Erbringung von Logistikdienstleistungen
UniCredit Leasing Aviation GmbHLiquidiert
Nagelsweg 53, 20097 Hamburg, DEUStammdaten
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Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Bilanzkonten
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Gewinn- und Verlustrechnung
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Konzern- und Jahresabschlüsse
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UniCredit Leasing Aviation GmbHHamburgJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021LAGEBERICHT für das Geschäftsjahr 2021Grundlagen des Unternehmens Die UniCredit Leasing Gruppe (UCLG) mit der UniCredit Leasing GmbH (UCL) als Obergesellschaft und den 100%igen Tochtergesellschaften UniCredit Leasing Finance GmbH (UCLF) und UniCredit Leasing Aviation GmbH (UCLA) ist auf dem deutschen Markt für Asset-Based-Financing aktiv. Die UCLG betreut Investitionsfinanzierungen (Leasing, Mietkauf, Finanzierung) für überwiegend in Deutschland ansässige Geschäfts- und Firmenkunden. Organisatorisch ist die UCLG innerhalb der UniCredit Bank AG dem Commercial Banking mit seinem Geschäftsfeld Unternehmer Bank zugeordnet. Als Teil der Unternehmer Bank konzentriert sich die UCLG auf den Geschäfts- und Firmenkundenbereich. Die - mit der UCL in Personal- und Raumunion geführte - UCLA ist seit 1996 im Bereich der Finanzierung von Luftfahrzeugen, überwiegend im Marktsegment der Geschäftsreiseflugzeuge (General Business Aviation), Regionalflugzeuge und Helikopter, innerhalb der UCLG tätig. Die Alleineigentümerin, die UCL, ist 100%ige Tochtergesellschaft der UniCredit Bank AG. Die UCLA generierte einen maßgeblichen Teil ihres Geschäftes über die vertriebliche Zusammenarbeit mit der UniCredit Bank AG. Da im Mai 2020 vom Vorstand der UniCredit Bank AG die Einstellung des Neugeschäfts der UCLG mit anschließendem Abbau der Vertriebsorganisation beschlossen wurde, wurden die Vertriebsstandorte beginnend in 2021 sukzessive aufgegeben. Nicht neugeschäftsbezogene Vertriebstätigkeiten wurden an andere Organisationseinheiten übertragen und die Aufbau- und Ablauforganisation in Form der Aufhebung der formalen Trennung von Markt- und Marktfolge entsprechend angepasst. Basierend auf dieser Entscheidung lag der Anteil des Kooperationsgeschäfts der UCLA am Neugeschäftsvolumen 2021 bei 0 % (Vorjahr: 76 %). Mit Beschluss vom Dezember 2021 plant die UniCredit Bank AG den Verkauf der UCL und ihrer Tochtergesellschaften. Die Geschäftsführung ist das Leitungsorgan der UCLA. Sie leitet das Unternehmen in eigener Verantwortung und besteht aus zwei Geschäftsführern. Wirtschaftliche Rahmenbedingungen Das Bruttoinlandsprodukt ist im Jahr 2021 um 2,7 % gestiegen. 1 Entsprechend hat sich die Zahl der Arbeitslosen im Dezember 2021 gegenüber dem Vorjahr leicht um 378.000 verringert auf 2.330.000. Die Arbeitslosenquote lag bei 5,1 Prozent somit 0,8 Prozentpunkte niedriger als im Dezember 2020. 2 Im Jahr 2021 sind die Verbraucherpreise in Deutschland um 3,1 Prozent gegenüber dem Vorjahr gestiegen. 3
1 Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung vom
14. Januar 2022
Die Leasingbranche hatte einen Anstieg des auf Mobilienleasings entfallenden Neugeschäftsvolumens um 11,3 % zu verzeichnen. 4 Aufgrund der Einstellung des Neugeschäfts im August 2020 war dies allerdings für die UCL nur begrenzt ein prägender Faktor des Jahres 2021. In regulatorischer Hinsicht gab es mit der 6. MaRisk-Novelle und der BAIT-Novelle Neuerungen in 2020 zu verzeichnen, deren dort enthaltenen Neuerungen und Konkretisierungen von der UCLA auch für 2021 gesichtet und im erforderlichen Umfang umgesetzt worden sind. Im Gegensatz zum Vorjahr schlug sich die Covid-19-Pandemie im Geschäftsjahr 2021 nicht in einem Anstieg der Pauschalwertberichtigungen - bei der UCLG auch handelsrechtlich nach den Regeln des IFRS 9 ermittelt - nieder. Aufgrund des gegenüber dem Vorjahr rückläufigen Bestandsvolumen sanken die Pauschalwertberichtigungen auf Gruppenebene um 32,17 % auf 25,6 Mio. EUR (Vorjahr: 37,7 Mio. EUR). Davon entfielen 0,4 Mio. EUR auf die UCLA (Vorjahr: 0,6 Mio. EUR). Wie auch im Geschäftsjahr 2020 war das Jahr 2021 neben der Covid-19-Pandemie für die UCLG wesentlich geprägt von dem am 12.05.2020 vom Vorstand der UniCredit Bank AG getroffenen Beschluss zur Einstellung des Neugeschäfts der UCLG und dem anschließenden Übergang zur Abwicklung des vorhandenen Vertragsbestands. Die Einstellung des Neugeschäfts erfolgte bereits im August 2020. Bis zu diesem Zeitpunkt kontrahierte Verträge wurden bis zum 31.12.2021 weitestgehend ausgezahlt und in Miete gesetzt. Seit dem 01.01.2021 wurden des Weiteren auch keine Erhöhungen oder Prolongationen von Kredit- oder Leasingengagements mehr vorgenommen. Für die vom Wegfall des Neugeschäfts betroffenen Mitarbeiter - überwiegend im Vertrieb - wurden im August 2020 ein Interessenausgleich und ein Sozialplan abgeschlossen. Vorgesehen im Interessenausgleich ist ein Personalabbau in Höhe von 141,45 Vollzeitäquivalenten bis Ende 2023. Der Sozialplan deckt zudem über eine Zusatzvereinbarung auch alle darüber hinausgehenden Personalabbaumaßnahmen bis Ende 2029 ab. Für den Personalabbau wurde bereits 2019 eine Restrukturierungsrückstellung in Höhe von 28,8 Mio. EUR gebildet. Diese beträgt zum 31.12.21 8,6 Mio. EUR, davon 7,4 Mio. EUR bei der UCL sowie 1,2 Mio. EUR bei der UCLF. Parallel begann im Laufe des Jahres 2020 die Umstellung auf die künftige Aufbau- und Ablauforganisation, in der bislang dem Vertrieb zugeordnete neugeschäftsunabhängige Aufgaben vom Kredit- und Vertragsmanagement übernommen wurden. Die Umstellung auf die neue Organisationsstruktur wurde zum 31.03.2021 abgeschlossen. Wo erforderlich, wurden Personalabgänge durch externe Unterstützung kompensiert.
