BRS
Holzplattenimport GmbH
Rodenbach
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2021
EUR |
31.12.2020
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
10.627,51 |
24.610,51 |
| I.
Sachanlagen |
10.627,51 |
24.610,51 |
| B.
Umlaufvermögen |
624.580,28 |
643.824,96 |
| I.
Vorräte |
347.206,31 |
428.182,47 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
110.349,70 |
73.141,97 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
167.024,27 |
142.500,52 |
| Aktiva |
635.207,79 |
668.435,47 |
Passiva
|
|
31.12.2021
EUR |
31.12.2020
EUR |
| A.
Eigenkapital |
215.457,16 |
53.741,94 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
100.000,00 |
100.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
46.258,06 |
80.546,15 |
| III.
Jahresüberschuss |
161.715,22 |
34.288,09 |
| B.
Rückstellungen |
54.358,60 |
4.136,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
365.392,03 |
610.557,53 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
293.645,65 |
436.167,16 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
71.746,38 |
174.390,37 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
176.746,38 |
279.390,37 |
| Passiva |
635.207,79 |
668.435,47 |
Anhang
zum 31. Dezember 2021
BRS Holzplattenimport GmbH
Rodenbach
A.
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss zum 31.12.2021 der Firma BRS
Holzplattenimport GmbH, Industriestr. 14, 63517 Rodenbach
wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften
des Handelsgesetzbuchs aufgestellt. Ergänzend zu
diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetztes
zu beachten.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren gegliedert.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut
Registergericht
Firmenname laut Registergericht: BRS
Holzplattenimport GmbH
Firmensitz laut Registergericht: Rodenbach
Registereintrag: Handelsregister
Registergericht: Hanau
Register-Nr.: 3632
B.
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Das Anlagevermögen wird zu Anschaffungskosten
einschließlich Nebenkosten oder Herstellungskosten
(gem. § 255 Abs. 2 bis 3 HGB) bilanziert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten, vermindert um
planmäßige lineare Abschreibungen, angesetzt.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear vorgenommen. Soweit
die beizulegenden Werte einzelner
Vermögensgegenstände ihren Buchwert
unterschreiten, werden zusätzlich
außerplanmäßige Abschreibungen bei
voraussichtlich dauernder Wertminderung vorgenommen. Die
Nutzungsdauern des Sachanlagevermögens liegen zwischen
6 und 14 Jahren.
Die Vorräte werden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am
Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.
Bei den Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenständen wurden erkennbare
Einzelrisiken durch Wertberichtigungen berücksichtigt.
Der Kassenbestand sowie die Bankguthaben wurden zum
Nennwert angesetzt.
Steuerrückstellungen und sonstige
Rückstellungen werden in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrags passiviert. Bei
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr werden künftige Preis- und
Kostensteigerungen in Höhe der allgemeinen
Inflationsrate berücksichtigt und eine Abzinsung auf
den Bilanzstichtag vorgenommen. Als Abzinsungssätze
werden die den Restlaufzeiten der Rückstellungen
entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssätze der
vergangenen sieben Geschäftsjahre verwendet, wie sie
von der Deutschen Bundesbank gemäß
Rückstellungsabzinsungsverordnung monatlich ermittelt
und bekannt gegeben werden.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen
übernommen werden.
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
C.
Angaben zur Bilanz
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Sonstige Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Der
Ansatz erfolgte zum nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrag.
Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag
angesetzt. Sofern die Tageswerte über den
Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die
Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
Verbindlichkeitenspiegel
|
|
|
|
Art der Verbindlichkeit zum
|
Gesamtbetrag
|
davon mit einer Restlaufzeit
|
31.12.2021
|
|
kleiner 1 J.
|
größer 1 Jahr
|
|
TEUR
|
TEUR
|
TEUR
|
aus Lieferungen und
Leistungen
|
47,4
|
47,4
|
0,0
|
gegenüber
Gesellschaftern
|
176,7
|
105,0
|
71,7
|
sonstige
Verbindlichkeiten
|
141,3
|
141,3
|
0,0
|
Summe
|
365,4
|
293,7
|
71,7
|
Angaben zu Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern beläuft sich auf 176.746,38 EUR
(Vorjahr: 279.390,37 EUR).
D.
Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
Erläuterung der Erträge und Aufwendungen von
außergewöhnlicher Größenordnung
oder
außergewöhnlicher Bedeutung
Im Berichtsjahr gab es weder Erträge noch
Aufwendungen, die von außergewöhnlichen
Größenordnung oder außergewöhnlicher
Bedeutung sind.
E.
Sonstige Angaben
Durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahrs beschäftigten Arbeitnehmer
Die durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigten
Arbeitnehmer betrug 5.
Namen der Geschäftsführer
Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Personen geführt:
Geschäftsführer:
|
Friedbert
|
Spatz
|
Unterschrift der Geschäftsführung
Rodenbach, den
01.07.2022
|
Unterschrift
|
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 01.07.2022 festgestellt.
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