Maria-Josef-Hospital Greven GmbHLiquidiert
48268 Greven, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Andreas Dr. med. Eichenauer seit 15.11.2007 | Geschäftsführer |
Ulrich Scheer seit 26.7.2003 | Geschäftsführer |
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Maria-Josef-Hospital Greven GmbHGrevenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011BilanzAktiva
Gewinn- und Verlustrechnung
LAGEBERICHT 2011A. Darstellung des Geschäftsverlaufs und des wirtschaftlichen UmfeldesDie Gesellschaft betreibt ein Akutkrankenhaus mit 201 Planbetten, einen ambulanten Pflegedienst und eine Apotheke zur Versorgung des Eigenen und weiterer Krankenhäuser. Das Jahr 2011 war im Bereich der Krankenhausfinanzierung geprägt durch das Ende 2007 beschlossene GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz (GKV-WSG), welches durch die Einführung des Gesundheitsfonds und im Krankenhausbereich durch das Krankenhausreformgesetz (KHRG) zu einem weiteren Jahr strenger Deckelung in 2011 führte. Die Budgetverhandlungen 2011 fanden am 25.02.2011 statt. Für den Budgetbereich wurde eine Fortschreibung der Vereinbarung 2010 unter Berücksichtigung des Katalogeffektes und der Anwendung des Landesbasisfallwertes geschlossen. Weiterhin konnten die Zuschläge für die Krankenpflegeschule und für das Förderprogramm "Pflege" nach § 4 Abs. 10 KHEntgG für das Jahr 2011 vereinbart werden. Die Vereinbarung für das Geschäftsjahr 2011 ist von der Bezirksregierung in Münster mit Datum vom 30.09.2011 genehmigt worden. Die Budgetverhandlungen 2012 fanden am 12.04.2012 statt. Es erfolgte die allgemeine Budgetanhebung über den Landesbasisfallwert auf 2.950,66 € sowie ein Zuschlag für das Pflegeförderprogramm in Höhe von 10,01 €. Aufgrund der Schließung der Geburtshilflichen Abteilung zum 31.03.2012 wurde die Budgetvereinbarung 2011 anteilig um 265 BWR zu 100 Prozent reduziert. Die Vereinbarung für das Geschäftsjahr 2012 ist von der Bezirksregierung Münster zum 01.11.2012 genehmigt worden. B. Investition und FinanzierungDurch die grundlegende Änderung der Förderrichtlinien des Gesundheitsministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen wurden die Investitionen nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 Krankenhausgestaltungsgesetz (KHGG-NRW) von der Einzelförderung auf eine Pauschalförderung umgestellt. Mit Bescheid vom 01.12.2008 der Bezirksregierung in Münster wird das Maria-Josef-Hospital bereits ab dem ersten Jahr der Neuregelung in 2008 gefördert. Der Förderungsbetrag aus der sog. Baupauschale belief sich für 2011 in Höhe von 306.709,-- Euro; es wurden aus diesen Mitteln 448.795,-- Euro verwendet. Um die Attraktivität und die Wettbewerbsfähigkeit des Krankenhauses für die Zukunft weiter zu stärken, war das Jahr 2008 der Beginn von wesentlichen Investitionsmaßnahmen, die sich auch noch in 2011 fortsetzten. Im Frühjahr 2011 erfolgte die Umgestaltung der Station A 2 (Aufnahmestation), um diese für die Anbindung der Chirurgischen Ambulanz auf dieser Ebene vorzubereiten. Nach dem Auszug der Verwaltung / PDL / Sozialdienst etc. aus der Ebene des 1. OG im C-Trakt begann im Herbst 2011 der Umbau dieser Räumlichkeiten für die Verlagerung der Chirurgischen Ambulanz zur Anbindung an die Aufnahmestation. Ziel ist es, diese beiden Bereiche noch enger und effektiver miteinander zu verbinden und sie folglich auch unter einer pflegerischen Leitung zu stellen. Die dem Krankenhaus zugeflossenen Fördermittel nach § 18 Abs. 1 Nr. 2 KHGG NRW in Höhe von 473.622,-- € wurden in bewegliche Einrichtungen, im Wesentlichen im Bereich Medizintechnik, und Gebäudeausstattung investiert. Der Bestand von noch nicht zweckentsprechend verwendeten Fördermitteln einschl. einer 30-prozentigen Baukosten Umwidmung in Höhe von 141.900,-- € betrug TEUR 296,-. C. Sonstige wichtige Vorgänge des GeschäftsjahresZum 01.04.2011 bzw. zum 01.07.2011 wurde eine neue Struktur zur "Unternehmenssteuerung" bei der ckt. Holding mit folgenden Schwerpunkten eingeführt:
Die Verantwortung für diese neue Ebene innerhalb der ckt. Holding obliegt den bisherigen Verwaltungsdirektoren. Die bisherige Position innerhalb der Krankenhausdirektorien wird von der Geschäftsführung wahrgenommen. Einerseits erwartet man eine Beschleunigung der Entscheidungsprozesse und andererseits soll eine straffere Verwaltungsstruktur mit einheitlichen Entscheidungen auch Kosten sparen. Um die Finanzierung neuer Behandlungsformen (Brustzentrumszuschlag und geriatrische Frührehabilitation) sicher zu stellen, wurde von der Maria-Josef-Hospital Greven GmbH beim Verwaltungsgericht Münster Klage gegen eine Schiedsstellenentscheidung (Brustzentrumszuschlag) eingelegt, da in der Entscheidung eine zu geringe Vergütung dieser Leistungen festgesetzt worden war. In dieser Angelegenheit wurde am 21. März 2012 allerdings gegen das Krankenhaus entschieden. Eine Berufung vor dem Oberverwaltungsgericht wurde eingelegt. In der Budgetverhandlung 2011/2012 konnte aber - wie in den Vorjahren - mit den Sozialleistungsträgern zumindest eine "Zahlung des Zuschlages unter Vorbehalt" für das Brustzentrum vereinbart werden. Zur Jahreswende 2011/2012 erfolgte der Beschluss der Gesellschafterversammlung und des Aufsichtsrates, die Geburtshilfliche Abteilung per 31.03.2012 zu schließen. Gleichzeitig wurde zur Kompensation dieses Teilgebietes der Aufbau eines Bereichs mit ca. 7 - 10 Betten für die Palliativmedizin und hausübergreifend die Umwidmung von weiteren 30 Betten für die Geriatrie beschlossen. D. Vermögens- und FinanzlageDie Liquidität hat sich gegenüber dem Vorjahr nicht wesentlich verändert. Zum Bilanzstichtag 2011 verfügt die Gesellschaft nach Abzug von Verbindlichkeiten für Fördermittel sowie der Neutralisierung von kurzfristigen Verbindlichkeiten und kurzfristig realisierbaren Vermögensposten noch über eine Barmittelreserve von ca. TEUR 600. Der betriebsgewöhnliche monatliche Finanzbedarf für das Jahr 2012 in Höhe von TEUR 3.025 ist somit für rd. 6 Tage gedeckt. Unter Einbezug des negativen Jahresergebnisses hat sich das Eigenkapital auf TEUR 5.323 reduziert; die Eigenkapitalquote beträgt 26,1 % nach 29,3 % im Vorjahr. E. Leistungs- und ErgebnisentwicklungIm achten Jahr der ganzjährigen Abrechnung nach DRG-Fallpauschalen ist die Verweildauer weiterhin rückläufig und beträgt im Durchschnitt nur noch 5,6 Tage. Bei einer gestiegenen Fallzahl hat sich die Gesamtbelegung insgesamt um 4.071 Tage (- 8,04 %) deutlich reduziert. Eine weitere Entwicklung ist der gesunkene Schweregrad (- 0,030 CMI-Wert oder 3,44 Prozent) der Fälle gegenüber dem Ist in 2010. Es wurden insgesamt 7.837 DRG-Fälle bei 6.660,349 Bewertungsrelationen (BWR) vollstationär behandelt. Die BWR reduzierten sich damit um insgesamt 161,002 BWR bzw. um 2,36 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Die in der Vergütungsvereinbarung (AEB) vereinbarte Fallzahl wurde um 38 unterschritten, die vereinbarten BWR um 205,356 verfehlt. Der Anteil der Ambulanten Operationen konnte im Berichtszeitraum konstant gehalten werden. Die Planbetten des