2 Arbeitsmarkt im Dezember 2021 - Bundesagentur
für Arbeit
Neugeschäft Das Neugeschäftsvolumen der UCLG lag 2021 bedingt durch die Einstellung des Neugeschäfts ab August 2020 bei 0 Mio. EUR (Vorjahr UCLA: 50 Mio. EUR) Geschäftsvolumen, Vermögens- und Finanzlage Das Gesamtvolumen der finanzierten Anlagegüter, gemessen an der Summe aus Leasingvermögen und Mietkaufforderungen, sank infolge der Einstellung des Neugeschäftes um 28 % von 149 Mio. EUR auf 108 Mio. EUR. Ihren Mittelbedarf deckte die UCLA weitgehend aus den vom Konzern bereitgestellten Linien. Zum Bilanzstichtag wurde der Bestand zu 100 % (Vorjahr: 77 %) über Bankdarlehen und zu 0 % (Vorjahr: 23 %) über den Forderungsverkauf refinanziert. In 2018 erfolgte eine Ausreichung eines Nachrangdarlehens seitens der UCL an die UCLA in Höhe von 15 Mio. EUR mit Fälligkeit zum 31.12.2024 zur Unterstützung der Geschäftstätigkeiten. Mit Beiratsbeschluss vom 4. August 2021 erfolgte die Freigabe zu einer vorzeitigen Rückführung des bestehenden Nachrangdarlehens durch die UCLA an die UCL in voller Höhe. Die Zahlung erfolgte am 15. November 2021. Ertragslage Für die Darstellung im Lagebericht verwendet die UCLA eine von der Gliederung der handelsrechtlichen Gewinn- und Verlustrechnung abweichende, branchentypische betriebswirtschaftliche Sicht. Die Leasingerträge in dieser Sichtweise beinhalteten im Wesentlichen die Mieterträge aus dem Leasingvermögen sowie Zinserträge aus Mietkaufverträgen. Die Mieterträge aus dem Leasingvermögen beliefen sich auf 0,2 Mio. EUR (Vorjahr: 0,7 Mio. EUR) und fielen damit gegenüber dem Vorjahr um 68 %. Die Mietkauferträge sanken ebenfalls um 28 % auf 2,8 Mio. EUR (Vorjahr: 3,9 Mio. EUR). Die laufenden Leasingerlöse lagen mit 3,6 Mio. EUR (Vorjahr: 5,3 Mio. EUR) rund 31 % unter Vorjahresniveau. Die AfA-Quote, das Verhältnis aus Abschreibungen und Leasingerlösen, lag mit 127,6 % über Vorjahresniveau (99,2 %). Der Leasingüberschuss, unter dem sämtliche das laufende Leasinggeschäft betreffende erfolgswirksamen Positionen ausgewiesen wurden, wies im Berichtsjahr einen positiven Saldo von 3,8 Mio. EUR (Vorjahr: 2,6 Mio. EUR) auf. Hierunter fielen insbesondere - zusätzlich zu den bereits genannten Erträgen - Provisionserlöse und Mietkauferlöse einerseits, Abschreibungen auf Leasinggegenstände und Zinsaufwendungen in Verbindung mit der Refinanzierung im Eigenrisiko gehaltener Leasingraten und Restwerte andererseits. In den 3,8 Mio. EUR enthalten ist ein Einmaleffekt aus dem Verkauf von Leasingobjekten in Höhe von 1,9 Mio. EUR. Bedingt durch die Einstellung des Neugeschäftes sowie des sich daraus resultierenden geringeren Vertragsbestandes erhöhten sich die Auflösungen von Einzelwertberichtigungen um 0,7 Mio. EUR auf 1,06 Mio. EUR (Vorjahr: 0,36 Mio. EUR). Bei einem Saldo aus Zuführungen und Auflösungen von Pauschalwertberichtigungen in Höhe von 0,23 Mio. EUR (Vorjahr: -0,33 Mio. EUR) ergab sich erneut ein positives Risikovorsorgeergebnis in Höhe von 1,29 Mio. EUR (Vorjahr: 0,03 Mio. EUR). Der Verwaltungsaufwand (inkl. der im Rahmen der Personal- und Raumunion verrechneten Umlage) lag mit 0,3 Mio. EUR (Vorjahr: 0,4 Mio. EUR) leicht unter dem Vorjahresniveau. Die Verrechnung des Bruttoüberschusses mit den Verwaltungsaufwendungen (2021: 4,8 Mio. EUR; 2020: 2,2 Mio. EUR) mit dem Saldo der sonstigen betrieblichen Aufwendungen und Erträge sowie einer Steuerlast von 0,15 Mio. EUR (Vorjahr: 0,28 Mio. EUR) führte zu einem Ergebnis nach Steuern von 5,1 Mio. EUR (Vorjahr: 1,95 Mio. EUR). Leistungsindikatoren Am für die Steuerung innerhalb des UniCredit-Konzerns maßgeblichen IFRS-Vorsteuerergebnis 2021 der UCLG in Höhe von 42,6 Mio. EUR hatte die UCLA einen Anteil in Höhe von 5,1 Mio. EUR. Die Cost of Risk der UCLA als Verhältnis aus Risikoergebnis und durchschnittlichem Forderungsbestand fiel mit -1,06 % besser aus als die der UCLG (-0,68 %) und lag zudem sowohl unter dem für 2021 geplanten als auch unter dem Vorjahresniveau (0,30 % bzw. -0,02 %). Mit der Entscheidung des Gesellschafters für die Einstellung des Neu- und Abwicklung des Bestandsgeschäfts der UCLG ist einerseits die Freisetzung von Vertriebsressourcen verbunden, andererseits aber auch die Notwendigkeit, die für die Aufrechterhaltung des Betriebs erforderlichen Kapazitäten weiterhin vorzuhalten. Wo dies nicht gelang, wurden die entstandenen personellen Lücken in der Regel zunächst mit externen Ressourcen überbrückt. In Teilen wurden gemeinsam mit der UniCredit Bank AG interne Lösungen für eine Wiederbesetzung der Stellen gefunden. Die Entwicklung ihrer verbleibenden Mitarbeiter unterstützt die UCLG weiterhin durch die Bereitstellung eines Weiterbildungsbudgets und die Förderung der Teilnahme an Seminaren, Kursen und sonstigen Trainingsmaßnahmen, so sie der Verbesserung der fachlichen oder persönlichen Qualifikation dienen. Compliance-relevante Themen werden zudem, z.B. in Form verpflichtend zu absolvierender Web Based Trainings, regelmäßig in der gesamten Belegschaft geschult. Ferner bilden die Vorgaben aus den Dokumenten "HVB Group Rules", "Integrity Charter" und die "Goldenen Konzernregeln" weiterhin den Werterahmen für die Geschäftstätigkeit der UCLG. Die Einhaltung von ethischen Grundsätzen sowie die Beachtung ökologischer und sozialgesellschaftlicher Aspekte sowie etwaiger Rechts- und Reputationsrisiken spiegeln sich im Risikomanagement von operationellen und Reputationsrisiken wider. Die vorgenannte Einhaltung der Integrity Charter, Gesetze und Anweisungen ist als Vorgabe, heruntergebrochen über die Bereichsleitung, in die Zielvereinbarung jedes Mitarbeiters geflossen. Prognosebericht Allgemeiner Ausblick Zwar erholt sich der ifo-Geschäftsklimaindex im Januar 2022 weiter auf 95,7 Punkte nach 94,8 Punkte im Dezember 2021 [1] , als auch wird für das Jahr 2022 ein positives Wirtschaftswachstum von 4,9 % sowie auch ein Anstieg des BIP um 4,1 % im Vergleich zum Vorjahr prognostiziert [2] , die UCLG wird hiervon jedoch bedingt durch die Einstellung des Neugeschäfts kaum profitieren. Nachdem die Covid-19-Pandemie in 2020 und 2021 entgegen den Erwartungen keinen signifikanten Anstieg des Risikoergebnisses zur Folge hatte, geht die UCLG davon aus, dass dies in 2022 zwar möglicherweise im Worst Case eintreten könnte, überwiegend wahrscheinlich aber weiterhin keine Covid-19-bedingte außergewöhnlich hohe Ergebnisbelastung zu erwarten ist. Die Prognosen bilden auch im Hinblick auf den Ukraine-Krieg die Einschätzungen zum Aufstellungszeitpunkt wieder. Durch die daraus resultierenden Sanktionen und Flüchtlingsbewegungen können finanzielle und wirtschaftliche Einflussfaktoren maßgeblich beeinflusst werden, jedoch bestehen aktuell keine direkten wirtschaftlichen Bezüge zu Russland und der Ukraine. Die Auswirkungen sind abhängig von der dynamischen Entwicklung, konkrete Folgen lassen sich derzeit nicht umfänglich abschätzen. Die Auswirkungen werden fortlaufend evaluiert, um etwaige Maßnahmen treffen zu können. Bei Bedarf wird hier gegengesteuert und es erfolgt ggf. eine Prognose-Anpassung. Projekte Die Überführung sämtlicher Prozesse der UCLG in eine Organisationsstruktur ohne Vertriebseinheiten wurde im ersten Halbjahr 2021 planmäßig abgeschlossen. Im Rahmen eines seitens der UCB AG aufgesetzten Projektes wird derzeit geprüft, ob ein Verkauf der UCLG möglich ist. Im Dezember 2021 wurde beschlossen, Verhandlungen mit potentiellen Interessenten aufzunehmen. Die in 2021 einheitliche Umsetzung der neuen Ausfalldefinition gemäß den Vorgaben der European Banking Authority und die entsprechende Rekalibrierung der Ratingmodelle wurde im Rahmen eines konzernweiten Projekts koordiniert. Die technische und prozessuale Umsetzung wurde in 2020 abgeschlossen, die Produktivnahme der Ausfallerkennung ist konzernweit einheitlich im Laufe des Januar 2021 erfolgt. Die Produktivnahme der rekalibrierten Modelle erfolgte nach aufsichtlicher Genehmigung im Monat Juli 2021.
