SPEZ GmbH
i.L
Mainz
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2018
EUR |
31.12.2017
EUR |
| A.
Umlaufvermögen |
17.399,97 |
10.416,77 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
17.392,82 |
9.769,90 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
7,15 |
646,87 |
| B.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
45.033,84 |
47.720,89 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
62.433,81 |
58.137,66 |
Passiva
|
|
31.12.2018
EUR |
31.12.2017
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
72.720,89 |
80.134,37 |
| III.
Jahresüberschuss |
2.687,05 |
7.413,48 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
45.033,84 |
47.720,89 |
| B.
Rückstellungen |
3.237,88 |
3.459,88 |
| C.
Verbindlichkeiten |
59.195,93 |
54.677,78 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
56.086,08 |
52.302,70 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
3.109,85 |
2.375,08 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
62.433,81 |
58.137,66 |
Anhang für
das Geschäftsjahr 2018
I. RECHTLICHE GRUNDLAGEN
Die Firma SPEZ GmbH i.L hat ihren Sitz in
Georg-Schrank-Str. 9, 55129 Mainz
Gegenstand des Unternehmens:
Import und Export von Gütern sowie die damit
zusammenhängende Logistik, die Bau- und
Gebäuderenovierung sowie das Betreiben einer Druckerei
mit entsprechenden Serviceleistungen.
Das Stammkapital beträgt 25.000,00 EUR.
Die Liquidation der Gesellschaft wurde am 30.01.2018
zum 30.01.2018 beschlossen.
Die Eintragung erfolgte am 07.02.2018 beim
Handelsregister Mainz unter der Registernummer HRB 42971.
Zum Liquidator wurde Dmitry Parshin bestellt.
Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr.
II. GRUNDSÄTZE ZUR BILANZIERUNG
Der vorliegende Jahresabschluss der Fa. SPEZ
GmbH i.L wurde gemäß § 242 ff. und 264 ff.
HGB aufgestellt.
Für die Fa. SPEZ GmbH i.L gelten am
Bilanzstichtag entsprechend § 267 Abs. 1 und Abs. 4
HGB für die Aufstellung des Jahresabschlusses die
Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften.
Die Bilanzierungsmethoden des Vorjahres wurden
unverändert übernommen.
Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung entspricht den Vorschriften der §
266und 275 Abs. 2 HGB. Die Vermögens- und
Schuldpostens sowie die Aufwendungen und Erträge sind
in den einzelnen Posten des Jahresabschlusses zutreffend
zugeordnet. Von den Erleichterungen des § 288 BGB
wurde Gebrauch gemacht.
Vorgänge von besonderer Bedeutung
./.
BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN
Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren
im Wesentlichen die nachfolgenden Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden maßgebend.
Die Bewertung der Vermögen- und Schuldposten
entspricht den Vorschriften der §252 bis 256a HGB.
Die Bewertung der einzelnen Bilanzposten richtet sich
Im Einzelnen nach folgenden Grundsätzen:
Das Finanzanlagevermögen wird zu
Anschaffungskosten angesetzt, vermindert um
außerplanmäßige Abschreibungen, soweit den
Finanzanlagen ein niedrigerer Wert beizulegen ist.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden zum Nennwert
angesetzt.
Flüssige Mittel werden zu Nennwerten angesetzt.
Als Rechnungsabgrenzungsposten werden Ausgaben vor
dem Abschlussstichtag ausgewiesen, soweit sie Aufwand
für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.
Die sonstigen Rückstellungen
berücksichtigen alle ungewissen Verbindlichkeiten und
drohenden Verluste aus schwebenden Geschäften. Sie
sind in Höhe des nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrages (d.h. einschließlich
zukünftiger Kosten- und Preissteigerungen) angesetzt.
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeitentsprechenden
durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben
Jahre Geschäftsjahre abgezinst.
Die Verbindlichkeiten werden mit ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
SONSTIGE PFLlCHTANGABEN:
HAFTUNGSVERHÄLTNISSE
./.Haftungsverhältnisse i.S.v. § 251
HGB bestanden zum Bilanzstichtag nicht.
SONSTIGE FINANZIELLE VERPFLICHTUNGEN
Sonstige finanzielle Verpflichtungen i.S. v. §
285 Nr. 3a HGB bestanden zum Bilanzstichtag nicht.
Verbindlichkeiten
Der nicht gedeckte Fehlbetrag des Eigenkapitales ist
durch eine Rangrücktrittserklärung abgedeckt.
Liquidator
-----------------------
gez. Dmitry Parshin
06.12.2019
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 08.12.2019
festgestellt.
|