AWO GESA GmbH
Rhonestraße 2A, 50765 Köln, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Boris Hammerschmitt seit 6.7.2023 | Geschäftsführer |
Sabine von Homeyer seit 29.6.2020 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Ungelöste Beteiligungen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
Arbeiterwohlfahrt-Bezirksverband Mittelrhein e.V. in Köln | 100.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
AWO GESA GmbH (vormals: AWO Gesellschaft für Altenhilfeeinrichtungen mbH)KölnJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Lagebericht 2023Inhalt 1. GRUNDLAGEN DER GESELLSCHAFT Geschäftsmodell der Gesellschaft | Standorte | Organisatorische Struktur Geschäftsprozesse 2. WIRTSCHAFTSBERICHT a. Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen b. Geschäftsverlauf einschließlich Geschäftsergebnis und Lage der Gesellschaft c. Ertragslage, Vermögenslage, Finanzlage d. Finanzielle und nicht finanzielle Leistungsindikatoren 3. PROGNOSE, CHANCEN- UND RISIKOBERICHT 1. Grundlagen der Gesellschaft GESCHÄFTSMODELL DER GESELLSCHAFT | STANDORTE | ORGANISATORISCHE STRUKTUR Die AWO Gesellschaft für Altenhilfeeinrichtungen mbH (AWO GesA) bietet Senior*innen in 15 vollstationären Einrichtungen (1.349 Plätze), in vier Tagespflegen (57 Plätze) und mit einem ambulanten Pflegedienst eine Rundumpflege und Betreuung an, die ihren persönlichen und individuellen Bedürfnissen entspricht. Die Zufriedenheit unserer Bewohner*innen steht für uns stets an oberster Stelle. Wir verstehen den Menschen grundsätzlich als Einheit von Körper und Seele. Deshalb ist es unser wesentliches Ziel, die Bewohner*innen so spezifisch wie möglich zu betreuen, sie in ihren Stärken zu fördern und sie fortwährend zum Aktivsein anzuregen. Dabei liegt uns besonders viel daran, dass die bisherigen Gewohnheiten unserer Bewohner*innen berücksichtigt werden, denn so können wir ihnen mehr Lebensqualität und Wohlbefinden ermöglichen. Eine große Rolle spielt es darüber hinaus, die Kompetenz zur Lebensgestaltung und das Selbstbestimmungsrecht der Bewohner*innen zu wahren. In allen Aufgabenbereichen der AWO GesA gewährleisten ca. 1.800 Mitarbeiter*innen in diesem Jahr an 476.018 Berechnungstagen eine professionelle, den aktuellen medizinischen Standards entsprechende Pflege und Betreuung. Außerdem sichern sie das hohe Niveau in den Bereichen Unterkunft und Verpflegung, betreuen unsere Gebäude und sorgen für einen freundlichen und angenehmen Empfang der Angehörigen und Besucher*innen in unseren Einrichtungen. Die vom AWO Bezirksverband Mittelrhein e. V. gepachteten Seniorenzentren sind beliebte und wichtige Anlaufstellen für Bürger*innen und sind in das Ortsgeschehen ihres jeweiligen Umfelds fest integriert. So sind das Seniorenzentrum Saaler Mühle in Bergisch-Gladbach inklusive Tagespflege sowie unsere beiden Dürener Häuser, das Hermann-Koch-Seniorenzentrum und das Josef Vosen AWO Zentrum Düren (ehemals AWO Senionzentrum Düren-Gürzenich), aus ihrer Umgebung nicht mehr wegzudenken. Auch das Altenzentrum Weilerswist, das Seniorenzentrum Am Königsbornpark in Waldbröl, das Seniorenzentrum Niederzier mit der Tagespflege im Quartier und das Alfred-Delp-Altenzentrum, das Haus Aggerblick und die Tagespflege in Troisdorf sind ein bekanntes und geschätztes Zuhause für ältere Menschen. Gleiches gilt für das Rudi-Tonn-Altenzentrum in Hürth, die beiden Häuser des Walter-Heckmann AWO Senioren- und Sozialzentrums Herzogenrath, das Seniorenzentrum Dieringhausen mit seiner Tagespflege, das Seniorenzentrum Süssendell in Stolberg sowie die beiden Seniorenzentren Kennedypark und Morillenhang in Aachen. Der ambulante Dienst AWO Mobil und das AWO Flexi-Team in Düren runden unser vielfältiges Angebot ab. Die AWO GesA stellt in allen Bereichen hohe Ansprüche an die Qualität der geleisteten Arbeit. Diese Qualität lassen wir jährlich durch interne Audits messen und werden anhand des Qualitätsmanagementsystems nach dem AWO Tandem-Modell zertifiziert. Die Geschäftsstelle und alle Einrichtungen sind nach DIN EN ISO 9001:2015 und nach AWO Qualitätskriterien zertifiziert.
Geschäftsprozesse QM-Zertifizierung Das erste Überwachungsaudit fand in diesem Jahr in der Zeit vom 25.09.2023 bis 28.09.2023 statt. Weiterhin bilden die DIN EN ISO 9001:2015 und die AWO-Normen (Tandemzertifizierung) die Grundlage der Zertifizierung durch ZertSozial. Folgende GesA-Einrichtungen waren im Zertifizierungsverfahren:
Das Audit verlief erfolgreich. Es wurden keine Abweichungen, zwei Hinweise, elf Empfehlungen zur Weiterentwicklung und elf besondere Stärken durch die Auditor*innen bestätigt. Systemaudits Entsprechend des Auditprogramms 2023 erfolgte die Planung und Durchführung der Audits in folgenden Einrichtungen:
Die Audits der Einrichtungen Seniorenzentrum Saaler Mühle in Bensberg, Josef Vosen AWO Zentrum Düren und die Aachener Einrichtungen Seniorenzentrum Kennedypark und Seniorenzentrum Morillenhang sind auf das Jahr 2024 verschoben worden. Aus den stattgefundenen Audits resultierten 70 Abweichungen, 275 Verbesserungsvorschläge (Empfehlungen) sowie 243 Anmerkungen zu besonderen Praktiken/Stärken. Die Anzahl der erkannten Potenziale weist den hohen Nutzen der Systemaudits nach. Neugestaltung der QM-Box Die Startseite des QM-Systems wurde im Sommer 2023 neu strukturiert. Die übergeordneten Konzernprozesse befinden sich auf der linken Seite, in der Mitte sind alle Gesellschaften des Bezirksverbands Mittelrhein zu finden. Auf der rechten Seite (für alle Konzernbereiche/Mitarbeiter*innen gültig) sind die beiden neu strukturierten Boxen "Ideen, Projekte, Nachhaltigkeit" und "Gesundheitsmanagement" hinterlegt.
Der Prozess Projektmanagement ist 2023 vollständig überarbeitet und alle Schnittstellen sind integriert. In der Box "Gesundheitsmanagement" ist eine Liste mit Links zum betrieblichen Gesundheitsmanagement/ Projekten aus den Einrichtungen hinterlegt, diese dient als Ideensammlung und Inspiration für alle Einrichtungen. Forderungsmanagement Der Prozess des Forderungsmanagements wurde in 2023 evaluiert und neu beschrieben. Klare Strukturen und Verantwortlichkeiten sollen das Forderungsmanagement effektiver gestalten. Lieferkettensorgfaltspflicht Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, kurz Lieferkettengesetz, regelt die unternehmerische Verantwortung für die Einhaltung von Menschenrechten in globalen Lieferketten. Hierzu gehören beispielsweise der Schutz vor Kinderarbeit, das Recht auf faire Löhne und der Schutz der Umwelt. Von einer fairen Globalisierung profitieren die Menschen in den Lieferketten, Unternehmen und auch die Konsument*innen. Ab 1. Januar 2024 tritt das Lieferkettengesetz für Unternehmen mit mindestens 1.000 Beschäftigten in Kraft und gilt dann auch für die AWO Mittelrhein einschließlich der Lieferant*innen, mit denen die GesA zusammenarbeitet. Das Gesetz stärkt Menschenrechte und den Umweltschutz. Dazu zählen unter anderem:
In einem bundesweiten regelmäßig stattfindenden digitalen Arbeitskreis der AWO Bezirksverbände trafen sich seit Januar 2023 regelmäßig Mitarbeiter*innen der AWO, hier auch die Qualitätsmanagementbeauftragte der GesA sowie der Qualitätsbeauftragte der Geschäftsstelle, um über die Umsetzung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzt (LksG) zu diskutieren, Fachwissen zusammenzutragen und die Umsetzung zu planen. Im November 2023 entstand für die AWO Mittelrhein eine Prozessbeschreibung zum LksG, die u. a. den Justiziar der AWO Mittelrhein in der Prozessbeschreibung mit seinen Aufgaben und Schnittstellen zu anderen Bereichen als Beauftragten für das LksG benennt. In einem weiteren Schritt wurde eine Übersicht der Lieferant*innen erstellt und diese wurde unter dem Titel "Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz - Ihre Mitwirkung ist uns wichtig!" und unserer Grundsatzerklärung zum LksG angeschrieben. Die Grundsatzerklärung wurde auch auf der Internetseite der AWO Mittelrhein veröffentlicht (Grundsatzerklärung der Unternehmensleitung über die Menschenrechtsstrategie).
Mittlerweile sind die Lieferant*innen hinsichtlich möglicher Risiken in der Lieferkette zu o. g. Kriterien bewertet worden und es zeigt sich, dass es nur sehr wenige risikobehaftete Lieferant*innen gibt. Mögliche Risiken bestehen u. a. bei Amazon und Ikea, hier haben Menschenrechtsorganisationen Beschwerde eingereicht. Ob es Verstöße gibt, hat das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle noch nicht entschieden. Für 2024 wird dann Anfang 2025 der erste Bericht über die Erfüllung der im Gesetz verankerten Sorgfaltspflichten veröffentlicht werden. AWO Mobil MJZ Das QM-System für den Pflegedienst "AWO Mobil Marie-Juchacz-Zentrum" wurde 2022 gegründet. Im Mai 2023 ist die QM-Box eingerichtet worden und alle prüfungsrelevanten Dokumente wurden eingestellt. Sexuelle Belästigung/Gewalt und/oder Stalking Ein Handlungskonzept gegen sexuelle Belästigung/ Gewalt und/oder Stalking am Arbeitsplatz wurde erstellt. Personen, die einen konkreten Verdacht auf sexuelle Belästigung/Gewalt und/oder Stalking melden möchten oder Personen, die Opfer geworden sind, können sich entweder an eine vertraute Person, den Betriebsrat oder Nicole Mehr (als beauftragte Mitarbeiterin zu diesem Thema) wenden. Checkliste Gebäudemanagement Es wurde in der AG "Checkliste Gebäudemanagement" eine gemeinsame Tabelle zum Gebäudecheck entwickelt. Die Teilnehmer*innen der AG kamen aus den Bereichen DSE, GesA und GesA-Einrichtungen. Ziel war es, eine gemeinsame Checkliste zu entwickeln, die Grundlage für die jährliche gemeinsame Gebäudebegehung der Einrichtungen sein soll. Im Mai 2023 ist der Entwurf der Checkliste fertiggestellt worden und wird in den Einrichtungen bei den Begehungen genutzt.
Ereignismanagement Das Ereignismanagement (Beschwerden, Fehler, Lob und Verbesserungsvorschläge) wurde zum 01.08.2023 durch die Firma Netter nach unseren Wünschen optimiert. In allen Arbeitsbereichen/Einrichtungen hängen Plakate mit einem QR-Code aus. Ereignisse können nun auch mit dem Smartphone oder Tablet durch Mitarbeiter*innen, Angehörige sowie Besucher*innen und Bewohner*innen eingereicht werden. AWO-Points Mit Abschluss der Betriebsvereinbarung "AWO Points" im Februar 2023 wurde das außertarifliche Belohnungsystem für die Mitarbeiter*innen der GesA-Einrichtungen eingeführt. Bei den AWO-Points handelt es sich um ein Punktesystem, welches auf einer den Mitarbeiter*innen zugewiesenen und im Unternehmen einheitlichen Stempelkarte gesammelt und verwaltet wird. Ziel der AWO-Points ist es, sich für besonderes Engagement zu bedanken, die Mitarbeiter*innen zu belohnen, sie zu motivieren, sich in besonderer Weise zu engagieren und sie an das Unternehmen zu binden. Die vollständig abgestempelten Karten können bei den Einrichtungsleitungen gegen Warengutscheine getauscht werden. Im Jahr 2023 wurden insgesamt 1.725 Gutscheine an Mitarbeiter*innen ausgegeben. Mitarbeiter*innen werben Mitarbeiter*innen Mitarbeiter*innen der AWO Mittelrhein erhalten eine 500€-Prämie, wenn sie erfolgreich neue Mitarbeiter*innen in bestimmten Berufsgruppen, wie zum Beispiel Pflege oder soziale Arbeit, anwerben. Insgesamt acht Mitarbeiter*innen der GesA-Einrichtungen konnten erfolgreich neue Kolleg*innen anwerben und erhielten die Prämie. Kund*innenbefragung SayWay Im Jahr 2023 standen die vier SayWay-Befragungsterminals den GesA-Einrichtungen für die Kund*innenzufriedenheitsbefragungen zur Verfügung. Eingesetzt wurden die Fragebögen zur Zufriedenheit der Mitarbeiter*innen, der Bewohner*innen und Besucher*innen/Angehörigen und ein Fragebogen zur Gastronomie. Die Auswertung 2023 zeigt folgende Ergebnisse: Zur Befragung Gastronomie gab es 318 Rückmeldungen mit einer durchschnittlichen Zufriedenheit von 2,6 auf einer Skala von 1 (Minimum) bis 3 (Maximum). 71% der Befragten (225) waren sehr zufrieden mit dem Essensangebot. 19% waren zufrieden und 10% äußerten sich unzufrieden. Die Gründe der Unzufriedenheit liegen hauptsächlich an der Gar- und Kochzeit der Speisen sowie an der Würzung. 547 Bewohner*innen und Besucher*innen nutzten das SayWay für Rückmeldungen zu ihrer Zufriedenheit. Es wurde eine Gesamtnote von 2,5 erreicht, somit 0,1 Punkte besser als im Vorjahr. Mehr als 60% der Befragten (332) waren sehr zufrieden, 136 zufrieden und 79 äußerten sich unzufrieden. Besonders positiv wurden die Pflege sowie die Betreuungsangebote bewertet.