[1] ifo Geschäftsklima erholt sich (Januar
2022) | Fakten | ifo Institut
Weiterhin werden in Vorbereitung auf kommende regulatorische Anforderungen im Zuge weiterer Ausbaustufen von AnaCredit schrittweise die technischen und prozessualen Voraussetzungen geschaffen, um den Meldeanforderungen nachkommen zu können. Planung Als Mitglied der UniCredit Group wird die UCL nach internationalen Bilanzierungsnormen gesteuert. Führend für die Planung ist deshalb das Ergebnis nach den IFRS, das als Teil des Konzernberichtswesens in den Konzernabschluss der UniCredit Bank AG Subgroup einfließt. Aufgrund der Einstellung des Neugeschäfts ergeben sich die in der Planung angesetzten Erträge aus der Abwicklung des Bestandsgeschäfts und verringern sich analog zum Bestandsvolumen im Zeitverlauf stetig. Gleiches gilt grundsätzlich für das Risikoergebnis. Nachdem für 2022 keine Covid-19-bedingte Zusatzbelastung eingeplant wurde, halten sich hier die durch die Abwicklung des Bestands bedingte Auflösung von Pauschalwertberichtigungen und der mit 0,30 % des durchschnittlichen Bestandsvolumens veranschlagte Einzelwertberichtigungsbedarf in etwa die Waage, so dass das Risikoergebnis planerisch nahezu Null ist. Kostenseitig sind Personal- und Sachkosten aufgrund des zunächst bis 2023 geplanten Personalabbaus ebenfalls rückläufig. Da die Kosten allerdings im Vergleich zu Erträgen und Risikoergebnis unterproportional zurückgehen, ist absehbar, dass die im Vertragsbestand enthaltene Ertragssubstanz die für die Bestandsverwaltung anfallenden Kosten mittelfristig nicht decken wird. War dies 2021 noch der Fall, ist 2022 davon auszugehen, dass Erträge und Kosten (ohne Risikoergebnis) in etwa gleichauf liegen werden. Die UCLG hat für 2022 mit -1,6 Mio. EUR ein negatives IFRS-Vorsteuerergebnis geplant. Handelsrechtlich wird die UCL die auf die Vermeidung stiller Lasten und Reserven ausgelegte Abschreibungspraxis der vergangenen Jahre fortsetzen. Hinsichtlich der Risikotragfähigkeit geht die UCL davon aus, dass die zur Verfügung stehende Risikodeckungsmasse die Summe der Risiken in 2022 durchgehend deutlich übersteigen wird. Die Risikotragfähigkeit der UCL sollte demnach durchgehend gewährleistet sein, dies insbesondere unter Berücksichtigung der Tatsache, dass mit abschmelzendem Bestandsvolumen auch rückläufige Risiken zu erwarten sind. Die aus der Risikotragfähigkeitsrechnung abgeleiteten Anforderungen an die Kapitalausstattung werden bei der Überprüfung auf eine mögliche Reduktion der Kapitalrücklage ausdrücklich berücksichtigt. Chancen- und Risikobericht Chancen Chancen bestehen für die UCLG nach Einstellung des Neugeschäfts und Übergang zur reinen Bestandsverwaltung primär in einer zeitnahen Konkretisierung der Pläne zum weiteren Umgang mit der UCL und ihrer Tochtergesellschaften seitens der UniCredit Bank AG und in der effizienten Bearbeitung des Bestandsgeschäftes basierend auf der 2021 neu eingeführten Organisationsstruktur. Risikomanagementsystem Die Übernahme von Risiken ist ein zentraler Bestandteil des Geschäftsmodells der UCLA und muss zwingend mit der Fähigkeit verknüpft werden, die übernommenen Risiken zu messen und zu steuern. Hierbei geht die UCLA Risiken gemäß der in der Risikostrategie definierten Regelungen ein und übt eine laufende Überwachung derselben aus. Im Zuge der gesamten Geschäftsaktivitäten werden die übernommenen Risiken identifiziert, quantifiziert, beurteilt und überwacht Die UCLA ermittelt die Risikotragfähigkeit entsprechend den Vorschriften des § 25a Abs. 1 KWG auf Stand-Alone-Basis. Die quartalsweise ermittelte und an die Geschäftsführung berichtete Risikotragfähigkeit war zu allen vier Quartalsstichtagen sichergestellt. Die (Über-)Deckung der quantifizierten Risiken durch die verfügbaren Eigenmittel der UCLA lag per 31.12.2021 bei 313% (Vorjahr: 367%). Die Gesellschaft verfügt in Personal- und Raumunion mit der UCL über eine gemeinsame Risikoorganisation. Funktionstrennung Die Risikomessung, -bewertung und -steuerung erfolgt durch unterschiedliche Stellen in der Marktfolge. Primär sind hiermit das Kreditmanagement, das Zentrale Risiko- und Kreditmanagement (kurz: ZRKM) und der Bereich Finanzen und Risikocontrolling betraut. Funktional ist das Risikomanagement von der Risikoüberwachung getrennt. Insgesamt besteht eine enge Verzahnung mit der Muttergesellschaft, die der UCL weitgehend Methoden und Modelle zur Verfügung stellt. Das Kreditmanagement betreibt das Risikomanagement von Einzeladressrisiken auf Basis der Risikostrategie. Die Kernaufgaben des Kreditmanagements sind die Überwachung von laufenden Engagements, die Ratingermittlung und Bonitätsbeurteilung sowie die Votierung und Entscheidung von Einzelanfragen gemäß den erteilten Kompetenzen. Das Zentrale Risiko- und Kreditmanagement verantwortet die Bereitstellung und Betreuung der Ratingmodelle sowie der Methodik für Loss Given Default und Exposure At Default. Weitere Aufgaben umfassen den Abgleich mit und die Einhaltung von Konzernstandards im Kreditmanagement. Die Einheit ZRKM ist ebenfalls für die Betreuung und Berechnung des Restwertrisikos einschließlich des Marktliquiditätsrisikos zuständig. Die Controlling-Einheit des Bereichs Finanzen und Risikocontrolling berechnet quartalsweise die Risikotragfähigkeit unter Einbezug aller wesentlichen, quantifizierten Risikoarten und berichtet diese in einem Ergebnis- und Risikobericht. Eine weitere Aufgabe dieses Fachbereichs ist die Steuerung des Gesamtportfolios unter Berücksichtigung von möglichen Konzentrationen in Branchen, Regionen und Objektgruppen. Die Risikocontrolling-Funktion ist gruppenübergreifend im Bereich Finanzen & Risikocontrolling implementiert. Während die Aufgaben im Zusammenhang mit der Identifizierung und Steuerung der Risiken im Wesentlichen in der Gruppe Regulatorische/s Steuerung & Meldewesen wahrgenommen werden, obliegen Überwachungstätigkeiten und die Risikoberichterstattung schwerpunktmäßig dem Controlling. Die normenübergreifende Konsistenz und Integrität der Datenhaushalte wird von einer separaten Stelle innerhalb der Risikocontrolling-Funktion sichergestellt. Im Einzelnen trägt das Risikocontrolling die Verantwortung für die Erstellung der Risikokapitalplanung und Zuteilung des Risikokapitals, die Planung, Messung und Bewertung der Risikotragfähigkeit, des Limitsystems sowie der Einzelrisikoarten Zinsänderungsrisiko (inklusive Fremdwährungsrisiko), Operationelles Risiko, Beteiligungsrisiko, Geschäftsrisiko, Liquiditätsrisiko sowie ab 2022 das Reputationsrisiko. Weitere Aufgaben des Bereichs Finanzen & Risikocontrolling sind finanzielle Belange wie Bilanzierung, Buchhaltung und Steuerwesen, Einhaltung aufsichtsrechtlicher