Krankenhauses waren zu ca. 62,66 Prozent ausgelastet, wobei sich die Nutzungsgrade in den einzelnen Fachdisziplinen sehr unterschiedlich darstellen. Bei einer nochmals reduzierten, günstigen DRG-Gesamtverweildauer befinden sich alle Abteilungen unterhalb der Auslastungsrate von 75 bzw. 85 Prozent. Das Krankenhaus konnte im Berichtsjahr in den Entgeltvereinbarungen den Landesbasisfallwert und damit ein erhöhtes Budget vereinbaren. Gleichwohl konnten die Tariferhöhungen (ca. 3,50 %) nicht über die Budgetsteigerungsrate finanziert werden. Im Berichtsjahr hatte das Krankenhaus 265,88 Vollkräfte (ohne Apotheke) beschäftigt (Vorjahr 268,59). Nicht enthalten sind jedoch die Vollkräfte, die über Tochtergesellschaften ebenfalls für das Krankenhaus tätig sind. Diese stiegen im gleichen Zeitraum von 41,21 auf 51,55 VK an; u. a. bedingt durch die rückwirkende Übernahme der Cafeteria von der ckt.-DL GmbH in den Krankenhausbereich in einer Größenordnung von ca. 4,8 VB. Außerdem haben sich zusätzlich eingestellte Rückstellungen insbesondere im Personalbereich und sonstige Prüfungsfeststellungen in Höhe von ca. 178.200,-- € ganz erheblich auf das Jahresergebnis ausgewirkt. Insgesamt ergibt sich zum 31.12.2011 ein Jahresfehlbetrag in Höhe von TEUR 1.260. Unter Einbezug des negativen Jahresergebnisses hat sich das Eigenkapital auf TEUR 5.323 reduziert. F. Zukünftige Entwicklung sowie Chancen und Risiken der künftigen EntwicklungWir verkennen nicht, dass sich die Gesellschaft aufgrund des sehr negativen Jahresergebnisses in 2011 und des ebenfalls erwarteten hohen Jahresfehlbetrages für 2012 in einer wirtschaftlich schwierigen Situation befindet und einen schmerzhaften Anpassungsprozess zu durchstehen hat. Durch den Beschluss zur Schließung der Geburtshilflichen Abteilung zum 30.03.2012 verringern sich die vereinbarten Leistungen in 2012 um 265 BWR und im Jahr 2013 nochmals um ca. 90 CM Punkte. Dies hat zur Folge, dass das vereinbarte Erlösvolumen ebenfalls um ca. 800.000,-- € in 2012 sinken wird. Für 2012 wird nach dem derzeitigen Stand der Hochrechnung ein Verlust von 1,25 Mio. € erwartet. Durch die deutliche Erlösminderung aufgrund der Schließung der geburtshilflichen Abteilung ist die Liquiditätssituation als angespannt zu bezeichnen. Deshalb wurde durch die Geschäftsführung beim Träger beantragt, dass dieser der Gesellschaft ein Darlehen in Höhe von TEUR 1.000 mit langer Laufzeit zur Verfügung stellt. Das Darlehen in Höhe von 1,00 Mio. € ist der Gesellschaft im November d. J. zur Verfügung gestellt worden. Weiterhin wurde durch die Geschäftsführung Anfang September 2012 ein Antrag nach § 11 der AK Ordnung an die Regionalkommission NRW gestellt. Inhalt: Die Nichtumsetzung der durch die Regionalkommission NRW am 04. Juli 2012 beschlossenen Umsetzung der Vergütungsvereinbarung für 2012/2013. Lt. Beschluss der Unterkommission (UK) vom 04.12.2012 wurde entschieden, die Vergütungsanpassung rückwirkend zum 01.07.2012 bis zum 31.12.2013 um 3 Prozent für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu kürzen. Das bedeutet eine Personalkosteneinsparung in 2012 in Höhe von ca. TEUR 260 und in 2013 von insgesamt ca. TEUR 480. Diese Einsparungsbeträge sind bisher noch nicht im vorläufigen Ergebnis der Gesellschaft berücksichtigt. Diese Maßnahmen sollen der Konsolidierung der wirtschaftlichen Verhältnisse und der Sicherung der Liquidität dienen. Gleichwohl ist die Liquiditätssituation eng. Denn die Aufrechterhaltung der Zahlungsfähigkeit und damit die Fortführung der Unternehmenstätigkeit sind bedroht und hängen entscheidend davon ab, dass die für das Erreichen der Erlösziele notwendigen Leistungen bzw. in 2013 die notwendigen Leistungssteigerungen bei gleichzeitiger deutlicher Kostenreduzierung erbracht werden. Um den Prozess der wirtschaftlichen Konsolidierung und gleichzeitig der medizinischen Neuausrichtung des Maria-Josef-Hospitals sowie auch der übrigen Krankenhäuser des ckt.