Bauunternehmen GmbH unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung geprüft und die daraus abgeleitete Steuerbilanz mit Jahressteuererklärungen aufgestellt.

Die Buchführungsunterlagen habe ich durch Stich-proben pflichtgemäß geprüft."

 

Nordhausen, den 23.12.2012

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