Insgesamt beteiligten sich 753 Mitarbeiter*innen. Die durchschnittliche Zufriedenheit liegt bei 2,4, damit 0,1 Punkte besser als im Vorjahr. 56% der Mitarbeiter*innen (422) äußern sich sehr zufrieden, 205 zufrieden und 126 unzufrieden. ProPilots Im Jahr 2023 wurde das E-Learning implementiert, in enger Zusammenarbeit mit dem Anbieter Pro- Pilots. Der Fokus lag dabei auf der Integration von Nutzer*innendaten in das System, um eine zielgerichtete und effiziente Nutzung zu gewährleisten. Um eine strukturierte Herangehensweise zu ermöglichen, wurden die Nutzer*innen entsprechend der GesA-Struktur sowie den fachlichen Qualifikationen in Nutzer*innengruppen eingeteilt. Diese Kategorisierung ermöglichte eine präzise Zuordnung der Themen, um den individuellen Anforderung verschiedener Berufsgruppen sowie den gesetzlichen Vorschriften gerecht zu werden. Es konnte auf bereits vorhandene Videoinhalte von ProPilots zurückgegriffen werden. Darüber hinaus wurden fehlende Themenbereiche als Videoinhalte neu umgesetzt. Zusätzlich wurden neue Funktionen in die Plattform integriert, darunter die Möglichkeit zur Gruppenteilnahme an Schulungen. Für die effektive Verwaltung und Betreuung der Plattform wurden in den Einrichtungen Administrator*innen ernannt, die die Verwaltung der Nutzer*innen der Einrichtungen übernehmen. Durch Schulungen erlangten die Administrator*innen Wissen, das sie als Multiplikator*innen in ihre Einrichtungen weitertrugen. Im vierten Quartal des Jahres 2023 wurden die Daten an die Einrichtungen ausgeliefert. Mitarbeiter*innen konnten nun die Plattform testen. Die Testphase führte zu Erkenntnissen über Entwicklungspotenziale und erforderliche Korrekturen, die nach und nach in die Plattform integriert werden. Mit den gewonnenen Erfahrungen und optimierten Funktionen wird im Jahr 2024 die Online-Durchführung aller E-Learningfähigen Schulungen umgesetzt werden. Ein kontinuierliches Feedback wird erbeten, um die Plattform und die Inhalte langfristig zu optimieren und weiterzuentwickeln. Digitalisierung Eine unserer Neuheiten ist die VR4care-Lernanwendung von der Firma imsimity. Sie bietet eine innovative Möglichkeit, die Pflegeausbildung zu verbessern. Mit den technischen Möglichkeiten der virtuellen Realität (VR) können komplexe Themen der Pflegeausbildung einfach und intuitiv verständlich gemacht werden. Die Auszubildenden können berufliche Einsatzszenarien realitätsnah im virtuellen Raum üben und durch stetes Wiederholen aus Fehlern lernen, bis der Pflegeprozess oder die Anatomie-Theorie sitzen. Die Komplettlösung "VR4care" besteht aus professionellen, mobilen VR-Brillen, sehr leistungsstarken Laptops, Displays zur Visualisierung für die Teamarbeit sowie den nach Bedarf eingespielten, immersiv-interaktiven Lernanwendungen gemäß bundeseinheitlichen Rahmenplänen für die beruflichen Pflegeausbildungen. Ein weiterer interessanter Bestandteil ist der Cyber-Classroom. Er ist ein Raumkonzept für hybride Lerninseln und bietet eine umfassende Lösung für die Pflegeausbildung. Ein weiteres spannendes Projekt ist die geplante Umsetzung eines Skills-Labs. Die Räumlichkeiten sind gefunden und werden derzeit renoviert. Das Skills-Lab ist ein innovatives Konzept, das die Pflegeausbildung neu denkt. Es bietet praxisorientiertes Training und Simulation in virtueller Realität. Das Skills-Lab wird über die neueste digitale Technik verfügen und ein weiteres Highlight für Auszubildende, Praxisanleitungen und alle interessierten Mitarbeiter*innen sein. In der heutigen Zeit ist die Digitalisierung ein wichtiger Faktor für den Fortschritt und die Zukunft. Ein Beispiel für die Anwendung von digitalen Technologien ist der humanoide Roboter Pepper. Er wird in unseren Einrichtungen im Rahmen von Betreuungsangeboten weiterhin eingesetzt. Die mittlerweile entwickelten Neuerungen in den Funktionen des Roboters durch die Firma Entrance Robotics zeigen einen stetigen Verbesserungsprozess. Nach Rückmeldungen von unseren Einrichtungen konnte das Wohlbefinden der Bewohner*innen durch den Einsatz von Pepper gesteigert werden. Nahezu alle Bewohner*innen begegnen ihm freundlich und zugewandt. Das ist durch sein kindlich, menschliches Äußeres begründet. Außerdem ist eines unserer Ziele, dass eine stationäre Tourenplanung in allen Einrichtungen eingeführt wird. Die Tourenplanung ist eine Ablauforganisation, die sich an die Regelbesetzung des jeweiligen Früh- oder Spätdienstes nach Qualifikationen ausrichtet und dann die einzelnen Mitarbeitenden tageszeitlich den bewohnerbezogenen Pflege- und Betreuungsaufgaben zuteilt. Mit unserem bestehenden Pflegedokumentationssystem GOON Web (Strukturmodell SIS) haben die Einrichtungen die Möglichkeit, anhand eines E-Plans Touren und Nebentätigkeiten festzulegen. Eine zusätzliche Erleichterung soll zukünftig die Nutzung von Mobilgeräten sein, auf denen die Touren einzeln je Mitarbeiter*in dargestellt werden. Mehrere Einrichtungen haben mit dem Projekt gestartet und einen Zeitprojektplan erhalten. Er dient dazu, die zeitlichen Abläufe des umfangreichen Projekts zu planen und zu koordinieren. Der Zeitprojektplan enthält eine klare Strukturvorgabe sowie hilfreiche Tipps zum Führungsverhalten in Veränderungsphasen. Pflegia.de Seit dem Frühjahr 2023 besteht eine Kooperation zwischen der GesA und dem Recruiting-Portal Pflegia, welches sich auf die Anwerbung von Pflegekräften spezialisiert hat. Pflegia arbeitet mit einem für Unternehmen sehr vorteilhaften Geschäftsmodell, bei dem die Leistung erst bei einer Neuanstellung bezahlt werden muss. Endet das Vertragsverhältnis innerhalb des ersten Monats, fallen ebenfalls keine Kosten an. Die Zusammenarbeit mit Pflegia und allen unseren Einrichtungen ist sehr erfolgreich, innerhalb der ersten sechs Monate gab es 243 Bewerbungen, die zu 21 stattgefundenen Vorstellungsgesprächen führten (8,6 %). Acht Pflegekräfte wurden im Anschluss daran eingestellt. Die Zusammenarbeit mit Pflegia läuft weiterhin. Gewinnung von Fachkräften Die Pflegeberufe leisten einen unverzichtbaren Beitrag für eine gute pflegerische und gesundheitliche Versorgung der pflegebedürftigen Menschen. Es ist bekannt, dass die Fachkräftesicherung unter anderem in den stationären Pflegeeinrichtungen eine gesamtgesellschaftliche Herausforderung bleibt. Mit fast 1,2 Mio. Pflegebedürftigen erreicht die Anzahl in NRW im Jahr 2021 einen neuen Höchststand. 86 Prozent der Pflegebedürftigen werden aktuell zu Hause gepflegt. Für NRW wird bis zum Jahr 2055 eine Zunahme von 33 Prozent prognostiziert. Die Anzahl von teil-/vollstationären Einrichtungen ist in den letzten 10 Jahren von 2.325 in 2011 auf 3.149 in 2021 gestiegen. Dies entspricht einer Steigerung von 35 Prozent. Die Gesamtanzahl der in den Pflegeeinrichtungen versorgten Pflegebedürftigen nahm um 24,3 Prozent zu. Ab dem 01.10.2023 ist die AWO Gesellschaft für Altenhilfeeinrichtungen mbH mit dem Projekt "Gewinnung von Fachkräften aus der Türkei" gestartet. Für die Sicherstellung von Pflegekräften aus der Türkei ist die Bedeutung von Netzwerkarbeit sowie die Kooperation mit Pflege- und Sprachschulen von großer Bedeutung. Des Weiteren werden die Pflegekräfte aus der Türkei in allen bürokratischen Abwicklungen vor Ort sowie in Deutschland unterstützt. Die Zusammenarbeit mit den Behörden ist hier von großer Bedeutung. Die potentiellen Fachkräfte werden durch faire Anwerbung rekrutiert. Dabei sind beim gesamten Prozess folgende Prinzipien zu beachten: Die internationalen Pflegekräfte erhalten umfassend Überblick über die AWO-Werte und das AWO-Leitbild, sowie die Aufbau- und Ablauforganisation. Wir beleuchten die Bedeutung geregelter Berufe und erläutern die vielfältigen Möglichkeiten zu Aus-, Fort- und Weiterbildung in Deutschland. Die aktuelle Rechtslage bei Zuwanderung aus Drittstaaten wird detailliert dargelegt, ebenso wie die Angebote zur Migrations- und Integrationsberatung. Informationen zur kulturellen, politischen und sozialen Lage in Deutschland werden präsentiert, inklusive der Erläuterung von Anerkennungsverfahren und den daraus resultierenden Optionen. Des Weiteren informieren wir eingehend über die Rechte und Pflichten von Arbeitgeber*innen und Arbeitnehmer*innen sowie über die Sozialversicherung. Zusätzlich werden wichtige Anlaufstellen betont, die Unterstützung in Bereichen wie Migration, Integration, Mobbing, sexuelle Gewalt und Diskriminierung bieten. Die Netzwerkarbeit spielt eine entscheidende Rolle bei der Sicherstellung unserer Prozesse. In Bezug auf sprachliche Qualifikation kooperieren wir derzeit erfolgreich mit dem Goethe-Institut und planen eine weitere Zusammenarbeit mit der Seti-Sprachschule. Zukünftige Kooperationen sind auch mit Universitäten aus Istanbul und Izmir geplant. Folgende Universitäten wären an einer Zusammenarbeit interessiert: Cerrahpa a Universität, Florence-Nightingale-Universität, Adler Universität in Istanbul und die Ege Universität aus Izmir. Im März 2024 werden wir die erste Präsentation in der Florence-Nightingale-Universität vor ca. 150 studierenden Krankenpfleger*innen durchführen. Aktuell sind 24 Krankenpfleger*innen fest für die Sprachschulen eingeplant. Der erste Sprachkurs beginnt mit 18 Teilnehmer*innen am 18.03.2024 im Goethe-Institut in Izmir. Es wird eine Online-Veranstaltung sein. Unser Ziel ist es, die Kursteilnehmer*innen innerhalb von 10 Monaten auf das Sprachniveau B2 zu bringen. Die Agentur für Arbeit unterstützt uns mit individuellen Beratungen. Insbesondere für die Fördergelder sowie die Vorabzustimmung für die Arbeitserlaubnis ist die Zusammenarbeit mit der Agentur für Arbeit von enorm großer Bedeutung. Hierbei ist darauf zu achten, dass die Agenturen sich je nach den Kreisgebieten unterscheiden und einzelne Kooperationen sowie Beratungen notwendig sind. Aktuell ist eine sehr gute Zusammenarbeit mit der Arbeitsagentur in Aachen zu vermelden. Alle weiteren Arbeitsagenturen werden je nach den Kreisgebieten hinzugezogen. Für die Anpassungslehrgänge sind wir mit dem Schulungszentrum Rureifel in Kontakt und werden gemeinsam einen Kooperationsvertrag entwerfen, der unser zukünftiges Zusammenarbeiten beschreiben wird. Weitere Kooperationen mit Pflegeschulen in den jeweiligen Kreisgebieten sind angedacht und Termine bereits eingeplant. Bedingt der verbindlichen sowie gesetzlich vorgegebenen Prozesse der Gleichwertigkeitsprüfung durch die Bezirksregierung Münster ist ein gutes Timing für das Einreichen der Unterlagen sehr wichtig. Der Prozess für die Gleichwertigkeitsprüfung dauert zwischen einem bis hin zu fünf Monaten und ist immer eine Einzelfallentscheidung. Die ersten Unterlagen für Prüfung der Gleichwertigkeiten werden im Monat Mai und Juni 2024 durchgeführt. Die Leistungsstände der Teilnehmer*innen in den Sprachkursen sind hier mit zu berücksichtigen. In weiteren Schritten werden wir dann das beschleunigte Fachkräfteverfahren in Anspruch nehmen, welches durch die Zentralstelle für Fachkräfteeinwanderung in Bonn durchgeführt wird. Wichtig für die behördlichen Prozesse ist die gute Zusammenarbeit mit den jeweiligen Kreisen. Aktuell ist die AWO GesA in den Projekten "Pflegeoffensive" in der Städte-Region Aachen sowie "Pflegeplanung" im Rheinisch-Bergischen Kreis vertreten. Hierbei werden alle aktuellen Neuerungen von den Kreisen/Städten ganzheitlich mitgeteilt. Mit am Tisch sitzen die Leitungen der jeweiligen Ämter wie zum Beispiel dem Ausländeramt. Zur Klärung rechtlicher Fragen für die Teilnehmer*innen sowie für die AWO GesA stehen wir in Kontakt mit Anwält*innen aus der Türkei und in Deutschland. Für eine professionelle Beratung zum