Bestimmungen und des damit zusammenhängenden Meldewesens, allgemeine Controllingtätigkeiten sowie das Beteiligungsmanagement. Eine weitere Instanz der Risikoorganisation ist das Risk Committee, das sich aus der Geschäftsführung, der Leiterin ZRKM, dem Leiter KM (Kreditmanagement), dem CFO (Risikocontrolling-Funktion), dem Leiter Compliance, Legal & Corporate Affairs und Sanierung / Workout zusammensetzt. Der Revisionsbeauftragte nimmt beratend an den Sitzungen teil. Das Risk Committee berät und verabschiedet die Risikostrategie, welche aus der Geschäftsstrategie der UCLG und der Risikostrategie der UniCredit Bank AG abgeleitet wird, und legt diese dem Beirat zur Genehmigung vor. Das Gremium überwacht die Einhaltung der Risikostrategie, erörtert den Risikobericht sowie die OpRisk-Fälle und initiiert gegebenenfalls Anpassungen. Außerdem werden vom Risk Committee die risikorelevanten Policies und Guidelines der UCL verabschiedet. Die Einheit Compliance, Legal & Corporate Affairs und Sanierung / Workout hat die Compliance- Funktion für die UCLA inne und befasst sich sowohl mit rechtlichen Fragestellungen als auch mit der Betreuung und Abwicklung von Kredit- und Leasingengagements, die auf Grund unterschiedlicher Negativmerkmale auffällig oder notleidend geworden sind. Die mit letzterem verbundene Objektbewertungskompetenz wird darüber hinaus auch für Objektrecherchen und Objektbewertungen in der Phase der Neugeschäftsanbahnung eingesetzt. Die Interne Revision ist als prozessunabhängiger Bereich ein Instrument der Geschäftsführung. Sie wurde an die UniCredit Bank AG ausgelagert. Es verbleibt ein Revisionsbeauftragter, der direkt der Geschäftsführung untersteht. Gemäß Prüfungsplan prüft die Revision regelmäßig das Risikomanagement und das Risikocontrolling und dokumentiert die Ergebnisse in entsprechenden Berichten. Kapitaladäquanz Der Prozess zur Sicherstellung der Risikotragfähigkeit (Internal Capital Adequacy Assessment Process) beinhaltet die Definition des Risikoappetits der UCLA. Der Risikoappetit setzt sich aus einem Risikoappetit-Statement sowie zugehörigen Kennzahlen zusammen, deren Ausprägungen eine frühzeitige Erkennung von Risiken ermöglichen sollen. Weitere Grundlagen des Risikomanagements bilden die Risikoinventur, mit dem daraus entstehenden Gesamtrisikoprofil, und die Risikostrategie. Unter diesen Rahmenbedingungen erfolgt eine Risikotragfähigkeitsanalyse, bei welcher die wesentlichen, quantifizierten Risiken (Economic Capital, kurz: EC) dem Risikodeckungspotenzial (Available Financial Resources, kurz: AFR) gegenüber gestellt werden. Dieses Verhältnis wird in Form eines Deckungsgrades, der sogenannten Risk-Taking-Capacity-Kennziffer (kurz: RTC-Kennziffer) ausgedrückt. Die RTC- Kennziffer ist Bestandteil des Risikoappetits. Sowohl auf RTC-Ebene als auch auf Einzelrisikoartenebene wurde ein Limitsystem für die UCLA geschaffen, welches unter Berücksichtigung der Konzernvorgaben (inklusive einer konsistenten Überleitung der vorgegebenen Limite) die Auslastungen der Limite der einzelnen Risikoarten sowie der Risikoappetit-Kennziffern misst. Die Einzelrisiken, die einen geringen Beitrag zum Gesamtrisiko leisten, werden mit einem Limit für "Sonstige Risiken" abgedeckt. Mit Hilfe eines Ampelsystems werden die Risiken überwacht und gesteuert. Des Weiteren werden regelmäßig sowohl risikoartenübergreifende als auch risikoartenspezifische Stresstests durchgeführt. Sämtliche Steuerungsgrößen werden quartalsweise im Ergebnis- und Risikobericht an das Management Committee berichtet. In diesem Bericht wird ebenfalls die Einhaltung der Eckdaten der Risikostrategie und die Zusammensetzung des Portfolios sowie etwaige Veränderungen in der Portfoliostruktur aufgezeigt. Zur Steuerung der Einzelgeschäfte werden im Rahmen der Kalkulation adjustierte Risikokosten ermittelt. Der ICAAP wird auf Einzelinstitutsebene sichergestellt. Eine übergeordnete Gruppenbetrachtung findet für die UCLG zu Steuerungszwecken zusätzlich statt. Als Konzernunternehmen der UniCredit Bank AG ist die UCLA in die Gesamtbanksteuerung eingebunden. Aufgrund der Entscheidung zur Einstellung des Neugeschäfts wurde zudem eine Ad hoc- Risikoinventur in 2020 durchgeführt, um die Auswirkungen dieser Entscheidung auf die einzelnen Risikoarten zu analysieren. Signifikante Veränderungen des Risikoprofils wurden dabei nicht identifiziert. Gleichwohl wurde auch 2021 bei der Risikoinventur und dem Risk Assessment im OpRisk ein Schwerpunkt auf die Folgen der Entscheidung für den Run Down gelegt. Einzelrisiken im Gesamtbild Kreditrisiko Für das Geschäftsmodell der UCLA stellt das Kreditrisiko die bedeutendste Risikoart dar. Es bezeichnet das Risiko, dass eine Bonitätsveränderung eines Kontrahenten eine Wertveränderung der entsprechenden Kreditforderungen nach sich zieht. Diese Wertveränderung kann durch einen Ausfall des Kontrahenten verursacht sein, wobei der Kontrahent nicht mehr in der Lage ist, seine vertraglichen Verpflichtungen einzuhalten, oder auch durch eine Verschlechterung der Kreditqualität des Kontrahenten verursacht werden. Im Kreditrisiko werden ein erwarteter und ein unerwarteter Verlust ermittelt. Dabei werden sowohl Kreditrisiken als auch Kontrahenten- und Länderrisiken relevanter Geschäfte berücksichtigt. Um das Risiko zu messen und zu begrenzen, wird eine regelmäßige Bonitätsanalyse auf Einzeladressebene durchgeführt. Die Einschätzung der Bonität wird in Form einer Ausfallwahrscheinlichkeit und einem daraus abgeleiteten Rating festgehalten, dabei kommen auf das jeweilige Kundensegment bzw. die Transaktion zugeschnittene Ratingverfahren zum Einsatz. Erwartete Verluste und das EC werden quartalsweise berechnet. Das Economic Capital für das Kreditrisiko per 31.12.2021 betrug 8,7 Mio. EUR (Vorjahr 10,0 Mio. EUR). Dies bedeutete eine Auslastung des Kreditrisikolimits von 59 % (Vorjahr 30 %). Für Adressrisiken nahm die UCLA in 2021 eine Zuführung zur Risikovorsorge von 0,6 Mio. EUR (Vorjahr: 2,7 Mio. EUR) vor, die in voller Höhe - bedingt durch eine konservativere Neuparametrisierung des zugrunde liegenden Rechenmodells infolge von Covid-19 - auf Pauschalwertberichtigungen entfielen. Der Bestand an Risikovorsorge per 31.12.2021 betrug 0,5 Mio. EUR (Vorjahr: 1,8 Mio. EUR), davon entfielen 0,1 Mio. EUR (Vorjahr: 1,2 Mio. EUR) auf Einzelwertberichtigungen. Im Zusammenhang mit dem von Russland begonnenen Krieg in der Ukraine liegen derzeit mangels Exposure in den betroffenen Ländern (Russland, Ukraine, Belarus) keine Anhaltspunkte für konkrete Kreditrisiken vor. Operationelles Risiko Unter einem Operationellen Risiko (OpRisk) versteht die Gesellschaft die Möglichkeit von Verlusten durch