- Verbundes zu begleiten und zu unterstützen, wurde im Herbst 2011 eine externe Beratungsgesellschaft beauftragt. Sonstige Risiken: Erhebliche Auswirkungen auf das Gesundheitswesen und damit auch auf die wirtschaftliche Entwicklung der Gesellschaft werden sich durch das GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz (GKV-WSG), dem Vertragsarztrechtsänderungsgesetz und dem Krankenhausreformgesetz (KHRG) mit den Bestandteilen "Qualitätsnormen", "stationsersetzende Maßnahmen" und durch ein verändertes Finanzierungssystem ergeben. Insbesondere wird der Abschluss der Vergütungsvereinbarungen durch die Reform im AVR-Bereich die Ergebnisse in den Jahren 2011 und 2012 erheblich belasten. Auch in der ckt. Dienstleistungs-GmbH selbst müssen erhebliche Personalkosteneinsparungen vorgenommen werden, mit dem Ziel, spätestens in 2013 wieder ausgeglichene Ergebnisse zu erreichen. Die Bindung von qualifiziertem Personal wird immer schwieriger. Allein im vergangenen Jahr mussten bereits über 500.000 Euro aufgewendet werden, um ausreichend qualifizierte Fachärzte - insbesondere im Anästhesiologischen Bereich - zu verpflichten und das vereinbarte DRG Leistungsvolumen zu erfüllen. Deshalb werden verschiedene Maßnahmen und Projekte initiiert, um die Bereiche Medizin und Pflege attraktiver zu gestalten. Ohne qualifizierte Ärzte und Pflegekräfte drohen dem Krankenhaus in Zukunft Leistungseinschränkungen oder durch den Einsatz von Honorarärzten erheblich höhere Mehrkosten. Auch dieses Risiko gilt es für das Krankenhaus zwingend abzubauen. Zukünftige Chancen: Durch das ckt. Projekt "ckt. 2016" mit dem Schwerpunkt der wirtschaftlichen Konsolidierung und zur medizinischen Neuausrichtung der drei Krankenhäuser wird auf dem medizinischen Sektor und darüber hinaus eine noch intensivere Zusammenarbeit angestrebt. Dieses 50 Punkte umfassende Programm, das in Begleitung einer im Gesundheitswesen tätigen Beratungsgesellschaft umgesetzt werden soll, wird am Ende zu einer nachhaltigen wirtschaftlichen und medizinischen Stabilisierung der ckt. Krankenhäuser und damit der ganzen Gruppe beitragen. U. a. geht es um ein besseres Kostenmanagement im Personalbereich mit dem Ziel, einen erheblichen Stellenabbau im Krankenhaus und in der ckt. DL GmbH zu realisieren. Des Weiteren geht es um diverse Maßnahmen die dazu beitragen können, die Leistungen im stationären und ambulanten Bereich zu steigern um damit die Einnahmen zu erhöhen. Durch die weiter voranschreitende Schwerpunktbildung und durch hausübergreifende Angebote - wie bereits beim ckt. Darmzentrum und in der Hämatologie/Onkologie praktiziert - wird sich die bisher von allen Krankenhäusern angebotene Grundversorgung, zu einer qualitativ höherwertigen medizinischen Versorgung zwischen den Oberzentren Münster, Osnabrück und Rheine weiterentwickeln. G. Berichterstattung nach § 289 Abs. 2 HGBBis auf das zusätzliche Darlehen der Kirchengemeinde von EUR 1 Mio. sowie den Antrag nach § 11 der AK Ordnung an die Regionalkommission NRW haben sich keine Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Schluss des Geschäftsjahres ereignet.