Familiennachzug kooperieren wir mit dem Fachdienst für Migration in Köln. Weitere Kooperationen sind mit dem kommunalen Integrationszentrum in Köln angedacht. Im März 2024 werden wir die ersten Gespräche mit Wohnungsbaugesellschaften führen. Eine frühzeitige Vorbereitung für die Sicherstellung von Wohneinheiten für die zu uns kommenden Pflegekräfte ist wichtig. Deren individuelle familiäre Situation ist hierbei mit zu berücksichtigen. Im Dezember haben wir drei Krankenschwestern aus Izmir eingeladen. Die Zusammenarbeit mit dem Marie-Juchacz-Zentrum kann als sehr erfolgreich beurteilt werden. Die Gäste aus der Türkei konnten erste Einblicke in die stationären Altenpflege gewinnen und die Umgebung kennenlernen. Die nächsten Gäste hospitierten im Februar 2024 im Haus Marie. Eine faire Anwerbung und die jeweiligen dazugehörenden Prozesse werden konzeptionell beschrieben. Dies trägt dazu bei, Transparenz und Struktur sicherzustellen. Des Weiteren werden Integrationslotsen aus den jeweiligen Einrichtungen geschult. Die Einrichtungen werden für die Integration der ausländischen Pflegekräfte gut vorbereitet. Es ist angedacht eine Checkliste zu erstellen, welche alle wichtigen Punkte für eine gut organisierte Integration sicherstellt und den Integrationslotsen als Arbeitshilfe dient. Wir hoffen, dass wir durch dieses Projekt unseren stationären Einrichtungen, dem mobilen Pflegedienst sowie dem AWO Flexi-Team eine weitere Form der Unterstützung bieten können und gut vorbereitet sind für die personelle Entwicklung in der Zukunft. Ausbildungsmanagement Das Ausbildungskonzept ist die Grundlage unseres Handelns für die Ausbildung. Es beschreibt alle relevanten Bausteine/Schwerpunkte und bietet somit Transparenz für alle Mitarbeiter*innen. Einer der wichtigsten Bestandteile ist der Ausbildungsplan für die praktische Ausbildung, dieser entspricht dem Einsatz des Auszubildenden und wird je nach Bedarf angepasst. Der Aufbau ist nach den Lerninhalten aus dem Rahmenlehrplan gestaltet. Um das Ausbildungsziel zu erreichen, soll die Praxisanleitung anhand der Beispiele die erforderlichen Kompetenzen vermitteln. Neben der praktischen Anleitung gibt es im Ausbildungsplan zum Teil Lernaufgaben, hierbei muss die*der Auszubildende selbstorganisiert Themen erarbeiten und vorstellen. Im Jahr 2023 habe die ersten Auszubildenden ihr Examen in der Generalistik abgeschlossen. Hierbei ist zu erkennen, dass die generalistische Ausbildung mit den komplexen Themen zu Menschen in allen Altersstufen wesentlich schwieriger geworden ist. Daher sehen wir die Aufgabe, sich stetig weiterzuentwickeln und die Ausbildung im Fokus zu behalten. Neue Auszubildende zu finden wird für unsere Einrichtungen immer schwieriger, die Zahl der Ausbildungsabbrüche steigt. Der jährlich stattfindende Azubitag fand gemeinsam mit den Azubis der GesA und des AWO Bezirksverbands Mittelrhein, einige Mitarbeiter*innen der Einrichtungen und den Pflegekoordinator*innen statt. Unter dem Motto "Mach mit und erlebe ein paar Stunden, die garantiert in Erinnerung bleiben werden, jede Menge Spaß, gute Laune und Bewegung sind garantiert" war diese Veranstaltung im Bowling-Center Köln ein Erfolg. Ein weiteres Event war unser Wettbewerb mit der Suche nach der*dem Auszubildende*n des Jahres 2023. Es gab eine Quiz-Show mit Fragen über die AWO und weitere Themen. Der*die Gewinner*in erhielt einen Preis sowie den Azubi-Oscar. Zudem war Kreativität in einer Teamaufgabe gefragt. Mit dem Thema "Was braucht es in einer Einrichtung für eine gute und spannende Ausbildung" konnten die Auszubildenden in einer von ihnen erarbeiten Präsentation ihre AWO Traum-Einrichtung darstellen. Mit den daraus gewonnenen Erkenntnissen gehen wir weiter voran und stärken die Ausbildung. Klimafreundlich Pflegen Das Projekt "Klimafreundlich Pflegen" wurde zum Jahresende 2023 abgeschlossen. Der im Jahr 2022 erstellte C02,- Fußabdruck auf Datenlage von 2019 wurde im Herbst 2023 noch einmal aktualisiert durch eine Datenabfrage im kleineren Umfang, um die Entwicklung in den teilnehmenden Einrichtungen beurteilen zu können. Die Ergebnisse stehen derzeit noch aus. Die aus den Ergebnissen des CO 2 , - Fußabdrucks auf Datenlage von 2019 hervorgehenden Bereiche mit dem größten CO 2 ,- Einsparpotential wurden stetig verfolgt. Der größte CO 2 ,- Verursacher mit knapp 50% und zusätzlich einer der besser beeinflussbaren Faktoren ist die Speisenversorgung. Aus dem daraufhin bereits im Jahr 2022 eingeführten Arbeitskreis von fünf bis sechs Küchenleitungen ging eine Vielzahl von vegetarischen Rezepten hervor, die erfolgreich Einzug in die Küchen unserer Einrichtungen gefunden haben. Grundlage für die Umstellung der Speisenversorgung ist hierbei auch der Standard der Deutschen Gesellschaft für Ernährung "DGE-Qualitätsstandard für die Verpflegung mit ,Essen auf Rädern' und in Senioreneinrichtungen", der im Jahr 2020 aktualisiert wurde und nun neben der Gesundheitsförderung auch die Nachhaltigkeit berücksichtigt. So bieten die meisten unserer Einrichtungen mittlerweile nur noch an ca. drei Tagen ein Menü mit einer Fleischkomponente an und vegetarische Menüs an allen weiteren Tagen. Auch liegt der Fokus verstärkt auf einem regionalen und saisonalen Einkauf. Die Kommunikation mit den Mitarbeiter*innen und Bewohner*innen wurde durch die Küchenleitungen eng begleitet, so dass die Umstellung zu wenig Beschwerden und zu keiner langfristigen Unzufriedenheit führte. Des Weiteren wird u. a. an einer einheitlichen Speisenplanung gearbeitet, die sowohl in logistischer als auch wirtschaftlicher Hinsicht zu einem besseren Endergebnis führen kann. Hitzeschutz Laut dem "Hitzeknigge" des Umweltbundesamtes nimmt die Anzahl heißer Tage in Deutschland durch den Klimawandel stetig zu und steigt so in Berlin und Brandenburg von 6,3 Tagen zwischen 1961 und 1990 auf 11,5 Tage zwischen 1990 und 2019. Dies zeigt sich auch an der hohen Anzahl Hitzetoter, einer bundesweiten Studie nach waren dies im Jahr 2015 rund 6.000 Menschen, die durch Hitze starben, auch dies durch das Bundesumweltamt veröffentlicht. Ganz klar werden in diesem Bereich Menschen ab dem 65. Lebensjahr, die alleine leben und pflegebedürftige Personen als vulnerable Gruppe benannt. Das bereits immer präsente Thema Hitzeschutz in unseren Einrichtungen wurde ab Januar 2023 durch die Teilnahme in dem bis Ende 2024 laufenden Projekt zum Thema Hitzeschutz mit dem Namen "Hitzeresiliente und Gesundheitsfördernde Lebens- und Arbeitsbedingungen in der stationären Pflege (HIGELA)" intensiviert. Hierbei wurden vier Einrichtungen von der internen Projektbegleitung ausgewählt und Schulungen und Informationsveranstaltungen den Sommer über geplant und umgesetzt. Im kommenden Jahr ist mit überarbeiteten Materialien eine Umsetzung in allen Einrichtungen geplant. Des Weiteren wurden Materialien zum Umgang mit Hitze wie ein Hitzeschutzmaßnahmenplan für das QM-System entwickelt und Anfang 2024 freigegeben. Derzeit finden weitere Überlegungen hinsichtlich kurz- und mittelfristiger niedrigschwelliger Maßnahmen statt, die in diesem Jahr und darüber hinaus in den Einrichtungen umgesetzt werden sollen. Klimaschutzmanagement Am 01.07.2022 wurde der Antrag zur Förderung des "Erstvorhaben Klimaschutzmanagement" bei der nationalen Klimaschutzinitiative ZUG eingereicht. Aufgrund einer vorläufigen Förderzusage zum 01.08.2023 wurde die Stelle besetzt und die Arbeit an einem Klimaschutzkonzept gestartet. Im Zuge dieser Arbeit wurde die Erfassung des CO ,-Fußabdrucks in vier weiteren unserer Einrichtungen begonnen. CO 2 ,-Fußabdruck Im Zuge des Beschlusses vom Bundesverband vom 5. März 2022, der eine Erfassung des CO 2 ,- Fußabdrucks alle 3 Jahre vorsieht, wurde im Rahmen des Klimaschutzmanagements im Jahr 2023 die Datenerfassung für die Erstellung des CO 2 , - Fußabdrucks durch den externen Dienstleister NiNo (2019 Erfassung durch dessen heutigen Gesellschafter Viabono) in vier weiteren Einrichtungen und der Geschäftsstelle begonnen. Da die Datenerfassung derzeit noch nicht abgeschlossen ist, liegen die Ergebnisse noch nicht vor. Der Beginn der Erfassung der acht weiteren, bisher nicht erhobenen Einrichtungen ist für das Jahr 2024 geplant. Flexi-Team Das AWO Flexi-Team ist eine interne Springerpoolfirma für die 16 stationären Einrichtungen der AWO Gesellschaft für Altenhilfeeinrichtungen mbH und des AWO Bezirksverband Mittelrhein e. V. Im April 2021 wurde mit dem Aufbau des AWO Flexi-Team gestartet, seitdem werden Pflegemitarbeiter*innen bereitgestellt, um bei Engpässen oder Personalbedarf flexibel zu unterstützen. Am 01.04.2023 hat ein Leitungswechsel im AWO Flexi-Team stattgefunden. Lothar Cecharowski hat nach seiner langjährigen Zugehörigkeit bei der AWO Gesellschaft für Altenhilfeeinrichtungen mbH in der Funktion als Einrichtungsleitung und später als Leitung im AWO Flexi-Team seinen wohlverdienten Ruhestand angetreten. Samantha Zukunft hat die Leitung des AWO Flexi-Teams übernommen und wird seit dem 01.05.2023 von der stellv. Leitung Sabine Widdau unterstützt. Zum Sommer 2023 haben wir den Einsatzbereich um die Alltagsbegleitung erweitert. Die Rolle der Alltagsbegleitung ist ebenfalls so wichtig wie der Einsatz von Pflegemitarbeiter*innen. Die Stelle der Alltagbegleitung ist entscheidend, um den Bewohner*innen im stationären Bereich eine angenehme und unterstützende Umgebung zu bieten, in der sie sich wohlfühlen und ein erfülltes Leben führen können. Auch im Jahr 2023 konnte das AWO Flexi-Team weitere Mitarbeiter*innen für den Pflege- und Betreuungsbereich gewinnen. Mit der Gesamtanzahl von 20 Mitarbeiter*innen auf 15,79 Vollzeitäquivalente (VK-Stellen) verteilt, können sie einen kleinen Anteil der Personalausfallquote in den Einrichtungen minimieren. Durch die Umstellung der einheitlichen Pflegedokumentation und die gute Zusammenarbeit aus den verschiedenen Bereichen, gelingt es den Mitarbeiter*innen des AWO Flexi-Teams, sich schnell und sicher auf die verschiedenen Einsätze einzustellen. Bei einer Präsentation beim AWO Bezirksverband Unterfranken und beim Vinzenz-Heim-Aachen konnten wir das Konzept des AWO Flexi-Teams und die dazugehörigen Erfahrungen teilen. Das positive Feedback der Institutionen kann den AWO Bezirksverband Mittelrhein und die AWO Gesellschaft für Altenhilfeeinrichtungen mbH stolz machen, da es derzeit nur wenige vergleichbare Konzepte gibt. 2. Wirtschaftsbericht a. GESAMTWIRTSCHAFTLICHE UND BRANCHENBEZOGENE RAHMENBEDINGUNGEN Branche Gesundheits- und Sozialwirtschaft Die AWO GesA wird in ihrem Handeln durch sich regelmäßig ändernde Rahmenbedingungen geprägt. Hierbei sind vor allem die rechtlichen Rahmenbedingungen zu nennen. In diesem Jahr sind aber auch vermehrt die Auswirkungen der freien Marktwirtschaft auf die Gesellschaft zu spüren. Durch neue gesetzliche Regelungen bzw. Änderungen kann es zu massiven Veränderungen für den Träger und seine Einrichtungen kommen. Besonders erwähnenswert ist hierbei das neue Personalbemessungsverfahren, welches zu großen Veränderungen in der Berechnung des vorzuhaltenden Personals in der Pflege führt. Dieses Thema wird auch nochmal separat in diesem Bericht betrachtet. Auch die Refinanzierung der erbrachten Leistungen erfolgt nicht wie in der freien Marktwirtschaft. Die Anpassung der Preise ist nur einmal im Jahr möglich und kann auch nur mit Zustimmung der Pflegekassen und des Landschaftsverbandes Rheinland durchgeführt werden. Dadurch ist es beispielsweise nicht möglich, gestiegene Preise für Lebensmittel zeitnah über die Bewohner*innen zu refinanzieren. Nur in Ausnahmefällen ist es möglich, vorab