I.D.
Silbermann GmbH
Nürnberg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2019
EUR |
31.12.2018
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
2.247,00 |
3.334,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
193.524,13 |
184.801,85 |
| davon
Forderungen gegen Gesellschafter |
6.632,65 |
6.242,65 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
199,84 |
157,50 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
195.970,97 |
188.293,35 |
Passiva
|
|
31.12.2019
EUR |
31.12.2018
EUR |
| A.
Eigenkapital |
167.833,08 |
156.310,33 |
| B.
Rückstellungen |
14.015,00 |
15.005,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
14.122,89 |
16.978,02 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
12.522,89 |
15.378,02 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
1.600,00 |
1.600,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
195.970,97 |
188.293,35 |
Anhang
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Allgemeines
Die Gesellschaft ist zum Abschlussstichtag als kleine
Kapitalgesellschaft gem. § 267 Abs. 1 HGB einzustufen.
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
Regelungen des Handelsgesetzbuchs und des GmbH-Gesetzes
aufgestellt.
Größenabhängige Erleichterungen
wurden bei der Aufstellung und Offenlegung des
Jahresabschlusses in Anspruch genommen.
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Die Zugänge zu den Sachanlagen wurden zu
Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten angesetzt. Bei
der Folgebewertung wurden die Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten des abnutzbaren Sachanlagevermögens
vermindert um planmäßige lineare oder degressive
Abschreibungen gemäß der voraussichtlichen
Nutzungsdauer angesetzt. Bei der Bestimmung der
Abschreibungsmethode wurde der tatsächliche
Wertverzehr des Anlagevermögens beachtet.
Die Abschreibungen des Sachanlagevermögens
erfolgen grundsätzlich zeitanteilig.
Forderungen und Wertpapiere wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Die sonstigen Vermögensgegenstände wurden
zum Nennwert angesetzt.
Der Kassenbestand und die Guthaben bei
Kreditinstituten wurden zum Nennwert angesetzt.
Die Rechnungsabgrenzungsposten wurden zum Nennwert
angesetzt.
Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB
angesetzt. Dabei wurden die voraussichtlichen
Kostensteigerungen bis zum jeweiligen Erfüllungstag
berücksichtigt.
Soweit die Restlaufzeit von Rückstellung am
Bilanzstichtag mehr als ein Jahr betrug, erfolgte eine
Abzinsung nach § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB. Für die
Abzinsung des Erfüllungsbetrages wurden die von der
Deutschen Bundesbank veröffentlichten
Abzinsungszinssätze verwendet.
Die Steuerrückstellungen beinhalten die das
Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten
Steuern.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als
fünf Jahren liegen nicht vor.
Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern (§ 42 Abs. 3 GmbHG/
§ 264c Abs. 1 HGB)
Es bestehen die nachfolgenden Rechte und Pflichten:
Haftungsverhältnisse
|
0,00 EUR
|
Forderungen
(Vorschüsse)
|
6.632,65 EUR
|
Verbindlichkeiten
(Kredite)
|
1.136,66 EUR
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Unterschrift der Geschäftsführung
Als Geschäftsführer war im
Geschäftsjahr bestellt:
Herr Helmut Silbermann
gez. Helmut Silbermann
Nürnberg, den 02. April 2020
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 02.04.2020 festgestellt.
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