Kölner Segelschule Kölner Motoryachtschule FW GmbH
Selbe AdresseSportboot- und Segelschulen
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Benjamin Lohscheider seit 1.2.2024 | Geschäftsführer |
Hans-Joachim -genannt Achim- Engels seit 25.4.2018 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 93.75% | |
| 6.25% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| No data available | |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
SoliPrax GmbHKölnJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023Geschäftsverlauf Das Unternehmen betreibt ausschließlich für Heilpraktiker sog. unechtes Factoring sowie weitere Dienstleistungen rund um die Durchführung von Gebührenabrechnungen dieser Berufsgruppe. Im Jahr 2023 konnte der Kundenkreis mit 474 Praxen (Vorjahr 462) sowie das Volumen der angekauften Forderungen mit 18,6 Mio. EUR (Vorjahr 17,0 Mio. EUR) wieder gesteigert werden. Die Ertragslage 2023 kann im Vergleich zu 2022 wie folgt kurz zusammengefasst werden:
Das Zinsergebnis ist im Vorjahresvergleich leicht gestiegen. Das ebenfalls gestiegene Provisionsergebnis enthält neben Umsätzen, die mit dem Factoring in Verbindung stehen, auch sonstige Dienstleistungserlöse sowie die damit verbundenen Kosten. Der Anstieg bei den Verwaltungsaufwendungen (Personalaufwand und andere Verwaltungsaufwendungen) ist hauptsächlich durch höhere andere Verwaltungsaufwendungen verursacht worden, die Personalaufwendungen sind im Vorjahrsvergleich nahezu konstant geblieben. Innerhalb der anderen Verwaltungsaufwendungen ist insbesondere der Anstieg der Portokosten um rd. 16,7 TEUR sowie der Anstieg der Lizenz- und Cloudkosten um 16,8 TEUR hervorzuheben. Bei den für unsere Geschäftstätigkeit signifikanten Portokosten (2023: 100,9 TEUR) erwarten wir durch die in den vergangenen Jahren vorgenommenen Investitionen in digitale Lösungen eine relevante Verringerung. Die IT-Kosten des Geschäftsjahres sowie der vorangegangen Geschäftsjahre stellen Anlaufaufwendungen für Projekte dar, deren Umsetzung sich in den letzten Jahren verzögert hatte, welche aber neue Dienstleistungsangebote ermöglichen, die sich auf der Erlösseite niederschlagen werden. Der im Berichtsjahr ausgewiesene Ertrag aus Ertragsteuern resultiert aus einem steuerlichen Verlustrücktrag. Der Anstieg des Verwaltungsaufwandes kompensiert die Erhöhung des Betriebsergebnisses, sodass das Geschäftsergebnis mit -87,5 TEUR im Vorjahrsvergleich (-90,8 TEUR) nahezu unverändert bleibt. Das Jahresergebnis 2023 wird nach -90,8 TEUR in 2022 mit -80,0 TEUR ausgewiesen. Vermögenslage
Unter den Finanzanlagen wird die Beteiligung an einer Tochtergesellschaft mit 25,0 TEUR ausgewiesen. Die im Vorjahr noch aktivierten Genossenschaftsanteile der Geschäftsbanken wurden aufgelöst. Bei den immateriellen Anlagegütern ist der Zugang einer Individualsoftware zu verzeichnen, bei den Sachanlagen haben keine relevanten Zugänge stattgefunden. Die Forderungen gegen Kunden sind im Vorjahresvergleich weitgehend konstant geblieben. Die sonstigen Aktivposten beinhalten ein an die Tochtergesellschaft ausgereichtes Darlehen von 140,0 TEUR (Vorjahr: 40,0 TEUR). Finanzlage
Das Eigenkapital wird im Vorjahresvergleich um den Jahresfehlbetrag vermindert und nunmehr mit -79,9 TEUR ausgewiesen. Die Gesellschaft ist damit im handelsbilanziellen Sinn überschuldet. Die Darlehensgeber aller zum 31.12.2023 mit 365,0 TEUR ausgewiesenen und damit um 105,0 TEUR erhöhten Darlehen haben bezüglich ihrer Darlehensforderungen vollumfänglich einen qualifizierten Rangrücktritt erklärt, sodass eine Überschuldung im insolvenzrechtlichen Sinn nicht gegeben ist. Die Bankverbindlichkeiten erhöhten sich von 564,3 TEUR um 88,5 TEUR auf 652,8 TEUR. Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung sowie deren Prognose In den kommenden Jahren 2024 und 2025 ist weiterhin eine kontinuierliche Vergrößerung des Kundenkreises geplant. Die vergangenen Jahre waren sachlich geprägt von bewusst in Kauf genommenen Aufwendungen zur Erschließung neuer Ertragspotenziale im Sinne neuer Produkte sowie auch zur Kostenreduzierung durch Digitalisierungsmaßnahmen. In unserem Kernsegment, der Zurverfügungstellung der Abrechnungssoftware und der in der Software integrierten Zusatzfunktionen, sind wir nach wir vor gut aufgestellt und in der Lage, nachhaltig positive Ergebnisse zu erzielen. Aus der Etablierung der neuen Produkte erwarten wir in Zukunft zusätzliche Erträge sowie die Verminderung von Aufwendungen. Die Finanzierung der Gesellschaft wurde bisher durch die Hausbanken sowie durch die Aufnahme von Kundendarlehen sichergestellt. Von dieser Möglichkeit konnte auch im Jahr 2023 im Wege einer höheren Inanspruchnahme der Kontokorrentlinien bei Banken sowie der Aufnahme weiterer als langfristig einzustufender Kundendarlehen Gebrauch gemacht werden. Wir gehen nicht davon aus, dass eine weitere Erhöhung dieser Finanzierungselemente erforderlich sein wird, könnten aber erforderlichenfalls darauf zurückgreifen. Die Darstellung der Risiken der zukünftigen Entwicklung hat wie im Vorjahr unter Berücksichtigung des Krieges in der Ukraine und der Entwicklung der Inflation und der Zinsen zu erfolgen. Unser Geschäftsgegenstand besteht in der Erbringung von Factoring- sowie weiterer Dienstleistungen rund um die Durchführung von Gebührenabrechnungen der Berufsgruppe der Heilpraktiker. Unmittelbare negative Auswirkungen des Krieges in der Ukraine auf unsere Geschäftstätigkeit waren in den Jahren 2022 und 2023 nicht zu beobachten. Unser Gesamtabrechnungsvolumen konnte wie eingangs dargestellt auf dem hohen Niveau des Vorjahres stabilisiert werden. Allerdings haben sich erwartungsgemäß die gestiegenen Fremdkapitalkosten in unserem Geschäftsergebnis niedergeschlagen, zusätzlich haben fortgesetzte Projektkosten das Ergebnis des Jahres 2023 belastet. Insofern ist 2023 die im letztjährigen Lagebericht als mögliches Szenario benannte Verlustsituation eingetreten, welche im Sinne der seinerzeitigen planerischen Risikovorsorge durch die zusätzliche Aufnahme bzw. Erhöhung der unter den Verbindlichkeiten gegenüber Kunden ausgewiesenen Darlehen finanziert werden konnte. Wir gehen davon aus, dass wir mit der fortgesetzten Realisierung der oben beschriebenen Projekte weiter steigende Erlöse bei projektbezogen vorübergehend gestiegenen, ansonsten aber konstanten bzw. sinkenden laufenden Kosten im Jahr 2024 ein ausgeglichenes, in den folgenden Jahren wieder positive Geschäftsergebnisse erzielt werden können. Ansonsten beurteilen wir die Risiken unseres Unternehmens wie folgt: Aufgrund der Durchführung eines ausschließlich unechten Factorings wird das Adressenausfallrisiko als minimal eingestuft. Zum einen besteht kaum ein Delkredererisiko aufgrund des vereinbarten Rückgriffs auf die Factoringkunden, zum anderen wird dem Veritätsrisiko durch feste Volumenbegrenzungen bei Neukunden Rechnung getragen. Zudem trägt die Begrenzung der Geschäftstätigkeit auf die Berufsgruppe der Heilpraktiker, die aufgrund der eigenen Berufserfahrungen langjährig bekannt ist, zu einer Risikoeingrenzung bei. Auch sind die angekauften Forderungen in aller Regel betragsmäßig in Bezug auf die Anschlusskunden nicht so hoch, als dass selbst bei einem Forderungsausfall mit wesentlichen Ertragskonsequenzen zu rechnen ist. Marktpreisrisiken werden aufgrund der Branchenspezialisierung nicht gesehen. Die Zurverfügungstellung der eigenen Abrechnungssoftware, die speziell auf die Abrechnung von Heilpraktikerleistungen ausgerichtet ist, trägt seit Jahren zu einem stabilen Preisniveau - ungeachtet von Zinsänderungen - bei. Liquiditätsrisiken werden ebenfalls nicht gesehen. Eine Refinanzierung kann durch weitere Darlehensaufnahmen sichergestellt werden. Operationelle Risiken für unsere Geschäftstätigkeit sind vor allem im Rahmen der Datenverarbeitung gegeben. Hier wird laufend an einem Ausbau und der Verbesserung sowohl unserer Abrechnungssoftware als auch der Hardware-Systeme gearbeitet.