Anpassungen vorzunehmen. Darüber hinaus wird auch der Personalbedarf durch gesetzliche Bestimmungen genau kalkuliert und dementsprechend finanziert. Dabei gibt es klare Vorgaben, welche Personalkosten finanziert werden können. Dies erschwert die Umsetzung von Innovationen sehr. Hierfür werden jedoch teilweise verschiedene Fördermöglichkeiten angeboten, wie beispielsweise die Digitalisierungsförderung nach § 8 Abs. 8 SGB XI, welche die Kosten für einmalige Anschaffungen von digitaler oder technischer Ausrüstung bis zu 40 %, maximal bis zu 12.000 € je Einrichtung, durch die Pflegekassen erstattet. Weiteren Einfluss auf das Arbeitsfeld der GesA nehmen vor allem auch der demografische Wandel und veränderte soziale Rahmenbedingungen, wie z.B. die Auswirkungen des Ukrainekrieges. Der steigende Kampf um Personal, primär in der Pflege, hat uns auch in diesem Jahr weiter begleitet. Trotz vieler Maßnahmen zur Personalgewinnung gestaltet sich eine Verbesserung der Lage aufgrund des aktuellen Krankenstandes und der großen Konkurrenz sehr schwierig. Aufgrund dessen hat die AWO GesA mehrere Maßnahmen zur Entlastung und Unterstützung der Mitarbeiter*innen geplant und teilweise umgesetzt. Hierfür war es zur kurzfristigen Entlastung notwendig, vermehrt Fremdarbeit einzusetzen. Aber auch langfristige Maßnahmen wurden geplant, wie z. B. die Erweiterung des AWO Flexiteams oder die Optimierung der Arbeitsprozesse durch Einsatz von unterstützender Technik. Auch im Jahr 2023 waren die Folgen der pandemischen Lage noch stark zu spüren. Viele Bewohner*innen und Mitarbeiter*innen litten weiterhin an den Folgen oder Neuerkrankungen von COVID-19. Dennoch war es uns in diesem Jahr möglich, wieder einige Veranstaltungen in unseren Einrichtungen zu planen und auch umzusetzen, wodurch wir wieder einen großen Schritt in Richtung Normalität erzielen konnten. Der AWO GesA priorisiert weiterhin trotz des starken Einflusses von äußerlichen Rahmenbedingungen die Aufrechterhaltung der Qualität und Umsetzung von Innovationen. Dies ist auch im Berichtsjahr gelungen, was vor allem dem hohen Engagement der Mitarbeiter*innen, der Größe der Trägerschaft und der guten Vernetzung zu verdanken ist. Auch in diesem Jahr hat trotz gestiegener Herausforderungen das Thema Nachhaltigkeit eine große Rolle gespielt. Tarifentwicklungen Im Berichtsjahr galt bis zum 31.05.2023 die Tarifvereinbarung vom 17.03.2021 weiter. Für diese Tariflaufzeit wurden folgende prozentuale Erhöhungen der Entgelte vereinbart: Ab 01.02.2021 + 2,00 %, mindestens aber 50,00 € Ab 01.04.2022 + 1,80 % Die Ausbildungsentgelte wurden zum 01.02.2021 um 25 € und zum 01.04.2022 um weitere 25 € erhöht. Die Nachtschichtzulage wurde im Oktober 2022 von 2,10 € auf 2,50 € erhöht. Um die Arbeit der Pflegekräfte zu bestärken und finanziell zu würdigen, erhalten Beschäftigte seit dem 01.10.2021 eine monatliche Pflegezulage. Diese wurde zum 01.07.2022 von 95 € auf 145 € erhöht. Seit dem 01.01.2023 nimmt die Pflegezulage an den allgemeinen Entgelterhöhungen teil. Ab dem 01.06.2023 trat die neue Tarifvereinbarung in Kraft, welche bis zum 31.05.2025 Gültigkeit hat. Für diese Tariflaufzeit wurden folgende Entgeltvereinbarungen getroffen: Jede*r Mitarbeiter*in erhält eine steuer- und abgabenfreie Inflationsausgleichsprämie in Gesamthöhe von 3.000 €/VK. Ausgezahlt wird diese in vier Schritten von je 750 € im Juli und Oktober 2023 sowie im März und Mai 2024. Auszubildende und Praktikant*innen erhalten die Hälfte. Ab 01.06.2024 erfolgt eine Entgelterhöhung um 200 € und anschließend um 5,5 %, mindestens aber 340 €. Tarifliche Zulagen werden einheitlich um 11,5 % erhöht. Die Ausbildungsentgelte werden zum 01.06.2024 um 150 € erhöht. Wirtschaftlichkeit Die Wirtschaftlichkeit der Einrichtungen wurde auch in 2023 weiterhin stark durch die Folgen des Ukrainekrieges und der COVID-19-Pandemie geprägt. Dennoch konnte sich nicht nur die Auslastung im stationären Bereich weiter verbessern. Auch im teilstationären Bereich ist die Auslastung im Vergleich zum Vorjahr gestiegen, jedoch ist sie weiterhin niedriger als vor der Pandemie. Ursache hierfür ist vorwiegend die hohe Anzahl an konkurrierenden Tagespflegeeinrichtungen. Die AWO GesA hat weiterhin mit sehr hohen Krankenständen zu kämpfen, weshalb auch der Personalbedarf hoch ist. Dies liegt vor allem an den Nachfolgen der COVID-19-Pandemie sowie vielen Grippe- und Coronawellen in den Einrichtungen. Die wirtschaftlichen Folgen sowie die Belastung für die Mitarbeiter*innen sind weiterhin massiv. Der hohe Einsatz an Fremdarbeit ist mit sehr hohen Kosten verbunden, welche aktuell nicht ausreichend refinanziert werden können. Der Personalkostenbereich sowie die Belegung haben einen massiven Einfluss auf die Wirtschaftlichkeit der Gesellschaft. Aufgrund der hohen Inflationsrate und den wirtschaftlichen Entwicklungen auf dem Energiemarkt sind zusätzlich die gestiegenen Sachkosten weiter in den Fokus gerückt. Dies führte zu der Herausforderung, Kosten einzusparen und Prozesse zu optimieren, ohne dabei an Qualität zu verlieren. Finanzierungsmöglichkeiten Der Staat hat einige Möglichkeiten zur Unterstützung in der aktuellen wirtschaftlichen Situation geschaffen. Die AWO GesA hat in den Vorjahren vor allem von den Regelungen des § 150 Abs. 2 SGB XI (Pflegerettungsschirm) und der Testverordnung profitiert. Leider sind diese Fördermöglichkeiten Mitte 2022 ausgelaufen, sodass wir diese für das Berichtsjahr nicht mehr nutzen konnten. Zusätzlich sind in 2023 vier unserer Einrichtungen für das Nachweisverfahren für das Jahr 2022 ausgewählt worden. Hierfür wurden von den Pflegekassen detaillierte Nachweise, z. B. in Form von Rechnungen, angefordert. Um daraus möglicherweise drohende Rückforderungen auffangen zu können, wurden pauschale Rückstellungen gebildet. Ähnlich des Rettungsschirmes für die Coronapandemie wurde ein Energierettungsschirm eingeführt. Die Auszahlung der Erstattung erfolgt auch hier über die Pflegekassen. Der § 154 SGB XI bezüglich Ergänzungshilfen für Gas, Strom und Fernwärme wurde hierzu eingeführt. Die Antragstellung war rückwirkend zum Oktober 2022 möglich und wurde seitens des Controllings durchgeführt. Der Energierettungsschirm endet im Februar 2024. Pflegesatzverhandlungen Auch bei den Pflegesatzverhandlungen kam es aufgrund von verschieden Faktoren zu weitreichenden Änderungen, welche im Berichtsjahr umgesetzt wurden. Die größte Herausforderung stellte hierbei das neue Personalbemessungsverfahren, welches seit Juli 2023 verpflichtend in Form eines Überleitungsbogens in den Pflegesatzverhandlungen integriert wurde. Zusätzlich wurden seitens der Verhandlungspartner*innen neue Regelungen getroffen, welche die Auswirkungen der Tariferhöhungen inkl. der Inflationsausgleichszahlungen berücksichtigen sollten. Aufgrund der massiven Änderungen und dadurch resultierenden zeitintensiveren Antragsbearbeitungen kam es im Berichtsjahr zu einem starken Bearbeitungsstau seitens der Verhandlungspartner*innen. Dies führte zu langen Verhandlungszeiträumen und Rückrechnungen über mehrere Monate. Um diese Problematik zu lösen, führten die Verhandlungspartner*innen pauschale Angebote ein, welche die Tariferhöhungen und Inflationsraten ausreichend berücksichtigten. Dadurch wurde das vereinfachte Verhandlungsverfahren zu einer attraktiven und weitreichend kostendeckenden Alternative, welche zusätzlich zu einem schnelleren Verhandlungsabschluss führen sollte. Inflationsausgleichzahlungen Mit den Pflegekassen konnte man bezüglich der Inflationsausgleichzahlungen eine Einigung erzielen, welche eine komplette Refinanzierung durch die Pflegesatzverhandlungen gewährleisten sollte. Leider wurde diese Einigung nur teilweise in der Praxis umgesetzt, sodass seitens der Pflegekassen nur Auszahlungen der Inflationsausgleichsprämie refinanziert werden können, welche im Vereinbarungszeitraum getätigt wurden. So wurde z.B. bei einem Vereinbarungszeitraum vom 01.09.2023-31.08.2024 die erste Auszahlung in Höhe von 750,00 €/VK nicht bei der Refinanzierung berücksichtigt, was einen starken wirtschaftlichen Einfluss auf die GesA hat. b. GESCHÄFTSVERLAUF EINSCHLIESSLICH GESCHÄFTSERGEBNIS UND LAGE DER GESELLSCHAFT Kontrolle Prognose von vergangenem Jahr Die Prognose für das Geschäftsjahr 2023 ist mit einem Jahresüberschuss von 100 T€ festgelegt worden. Zum Zeitpunkt der Prognose was unklar, wie erfolgreich sich die Einrichtungen von der Corona-Pandemie erholen können und welche Auswirkungen die in 2023 anstehende Tariferhöhung haben wird. Mit einem Jahresdefizit in Höhe von -1,179 Mio. € haben wir für das Geschäftsjahr 2023 einen Verlust zu vermerken. Die Hälfte der Einrichtungen konnten dennoch mit einem positiven Jahresergebnis abschließen. Das Ergebnis des mobilen Dienstes hat sich im Vergleich zum Vorjahr weiter verschlechtert. Wirtschaftlich betrachtet gestaltet sich die Einrichtung Seniorenzentrum Saaler Mühle weiterhin als kritisch. Die Umbauarbeiten konnten in 2023 abgeschlossen werden und der Wohnbereich für junge pflegebedürftige Menschen wurde eröffnet. Allerdings hat die Einrichtung weiterhin mit einer hohen Krankenquote und dadurch hohen Bedarf an Fremdleistung zu kämpfen. Die Einrichtung Waldbröl, welche aufgrund der wirtschaftlichen Situation mit einem Verlust von -177 T€ geplant wurde, konnte mit einem Jahresüberschuss in Höhe von 41 T€ die positivste Entwicklung vermerken. In den Planungen wurden zum Teil niedrigere Auslastungen zugrunde gelegt, als tatsächlich eingetroffen sind. Pflegesatzverhandlungen Im Jahr 2023 wurden 20 Pflegesatzverhandlungen durchgeführt, wovon drei Verhandlungen noch nicht abgeschlossen wurden. Die verhandelten Steigerungen lagen zwischen 1,49 % und 12,96 %. Es wurden alle Verhandlungen in elektronischer Form durchgeführt. Für das Jahr 2024 sind vor allem zu Beginn des Jahres pauschale Fortschreibungen aufgrund der guten Angebotslage seitens der Verhandlungspartner*innen geplant. Spätestens mit der Tarifsteigerung zum 01.06.2024 werden die individuellen Verhandlungen höchstwahrscheinlich eine sinnvollere Möglichkeit zur Refinanzierung darstellen. Auslastung der Einrichtungen Die AWO GesA erzielte für das Jahr 2023 für alle stationären Einrichtungen eine Auslastung von 96,68 %. Im Hinblick auf das Jahr 2022 ist eine Steigerung der Auslastung um 1,61 Prozentpunkte zu vermerken. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Einrichtung in Bensberg erst Mitte des Jahres mit den Umbauarbeiten des neuen Wohnbereiches fertig geworden ist und bis dahin nicht die volle Kapazität ausgeschöpft werden konnte. Mit 99,8 % weist die Einrichtung Süssendell eine hervorragende Auslastung für das Jahr 2023 auf. Die Tagespflegen generieren eine kumulierte Auslastung für das Jahr 2023 in Höhe von 76,50 % und konnten somit eine Steigerung der Auslastung um 17,20 Prozentpunkte zum Vorjahr 2022 erzielen. Wie aus der Grafik hervorgeht, hat dabei den größten Sprung die Einrichtung in Bensberg mit einem Plus von 36,42 Prozentpunkten gemacht. Im Gegensatz zum Vorjahr konnte in diesem Jahr in jeder Tagespflege ein Anstieg der Auslastung vermerkt werden. Bewohner*innenstruktur Die Bewohner*innenstruktur ist ein wesentlicher Faktor für die GesA. Zum einen werden die Einnahmen in Abhängigkeit des Pflegegrades ermittelt, zum anderen ist diese Grundlage für die Bestimmung der Personalorientierungswerte. Die Bewohner*innenstruktur kann durch diverse Betreuungskonzepte beeinflusst werden. Einen erhöhten Anteil an Bewohner*innen mit den Pflegegraden 4 und 5 haben beispielsweise Seniorenzentren mit dem Schwerpunkt Demenzbegleitung.