Greven, 05.12.2012 gez. Ulrich Scheer, Kfm. Geschäftsführer gez. Dr. med. Andreas Eichener, Med. Geschäftsführer ANHANG für das Geschäftsjahr 2011 zum Jahresabschlussder Maria-Josef-Hospital Greven GmbHI. Allgemeine Angaben zum JahresabschlussDie Maria-Josef-Hospital Greven GmbH, Greven, ist Trägerin eines Krankenhauses der Regelversorgung, das in den Krankenhausplan des Landes Nordrhein-Westfalen aufgenommen ist. Der Jahresabschluss der Maria-Josef-Hospital Greven GmbH, Greven, zum 31. Dezember 2011 wurde nach den Vorschriften des HGB und des GmbHG aufgestellt. Die Bilanz wurde gemäß § 265 Abs. 5 HGB in ihrer Gliederung auf der Aktivseite um den Posten Forderungen nach dem Krankenhausfinanzierungsrecht und auf der Passivseite um den Posten Verbindlichkeiten nach dem Krankenhausfinanzierungsrecht erweitert. Der Posten enthält noch zu verwendende Fördermittel nach KHG sowie Ausgleichsverpflichtungen nach KHEntgG/BPflV. Ferner ist die Bilanzgliederung um den krankenhausspezifischen Posten "Ausgleichsposten aus Darlehensförderung" erweitert. Für die Darstellung in der Gewinn- und Verlustrechnung ist das Gesamtkostenverfahren gewählt. Es handelt sich um eine große Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 3 HGB. II. Angaben zu Bilanzierungs- und BewertungsmethodenDas Anlagevermögen ist zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich der bisher aufgelaufenen und im Geschäftsjahr 2011 planmäßig fortgeführten Abschreibungen bewertet. Die immateriellen Vermögensgegenstände und Sachanlagen wurden nach Maßgabe der Nutzungsdauer linear abgeschrieben. Die Anschaffungskosten der abnutzbaren beweglichen Anlagegüter mit Anschaffungskosten von mehr als EUR 150,00 bis zu EUR 1.000,00 (ohne Umsatzsteuer) wird im abgelaufenen Geschäftsjahr in einen Sammelposten eingestellt und mit einem Fünftel anteilig abgeschrieben. Für entsprechende Anlagegüter mit Anschaffungskosten bis zu EUR 150,00 (ohne Umsatzsteuer) werden die Anschaffungskosten als Aufwand erfasst. Im Zugangsjahr erfolgten die Abschreibungen zeitanteilig. Die Nutzungsdauer für immateriellen Vermögensgegenstände betragen drei bis fünf Jahre, für Gebäude 15 - 50 Jahre, für technische Anlagen fünf bis 25 Jahre und für Betriebs- und Geschäftsausstattung drei bis 25 Jahre. Zuschüsse zum Anlagevermögen werden nicht aktivisch abgesetzt, sondern auf der Passivseite als Sonderposten bilanziert. Der Ansatz der Finanzanlagen erfolgt zu Anschaffungskosten (Nennwert). Die Bewertung der Gegenstände des Vorratsvermögens erfolgt grundsätzlich zu Anschaffungskosten unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips. Die Bewertung der unfertigen Leistungen (Überlieger) mit Abrechnung durch Fallpauschale (DRG) im Folgejahr erfolgte auf der Basis des der Kalkulation der entsprechenden Leistungsentgelte zugrunde liegenden Kostenkatalogs des Instituts für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK). Neben dem Landesbasisfallwert wurde erstmals ein Gewinnabschlag von 5,0 % (im Vorjahr 3,0 %) für die Bewertung zugrunde gelegt. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind grundsätzlich zu Nominalwerten angesetzt. Bei der Bewertung von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden erkennbare Einzelrisiken durch ausreichende Wertberichtigungen berücksichtigt. Darüber hinaus besteht im Berichtsjahr eine Pauschalwertberichtigung. Die Ermittlung der Forderungen bzw. Verbindlichkeiten nach dem KHEntgG erfolgt anhand des Ausgleichsberechnungsschemas des Zweckverband freigemeinnütziger Krankenhäuser Münsterland und Ostwestfalen. Die Guthaben bei Kreditinstituten und Kassenbestände sind zum Nennwert angesetzt. Die Sonderposten aus Zuwendungen zur Finanzierung des Sachanlagevermögens enthalten die für Anschaffungen der Vermögensgegenstände des Anlagevermögens verwendeten Zuwendungsbeträge, vermindert um die Beträge, die den bis zum Bilanzstichtag angefallenen Abschreibungen auf die mit diesen Mitteln finanzierten Vermögensgegenständen entspricht. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle bis zur Bilanzaufstellung bekannt gewordenen Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Die Bewertung erfolgt jeweils in Höhe des Erfüllungsbetrags, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung erforderlich ist, um zukünftige Zahlungsverpflichtungen abzudecken. Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen werden berücksichtigt, sofern ausreichende objektive Hinweise für deren Eintritt vorliegen. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst. Bei der Berechnung der Rückstellung für Altersteilzeit wird ein von der Restlaufzeit abhängiger von der Deutschen Bundesbank vorgegebener durchschnittlicher Marktzinssatz von 3,94 % der Bewertung zugrunde gelegt. Der Gehaltstrend p. a. wurde mit 2,0 % angenommen. Die Verbindlichkeiten werden mit Erfüllungsbeträgen bilanziert. III. Angaben zur BilanzDie Entwicklung des Anlagevermögens ergibt sich aus dem Anlagenspiegel: Anlagenspiegel einfügen In dem Sonderposten aus Zuwendungen zur Finanzierung des Anlagevermögens werden die passivierten Fördermittel zur Finanzierung der geförderten Anlagegüter ausgewiesen. In den sonstigen Rückstellungen sind insbesondere enthalten (Einzelbeträge ab TEUR 50):
Bei der Bewertung der Urlaubs- und Überstundenrückstellungen wurden der Bewertung abweichend zum Vorjahr 220 anstelle von 260 Jahres-Arbeitstage zugrunde gelegt (Ergebniseffekt TEUR -115,7). Für Altersteilzeitverträge im sogenannten Teilzeitmodell wurde erstmalig eine Rückstellung gebildet (Ergebniseffekt TEUR -58,5). Darüber hinaus wurden ebenfalls erstmalig Rückstellungen für interne Jahresabschlusskosten sowie Aufbewahrungsverpflichtungen gebildet (Ergebniseffekt TEUR -31,0). Die Forderungen/Verbindlichkeiten gegen/gegenüber verbundenen Unternehmen betreffen - wie im Vorjahr - Lieferungen und Leistungen sowie Personalgestellungen zwischen den Einrichtungen der CKT Christliche Krankenhaus-Träger GmbH, Emsdetten. Die Verbindlichkeiten haben folgende Restlaufzeiten:
Zu den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen bestehen die üblichen Eigentumsvorbehalte an den gelieferten Vermögensgegenständen. IV. Angaben zur Gewinn- und VerlustrechnungIn den sonstigen betrieblichen Erträgen sind u. a. neben Erträgen aus Essenslieferungen (TEUR 161), aus ambulanter Pflege (TEUR 720), Kursgebühren (TEUR 277), Erträge Vermietung und Verpachtung (TEUR 188), Personalkostenerstattungen (TEUR 1.096), Rückvergütungen (TEUR 262) und periodenfremde Erträge (TEUR 210) enthalten. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen entfallen u. a. auf:
V. Sonstige AngabenDie Maria-Josef-Hospital Greven GmbH, Greven, wird als Tochtergesellschaft in den Konzernabschluss der ckt Christliche Krankenhaus-Träger GmbH, Emsdetten, einbezogen. Der Konzernabschluss wird im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht. Die Angaben gemäß § 285 Nr. 17 HGB sind in dem offen gelegten Konzernabschluss enthalten. Das Maria-Josef-Hospital Greven besitzt einen Anteil von 33,33 % am Gesellschaftskapital der RadioLog GmbH, Steinfurt. Zum 31. Dezember 2011 weist die Gesellschaft ein Eigenkapital von TEUR 100 aus. Das Ergebnis des Geschäftsjahres 2011 beläuft sich auf einen Jahresüberschuss von TEUR 