EURO-SERWIS LTD.Liquidiert

51065 Köln, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Köln HRB 57837
Eingetragen
31.5.2006
Branche
Sonstige Instandhaltung und Reparatur von Kraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 t oder wenigerReparatur und Instandhaltung von KrafträdernSonstige Instandhaltung und Reparatur von Kraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t
Gegenstand
Einbau, Wartung und Service von Autogasanlagen, Achsvermessung, Reifendienst und Reparaturen

Historie

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Management

NameRolle
Direktor
Mariusz Rudzis
seit 31.5.2006
Direktor

Konzern- und Jahresabschlüsse

EURO-SERWIS LTD.

Köln

Jahresabschluss zum 31.12.2007

Bilanz

Aktiva

31.12.2007
EUR
31.12.2006
EUR
A. Anlagevermögen 16.920,00 2.171,00
I. Sachanlagen 16.920,00 2.171,00
B. Umlaufvermögen 10.822,49 7.399,81
I. Vorräte 6.500,00 2.425,02
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 3.438,76 3.000,00
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 883,73 1.974,79
C. Rechnungsabgrenzungsposten 239,24 0,00
Bilanzsumme, Summe Aktiva 27.981,73 9.570,81

Passiva

31.12.2007
EUR
31.12.2006
EUR
A. Eigenkapital -51.487,15 -30.724,95
I. gezeichnetes Kapital 145,16 145,16
II. Verlustvortrag 30.870,11 0,00
III. Jahresfehlbetrag 20.762,20 30.870,11
B. Rückstellungen 3.450,00 1.500,00
C. Verbindlichkeiten 76.018,88 38.795,76
Bilanzsumme, Summe Passiva 27.981,73 9.570,81

Anhang

Grundlagen der Rechnungslegung


Der vorliegende Jahresabschluss wurde nach den maßgeblichen Vorschriften des Handelsgesetzbuches und denen des GmbH-Gesetzes aufgestellt.

Die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung sind entsprechend den Bestimmungen des HGB gem. §§ 266, 275 HGB gegliedert. Die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB erstellt.


Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung


Die Wertansätze in der Bilanz der EURO-SERWIS Ltd. zum 31.12.2006 wurden unverändert als Bilanzvorträge in neue Rechung übernommen.


Immaterielle Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und um planmäßige Abschreibungen vermindert.


Die Sachanlagen sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen entsprechend der Nutzungsdauer angesetzt.


Als Abschreibungsmethode kam sowohl die degressive als auch die lineare Absetzung für Abnutzung zur Anwendung.


Geringwertige Wirtschaftsgüter wurden im Jahr des Zugangs gem. § 6 Abs. 2 EStG voll abgeschrieben. Bei der Darstellung im Anlagenspiegel wird bei Vollabschreibungen im Anschaffungsjahr ein fiktiver Abgang im Folgejahr unterstellt.


Die Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten, bzw. soweit erforderlich, zum niedrigeren beizulegenden Wert bewertet.

Die Bewertung der auf Valuta-Basis erworbenen Anteile an verbundenen Unternehmen erfolgte zu dem am Anschaffungstag maßgebenden Wechselkurs ohne Berücksichtigung der bis zum Bilanzstichtag eingetretenen Kursänderungen.


Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich zum Nominalwert angesetzt. Bei den Forderungen aus Lieferung und Leistungen sind Einzelrisiken durch Einzelwertberichtigungen, das allgemeine Kreditrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung, berücksichtigt.


Der Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks sind zum Nennwert angesetzt.


Die Eigenkapitalpositionen sind mit dem Nennbetrag angesetzt.


Die Rückstellungen beinhalten sämtliche, nach vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung erkennbaren Risiken. Die Steuerberechnung ist auf der Grundlage des Gewinnverwendungsvorschlages erfolgt.


Die Pensionsrückstellung beruht auf versicherungsmathematischen Berechnungen entsprechend den steuerlichen Regelungen.


Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Rückzahlungsbetrag passiviert.


Grundlagen der Währungsumrechung


Im vorliegenden Jahresabschluss sind Währungsforderungen zum Tageskurs am Bilanzstichtag oder zu einem niedrigeren Kurs angesetzt. Währungsverbindlichkeiten sind zum Tageskurs am Bilanzstichtag bzw. einem höheren Kurs bewertet.




Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss



Anlagevermögen


Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens und die Abschreibungen des laufenden Geschäftsjahres sind dem zuvor dargestellten Anlagenspiegel zu entnehmen

(§ 268 Abs. 2 Satz 3 HGB).


Anteilsbesitz


Aufstellung des Anteilsbesitzes gem. § 285 Abs. 11 HGB:

An anderen Unternehmen besteht kein Anteilsbesitz


Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände


Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände stellen sich wie folgt dar:


Geschäftsjahr davon mit Restlaufzeit mehr als
1 Jahr
Vorjahr davon mit Restlaufzeit mehr als
1 Jahr
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 0,00 0,00 0,00 0,00
Sonstige Vermögensgegenstände 3.438,76 3.000,00 3.000,00 3.000,00



Rechnungsabgrenzungsposten


Im Rechnungsabgrenzungsposten ist kein Disagio enthalten.



Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen betreffen Jahresabschluss- und Steuererklärungskosten sowie übrige Rückstellungen.



Verbindlichkeiten


Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten gliedern sich wie folgt:


Bilanzjahr davon Restlaufzeit bis 1 Jahr davon Restlaufzeit mehr als 5 Jahre
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 170,45 170,45 0,00
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 7.638,37 7.638,37 0,00
Sonstige Verbindlichkeiten 68.210,06 16.833,29 59.638,73



Vorjahr davon Restlaufzeit bis 1 Jahr davon Restlaufzeit mehr als 5 Jahre
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 0,00 0,00 0,00
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 15.896,93 15.896,93 0,00
Sonstige Verbindlichkeiten 22.898,83 3.534,91 19.363,92



Haftungsverhältnisse


Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB haben zum Bilanzstichtag nicht bestanden.




Sonstige finanzielle Verpflichtungen



Zum Bilanzstichtag bestanden die folgenden finanziellen Verpflichtungen:


Mietverhältnis für Werkstatt und Büro auf unbestimmte Zeit mit gesetzlicher Kündigungsfrist.



Sonstige Angaben


Personalstand


Im Geschäftsjahr waren durchschnittlich ein Mitarbeiter beschäftigt. Die Berechnung erfolgte methodisch nach § 267 Abs. 5 HGB.



Geschäftsführung


Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte unverändert bei Wojciech Rudzis.


Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.


Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.


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