fehlerhafte interne Prozesse, Systeme, menschliche Fehler oder externe Ereignisse. Diese Definition schließt Rechtsrisiken mit ein, nicht jedoch strategische Risiken oder Reputationsrisiken. Rechtsrisiken beinhalten, sind aber nicht begrenzt auf Geldstrafen, Strafmaßnahmen, Schadensersatz resultierend aus Aufsichtsmaßnahmen sowie Vergleichszahlungen. Die UCLA ist Teil der gruppenweiten OpRisk-Organisationsstruktur. Sie verfügt über ein Regelwerk, das sämtliche einzuhaltende Standards und Prozessabläufe definiert. Mit der Durchführung des OpRisk-Management-Prozesses ist der OpRisk Manager betraut. Verluste, die durch eine Verzahnung von Adressrisiko mit Operationellem Risiko entstehen, werden nur informatorisch im Operationellen Risiko mitgeführt. In 2021 stellte die UCLA keine Zuführung zur Risikovorsorge für derartige Kreditrisiken von ein. Verluste aufgrund von Fällen mit Operationellem Risiko sind im Berichtsjahr nicht eingetreten. Das Economic Capital für Operationelle Risiken per 31.12.2021 betrug 0,3 Mio. EUR (Vorjahr: 0,3 Mio. EUR). Seit Beginn der Covid-19-Pandemie steht die UCLG im stetigen Austausch mit der UniCredit Bank AG, sie hat die dort ergriffenen Maßnahmen - soweit passend - übernommen bzw. eigene umgesetzt, die Mitarbeiter über diverse Kanäle (wie z.B. Telefonkonferenzen, Mails und Intranet-Veröffentlichungen) sensibilisiert und die Arbeit weitestgehend ins Homeoffice verlagert. Für die Mitarbeiter der UCLG ist die Arbeit im Virtual Office technisch möglich; dies wird so weitgehend wie möglich auch praktisch umgesetzt. Damit konnte bisher die Verfügbarkeit der Mitarbeiter und die Fortführung der Arbeitsprozesse ohne Einschränkung sichergestellt werden. Im Zusammenhang mit dem Run Down der UCLG können operationelle Risiken durch Eigenkündigung von Mitarbeitern in Schlüsselpositionen und dem damit verbundenen Verlust an Kapazität und Erfahrungsschatz entstehen, sofern die entsprechenden Stellen nicht kurzfristig adäquat nachbesetzt werden können. Soweit dies möglich ist, wurde derartigen Risiken bei zwischenzeitlich bereits erfolgten Kündigungen durch Inanspruchnahme externer Unterstützung Rechnung getragen. Marktpreisrisiko Unter dem Marktpreisrisiko versteht die UCLA den potenziellen Verlust von bilanziellen sowie außerbilanziellen Geschäftspositionen, der auf Grund nachteiliger Veränderungen von Marktpreisen (Zinsen, Aktien, Credit Spreads, Devisen und Rohwaren), sonstiger preisbeeinflussender Parameter (Volatilitäten, Korrelationen) oder durch handelsbezogene Ereignisse in Form von Ausfall- und Bonitätsveränderungen von Wertpapieren entstehen kann. Zu den Marktpreisrisiken zählen Marktliquiditätsrisiko, das Fremdwährungsrisiken, Zinsänderungsrisiken sowie Restwertrisiken. Grundsätzlich schließt die UCLA Verträge mit festen Zinskonditionen in Euro ab. Für vereinzelt abgeschlossene Fremdwährungsverträge wird das Währungsrisiko durch Forfaitierung oder kongruente Refinanzierung abgesichert. Bilanziell werden diese Geschäfte handelsrechtlich in Form von Bewertungseinheiten zusammengefasst. Dennoch verbleibende Risiken werden überprüft und berichtet. Das Zinsänderungsrisiko wird durch eine fristen- und währungskongruente Refinanzierung minimiert. Die Einhaltung vorgegebener Limits wird quartalsweise überprüft. Per 31.12.2021 betrug das Economic Capital für Zinsänderungs- und Fremdwährungsrisiken 2,8 Mio. EUR (Vorjahr: 2,2 Mio. EUR). Unter dem Restwertrisiko versteht die Gesellschaft das Risiko des Leasinggebers, dass der zukünftige Verkaufspreis für Leasinggegenstände mit offenen, nicht garantierten Restwerten vom anfänglichen kalkulierten erwarteten Restwert zu Ungunsten des Leasinggebers abweicht. Derartige offene Restwerte bestehen nur bei Verträgen, deren Restwert nicht durch Andienungsrechte seitens der UCL oder Rücknahmeverpflichtungen Dritter abgesichert ist. Zur Begrenzung der Restwertrisiken bot die UCLA derart gestaltete Leasingverträge nur unter Einbezug von Expertenwissen aus den relevanten Vertriebs-, Kredit- und Objektbewertungseinheiten an. Darüber hinaus verfügt die Gesellschaft über ein umfangreiches Sicherheitenmanagement. Standard-Marktwerte sind für alle wesentlichen Objektarten online bereitgestellt. Ab einer gewissen Größenordnung und für Objekte mit offenen Restwerten stehen ergänzend individuelle Marktwertverläufe zur Verfügung. Unter Berücksichtigung dieser Objektwertverläufe wird eine angemessene Loan-to-Value-Ratio sichergestellt. Das Economic Capital für das Restwertrisiko zum 31.12.2021 betrug wie auch zum 31.12.2020 0 EUR, da sich keine Geschäfte mit offenen Restwerten im Bestand befinden. Das Marktliquiditätsrisiko bezeichnet dasjenige Risiko, das ein Unternehmen beim (Erwerb oder) Verkauf eines Vermögenswertes aufgrund einer Abweichung vom erwarteten angemessenen Marktwert in nicht ausreichend liquiden Märkten eingeht. In der UniCredit Leasing wird das Marktliquiditätsrisiko entweder über entsprechende Vertragskonstruktionen ausgeschlossen (Verträge mit Andienungsrecht, Kaufangebote / -garantien, Non-Recourse-Darlehen) oder über das Restwertrisiko abgebildet. Geschäftsrisiko Das Geschäftsrisiko definiert die Gesellschaft als Verluste aus unerwarteten negativen Veränderungen des Geschäftsvolumens und/oder der Margen, die nicht auf andere Risikoarten zurückzuführen sind. Die Folge sind nachhaltige Ergebnisrückgänge mit entsprechender Auswirkung auf den Marktwert des Unternehmens. Geschäftsrisiken können vor allem aus deutlich verschlechterten Marktbedingungen, Veränderungen der Wettbewerbsposition oder des Kundenverhaltens, aber auch aus Änderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen resultieren. Die Steuerung und Überwachung des Geschäftsrisikos erfolgt auf Gruppenebene. Das Geschäftsrisiko ist kurzfristig nur schwer steuerbar, da eingeleitete Maßnahmen nur zeitversetzt wirksam werden. Zudem beschränkt es sich bei der UCLA nach Einstellung des Neugeschäfts und der durch die Abwicklung des Bestands weitestgehend feststehenden Volumens- und Margenentwicklung auf kostenseitige Abweichungen von der erwarteten Entwicklung. Per 31.12.2021 betrug das Economic Capital für das Geschäftsrisiko 0,03 Mio. EUR.