69. Haftungsverhältnisse Das Maria-Josef-Hospital hat sich mit den beiden anderen Krankenhäusern der ckt-Gruppe unwiderruflich verpflichtet, in die von der RadioLog GmbH geschlossenen Leasing- bzw. Mietkaufverträge mit einem jährlichen Miet- bzw. Leasingaufwand in Höhe TEUR 330 bei Laufzeiten zwischen 6 und 8 Jahren als Gesamtschuldner einzutreten. Eintritt in die Verträge erfolgt unter der aufschiebenden Bedingung, dass Gründe vorliegen, welche die Leasinggesellschaft zur fristlosen Kündigung der Verträge berechtigen. Zum Bilanzstichtag bestehen Haftungsverhältnisse für Verbindlichkeiten verbundener Unternehmen in Form von selbstschuldnerischen Bürgschaften von insgesamt TEUR 4.653. Zum 31. Dezember 2011 liegen für diese Verpflichtungen keine hinreichenden Wahrscheinlichkeiten einer bestehenden Inanspruchnahme vor. In der Vergangenheit sind aus diesen oder ähnlichen Haftungsverhältnissen keine Inanspruchnahmen entstanden. Bis zur Aufstellung des Jahresabschlusses gibt es keine Hinweise auf eine Inanspruchnahme. Die Zahl der durchschnittlich beschäftigten Arbeitnehmer betrug:
Den Arbeitnehmern der Gesellschaft wird eine Zusatzversorgung gewährt, die über eine kirchliche Zusatzversorgungskasse (KZVK) abgewickelt wird. Auf eine Bilanzierung der daraus entstehenden mittelbaren Versorgungszusagen hat die Gesellschaft gemäß Art. 28 Abs. 1 Satz 2 EGHGB verzichtet. Die Zusatzversorgung umfasst eine Alters-, Erwerbsminderungs- sowie eine Hinterbliebenenversorgung, für die eine Wartezeit von 60 Monaten erfüllt sein muss. Die Beiträge zur KZVK werden für alle ständig Beschäftigten der Gesellschaft entrichtet. Zusätzlich zu dem ab dem 1. Januar 2002 zu zahlenden Beitrag von 4 % der zusatzversicherungspflichtigen Entgelte wird ab dem 1. Januar 2002 ein Sanierungsgeld von 0,75 % aller zusatzversicherungspflichtigen Entgelte zuzüglich des Fünffachen der Rentenausgaben des jeweiligen Jahres sowie ein Beitragszuschuss Ost erhoben. Im Jahr 2011 betrug die Höhe der verbeitragten Löhne und Gehälter TEUR 13.021,8. Die Beitragssätze werden im Übrigen stufenweise auf 4,4 % ab 1. Januar 2011 und auf 4,8 % ab 1. Januar 2013 angehoben. Das Sanierungsgeld wurde für die Jahre ab 2010 auf 1,35 % angehoben. Als Mitglied des Geschäftsführungsorgans der Gesellschaft waren im Berichtsjahr folgende Personen tätig: Geschäftsführer:
Bezüglich der Bezüge der Geschäftsführung wird von der Vorschrift des § 286 Abs. 4 HGB Gebrauch gemacht. Gemäß des Gesellschaftsvertrages ist der Aufsichtsrat der ckt Christliche Krankenhaus Träger GmbH mit besonderen Befugnissen bezogen auf die Maria-Josef-Hospital Greven GmbH ausgestattet ohne Organ der Gesellschaft zu sein. Der Aufsichtsrat setzt sich im Geschäftsjahr wie folgt zusammen:
Greven, 05. Dezember 2012 gez. Ulrich Scheer gez. Dr. med. Andreas Eichenauer Bestätigungsvermerk des AbschlussprüfersWir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der Maria-Josef-Hospital Greven GmbH, Greven, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2011 bis zum 31. Dezember 2011 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben. Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Ohne die Beurteilung einzuschränken, weisen wir auf die Ausführungen im Lagebericht hin. Dort ist im Abschnitt F."Zukünftige Entwicklung sowie Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung" ausgeführt, dass der Fortbestand der Gesellschaft aufgrund der angespannten Liquidität bedroht ist.
Köln, 20. Dezember 2012 BDO
AG
gez. Lorke, Wirtschaftsprüferin gez. ppa. Schulte-Kellinghaus, Wirtschaftsprüferin Anlagenspiegel
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