REYSTAR
Elektrotechnik GmbH
Geldern
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2014
EUR |
31.12.2013
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
24.054,00 |
41.707,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
275.831,24 |
304.972,90 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
538,84 |
962,56 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
300.424,08 |
347.642,46 |
Passiva
|
|
31.12.2014
EUR |
31.12.2013
EUR |
| A.
Eigenkapital |
161.044,99 |
178.287,45 |
| B.
Rückstellungen |
5.118,71 |
5.166,22 |
| C.
Verbindlichkeiten |
134.260,38 |
164.188,79 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
131.197,11 |
157.030,73 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
300.424,08 |
347.642,46 |
sonstige Berichtsbestandteile
Anhang
der REYSTAR Elektrotechnik GmbH
zum Jahresabschluss 31. Dezember 2014
A. Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der Firma REYSTAR Elektrotechnik
GmbH
wurde auf Grundlage der Rechungslegungsvorschriften
des Handelsgesetzbuchs aufgestellt.
Ergänzend waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes
zu beachten.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
B. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (§ 284
Abs. 2 Nr. 1 HGB)
Hinsichtlich des Aufbaus und der Gliederung wurden
die Vorschriften der §§ 266 und 275 HBG zugrunde
gelegt, die das Handelsgesetzbuch für
Kapitalgesellschaften fordert.
Als Anlagevermögen wurden alle im Eigentum der
Gesellschaft stehenden und ihr wirtschaftlich
zuzurechnenden Vermögensgegenstände ausgewiesen.
Zugänge wurden mit den Anschaffungskosten
einschließlich angefallener Anschaffungsnebenkosten
abzüglich von Anschaffungsminderungen bewertet.
Im Geschäftsjahr 2014 zugegangene geringwertige
Wirtschaftsgüter wurden, unter Berücksichtigung
der Wesentlichkeit, gemäß analoger
Anwendung von § 6 Abs. 2 EStG im Anschaffungsjahr voll
abgeschrieben.
Das abnutzbare Anlagevermögen wurde zu
Anschaffungs- bzw. Herstellkosten abzüglich
planmäßiger Abschreibungen, das nicht abnutzbare
Anlagevermögen zu Anschaffungskosten bewertet.
Die Finanzanlagen werden mit den Anschaffungskosten
angesetzt.
Die Forderungen sind mit ihrem Nennbetrag angesetzt.
Zur Berücksichtigung des allgemeinen
Kreditrisikos werden Pauschalwertberichtigungen gebildet.
Bei zweifelhaften Forderungen werden
Einzelwertberichtigungen vorgenommen.
Die liquiden Mittel werden zum Nominalwert angesetzt.
Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt.
Verbindlichkeiten werden mit dem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
Rückstellungen sind mit ihrem
Erfüllungsbetrag in der nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendigen Höhe
ausgewiesen und bei einer Restlaufzeit von mehr als einem
Jahr marktüblich abgezinst.
C. Feststellung des Jahresabschlusses
Der Jahresabschluss wurde am 17.12.2015
festgestellt und genehmigt.
D. Sonstige Angaben
Geschäftsführungsorgane
Im Berichtsjahr wurden die Geschäfte der
Gesellschaft von Heinrich Reyer, Elektromeister
geführt. Außer dem Geschäftsführer
waren im Berichtsjahr keine weiteren Organe bestellt
(§ 285 Satz 1 Nr. 10 HGB).
Geldern, 17.12.2015
Der Geschäftsführer:
Gez. Heinrich Reyer
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