Einen solchen Schwerpunkt findet man auch in unserem Seniorenzentrum Süssendell vor, welches auf demenziell veränderte Menschen ausgelegt ist. Daraus folgend ergibt sich eine Bewohner*innenstruktur mit einem überdurchschnittlich hohen Anteil der Pflegegrade 4 und 5. Die o. a. Tabelle stellt die durchschnittliche Bewohner*innenstruktur der GesA für die Jahre 2022 und 2023 dar. Hieraus lässt sich ableiten, dass es insgesamt nur zu leichten Änderungen der Struktur im Vergleich zum Vorjahr kam. Wie in den Vorjahren bereits festgestellt, lässt sich auch im Jahr 2023 ein Trend zu den höheren Pflegegraden erkennen. Im Folgenden wird Bezug auf die Altersstruktur der Bewohner*innen genommen. Mit Hilfe des Säulendiagramms ist dies übersichtlich dargestellt. Das Schaubild zeigt deutlich, dass der Altersschwerpunkt zwischen 80 und 89 Jahren liegt. Sowohl das Alter unter 65 Jahren als auch über 100 Jahren ist nur sehr gering vertreten. Auch bei der Geschlechterstruktur der AWO GesA lässt sich weiterhin die gleiche Tendenz erkennen wie in den Vorjahren.
Im folgenden Diagramm lässt sich erkennen, dass der weibliche Anteil der Bewohner*innen deutlich überwiegt. Dies war auch in den Jahren zuvor der Fall. Das Seniorenzentrum Weilerswist hat weiterhin den höchsten weiblichen Anteil mit 80 %. Das Josef-Vosen-Zentrum weist mit 46 % den höchsten männlichen Anteil an Bewohner*innen auf und weist somit die ausgeglichenste Geschlechterverteilung auf. Investivkosten DSE Die AWO GesA betreibt ihre Einrichtungen im sogenannten Mietmodell. Sie ist die Betreiberin der Einrichtungen und somit für das operative Geschäft verantwortlich. Die Gebäude und deren Einrichtungen sind im Eigentum des AWO Bezirksverbandes Mittelrhein e. V. Die Erlöse aus den gesonderten Berechnung von Investitionskosten werden zu 100 Prozent durch entsprechende Regelungen in Pachtverträgen an den Bezirksverband weitergegeben. Die Verantwortung für die Durchführung von Instandhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen verbleibt mit Ausnahme des Seniorenzentrums am Königsbornpark in Waldbröl bei der DSE (Dienstleistungen für Soziale Einrichtungen GmbH), einer 100-prozentigen Tochtergesellschaft des AWO Bezirksverbandes Mittelrhein e. V. Es wird kontinuierlich in die Gebäude und deren Ausstattung investiert. Die AWO GesA übernimmt die Kosten für Kleinmaterial bis zu einer Höhe von 150 € pro Stück. Insgesamt beliefen sich die Kosten auf 98 T € im Berichtszeitraum. Leistungen, die Mitarbeiter*innen der AWO GesA für den investiven Bereich übernehmen, werden dem Bezirksverband in Rechnung gestellt. Mittels Stundenzetteln wird dokumentiert, welche Leistungen, zum Beispiel Maler*innenarbeiten, von den Mitarbeiter*innen der AWO GesA durchgeführt werden.
c. LAGE: ERTRAGSLAGE
Mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von 1.179 T€ im Geschäftsjahr 2023 konnte das gute Vorjahresergebnis von 2.333 T€ nicht wieder erreicht werden. In den Ergebnisbereichen, die sich in ihrer Gestaltung an der Finanzierungsstruktur der Altenhilfe orientieren, sind unterschiedliche Entwicklungen festzustellen. Das Betriebsergebnis (ohne Substanzerhaltung und Finanzbereich) liegt mit einem Fehlbetrag von 866 T€ um 4.171 T€ unter dem Bereichsergebnis des Vorjahres von 3.305 T€. Der Fehlbetrag im Substanzerhaltungsbereich - der die investiven Aufwendungen und Erträge erfasst - erhöhte sich um 83 T€ auf 804 T€. Im Finanzbereich wird im Geschäftsjahr ein Überschuss in Höhe von 491 T€ (Vorjahr - 251 T€) ausgewiesen. Die Betriebsleistung (Umsatzerlöse und sonstige betriebliche Erträge dieses Bereiches) ist um insgesamt 766 T€ bzw. 1,1 % niedriger ausgefallen als im Vorjahr. Der Rückgang ist - bei insgesamt deutlich gestiegenen Erträgen aus Pflege, Unterkunft und Verpflegung sowie Zusatzleistungen - im Wesentlichen auf den Rückgang der sonstigen Umsatzerlöse sowie der Betriebskostenzuschüsse zurückzuführen. Die Erträge aus Pflege, Unterkunft und Verpflegung sowie Zusatzleistungen erhöhten sich signifikant um 3.429 T€ bzw. 5,5 %. Ertragssteigerungen in der vollstationären Pflege (um 2.620 T€ bzw. 6,25 %) sowie im Bereich Unterkunft und Verpflegung (um 985 T€ bzw. 5,5 %) konnten hierbei die im Vorjahresvergleich rückläufigen Erlöse in der Kurzzeitpflege (- 73 T€) und in der ambulanten Pflege (- 96 T€) mehr als kompensieren. Die Ertragssituation in der Tagespflege hat sich nach den Corona-Jahren weitgehend normalisiert, hier ist erneut eine positive Entwicklung zu verzeichnen. Im Geschäftsjahr konnte der Ertrag, bedingt durch eine deutlich höhere Auslastung, spürbar um 205 T€ bzw. 29,8 % gesteigert werden. Einnahmen aus Zusatzleistungen und insbesondere aus Transportleistungen konnten ebenfalls merklich gesteigert werden. Die mit dem Wechsel zu einem generalistischen Ausbildungsgang im Zusammenhang stehende veränderte Refinanzierungsstruktur der Ausbildung in der Altenpflege führte buchhalterisch zu einer Verlagerung - die im Vorjahr noch im Bereich Pflege, Unterkunft und Verpflegung sowie Zusatzleistungen geführten Erträge sind nun in der Position Betriebskostenzuschüsse zu finden. Bei den sonstigen Umsatzerlösen ist ein signifkanter Rückgang um 2.575 T€ auf 1.288 T€ festzustellen. Hauptursache hierfür sind die im Zuge der abklingenden Corona-Pandemie deutlich geringer ausgefallenen Erstattungen aus dem Corona-Rettungsschirm für Mehraufwendungen (Schutzmaterialien und Tests) und Mindereinnahmen. Der Rückgang der Erstattungen beläuft sich auf 2.408 T€. Darüber hinaus fielen die bislang durch die Krankenkassen geleisteten Inkontinenzerstattungen aufgrund eines Systemwechsels bei der Inkontinenzmittelversorgung (Komplettversorgung der Bewohnerinnen und Bewohner durch einen externen Dienstleister) komplett weg. Dahingegen haben sich die in diesem Posten enthaltenen Einnahmen aus Cafeterien und Küchenlieferungen leicht erholt, sie befinden sich jedoch noch nicht auf dem vor Ausbruch der Corona-Pandemie erreichten Niveau. Die Betriebskostenzuschüsse verringerten sich um 1.461 T€ auf 2.849 T€. Der Posten setzt sich zu etwa 66 % aus den Einnahmen für Auszubildende in der Altenpflege sowie zu 22 % aus Lohnkostenzuschüssen und zu 8 % aus sonstigen zweckgebundenen Zuschüssen zusammen. Zu den sonstigen zweckgebundenen Zuschüssen zählen insbesondere Hilfen zur Finanzierung zusätzlicher Pflegekräfte in Höhe von 98 T€ sowie Zuwendungsmittel für ein Projekt zur gesundheitsgerechten Gestaltung von Lebens- und Arbeitsbedingungen im Kontext klimatischer Veränderungen für Pflegebedürftige und Beschäftigte in Höhe von 17 T€. Die Gesamtsumme der Betriebskostenzuschüsse verringerte sich im Wesentlichen wegen des starken Rückgangs der Erstattungen für ausgezahlte Corona-Prämien sowie wegen des Wegfalls der Erstattungen für die Altenpflegeausbildung nach dem alten Ausbildungsmodell. Bei den sonstigen betrieblichen Erträgen ist ein Rückgang um insgesamt 159 T€ zu verzeichnen. Maßgeblich für den Rückgang sind in erster Linie um 240 T€ niedriger ausgefallene Erträge aus der Auflösung von Wertberichtigungen auf Forderungen sowie 48 T€ niedrigere Erträge aus Erstattungen für Versicherungsschäden. Dem stehen 138 T€ höhere Erträge aus der Gewährung von Boni und Rabatten gegenüber. Die Personalaufwendungen sind im Vorjahresvergleich um 2.390 T€ bzw. 4,4 % gestiegen. Maßgeblich für den Anstieg der Personalaufwendungen ist zum einen die im Rahmen der Tarifvereinbarung für 2023 verabredete Zahlung einer Inflationsausgleichsprämie in Höhe von 1.500 EUR pro Vollzeitstelle und zum anderen die Gewährung einer monatlichen Pflegezulage in Höhe von 145 EUR pro Vollzeitstelle in der Pflege. Darüber hinaus schlagen sich in den erhöhten Aufwendungen auch die Weitergewährung einer Zulage für die in Sozial- und Erziehungsdiensten tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie die Vergütung für das Einspringen aus dem Frei für Pflegekräfte nieder. Höhere Urlaubs- und Überstundenrückstellungen tragen ebenfalls zum Anstieg der Aufwendungen bei. Die Zahl der Mitarbeitenden erhöhte sich lediglich unwesentlich um 0,4 Vollkräfte. Die durchschnittlichen Personalaufwendungen je Vollkraft stiegen um 4,4 %. Der Anteil der Personalaufwendungen am Betriebsaufwand beträgt 77,8 % (Vorjahr 78,2 %). Bei Einbeziehung investiver Aufwendungen errechnet sich ein Personalaufwandsanteil am Gesamtaufwand von 67,5 % (Vorjahr 68,1 %). Die Erhöhung der Lebensmittelaufwendungen (um 307 T€ bzw. 10,4 %) ist zum einen auf Preissteigerungen der Lieferanten zurück zu führen, zum anderen erhöhte sich auch die Anzahl der Verköstigungstage sowohl im stationären Bereich (+ 7.343 Tage) als auch im teilstationären Bereich (+ 2.006 Tage) deutlich. Darüber hinaus führte die allmähliche Wiedereröffnung von Cafeterien und Kiosken ebenfalls zu einem ansteigenden Verbrauch von Lebensmitteln und Getränken. Die um 96 T€ rückläufigen Betriebskosten (Wasser, Energie und Brennstoffe) stehen im Zusammenhang mit Preisanpassungen aufgrund von Verhandlungen mit Lieferanten. Die Aufwendungen für Wirtschafts- und Verwaltungsbedarf, Fremdpersonal und Gebrauchsgüter stiegen insgesamt um 391 T€ bzw. 4,9 %. Ein Blick auf die in diesem Posten enthaltenen Aufwendungen ergibt ein uneinheitliches Bild. Bezüglich des Wirtschaftsbedarfs ist ein deutlicher Rückgang um 909 T€ zu verzeichnen, vor allem aufgrund rückläufiger Mehraufwendungen für Corona-Schutzmaterialien (Rückgang um 153 T€) und Corona-Schnelltests (um 488 T€). Die Umstellung der Inkontinenzmittelversorgung auf eine Komplettversorgung der Bewohnerinnen und Bewohner durch einen präqualifizierten externen Leistungserbringer sorgte darüber hinaus für eine Verringerung der Aufwendungen für Inkontinenzartikel um 288 T€. Die Aufwendungen für Fremdpersonal erhöhten sich hingegen, nach einem deutlichen Anstieg im Vorjahr (+ 1.093 T€), erneut um 559 T€, die in der Hauptsache den Bereich des Pflegepersonals betreffen. Die Kompensation von krankheitsbedingten Ausfällen sowie insbesondere der Mangel an Pflegekräften zeigen hier ihre Auswirkung. Die Aufwendungen für Verwaltungsbedarf erhöhten sich um insgesamt 743 T€. Der Anstieg ist im Wesentlichen auf Anpassungen der Umlagen im Konzernverbund sowie auf anwachsende Personalbeschaffungskosten zurück zu führen. Die übrigen Sachaufwendungen erhöhten sich um 413 T€ bzw. 17,8 %. Der Anstieg ist im Zusammenhang mit deutlich höheren Aufwendungen für Wertberichtigungen auf Forderungen (um 460 T€) sowie gestiegenen Aufwendungen für die Gebäudeversicherungen (um 86 T€) zu sehen. Dem steht der Wegfall der bisherigen Altenpflegeausbildungsumlage in Folge des Paradigmenwechsels in der Pflegeausbildung (veränderte Refinanzierung) gegenüber, der, wie bereits im Vorjahr, zu einem signifikanten Rückgang der Aufwendungen (um 182 T€) in diesem Bereich führte. Im Substanzerhaltungsbereich konnten die gestiegenen Einnahmen aus gesondert berechenbaren Investitionskosten und Erstattungen aus Mindererlösen die gestiegenen Aufwendungen für Miete/Pacht nicht vollständig kompensieren. Im Vergleich zur Entwicklung im Geschäftsjahr 2022, welche infolge des Ukraine-Krieges von erheblichen Schwankungen und Einbrüchen auf dem Kapitalmarkt geprägt war, stabilisierte sich der Aktienmarkt im Jahr 2023 zusehends. Im Zuge sich erholender Kurse fielen Abschreibungen auf Wertpapiere des Umlaufvermögens wesentlich niedriger als im Vorjahr aus. Durch die positive Kursentwicklung konnten die Verluste des Vorjahres aufgefangen werden. Deutliche gestiegene Zins- und Wertpapiererträge führten bei niedrigeren Zinsaufwendungen insgesamt zu einem positiven Finanzergebnis in Höhe von 491 T€ (im Vorjahr - 251 T€). Insgesamt entwickelte sich die Ertragslage im Geschäftsjahr jedoch negativ. Bezogen auf die Betriebsleistung und die investiven Erträge errechnet sich eine Umsatzrendite von -1,4 % (Vorjahr 2,9 %) und eine EBITDA-Marge von -1,6 % (Vorjahr 3,3 %). C. LAGE: VERMÖGENSLAGE
