HERA
Personalleasing GmbH
Rastatt
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
647,00 |
2.276,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1,00 |
1,00 |
| II.
Sachanlagen |
646,00 |
2.275,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.030.988,96 |
1.184.828,99 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
602.493,75 |
589.363,68 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
428.495,21 |
595.465,31 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
3.300,00 |
1.300,00 |
| Aktiva |
1.034.935,96 |
1.188.404,99 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
684.797,95 |
747.433,00 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Bilanzgewinn |
659.797,95 |
722.433,00 |
| B.
Rückstellungen |
81.890,66 |
126.985,42 |
| C.
Verbindlichkeiten |
268.247,35 |
313.986,57 |
| Passiva |
1.034.935,96 |
1.188.404,99 |
Anhang
A. ALLGEMEINE ANGABEN
Die HERA Personalleasing GmbH hat ihren Sitz in
Rastatt. Sie wird beim Amtsgericht Mannheim unter der
Register-Nummer HRB 706344 geführt.
Die Aufstellung des Jahresabschlusses für das
Geschäftsjahr 2023 erfolgte nach den Vorschriften des
Handelsgesetzbuches in der Fassung des
Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) und den
ergänzenden Vorschriften des GmbHG.
Zur besseren Übersichtlichkeit sind bestimmte
Vermerke der Bilanz im Anhang dargestellt.
Die Wertangaben im Anhang wurden auf volle EUR bzw.
TEUR gerundet.
B. ANGABEN ZU DEN BILANZIERUNGS- UND
BEWERTUNGSMETHODEN
Erworbene
immaterielle Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens werden mit ihren
Anschaffungskosten angesetzt und planmäßig
linear über die voraussichtliche Nutzungsdauer
abgeschrieben.
Das
Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten angesetzt. Die abnutzbaren
Gegenstände des Sachanlagevermögens werden
planmäßig über ihre voraussichtlichen
Nutzungsdauern abgeschrieben, wobei die beweglichen
Anlagegüter grundsätzlich linear abgeschrieben
werden.
Die Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände
des Anlagevermögens werden in Anlehnung an die
steuerlichen AfA-Tabellen geschätzt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind grundsätzlich
mit dem Nennwert angesetzt. Bei Forderungen aus Lieferungen
und Leistungen werden Ausfallrisiken durch angemessene
Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Dem
allgemeinen Kreditrisiko wird durch angemessene
Pauschalwertberichtigungen Rechnung getragen.
Die
Rückstellungen sind in Höhe des Betrages
gebildet worden, der nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendig ist, um alle bis
zum Abschlussstichtag entstandenen Risiken und ungewissen
Verpflichtungen abzudecken.
Verbindlichkeiten werden mit ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
C. ERLäUTERUNGEN ZUM JAHRESABSCHLUSS
I. Umlaufvermögen
Sonstige Vermögensgegenstände mit einer
Restlaufzeit von mehr als einem Jahr lagen zum
Bilanzstichtag in Höhe von EUR 9.187,09 (Vj. TEUR
10) vor.
Es bestehen Forderungen gegen Gesellschafter in
Höhe von EUR 4.414,31 (Vj. TEUR 8).
II. Verbindlichkeiten
Die gesamten Verbindlichkeiten haben wie im Vorjahr
eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
bestehen keine (Vj. TEUR 9).
D. SONSTIGE ANGABEN
Die Gesamtzahl der durchschnittlich
beschäftigten Arbeitnehmer beträgt 78.
Die Geschäftsführung schlägt vor, den
Bilanzgewinn von EUR 659.797,95 auf neue Rechnung
vorzutragen.
Allein vertretungsberechtigter und von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreiter
Geschäftsführer war im Berichtsjahr Herr Vincent
Clady, Forstfeld/Frankreich. Der Beruf des
Geschäftsführers entspricht seiner Organstellung.
Hinsichtlich der Angabe der Bezüge der
Geschäftsführung wird die Schutzklausel des
§ 286 Abs. 4 HGB in Anspruch genommen.
Im Übrigen macht die Gesellschaft von den
größenabhängigen Erleichterungen für
die Angaben im Anhang gem. § 288 HGB Gebrauch.
sonstige Berichtsbestandteile
Bei dem vorstehenden Jahresabschluss handelt es sich
um die in Einklang mit § 326 HGB für
Offenlegungszwecke verkürzte Fassung des
Jahresabschlusses. Ferner wurden für Zwecke der
Offenlegung die Erleichterungen für kleine
Kapitalgesellschaften in Anspruch genommen, auf deren
Inanspruchnahme bei der Aufstellung des Jahresabschlusses
teilweise verzichtet wurde.
Rastatt, den 17.10.2024
gez.
Vincent Clady
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 25.10.2024
festgestellt.
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