Mäder Optik GmbHLiquidiert

06108 Halle (Saale), DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Stendal HRB 210159
Eingetragen
13.6.1996
Branche
Einzelhandel mit Brillen und KontaktlinsenReparatur und Instandhaltung von elektronischen und optischen GerätenHerstellung von orthopädischen Erzeugnissen
Gegenstand
Weiterverarbeitung von optischen Halbfertigfabrikaten und die Anpassung von Brillen sowie Schleif-, Reparatur- und Fassungsarbeiten an optischen Erzeugnissen. Dazu gehört auch der Verkauf und das Vertreiben von Brillen, optischem Zubehör und von entsprechenden Pflegemitteli sowie der Verkauf und die Anpassung von Kontaktlinsen.

Historie

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Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
Silke Mäder
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Silke Mäder
50.000 DM
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Mäder Optik GmbH

Halle (Saale)

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.07.2010 bis zum 30.06.2011

Bilanz

Aktiva

30.6.2011
EUR
30.6.2010
EUR
A. Anlagevermögen 12.120,93 13.154,48
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 3,57 3,57
II. Sachanlagen 12.117,36 13.150,91
B. Umlaufvermögen 50.015,68 49.229,83
I. Vorräte 43.276,90 35.307,20
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 6.381,60 11.415,39
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 357,18 2.507,24
C. Rechnungsabgrenzungsposten 2.454,97 4.167,08
Bilanzsumme, Summe Aktiva 64.591,58 66.551,39

Passiva

30.6.2011
EUR
30.6.2010
EUR
A. Eigenkapital 3.154,57 8.389,19
I. gezeichnetes Kapital 25.564,59 25.564,59
II. Verlustvortrag 17.175,40 21.392,18
III. Jahresfehlbetrag 5.234,62 -4.216,78
B. Rückstellungen 6.990,37 8.428,56
C. Verbindlichkeiten 52.765,97 49.733,64
D. Rechnungsabgrenzungsposten 1.680,67 0,00
Bilanzsumme, Summe Passiva 64.591,58 66.551,39

Anhang

für das Geschäftsjahr 2011

Allgemeine Angaben

Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den §§ 242 ff. und den §§ 264 ff. des Handelsgesetzbuches (HGB) und den Vorschriften des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) aufgestellt.

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.

Durch die erstmalige Anwendung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) haben sich Veränderungen bei den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden ergeben. Auf die Anpassung der Vorjahreszahlen wurde gem. Art. 67 Abs. 8 EGHGB verzichtet.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist entsprechend § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Die Gesellschaft nimmt die für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Angabenerleichterungen der §§ 274a, 276 und 288 HGB teilweise in Anspruch.

Die Gesellschaft hat von der Befreiungsvorschrift nach § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB Gebrauch gemacht und auf die Aufstellung eines Lageberichts verzichtet.

Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung

Die zu Anschaffungskosten aktivierten immateriellen Vermögensgegenstände werden pro rata temporis über die voraussichtliche Nutzungsdauer planmäßig linear abgeschrieben.

Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, solche mit zeitlich begrenzter Nutzungsdauer abzüglich planmäßiger Abschreibungen, angesetzt.Die beweglichen Anlagegüter werden entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer pro rata temporis linear abgeschrieben.

Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren erfolgt zu Anschaffungskosten unter Berücksichtigung von Anschaffungsnebenkosten und -preisminderungen bzw. zum niedrigeren beizulegenden Wert.

Die unfertigen und fertigen Erzeugnisse werden zu Herstellungskosten bewertet. Diese umfassen neben den Material- und den Fertigungseinzelkosten auch angemessene Teile der Material- und Fertigungsgemeinkosten sowie den anteiligen Werteverzehr des Anlagevermögens.

Allen erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die sich aus überdurchschnittlich langer Lagerdauer, geminderter Verwertbarkeit und niedrigeren Wiederbeschaffungskosten ergeben, wird bei der Bewertung Rechnung getragen. Wegen mangelnder Gängigkeit und minderer Beschaffenheit werden Bewertungsabschläge vorgenommen.

Von dem Wahlrecht zur Aktivierung von Fremdkapitalzinsen nach § 255 Abs. 3 HGB als Herstellungskosten wird kein Gebrauch gemacht.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalbetrag angesetzt.

Die flüssigen Mittel sind in Höhe ihres Nennwerts angesetzt.

Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, sind unter dem Rechnungsabgrenzungsposten aktiv abgegrenzt.

Bei Bildung der Rückstellungen ist den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten angemessen Rechnung getragen worden. Sie sind in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.

Die Verbindlichkeiten werden mit dem jeweiligen Erfüllungsbetrag passiviert.

Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz

Anlagevermögen

Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist unter Angabe der Abschreibungen des Geschäftsjahrs im Anlagenspiegel (Anlage zum Anhang) dargestellt.

Umlaufvermögen

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände stellen sich wie folgt dar:

Geschäftsjahr



EUR
davon mit Restlaufzeit mehr als
1 Jahr
EUR
Vorjahr



EUR
davon mit Restlaufzeit mehr als
1 Jahr
EUR
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Vermögensgegenstände 6.381 11.415

Eigenkapital

Das Stammkapital von EUR 25.000 ist mit dem Nennbetrag angesetzt.

Verbindlichkeiten

Bilanzjahr

EUR
davon Restlaufzeit bis 1 Jahr
EUR
davon Restlaufzeit mehr als 5 Jahre
EUR
Verbindlichkeiten 52.765 47.765
Vorjahr

EUR
davon Restlaufzeit bis 1 Jahr
EUR
davon Restlaufzeit mehr als 5 Jahre
EUR
Verbindlichkeiten 49.733 49.733

Haftungsverhältnisse

Zum Bilanzstichtag bestehen keine Haftungsverhältnisse.

Geschäftsführung

Geschäftsführer / Vorstand

Name, Vorname Tätigkeit/ausgeübter Beruf
Mäder, Bernd Augenoptikermeister
Mäder, Silke Augenoptikermeisterin

Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.

Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.

Halle (Saale), den 19.04.2012

...........................................

Geschäftsführer

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 30.4.2012.

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