Die Bilanzsumme verringerte sich gegenüber dem Vorbilanzstichtag um 1.177 T€ bzw. 6 %. Die Vermögensstruktur nach Fristigkeit der Vermögensbindung ist mit Blick zum Bilanzstichtag 2022 unverändert durch einen hohen Anteil des kurzfristig gebundenen Vermögens gekennzeichnet. Der Anteil des langfristigen Vermögens liegt mit lediglich 3 % sogar noch unter dem Vorjahreswert von 4 %. Dies ist im Wesentlichen der Tatsache geschuldet, dass die Gesellschaft die Gebäude und zunehmend auch die Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände vom Gesellschafter gemietet bzw. gepachtet hat. Die Zugänge zum Anlagevermögen belaufen sich im Geschäftsjahr 2023 auf 151 T€ und betreffen vor allem Anlagegüter der Einrichtung Weilerswist, der Geschäftsstelle und des mobilen Dienstes sowie bezuschusste Anlagegüter. Das kurzfristig gebundene Vermögen verringerte sich gegenüber dem Vorbilanzstichtag um 958 T€ bzw. 5 %. Dabei ist der absolut größte Rückgang mit 591 T€ den Forderungen aus Leistungen zuzuordnen. Die Vorräte an Hilfs- und Betriebsstoffen verringerten sich um 84 T€ bzw. 22 %, vor allem aufgrund des Verbrauchs der Vorratsbestände an Corona-Schutzmaterialien und Corona-Tests. Die Forderungen aus Leistungen verringerten sich um 591 T€ (Vorjahr Verringerung um 329 T€). In erster Linie ist der Rückgang auf höhere Wertberichtigungen auf Forderungen zurückzuführen. Die um 193 T€ gesunkenen liquiden Mittel resultieren vor allem aus dem Jahresfehlbetrag. Die Veränderung der liquiden Mittel und der Wertpapiere des Umlaufvermögens werden in der Kapitalflussrechnung detailliert dargestellt. Die Verminderung des Eigenkapitals um 1.179 T€ ergibt sich aus dem Jahresfehlbetrag. Unter Einbeziehung der Sonderposten aus Investitionszuschüssen errechnet sich - bezogen auf die Bilanzsumme - eine Eigenkapitalquote von 64,4 % nach 66,7 % im Vorjahr. Zusammen mit langfristigen Rückstellungen sowie Sonderposten aus Investitionszuschüssen ergibt sich ein Rückgang des langfristig verfügbaren Kapitals um 1.218 T€. Das insgesamt verfügbare langfristige Kapital überdeckt zum Bilanzstichtag das langfristig gebundene Vermögen in Höhe von 12.255 T€. Der Deckungsgrad beträgt 1.965 % (Vorjahr 1.613 %). Im Anstieg der kurzfristigen Rückstellungen spiegeln sich unterschiedliche Entwicklungen wider. Gestiegenen Rückstellungen im Personalbereich für Urlaub und Überstunden sowie für Abfindungen und für Abweichungen bei Personalorientierungswerten stehen rückläufige Rückstellungen für Rückforderungen von Mitteln aus dem Pflege-Rettungsschirm gegenüber. Neu gebildet wurden Rückstellungen, die Risiken aus der Antragstellung für gesondert berechenbare Investitionskosten sowie mögliche Rückforderungen aus Erstattungen von Ausbildungsvergütungen abdecken sollen. Höhere Vorauszahlungen für Pflegeleistungen führten zu einer Erhöhung des passiven Rechnungsabgrenzungspostens. c. LAGE: FINANZLAGE LIQUIDITÄT
Die Liquiditätslage hat sich im Geschäftsjahr 2023 etwas verschlechtert, insbesondere durch den entstandenen Jahresfehlbetrag. Die verfügbare Liquidität verringerte sich im Vergleich zum Vorbilanzstichtag um 753 T€ auf 14.650 T€. Damit wird der betriebsgewöhnliche monatliche Finanzbedarf (ohne Abschreibungen) von 6.931 T€ für rund 9 Wochen gedeckt. Die Zahlungsfähigkeit war jederzeit gewährleistet. Bei Bedarf kann ein bestehender - vorstehend nicht eingerechneter - Kontokorrentrahmen des Gesellschafters in Höhe von 2.500 T€ in Anspruch genommen werden. Die Liquidität ist als gut zu beurteilen, zumal künftige Investitionsauszahlungen in das Sachanlagenvermögen im Wesentlichen durch den Gesellschafter erfolgen. c. LAGE: FINANZLAGE KAPITALFLUSS
Die vorstehende, nach den Grundsätzen des DRS 21 erstellte, Kapitalflussrechnung stellt die wesentlichen Gründe für den Rückgang der Geldmittel und der Wertpapiere des Umlaufvermögens im Vorjahresvergleich um 68 T€ auf 15.814 T€ dar. Der Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit von - 379 T€ wird maßgeblich durch den Jahresfehlbetrag bestimmt. Geringere Kapitalbindungen in Forderungen und Vorräte erhöhen den Mittelzufluss der laufenden Geschäftstätigkeit. Der Cashflow aus der Investitionstätigkeit beträgt vor allem wegen der erhaltenen Zinsen und Dividenden in das Sachanlagevermögen 305 T€ (Vorjahr - 85 T€). Der Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit beläuft sich auf 6 T€. Mittelabflüsse aufgrund der Ausschüttung an den Gesellschafter unterblieben im Jahr 2023. d. FINANZIELLE UND NICHT FINANZIELLE LEISTUNGSINDIKATOREN Das Controlling ist für das Unternehmen von großer Bedeutung. Es ermöglicht sowohl der Geschäftsführung als auch den Leitungen der einzelnen Einrichtungen eine transparente Übersicht über wichtige und wirtschaftlich relevante Kennzahlen. Die Kennzahlen werden über diverse Instrumente dargestellt. Ein für die GesA relevantes Werkzeug ist der Betriebsabrechnungsbogen. Dieser ermöglicht eine klare Übersicht aller wirtschaftlichen Kennzahlen, die für den Erfolg des Unternehmens eine wichtige Rolle spielen. Die in dem BAB aufgeführten Erlöse und Kosten werden den Bereichen Pflege, Unterkunft und Verpflegung sowie Investiv zugeordnet. Diese werden wiederum in Sach- und Personalkosten untergliedert und auf den Berechnungstag umgerechnet. Ergänzend zum BAB, welcher für jede einzelne Einrichtung erstellt wird, werden die Gewinn- und Verlustrechnung, der Sachkostenvergleich und die Pflegetagestatistik monatlich aufbereitet. Darüber hinaus wird aufgrund der aktuellen ökonomischen Situation die monatliche Berichtserstattung um eine Fremdleistungsübersicht erweitert. Diese monatlichen Auswertungen werden sowohl der Geschäftsführung als auch den Einrichtungsleitungen zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus erfolgt ein regelmäßiger Austausch und gemeinsame Analysen der Berichte und der aktuellen wirtschaftlichen Lage mit den Einrichtungsleitungen und auch mit der Geschäftsführung. Bei der Umsetzung neuer Gesetze, Anträge oder bei Bedarf werden die Einrichtungen seitens der AWO GesA stets begleitet. Anträge, wie beispielsweise die Energie-Ergänzungshilfen werden zentralseitig von der AWO GesA durchgeführt. Nicht nur der finanzielle Erfolg ist ein wichtiger Faktor, sondern auch nichtfinanzielle Aspekte stehen an oberster Stelle. Insbesondere die Mitarbeiter*innen werden unter diesem Punkt priorisiert. Um die Mitarbeiter*innenbindung und -zufriedenheit aufrechterhalten und stärken zu können, werden jährlich Veranstaltungen organisiert. So war auch im Jahr 2023 der AWO-Cup wieder mit zahlreichen Teilnehmer*innen ein voller Erfolg. Darüber hinaus konnten auch wieder vermehrt einrichtungsinterne Mitarbeiter*innenveranstaltungen durchgeführt werden, wie z.B. die Weihnachtsfeiern. Die AWO GesA beschäftigte zum Stichtag 31.12.2023 1.829 Mitarbeiter*innen. Das Durchschnittsalter lag bei 45,07 Jahren und die durchschnittliche Betriebszugehörigkeit lag bei 8,01 Jahren. Der Bereich Pflege umfasst mit 53 % im Jahr 2023 weiterhin den größten Teil der Mitarbeiter*innen und ist im Vergleich zum Vorjahr um 2 % gesunken. Wie die Jahre zuvor auch umfasst die Hauswirtschaft den zweitgrößten Teil der Mitarbeiter*innen mit 28 %. Der geringste Anteil mit 7 % setzt sich aus den Leitungen und der Verwaltung zusammen. Zu dem sonstigen Personal, welches insgesamt 12 % einnimmt, gehören unter anderem Mitarbeiter*innen der sozialen Betreuung. Neben den festangestellten Mitarbeiter*innen beschäftigt die AWO GesA auch eine Vielzahl an Auszubildenden, FSJ'ler und BFD'ler. Zum Stichtag 31.12.2023 waren 108 Auszubildende in der Pflege inkl. Auszubildende zur Pflegefachassistenz bei der GesA beschäftigt. Darüber hinaus befanden sich zwölf Personen in einer Ausbildung im Bereich Hauswirtschaft und Verwaltung. Des Weiteren waren vier BFD'ler und 18 FSJ'ler in der AWO GesA beschäftigt. In der jährlichen Managementbewertung werden finanzielle und nicht finanzielle Leistungsindikatoren im Vergleich mit allen Einrichtungen ermittelt. Bestandteil ist zum Beispiel die Anzahl an Stürze von Bewohner*innen sowie die Anzahl an Beschwerden. Der Bericht ermöglicht der Geschäftsführung und den Einrichtungen zu hinterfragen, warum es in bestimmten Bereichen zu Abweichungen vom Durchschnitt gekommen ist. 4. Prognose, Chancen- und Risikobericht PROGNOSE Umsatzentwicklungen Für das Jahr 2024 liegt eine vorsichtige Wirtschaftsplanung für die AWO GesA vor. Insgesamt wird ein Jahresüberschuss aus der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit von ca. 15 T € erwartet. Berücksichtigt werden hierbei nicht refinanzierte Aufwendungen für Innovationen sowie Kosten für das neue Projekt "Auslandsrecruiting", welches Ende 2023 startete. Die voraussichtlichen Steigerungen der Pflegesätze durch Pflegesatzverhandlungen sind unter der Berücksichtigung unterschiedlicher Laufzeiten kalkuliert worden. Die Steigerungen sind in der Regel entsprechend der angenommenen prospektiven Tarifsteigerung zum jeweiligen Verhandlungszeitpunkt geplant. Im operativen Bereich wird mit einem Umsatz von rund 73 Mio. € gerechnet. Geplante Belegung Die Auslastung wurde in den vollstationären Einrichtungen wieder überwiegend mit 98 % geplant. Ausnahmen stellen die Einrichtungen Waldbröl mit 97 % und Bensberg mit 85 % dar. Die