Köln, den 16. Mai 2024 SoliPrax GmbH gez. Hans-Joachim Engels gez. Benjamin Lohscheider BilanzAktiva
Gewinn- und Verlustrechnung
Anhang für das Geschäftsjahr 2023I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss zum 31.12.2023 Die SoliPrax GmbH hat Ihren Sitz in Köln und ist unter der Nummer HRB 94316 im Handelsregister B des Amtsgerichtes Köln eingetragen. Der Jahresabschluss 2023 wurde gemäß § 340 Abs. 4 HGB i.V.m. § 340a Abs. 1 HGB nach den Vorschriften für große Kapitalgesellschaften unter Berücksichtigung der ergänzenden Vorschriften für Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute gemäß §§ 340 bis 340o HGB aufgestellt. II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Gesellschaft übt auch die Geschäftstätigkeit des Factoring aus. Aus diesem Grund liegen dem Jahresabschluss die Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches in der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) sowie der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute (RechKredV) zugrunde. Das Unternehmen erbringt Dienstleistungen nur für die Berufsgruppe der Heilpraktiker im Bereich der Abrechnung und des Forderungsmanagements. Es wird ausschließlich sog. unechtes Factoring nach Maßgabe zuvor geschlossener Rahmenverträge durchgeführt. Endgültige Forderungsausfälle waren im Rahmen der Geschäftstätigkeit nicht zu verzeichnen. Insofern sind keine bilanziellen Wertberichtigungen vorgenommen worden. Die Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden erfolgt nach dem Grundsatz der Unternehmensfortführung gemäß § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB. Im Einzelnen wurden folgende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angewendet: - Bei den täglich fälligen Forderungen an Kreditinstitute handelt es sich um Guthaben auf den Geschäftskonten, die mit ihrem Nominalbetrag angesetzt sind. Die Barreserve sowie die Forderungen an Kunden sind ebenfalls mit Nominalwerten angesetzt. - Die Beteiligungen und die Anteile an verbundenen Unternehmen sind mit den Anschaffungskosten bewertet. - Die immateriellen Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten, vermindert um lineare Abschreibungen, bewertet. Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer wurde mit 3-5 Jahren angenommen. - Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen (Nutzungsdauer 2 bis 13 Jahre), angesetzt. Von steuerrechtlich zulässigen Abschreibungsvereinfachungen wird Gebrauch gemacht; geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis 800,00 EUR werden im Jahr des Zugangs vollständig abgeschrieben. - Sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalwert angesetzt. - Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten und gegenüber Kunden sowie die sonstigen Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. - Steuerrückstellungen waren zum 31.12.2023 nicht zu bilden. Die anderen Rückstellungen sind für ungewisse Verbindlichkeiten in Höhe der voraussichtlichen Inanspruchnahme angesetzt. Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr werden abgezinst. III. Zusatzangaben zu den Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung Anlagevermögen, Jahresabschreibungen Die Aufgliederung und Entwicklung des Anlagevermögens sowie die Abschreibungen des Geschäftsjahres werden in einer separaten Anlage zum Anhang dargestellt. Der unter den Sachanlagen ausgewiesene Betrag von 3.308,50 EUR betrifft ausschließlich die Betriebs- und Geschäftsausstattung. Fristengliederung Die Beträge der folgenden Bilanzposten bzw. -unterposten gliedern sich nach Restlaufzeiten wie folgt:
Der Posten Forderungen an Kunden (Aktivposten Nr. 2) enthält keine Posten mit unbestimmter Laufzeit. Sonstige Vermögensgegenstände Die Position enthält zum Bilanzstichtag eine Darlehensforderung gegen ein verbundenes Unternehmen von 140.000,00 EUR. Forderungen gegen Gesellschafter / Kredite an Geschäftsführer Es bestand eine Forderung gegen den Gesellschafter-Geschäftsführer aus einem Darlehensvertrag, die sich im Berichtsjahr wie folgt entwickelte:
Darüberhinaus besteht eine sonstige Forderung (Verrechnungskonto) von 2.648,02 EUR (Vorjahr: 2.648,02 EUR). Rückstellungen Die anderen Rückstellungen betreffen Abschlusserstellungs- und Abschlussprüfungskosten (15.000,00 EUR) sowie die Kosten für Aufbewahrungspflichten (1.500,00 EUR). Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern Gegenüber Gesellschaftern bestehen Darlehensverbindlichkeiten von EUR 65.000,00 (Vorjahr: EUR 0,00). IV. Sonstige Angaben Sonstige finanzielle Verpflichtungen Zum Bilanzstichtag bestehen folgende sonstige finanzielle Verpflichtungen (inkl. Umsatzsteuer), die nicht in der Bilanz erscheinen:
Durchschnittliche Zahl der beschäftigten Arbeitnehmer Im Jahresdurchschnitt wurden 13 Arbeitnehmer beschäftigt, davon 3 Vollzeitarbeitnehmer, 8 Teilzeitkräfte und 2 Aushilfskräfte. Angaben über Mitglieder der Unternehmensorgane Geschäftsführer sind: Herr Hans-Joachim Engels, Heilpraktiker, Herr Benjamin Lohscheider, Kaufmann (seit 01.01.2024). Ergebnisverwendung Die Geschäftsführung schlägt vor, den Jahresfehlbetrag 2023 auf neue Rechnung vorzutragen. Angaben zu Beteiligungsverhältnissen Die Gesellschaft ist zu 100% an der DT Praxisverlag GmbH, Köln, beteiligt. Das Stammkapital beträgt EUR 25.000,00. Jahresabschlüsse der Gesellschaft für die Geschäftsjahre 2022 (Gründungsjahr) und 2023 liegen noch nicht vor. Gesamthonorar des Abschlussprüfers Das Gesamthonorar des Abschlussprüfers im Geschäftsjahr 2023 beträgt 8.415,00 EUR, davon für das Geschäftsjahr 8.395,00 EUR. Hiervon entfallen 8.020,00 EUR auf die Abschlussprüfung, davon 8.000,00 EUR auf das Geschäftsjahr. Der verbleibende Betrag entfällt auf sonstige Leistungen. Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Schluss des Geschäftsjahres Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem Schluss des Geschäftsjahres eingetreten und weder in der Gewinn- und Verlustrechnung noch in der Bilanz berücksichtigt sind, liegen nicht vor.
Köln, den 16. Mai 2024 SoliPrax GmbH gez. Hans-Joachim Engels gez. Benjamin Lohscheider AnlagespiegelSoliPrax GmbHEntwicklung des Anlagevermögens
Entwicklung der Abschreibungen auf das Anlagevermögen
sonstige Berichtsbestandteile
Köln, den 16. Mai 2024 SoliPrax GmbH gez. Hans-Joachim Engels gez. Benjamin Lohscheider Angaben zur Feststellung:Der Jahresabschluss wurde am 22.05.2024 festgestellt. Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die SoliPrax GmbH, Köln Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der SoliPrax GmbH, Köln, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der SoliPrax GmbH, Köln, für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse • entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 12. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 und • vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung unter Anwendung der IDW Prüfungsstandards für weniger komplexe Einheiten durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung unter Anwendung der IDW Prüfungsstandards für weniger komplexe Einheiten durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus • identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. • gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. • beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. • ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. • beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. • beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft. • führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Hürth, den 16. Mai 2024 Thesing • Peeters & Baumann Partnerschaft mbB Wirtschaftsprüfungsgesellschaft gez. C. Illing, Wirtschaftsprüfer gez. H. Baumann, Wirtschaftsprüfer |
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