STiNO MEDIA AktiengesellschaftLiquidiert
Stammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Franz Hintermayr seit 8.5.2003 | Vorstandsmitglied |
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
STiNO MEDIA AktiengesellschaftWindachJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010BILANZ
ANHANGAllgemeine Angaben Vorliegender Jahresabschluss der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2010 wurde nach den Grundsätzen der Rechnungslegungsvorschriften des HGB sowie den ergänzenden Regelungen des Aktiengesetzes und des Gesellschaftsvertrages aufgestellt. Die Regelungen des Bilanzmodernisierungsgesetzes (BilMoG) wurden ebenfalls berücksichtigt. Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft. Von den größenabhängigen Erleichterungen bezüglich der Form der Darstellung wurde Gebrauch gemacht. Auf die Erstellung eines Lageberichts wurde aufgrund des § 264 Abs. 1 S. 3 HGB verzichtet. Grundlagen und Methoden Die Gliederung des Jahresabschlusses richtet sich nach den Vorschriften der §§ 266 und 275 Abs. 2 HGB. Soweit Mitzugehörigkeitsvermerke geboten waren, wurden diese in der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung vermerkt. Die Sachanlagen werden in Übereinstimmung mit den steuerlichen Vorschriften zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, bewertet. Die Herstellungskosten umfassen Einzelkosten sowie anteilige angemessene Gemeinkosten; Fremdkapitalzinsen sind nicht einbezogen. Die Abschreibungen auf Sachanlagen erfolgen planmäßig unter Zugrundelegung der Nutzungsdauer der amtlichen Abschreibungstabellen. Die Abschreibungen wurden nach der linearen Methode vorgenommen. Die Vorräte sind zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten unter Berücksichtigung des Niederstwertprinzips bilanziert. Zulässige Bewertungsvereinfachungsverfahren werden angewandt bzw. niedrigere Tageswerte werden angesetzt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit ihrem Nennwert angesetzt, erkennbare Ausfallrisiken werden durch individuelle Abschläge berücksichtigt. Bei der Bemessung von Rückstellungen wird allen erkennbaren Risiken, sowie ungewissen Verbindlichkeiten angemessen und ausreichend Rechnung getragen. Die Verbindlichk eiten werden mit ihrem Rückzahlungsbetrag angesetzt. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Angaben zur Bilanz 1. Anlagevermögen Die Angaben nach § 268 Abs. 2 HGB sind in der Anlage des Jahresabschlusses enthalten. 2. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Fälligkeitsstruktur der Forderungen ist wie folgt:
3. Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen sind für Aufbewahrungskosten und Abschlusskosten gebildet. 4. Verbindlichkeiten Die Fälligkeitsstruktur der Verbindlichkeiten ist wie folgt:
Haftungsverhältnisse Haftungsverhältnisse im Sinne der §§ 251, 268 Abs. 7 HGB bestehen nicht. Anteilsbesitz
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