(Vorjahr 0,03 Mio. EUR). Liquiditätsrisiko Das Liquiditätsrisiko untergliedert sich in das kurzfristige Liquiditätsrisiko im engeren Sinne, das eher mittel- bis langfristig orientierte Refinanzierungsrisiko, das Risiko eines Liquiditätsnotfalls (Contingency Liquidity Risk) und das Refinanzierungskostenrisiko. Das kurzfristige Liquiditätsrisiko bezieht sich auf das Risiko, dass die UCLA den fälligen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen kann, ohne untragbare Verluste zu erleiden. Das Refinanzierungsrisiko ist definiert als das Risiko, dass die Gesellschaft nicht in der Lage ist, die benötigten Geldmittel aufzubringen, um ihre erwarteten und / oder unerwarteten sowie aktuellen und zukünftigen Zahlungsverpflichtungen und Sicherheitenanforderungen zu erfüllen, ohne dass der tägliche Betrieb oder die finanzielle Situation der Gesellschaft beeinträchtigt werden. Dies umfasst auch das Risiko, das durch eine Verschlechterung der Marktverhältnisse oder eine Bonitätsverschlechterung der UCB AG die Refinanzierungskosten steigen. Um Liquiditätsrisiken weitestgehend auszuschließen, stellt die Gesellschaft sicher, dass die Kreditlinien angemessen ausgelegt sind. Es findet eine tägliche Überprüfung der Auslastung der Kreditlinien statt. Das Contingency Liquidity Risk ist das Risiko einer Liquiditätskrise (kurzfristige Zahlungsunfähigkeit bis zu 4 Wochen) mit wesentlichen Auswirkungen, aber geringer Eintrittswahrscheinlichkeit. Das Risiko steigender Refinanzierungskosten und daraus resultierender Wettbewerbs- und/oder Margennachteile wurde halbjährlich quantifiziert und bei Überschreiten definierter Schwellenwerte im Rahmen der jährlichen Limitplanung von der zur Deckung der übrigen quantifizierbaren Risiken verfügbaren Risikodeckungsmasse abgezogen. Mit Einstellung des Neugeschäfts entfällt dieses Risiko mangels Refinanzierungsbedarf. Durch die Anbindung an die UniCredit Bank AG im Hinblick auf die Liquiditätsversorgung ist gewährleistet, dass im Falle eines Liquiditätsengpasses die Notfallmaßnahmen der UniCredit Bank AG auch für die UCLA greifen. Sollte die Engpasssituation bei der UCLA dennoch durchschlagen, besteht ein Notfallplan. Reputationsrisiko Das Reputationsrisiko wird definiert als das Risiko eines negativen GuV-Effekts, hervorgerufen durch unerwünschte Reaktionen von Interessengruppen (Stakeholdern) aufgrund einer veränderten Wahrnehmung; diese veränderte Wahrnehmung kann ausgelöst sein durch ein Primärrisiko wie Kreditrisiko, Marktpreisrisiko, Operationelles Risiko, Liquiditätsrisiko, Geschäftsrisiko oder Strategisches Risiko. Zum Management des Reputationsrisikos gibt es das Reputational Risk Council, bestehend aus den Geschäftsführern des Unternehmens. Jeder Unternehmensbereich ist verpflichtet, identifizierte Reputationsrisiken an das Reputational Risk Council zu melden. Das Reputationsrisiko unterliegt seit 2020 neben der qualitativen auch einer quantitativen Bewertung, wurde diesbezüglich aber im Rahmen der Risikoinventur weiterhin als nicht wesentlich eingestuft. Strategisches Risiko Das strategische Risiko resultiert daraus, dass das Management wesentliche Entwicklungen oder Trends im eigenen unternehmerischen Umfeld entweder nicht rechtzeitig erkennt oder falsch einschätzt. Infolgedessen kann es zu Grundsatzentscheidungen kommen, die sich hinsichtlich der Erreichung der langfristigen Unternehmensziele ex post als unvorteilhaft erweisen und zudem teilweise schwer oder nicht unmittelbar reversibel sind. Im schlechtesten Fall kann dies negative Auswirkungen auf Ertragskraft und Risikoprofil haben. Das strategische Risiko wurde, bisher ausschließlich qualitativ betrachtet, erstmals per Q3/2021 in der Risikotragfähigkeitsrechnung berücksichtigt. Hauptaugenmerk der Quantifizierung liegt auf den durch Team 23 / den Run Down generierten, nicht planbaren, zusätzlichen Kosten, welche nicht über andere Risikoarten abgebildet werden. Den größten Anteil bilden dabei die Kosten für den Einkauf zusätzlicher Beraterleistungen für ungeplante Austritte. Es wird ein vereinfachter, nicht modellbasierter Ansatz zur Quantifizierung verwendet. Zu diesem Zweck erfolgen eine laufende Beobachtung insbesondere des nationalen, aber auch des internationalen politischen und wirtschaftlichen Umfelds sowie die permanente Überprüfung der eigenen strategischen Positionierung. Risikokonzentrationen Als Risiko- bzw. Ertragskonzentration versteht die UCLA die Auswirkung von Konzentrationseffekten auf relevante bzw. vorhandene Risikoarten, die für sich genommen derart große Verluste generieren können (bezogen auf das Eigenkapital, das Bilanzvolumen oder das Gesamtrisikoniveau), so dass die Tragfähigkeit oder die Fähigkeit zur Fortführung des Kerngeschäfts beeinträchtigt wäre. Damit stellen Risiko- und Ertragskonzentrationen keine eigenständige Risikokategorie dar. Grundsätzlich unterscheidet die UCLA bei Risikokonzentrationen zwischen Inter-Risikokonzentrationen, die durch den Gleichlauf von Risikopositionen über verschiedene Risikoarten hinweg entstehen und Intra- Risikokonzentrationen, die durch den Gleichlauf mehrerer Risikopositionen innerhalb einer Risikoart auftreten. Eine weitgehende Inter-Risikokonzentration besteht zwischen dem Kreditrisiko, den Liquiditätsrisiken und dem operationellen Risiko bedingt durch die Refinanzierung über und Auslagerung von Aktivitäten auf die UniCredit Bank AG. Die weitgehende Beschränkung auf die Refinanzierung durch die UniCredit Group ist eine bewusste, strategische Entscheidung und wird in diesem Zusammenhang nicht als Risiko verstanden. Intra-Risikokonzentrationen und Ertragskonzentrationen betrachtet die Gesellschaft insbesondere in Bezug auf das Kreditrisiko, z.B. hinsichtlich Branchen oder Kreditnehmereinheiten. Um Adressenkonzentrationen angemessen zu begegnen, legt die UCLA Engagement-Obergrenzen je Kreditnehmereinheit fest. Die strategische Geschäftsausrichtung und Spezialisierung der UCLA führt zu einer gewollten Risiko-und Ertragskonzentrationen in Bezug auf die Verteilung der Branchenanteile. Mit der Steuerung von Ertragskonzentrationen soll allgemein das Wissen um die Zusammensetzung der Gewinne der UCLA konkretisiert werden. Da hier mit Einstellung des Neugeschäfts keine Steuerungsmöglichkeit mehr besteht, werden Ertragskonzentrationen weiterhin nicht mehr ausführlich analysiert. Konzentrationen werden quartalsweise überwacht und berichtet. Gesamtbild der Risiken Insgesamt bestehen die Risiken für die UCLA einerseits in den nach wie vor nicht vollständig absehbaren Auswirkungen der Covid-19-Krise und andererseits in den möglichen weiteren Folgen der Entscheidung zur Einstellung des Neugeschäfts und der anschließenden Abwicklung des Bestands. Aus dem Krieg in der Ukraine sind derzeit keine konkreten Risiken für die UCLA ersichtlich. Auf der Basis des ICAAP verfügt die UCLA über ein angemessenes Risikomanagementsystem und stellt dadurch die Überwachung der Risikotragfähigkeit sowie die Erkennung und Steuerung der Risiken sicher. Durch die vorhandene Überdeckung der Risiken durch die verfügbare Risikodeckungsmasse, die sich in der RTC-Kennziffer ausdrückt, sieht sich die UCLA risikoseitig gut aufgestellt.
Hamburg, 28. Februar 2022 UniCredit Leasing Aviation GmbH Die Geschäftsführung Jungnischke Starzmann Bilanz zum 31. Dezember 2021Aktivseite
Passivseite
Hamburg, 28.02.2022 UniCredit Leasing Aviation GmbH Die Geschäftsführung Jungnischke Starzmann Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2021
Hamburg, den 28. Februar 2022 UniCredit Leasing Aviation GmbH Die Geschäftsführung Jungnischke Starzmann ANHANG für das Geschäftsjahr 2021I. Allgemeine Erläuterungen zur Erstellung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2021 Die UniCredit Leasing Aviation GmbH (UCLA) mit Sitz in Hamburg betreibt das Finanzierungsleasing und ist damit ein Finanzdienstleistungsinstitut gemäß § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 10 KWG. Die Gesellschaft wird beim Amtsgericht Hamburg unter der Nummer HRB 67974 geführt. Der Jahresabschluss der UniCredit Leasing Aviation GmbH für das Geschäftsjahr 2021 ist nach den Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB), des GmbH-Gesetzes (GmbHG), nach den Regelungen des Kreditwesengesetzes (KWG) sowie der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute (RechKredV) aufgestellt worden. Am 12.05.2020 hat der Vorstand der UniCredit Bank AG in seiner Rolle als Gesellschafter im Rahmen des konzernweiten Restrukturierungsprogramms Team 23 die Einstellung des Neugeschäfts der UniCredit Leasing Gruppe und damit einhergehend einen Personalabbau in Höhe von 141,45 Vollzeitäquivalenten beschlossen. II. Bewertungs- und Bilanzierungsgrundsätze Die Aufstellung des Jahresabschlusses basiert auf dem Grundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit nach § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB. Zum Zeitpunkt der Aufstellung liegen keine tatsächlichen oder rechtlichen Gegebenheiten vor, die dem entgegenstehen. Die UCLA wird das im Bestand befindliche Geschäft als eigenständige Gesellschaft weiter verwalten. Rund 67 % der Verträge, die einen Anteil von rund 47 % am Gesamtforderungsvolumen ausmachen, haben eine Laufzeit bis Ende 2025. Die längsten Verträge laufen Ende 2029 aus. Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden werden grundsätzlich unverändert gegenüber dem Vorjahr angewendet. Auf Änderungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sowie damit einhergehende Ausweisänderungen wird in den jeweiligen Posten hingewiesen. Die Forderungen an Kreditinstitute und verbundene Unternehmen werden mit dem Nennwert bilanziert. Die Forderungen an Kunden sind zum Bruttobetrag (Summe aller zukünftigen Raten) angesetzt. Die in den künftigen Raten enthaltenen Zinsen für die Zeit nach dem Bilanzstichtag werden passiv periodengerecht abgegrenzt und laufzeitanteilig aufgelöst. Für Adressausfallrisiken sind Einzel- und Pauschalwertberichtigungen gebildet worden. Die handelsrechtliche Ermittlung von Einzel- und Pauschalwertberichtigungen auf Forderungen an Kunden folgt seit 2018 den konzernweit angewandten Risikovorsorgevorschriften des IFRS 9, die analog in die HGB Rechnungslegung übernommen werden. Zur Ermittlung der Höhe der Pauschalwertberichtigungen wird ein mathematisch-statistisches Berechnungsverfahren genutzt, bei welchem der erwartete Verlust auf Basis beobachteter Ausfälle der Vergangenheit, aktueller Informationen und den Erwartungen der Zukunft geschätzt wird. In dem Berechnungsverfahren werden die zu erwartenden Effekte aus der Anwendung der neuen Ausfalldefinition durch eine Nachbildung der vergangenen Ausfälle basierend auf den niedrigeren Schwellenwerten für den Zahlungsverzug seit dem 31.12.2020 bereits berücksichtigt. Die möglichen Auswirkungen, die sich aus der COVID-19-Pandemiekrise auf die Risikovorsorge ergeben, werden über konzernweit angepasste zukunftsgerichtete Faktoren abgebildet. Zur Ermittlung der Einzelwertberichtigungen werden zwei Szenarien (Abwicklungs- und Sanierungssicht) betrachtet, die mit Wahrscheinlichkeiten unterlegt sind. Zur Absicherung gegen Fremdwährungsrisiken hat die UCLA für Fremdwährungsgeschäfte Bewertungseinheiten nach § 254 HGB gebildet. Dabei werden als Grundgeschäfte die Fremdwährungsforderungen bezeichnet und als Sicherungsinstrumente die diesen Grundgeschäften via Einzelrefinanzierung eindeutig zuordenbaren Refinanzierungsgeschäfte. Per 31.12.2021 belaufen sich die Grundgeschäfte auf 4,5 Mio. EUR brutto und 4,5 Mio. EUR netto (ohne Zinsanteil; Vorjahr: 7,1 Mio. EUR brutto und 7,0 Mio. EUR netto). Die zugehörigen Sicherungsinstrumente belaufen sich netto auf 4,5 Mio. EUR (Vorjahr: 9,9 Mio. EUR). In Bewertungseinheiten zusammengefasste schwebende Geschäfte oder mit hoher Wahrscheinlichkeit erwartete Geschäfte bestanden nicht. Der auf künftige Kursschwankungen entfallende Value at Risk gemäß interner Risikorechnung zum Konfidenzniveau von 99,9% als konservative Schätzung der Höhe über die Bewertungseinheiten abgesicherter Risiken beläuft sich auf 1,8 Mio. EUR (Vorjahr: 0,9 Mio. EUR). Die in Bewertungseinheiten zusammengefassten Geschäfte wurden der Höhe, der Währung, der Laufzeit sowie dem Tilgungsverlauf nach weitestgehend deckungsgleich abgeschlossen, so dass sich während des Absicherungszeitraums der Geschäfte die Zahlungsströme bis auf die in den Geschäften enthaltene Zinsmarge ausgleichen. Die Bewertungseinheiten werden nach der Einfrierungsmethode bilanziert. Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurden drei bestehende Bewertungseinheiten gemäß § 254 HGB zur Absicherung des Währungsrisikos aufgrund der vorzeitigen Rückführung eines Darlehens bzw. der vorzeitigen Beendigung eines Refinanzierungsgeschäfts aufgelöst und beendet. Die verbleibenden Geschäfte wurden anschließend nach den allgemeinen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden der UCLA fortgeführt. In Folge der Auflösung und entsprechenden Einzelbewertung der verbleibenden Geschäfte ergab sich ein erfolgswirksam erfasster Aufwand in Höhe von TEUR 2. Auf fremde Währung lautende Konten werden mit dem durch die EZB bekannt gegebenen Devisenmittelkassakurs am Bilanzstichtag in Euro umgerechnet. Gegenstände des Anlagevermögens sind zu Anschaffungskosten zuzüglich Anschaffungsnebenkosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, angesetzt. Für die Bemessung der Nutzungszeit wird die rechnerische Amortisationszeit (Vertragslaufzeit) zugrunde gelegt. Sachgesamtheiten, die eine wirtschaftliche Funktionseinheit bilden und insgesamt in einem einheitlichen Leasingvertrag vermietet sind, werden abweichend von § 252 Abs. 1 Nr. 3 HGB als ein Vermögensgegenstand bewertet. Die sonstigen Vermögengegenstände werden mit dem Nennwert angesetzt. Ein aktiver latenter Steuerüberhang wurde in Ausübung des Aktivierungswahlrechts nach § 274 Abs. 1 HGB nicht gebildet. Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag einschließlich abgegrenzter Zinsen angesetzt. Für bekannte Risiken, ungewisse Verbindlichkeiten und drohende Verluste aus schwebenden Geschäften sind Rückstellungen nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrages gebildet worden. Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen werden berücksichtigt, sofern ausreichend objektive Hinweise auf deren Eintritt vorliegen. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von einem Jahr oder weniger werden unter Ausübung des Wahlrechts nicht abgezinst. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden gem. § 253 Abs. 2 HGB mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst. Aufwendungen und Erträge sind entsprechend ihrem Verursachungs- und Realisationszeitpunkt in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. III. Erläuterungen zur Bilanz Aktivseite Forderungen an Kreditinstitute Die täglich fälligen Forderungen an Kreditinstitute in Höhe von TEUR 3.630 (Vorjahr: TEUR 9.954) bestehen in Höhe von TEUR 3.630 (Vorjahr: TEUR 9.942) gegenüber der UniCredit Bank AG als verbundenes Unternehmen. Andere Forderungen an Kreditinstitute lagen zum Stichtag nicht vor. Der auf Fremdwährung entfallende Gesamtbetrag der Forderungen an Kreditinstitute beläuft sich auf TEUR 3.630 (Vorjahr: TEUR 9.868). Die Forderungen werden in US-Dollar (USD) geführt. Forderungen an Kunden Nach Restlaufzeiten gliedern sich die Forderungen an Kunden wie folgt:
Die Forderungen an Kunden umfassen fällige Posten aus Leasing- und Mietkaufverträgen in Höhe von TEUR 1.933 (Vorjahr: TEUR 3.616) sowie zukünftig fällige Forderungen vor allem aus Mietkaufverträgen. In den Forderungen an Kunden sind keine Forderungen mit unbestimmter Laufzeit enthalten. Der Bestand an Risikovorsorge per 31.12.2021 beträgt TEUR 479 (Vorjahr: TEUR 1.767), davon entfallen TEUR 122 auf Einzelwertberichtigungen (Vorjahr: TEUR 1.184). Der Gesamtbetrag der auf Fremdwährungen entfallenden Forderungen an Kunden beläuft sich auf TEUR 4.509 (Vorjahr: TEUR 7.063). Die Forderungen bestehen in USD. Leasingvermögen Die Darstellung und Entwicklung des Anlagevermögens gem. § 284 Abs. 3 HGB ist dem Anlagenspiegel zu entnehmen. Sonstige Vermögensgegenstände Die sonstigen Vermögensgegenstände betragen TEUR 5.312 (Vorjahr: TEUR 6.506). Sie betreffen im Berichtsjahr in Höhe von TEUR 5.312 Cash-Pooling-Forderungen gegenüber der Gesellschafterin UniCredit Leasing GmbH als verbundenes Unternehmen (Vorjahr: TEUR 6.506). Passivseite Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten a) täglich fällig Die täglich fälligen Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten belaufen sich auf TEUR 0 (Vorjahr: TEUR 4.007) und betreffen in Höhe von TEUR 0 (Vorjahr: TEUR 3.886) die UniCredit Bank AG als verbundenes Unternehmen. b) mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist Die Verbindlichkeiten mit vereinbarter Laufzeit gegenüber Kreditinstituten betreffen in voller Höhe Verbindlichkeiten gegenüber der UniCredit Bank AG als verbundenes Unternehmen. Nach Restlaufzeiten gliedern sich die Verbindlichkeiten wie folgt:
Der Gesamtbetrag der auf Fremdwährungen entfallenden Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten beläuft sich auf TEUR 4.520 (Vorjahr: TEUR 13.767). Die Verbindlichkeiten bestehen in USD. Sonstige Verbindlichkeiten Die sonstigen Verbindlichkeiten enthalten Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von TEUR 170 (Vorjahr: TEUR 184), die wie im Vorjahr in voller Höhe gegenüber der Gesellschafterin UniCredit Leasing GmbH bestehen. Sie resultieren aus gruppeninterner Verrechnung sowie Zinsverbindlichkeiten aus dem Cash-Pooling. Rechnungsabgrenzungsposten Der passive Rechnungsabgrenzungsposten betrifft mit TEUR 6.574 (Vorjahr: TEUR 9.974) im Wesentlichen abgegrenzte Zinserträge aus Mietkaufverträgen. Die Auflösung der passiven Rechnungsabgrenzung erfolgt linear über die Laufzeit der Verträge. Die Erträge aus der Auflösung werden unter den Leasingerlösen bzw. in den Zinserträgen ausgewiesen. Rückstellungen Die Rückstellungen beinhalten Rückstellungen für die Prüfung und Veröffentlichung des Jahresabschlusses sowie Steuerberatungskosten in Höhe von insgesamt TEUR 14 (Vorjahr: TEUR 14). Des Weiteren wurden sonstige Rückstellungen in Höhe von TEUR 52 (Vorjahr: TEUR 88) gebildet. Nachrangige Verbindlichkeiten Die nachrangigen Verbindlichkeiten wurden in 2021 abgelöst und an die Gesellschafterin zurückgezahlt und bestanden im Vorjahr aus einem durch die Gesellschafterin UniCredit Leasing GmbH Ende 2018 ausgereichtem Nachrangdarlehen und somit gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von TEUR 15.000 zuzüglich TEUR 24 Zinsverbindlichkeiten. Im Jahr 2021 sind Zinsaufwendungen in Höhe von TEUR 299 (Vorjahr: TEUR 342) angefallen.
IV. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Die Leasingerträge beinhalten die Erlöse aus Verträgen, die sich im Eigenobligo befinden sowie Erlöse aus forfaitierten Verträgen. Die Leasingaufwendungen betreffen den Abgang von Restbuchwerten im Zuge von Verkäufen von Leasinggegenständen. Im Berichtsjahr wurde ein Zinsüberschuss - Saldo aus Zinserträgen und Zinsaufwendungen - in Höhe von TEUR 2.038 (Vorjahr: TEUR 2.821) erwirtschaftet. In den Zinserträgen sind insbesondere die Zinsen aus Mietkaufverträgen enthalten. Die Zinsaufwendungen stehen hauptsächlich im Zusammenhang mit der Aufnahme von Krediten sowie dem im Dezember 2021 an die Gesellschafterin zurückgezahlte Nachrangdarlehen. Die Provisionserträge resultieren aus Bearbeitungsgebühren für Verträge in Höhe von TEUR 78 (Vorjahr: TEUR 49). Die sonstigen betrieblichen Erträge betreffen im Wesentlichen Erträge aus der Währungsumrechnung in Höhe von TEUR 752 (Vorjahr: TEUR 319). Die Allgemeinen Verwaltungskosten beinhalten überwiegend die gruppeninterne Kostenumlage in Höhe von TEUR 200 (Vorjahr: TEUR 200). Zudem sind Aufwendungen in Höhe von TEUR 92 (Vorjahr: TEUR 101) für die Nutzung des internen Vertragsverwaltungssystem "BaLea" enthalten, welches von der UCL zur Verfügung gestellt wird. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen beinhalten hauptsächlich Aufwendungen aus der Währungsumrechnung in Höhe von TEUR 404 (Vorjahr: TEUR 638). Im Geschäftsjahr wird ein positives Risikoergebnis in Höhe von TEUR 1.288 (Vorjahr: TEUR 35) ausgewiesen. Dies resultiert aus einer Zuführung zur Risikovorsorge (Bruttobetrachtung ohne Auflösungen) von TEUR 607 (Vorjahr: TEUR 2.688), die wie im Vorjahr vollständig Pauschalwertberichtigungen betrifft. Dem stehen Auflösungen von Pauschalwertberichtungen in Höhe von TEUR 833 (Vorjahr: TEUR 2.360) und Auflösungen von Einzelwertberichtungen in Höhe von TEUR 1.062 (Vorjahr: TEUR 363) insbesondere aufgrund des durch die Einstellung des Neugeschäftes reduzierten Vertragsbestandes gegenüber. V. Sonstige Angaben Konzernzugehörigkeit Die UniCredit Leasing Aviation GmbH ist verbundenes Unternehmen der UniCredit Leasing GmbH, Hamburg, deren Muttergesellschaft die UniCredit Bank AG, München, ist. Sie wird in den Teilkonzernabschluss der UniCredit Bank AG, München, einbezogen, der nach den IFRS aufgestellt wird. Dieser wird im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht. Die UniCredit Bank AG wiederum wird in den nach den IFRS aufgestellten Konzernabschluss der UniCredit S.p.A., Rom/Italien, einbezogen. Dieser ist beim Handelsregister (Trade and Companies Register) in Rom/Italien erhältlich. Gesamthonorar des Abschlussprüfers Das für das Geschäftsjahr 2021 als Aufwand erfasste Honorar für den Abschlussprüfer Deloitte GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, von TEUR 6 (Vorjahr: TEUR 6) entfällt in voller Höhe auf Abschlussprüfungsleistungen. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Aufgrund der Einstellung des Neugeschäfts im August 2020 bestanden zum Bilanzstichtag keine Verpflichtungen für zugesagte und noch nicht angelaufene Verträge (Vorjahr: TEUR 0). Ereignisse nach dem Bilanzstichtag Am 24.02.2022 hat Russland die Ukraine angegriffen. Durch die daraus resultierenden Sanktionen und Flüchtlingsbewegungen können finanzielle und wirtschaftliche Einflussfaktoren maßgeblich beeinflusst werden, jedoch bestehen aktuell keine direkten wirtschaftlichen Bezüge zu Russland und der Ukraine. Die Auswirkungen sind abhängig von der dynamischen Entwicklung, konkrete Folgen lassen sich derzeit nicht umfänglich abschätzen. Die Auswirkungen werden fortlaufend evaluiert, um etwaige Maßnahmen treffen zu können. Bei Bedarf wird hier gegengesteuert und es erfolgt ggf. eine Prognose-Anpassung. Mitglieder der Geschäftsführung Hubert Spechtenhauser, Frankfurt am Main, Geschäftsführer Marktfolge (bis 28. Februar 2021) Ulrike Jungnischke, Reinbek, Geschäftsführerin Markfolge (seit 1. März 2021) Marc Starzmann, München, Geschäftsführer Marktfolge Die Mitglieder der Geschäftsführung erhalten von der Gesellschaft keine Bezüge und sind funktionsgleich Geschäftsführer der UniCredit Leasing GmbH. Eigene Mitarbeiter werden von der UCLA nicht beschäftigt. Eine anteilige Belastung erfolgt über die Verrechnung von Verwaltungsaufwand zwischen der UniCredit Leasing Aviation GmbH und der UniCredit Leasing GmbH.
Hamburg, 28.Februar 2022 UniCredit Leasing Aviation GmbH Die Geschäftsführung Jungnischke Starzmann Entwicklung des Anlagevermögens
BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die UniCredit Leasing Aviation GmbH, Hamburg Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der UniCredit Leasing Aviation GmbH, Hamburg, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2021 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der UniCredit Leasing Aviation GmbH, Hamburg, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Hamburg, den 31. März 2022 Deloitte
GmbH
Stephan Dreeßen, Wirtschaftsprüfer Matthias Rütten, Wirtschaftsprüfer Die Feststellung des Jahresabschlusses 2021 erfolgte am 27.07.2022 |
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