prospektive Belegungsstruktur wurde anhand der Belegung von August, sowie aus Erfahrungswerten ermittelt und mit einer Abwesenheitsquote von 2,5 % gewichtet. Die Tagespflegen Niederzier und Troisdorf wurden mit einer Auslastung von 90 % geplant, die Tagespflege Dieringhausen mit 75 % und die Tagespflege Bensberg mit 60 %. Wirtschaftlichkeit Für das Jahr 2024 waren in der Wirtschaftsplanung einige unsichere Faktoren zu berücksichtigen. Die weiteren wirtschaftlichen Auswirkungen durch bspw. den Ukrainekrieg sind schwierig abzuschätzen. Ebenfalls stellt die nicht vollständige Refinanzierung der Inflationsausgleichsprämie sowie die Tariferhöhung ein nicht vollumfassend einschätzbares Risiko dar, welches mit einkalkuliert werden musste. Die größte Herausforderung sieht die AWO GesA weiterhin in dem hohen Bedarf an Fremdleistung. Ziel ist es hierbei, durch vielzählige Maßnahmen, wie z. B. die Erweiterung des Flexiteams, den Bedarf zu senken und somit auch Kosten einzusparen. Auch im Jahr 2024 wird mit einer weiteren Steigerung der Inflationsrate gerechnet. Bau KZP Herzogenrath Der Spatenstich für die Kurzzeitpflege in Herzogenrath erfolgte zum 05.05.2023 Der Bau soll bis zum Ende des Jahres 2024 fertiggestellt sein, so dass am 01.01.2025 der Betrieb der Kurzzeitpflege starten kann. Alle Vorbereitungen hierfür werden im Walter Heckmann Senioren- und Sozialzentrum getroffen. Veränderung Finanzierung Aktuell ist davon auszugehen, dass die Ergänzungshilfe nach § 154 nicht weiter verlängert wird, sodass diese Ende Februar ausläuft. Seit 2022 zahlen die Pflegekassen den Pflegebedürftigen der Pflegegrade 2-5 einen Leistungszuschlag. Dieser wird zum 01.01.2024 wie folgt erhöht:
Darüber hinaus stehen durch die Etablierung des neuen Personalbemessungsverfahrens weitere Veränderungen im Bereich der Finanzierung an. Somit muss der Einsatz von Mehrpersonal im Pflegesatz beachtet werden, was zur finanziellen Belastung der Bewohner*innen führt. Auch durch die Auszahlung der Inflationsausgleichsprämie, sowie der besonders hohe Tarifabschluss wird im Jahr 2024 mit besonders hohen Steigerungen der Pflegesätze gerechnet. Trotz der Erhöhung des Leistungszuschlages wird von einer weiter steigenden Anzahl von Sozialhilfefällen ausgegangen. Neue Personalbemessung Die Personalbemessung ist ein wichtiger Aspekt in der Pflegebranche. Besonders vor dem Hintergrund der Einführung des Personalbemessungsinstruments nach § 113c SGB XI wird es notwendig, die Abläufe und Organisationsstrukturen im Bereich der Pflege und Betreuung zu verändern. Die neue Personalbemessung ist in der heutigen Zeit ein wichtiger Faktor, um weiterhin eine gute qualitative Versorgung und Zufriedenheit der Bewohner*innen sicherzustellen. Die Mitarbeiter*innen versorgen die Bewohner*innen anhand ihrer Kompetenzen im Rahmen ihres Qualifikationsniveaus und werden von Nebentätigkeiten entlastet. Somit haben sie auch mehr Gestaltungsspielräume, das kann vor Überforderung schützen und führt zu mehr Zufriedenheit bei Mitarbeiter*innen sowie die Stärkung der Zusammenarbeit in Teams. Pflegefachassistenzen In unseren Einrichtungen wird die neue Ausbildung zum*zur Pflegefachassistent*in angeboten und durchgeführt. In Vorbereitung auf das neue Personalbemessungsverfahren nach § 113c SGB XI benötigen wir eine große Anzahl an Mitarbeiter*innen mit dieser Qualifikation. Eine große Herausforderung ist weiterhin die Umsetzung der sogenannten Externenprüfung. Langjährig tätige Pflegehelfer*innen können direkt bei einer qualifizierten Pflegeschule die Prüfung absolvieren. Leider wird diese Form immer noch von den Pflegeschulen sehr wenig angeboten. In Zusammenarbeit mit dem Bildungswerk des AWO Rhein-Oberberg e. V. ist es uns gelungen, einen Vorbereitungskurs für unsere interessierten Mitarbeiter*innen auf die Externenprüfung zu starten. Im Jahr 2024 wird die erste Externenprüfung in Kooperation mit einer Pflegeschule stattfinden. Inflation/Fachkräftemangel/Krankenstände Im Jahr 2023 betrug die Inflationsrate 5,9 %. Damit fiel sie rund einen Prozent geringer aus als im Vorjahr (6,9 %), befindet sich aber immer noch deutlich über der angestrebten Teuerungsrate. Energie ist im Jahr 2023 rund 5,3 % teurer als im Vorjahr, der Preis für Nahrungsmittel stieg sogar um 12,4 %. Sowohl Energie als auch Nahrungsmittel haben einen großen Anteil an unseren Kosten. Glücklicherweise wird die Inflationsrate für das kommende Jahr deutlich niedriger prognostiziert und hat somit das Potential, unsere Kund*innen finanziell zu entlasten. Laut Bundesagentur für Arbeit gab es im Jahr 2023 3.379 arbeitslos gemeldete Altenpflegefachkräfte und 7.828 zu besetzende Stellen. Von den Arbeitslosen sind weniger als 10 % (251 Personen) unter 25 Jahre alt. Im Durchschnitt dauert es 247 Tage, bis eine Stelle neu besetzt wird. Dieser prekäre Zustand wird sich laut Prognosen in den nächsten Jahren weiter verschärfen und stellt damit nach wie vor das größte zu bewältigende Problem für die Gesellschaft für Altenhilfeeinrichtungen dar. Der durchschnittliche Krankenstand ist im Jahr 2023 auf ein Rekordhoch von 6,8 % gestiegen. Pflegekräfte haben im Durchschnitt über 50 % mehr Krankheitstage als der Durchschnitt aller Beschäftigten, Altenpflegefachkräfte liegen in der Pflegebranche noch einmal über dem Durchschnitt. Insgesamt lassen sich leichte Verbesserungen in den letzten Jahren feststellen, dennoch geben rund zwei Drittel aller Altenpfleger*innen an, ihren Beruf nicht bis zur Rente ausüben zu können oder zu wollen. RISIKOBERICHT Allgemeine Risikoeinschätzung Auch das kommende Geschäftsjahr wird noch von den längerfristigen Folgen der COVID-19-Pandemie geprägt sein. Zwar konnte durch die Aufhebung der Corona-Regelungen wieder weitestgehend ein Zustand der "Normalität" erreicht werden, jedoch stehen wir nun vor der Herausforderung, besonders die gesundheitlichen Folgen unserer Mitarbeiter*innen ohne entsprechende Hilfen abzufangen. Die dadurch entstehenden hohen Kosten, sowie die weiter steigende Inflationsrate und die Tariferhöhung, stellen eine besondere Herausforderung im Hinblick auf die Refinanzierung durch die Pflegesatzverhandlungen dar. Eine weitere Herausforderung sieht die AWO GesA in der noch nicht ausreichenden Belegung der Tagespflegeeinrichtungen. Trotz aller bekannten Risiken, möchte die AWO GesA weiterhin die Bewohner*innen und Mitarbeiter*innen in den Mittelpunkt stellen und die entsprechenden Prozesse kontinuierlich optimieren. Der Fokus wird dabei vermehrt auf die wirtschaftliche Steuerung der Einrichtung gesetzt. Es wird versucht, die vorhandenen Ressourcen optimal zu nutzen. Den Einrichtungen wird es ermöglicht, durch verschiedene neue Steuerungsinstrumente wirtschaftliche Folgen einzuschätzen. Die AWO GesA profitiert auch im kommenden Jahr von der Größe des Trägers und den engagierten und qualifizierten Mitarbeiter*innen, sodass die Risikolage als überschaubar betrachtet werden kann. Krisen Auch das Jahr 2023 wurde weiter geprägt von den Auswirkungen des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine, der im Wesentlichen zu steigenden Energie- und Lebensmittelpreisen auf dem Weltmarkt führte. Die Auswirkungen des Krieges werden unabhängig von seinem weiteren Verlauf auch in den nächsten Jahren zu spüren sein. Auch der Krieg in Gaza und Israel hat internationale wirtschaftliche Auswirkungen. Der Atomausstieg wurde in Deutschland im Jahr 2023 vollzogen, außerdem war das Jahr 2023 das heißeste Jahr seit Beginn der Klimaaufzeichnungen. Die Themen Energie, Hitzeschutz und Klimaschutz sind nach wie vor Risiken, die einkalkuliert werden müssen. Mitarbeiter*innenmangel In 2023 hat sich, wie bereits berichtet, der Mangel an Mitarbeiter*innen, insbesondere Fachkräften in unserem Kernbereich der Pflege, weiter verstärkt. Neben der durch den demografischen Wandel schrumpfenden Anzahl von Fachkräften sind es die Arbeitsbedingungen in der Pflege, die viele potentielle Mitarbeiter*innen aus der Branche fernhalten. Die psychische und physische Belastung insbesondere in der Altenpflege treibt viele Fachkräfte in andere Berufe im Gesundheitswesen. Eine allgemein hohe Wechselbereitschaft kennzeichnet einen Großteil der Belegschaft, da der Markt immer arbeitnehmer*innenfreundlicher wird und häufig auch temporäre Probleme oder allgemeine Unzufriedenheit Mitarbeiter*innen zu einem Wechsel bewegen. Diesen Umständen treten wir mit verschiedenen Maßnahmen entgegen, die sowohl die Mitarbeiter*innenbindung fördern soll, als auch die Ansprache neuer Mitarbeiter*innen verbessern soll. Im Jahr 2023 schuf der Bezirksverband Mittelrhein eine neue Recruiting-Abteilung, die das Recruiting und Onboarding komplett übernimmt und damit die Einrichtungen entlasten wird. Eine Einrichtung muss zukünftig nur noch ihren Bedarf melden und im Bewerbungsgespräch entscheiden, ob etwas gegen eine Einstellung spricht. Die Mitarbeiter*innenbindung wird durch eine zusätzliche Kommunikationsmöglichkeit zu den Recruiter*innen erhöht. Inflationsrate/Kostensteigerungen/Lieferengpässe Der Beschaffungsprozess für unsere Einrichtungen unterliegt einem Wandel. Während Corona kam es zu Lieferengpässen bezüglich der Verfügbarkeit, aber auch zu Lieferschwierigkeiten wegen krankheitsbedingten Personalausfällen. Stand heute begleitet uns das Thema Beschaffung immer noch. Die Herausforderungen haben sich etwas verlagert. Die Engpässe bei den Lieferant*innen, insbesondere in der Logistik, fordern uns nach wie vor. Just in Time, keine große Bevorratung, schnelle Lieferung zur rechten Zeit, das alles war einmal. Wir müssen immer öfter flexibel auf Lieferengpässe reagieren, dies bezieht sich auf die Bereiche Food und Non-Food gleichermaßen. Preissteigerungen sind für den gesamten Beschaffungsprozess relevant. Die Lebensmittelkosten sind mit einer Inflationsrate von ca. 12% am stärksten betroffen. In erster Linie sind die Molkereiprodukte mit einem Anteil von 28 % am Gesamtumsatz (Butter und Sahne) und alle TK-Artikel (hohe Energiekosten) mit ca. 16 % am Gesamtumsatz bei einem Anstieg von 29 % zum Vorjahresumsatz die Kostentreiber*innen, gefolgt von Kaffee mit einem Anstieg von über 9% zum Vorjahr. Wo kann eingespart werden? Können wir auf Alternativen zurückgreifen? Die Fragestellungen können nicht pauschal für alle Warengruppen beantwortet werden. Bei den Molkereiprodukten gibt es pflanzliche Alternativen, die qualitativ sehr gut in unser Konzept der nachhaltigen Speisenversorgung passen und preislich attraktiv sind. Unser Kuchensortiment beruhte auf einem hohen Anteil von TK-Ware. Hier konnte durch selbst hergestellte Ware eine Kostenersparnis erzielt werden. Das Budget für den Nachmittagskaffee liegt durchschnittlich bei ca. 0,60 €. Hier ist die Grenze bei gekaufter Ware recht schnell erreicht, bzw. wird massiv überschritten. Der selbstgebackene Kuchen dagegen kostet im Lebensmitteleinsatz nur ca. 0,36 €. Die Speisenversorgung unterliegt einem kontinuierlichem Optimierungsprozess bezüglich der Speisenplanung, der Produktionsmengen und der Produktionsverfahren um die Wirtschaftlichkeit zu sichern. Die vielen Stellschrauben, die beachtet werden müssen, erfordern ein hohes Maß an Fachlichkeit und betriebswirtschaftlichem Denken. Eine Verlagerung zu Gunsten des Wareneinsatzes führt zu vielfach erhöhtem Personaleinsatz. Dieser ist jedoch auch bereits ausgereizt. In Folge dessen muss zukünftig über andere Möglichkeiten der Unterstützung, bzw. Entlastung der Einrichtungen nachgedacht werden. Ein weiterer Risikofaktor zeichnet sich mehr und mehr ab. Die personellen Engpässe, insbesondere in der Logistik, erschweren unsere Arbeitsprozesse. Bereits zum zweiten Mal hat uns ein Dienstleister den Vertrag gekündigt, weil die Logistik nicht sichergestellt werden kann. In beiden Fällen handelt es sich um die Bearbeitung unserer Bettwäsche. Die Abhängigkeit von Dienstleister*innen für die Wäscheversorgung sorgt für Engpässe bei der Bewohner*innenversorgung und ist nicht akzeptabel. Überlegungen zur Übernahme der eigene Bearbeitung der Bettwäsche stehen an. Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass Erschwernisfaktoren im Beschaffungsprozess für die Einrichtungen einen Mehraufwand in finanzieller und personeller Sicht mit sich bringen, die Erhöhung der Lagerbestände auch mehr Platz benötigen, der in vielen Fällen stark begrenzt ist, und die Umstellung auf einen höheren Anteil von selbst zubereiteten Speisen und die eigene Bearbeitung der Bettwäsche eine Veränderung in der Infrastruktur erfordert. Steigende Kosten Bewohner*innen Aufgrund mehrerer Indikatoren wird auch im kommenden Jahr mit weiter steigenden Kosten für unsere Bewohner*innen gerechnet. Vor allem die Umsetzung des neuen Personalbemessungsverfahrens und die Tariferhöhung inkl. der Inflationsausgleichszahlungen führen zum starken Anstieg des Personalkostenbereichs, welche über die Pflegesätze refinanziert werden. Auch im Sachkostenbereich wird es immer schwieriger, aufgrund der Inflationsrate und weiterer Umstände wie z. B. die Einhaltung unserer Nachhaltigkeitsziele, unsere Kosten stabil zu halten. Leider lassen sich dadurch auch hier Preissteigerungen nicht vermeiden, welche mit in die Pflegesatzverhandlungen fließen und die Pflegesätze erhöhen. Zwar wird die Kostenübernahme der Pflegekasse durch den erhöhten Leistungszuschlag tendenziell steigen, jedoch fängt dies nicht annährend die gesamten Kostensteigerungen unserer Bewohner*innen auf. Leider reichen in den meisten Fällen auch die Renteneinkünfte nicht mehr aus, um die restlichen Heimkosten finanzieren zu können. Wir gehen davon aus, dass immer mehr Bewohner*innen auf die finanzielle Unterstützung durch die Sozialämter angewiesen sein werden. Belegungsmanagement für Spezialisierung Am 01.04.2023 wurde die Abteilung "Junge Pflege" im Seniorenzentrum Saaler Mühle in Bergisch Gladbach eröffnet. In dieser Abteilung werden junge Erwachsene im Alter zwischen 18-60 Jahren gepflegt. Es zeigte sich, dass die Nachfrage von Kliniken sehr hoch ist, es sich allerdings oft um junge Männer handelt, die nach einer Suchterkrankung nicht der Zielgruppe für unsere Abteilung entsprechen. Es konnten im Laufe des Jahres 2023 acht Personen aufgenommen werden. CHANCENBERICHT Hinweisgeberschutzgesetz Die interne Meldestelle wird von der Net.ter GmbH betrieben. Im Jahre 2023 sind null für das Hinweisgeberschutzgesetz relevante Meldungen eingegangen. Die Chance liegt im Erkennen von bußgeldbewerten Pflichtverletzungen gegen Gesetze. So stärken wir unsere Compliance und verbessern unser Handeln als Arbeitgeberin. Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz Wir tragen zu einer fairen und nachhaltigen Lieferkette entlang unserer gesamten Dienstleistungen bei. So vermindern wir Ausbeutung von Mensch und Umwelt. Unsere Lieferant*innen haben wir im Wege der Vertrauensvollen Zusammenarbeit per E-Mail angeschrieben und berücksichtigen das Rückmeldeverhalten bei künftigen Aufträgen. Spezialisierung Junge Pflege Zur Personalgewinnung stellt die Abteilung eine interessante Alternative für Mitarbeiter*innen zur klassischen Altenpflege dar.
Köln, den 08.05.2024 Barbara Sowinski-Dizayee, Geschäftsführerin Sabine von Homeyer, Geschäftsführerin Boris Hammerschmitt, Geschäftsführer Bilanz zum 31. Dezember 2023AKTIVSEITE
PASSIVSEITE
Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2023
Anhang für das Geschäftsjahr 2023I Allgemeine Angaben Die AWO Gesellschaft für Altenhilfeeinrichtungen mbH hat ihren Sitz in Köln und ist eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht Köln unter der Nummer HRB 54096. Die Gesellschaft wurde am 9. September 2004 errichtet und betreibt fünfzehn stationäre Pflegeeinrichtungen, vier Tagespflegen sowie mit der AWO Mobil einen ambulanten Pflege- und Betreuungsdienst. Die steuerbegünstigten Zweckbetriebe sind von der Körperschaftsteuer und der Gewerbesteuer befreit. Nicht befreit sind die steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetriebe. Die AWO Gesellschaft für Altenhilfeeinrichtungen mbH ist eine große Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 HGB. Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgte nach den Vorschriften der Pflege-Buchführungsverordnung (PBV) und des HGB. Die Gliederung der Bilanz entspricht Anlage 1 der PBV, die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß Anlage 2 der PBV aufgestellt. II Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Bei der Bewertung wurde von der Fortsetzung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Die entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände (Software) und das Sachanlagevermögen sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich der bisher aufgelaufenen und im Geschäftsjahr planmäßig fortgeführten Abschreibungen bewertet. Die Abschreibungen erfolgen nach Maßgabe der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer linear. Wesentliche langfristig nutzbare Anlagegüter und zunehmend auch sonstige bewegliche Anlagegüter wurden vom Gesellschafter gemietet/gepachtet. Für die geringwertigen Vermögensgegenstände (Anschaffungs- oder Herstellungskosten kleiner als 800 EUR netto) wurden sofortige Abschreibungen vorgenommen. Die Bewertung der Finanzanlagen erfolgt zu Anschaffungskosten unter Berücksichtigung von Abschreibungen auf den (dauerhaft) niedrigeren beizulegenden Wert. Sofern die Gründe für die Wertminderung zwischenzeitlich ganz oder teilweise entfallen sind, erfolgt eine Wertaufholung bis höchstens zu den Anschaffungskosten. Für die Bewertung der Vorräte wurde vom Wahlrecht des § 240 Abs. 3 HGB (Festwerte) Gebrauch gemacht. Zum 31. Dezember 2023 fand eine Vorratsinventur statt. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt. Ausfallrisiken sind durch angemessene Wertberichtigungen berücksichtigt. Wertpapiere des Umlaufvermögens sind zum Anschaffungswert oder zum niedrigeren Kurswert am Abschlussstichtag angesetzt. Die Kassenbestände und die Guthaben bei Kreditinstituten sind zu ihren Nominalbeträgen angesetzt. Unter den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten sind nur Ausgaben vor dem Bilanzstichtag, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen, ausgewiesen. Die Sonderposten aus Zuwendungen zur Finanzierung des Anlagevermögens werden in Übereinstimmung mit dem geförderten Anlagevermögen gebildet und entsprechend den Abschreibungen aufgelöst. Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen, die das abgelaufene Geschäftsjahr betreffen. Sie sind mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst. Im Geschäftsjahr wurden Verpflichtungen aus Lebensarbeitszeitkonten mit einem Erfüllungsbetrag in Höhe von 1.596 TEUR bilanziert. Im Jahresabschluss 2023 werden im Posten Rückstellungen Verrechnungen im Sinne von § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB für Insolvenzsicherungen aus der Rückdeckung von Zeitwertguthaben (i. H. v. 1.545 TEUR) vorgenommen. Die Insolvenzsicherungen sind mit dem Wert angesetzt, der sich aus einem Marktpreis am Abschlussstichtag aus einer Saldenbestätigung des Versicherers zum Bilanzstichtag ergab. Verbindlichkeiten sind mit ihren Erfüllungsbeträgen angesetzt. Unter den passiven Rechnungsabgrenzungsposten sind nur Einnahmen vor dem Bilanzstichtag, die Ertrag für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen, ausgewiesen. III Erläuterungen zur Bilanz Die Zusammensetzung und Entwicklung des Anlagevermögens wird im Anlagennachweis abgebildet, der diesem Anhang beigefügt ist. Von den Forderungen gegen verbundene Unternehmen stellen 297.827,04 EUR (Vj. 406.771,76 EUR) zugleich Forderungen gegen den Gesellschafter dar. Das Eigenkapital verringerte sich gegenüber dem Vorbilanzstichtag um 1.179 TEUR. Dem Ergebnisverwendungsvorschlag des Vorjahres entsprechend wurden 2.300 TEUR in die Gewinnrücklagen eingestellt und 1.072 TEUR auf neue Rechnung vorgetragen. Der Bilanzverlust zum 31. Dezember 2023 beträgt 107 TEUR. Die Zusammensetzung und Entwicklung der Sonderposten aus Investitionszuschüssen ergibt sich aus dem Fördernachweis (am Ende dieses Anhangs). Zusätzlich werden als Bilanzvermerk Eventualverbindlichkeiten nach PBV gezeigt, die die rechnerischen Rückzahlungsbeträge zum Bilanzstichtag aus verbleibenden Zweckbindungszeiträumen beinhalten. Die Rückstellungen beinhalten insbesondere Rückstellungen im Personalbereich (insbesondere Urlaub, Überstunden, unstete Bezüge, Jubiläumszahlungen) in Höhe von 3.560 TEUR; abzüglich der Verrechnung im Sinne von § 246 Abs. 2 S. 2 HGB (Zeitwertguthaben) ergibt sich ein Nettowert von 2.015 TEUR. Darüber hinaus wurden Rückstellungen für ausstehende Rechnungen und etwaige Rückzahlungsrisiken aus Abrechnungen von Leistungen gebildet. Sämtliche Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Sicherungsverhältnisse zu Verbindlichkeiten wurden nicht eingegangen. Die passiven Rechnungsabgrenzungsposten beinhalten vor allem Zahlungen von Kostenträgern für den Januar des folgenden Geschäftsjahres. IV Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Folgende GuV-Posten enthalten Erträge oder Aufwendungen von außergewöhnlicher Größenordnung oder außergewöhnlicher Bedeutung:
V Sonstige Angaben Sonstige finanzielle Verpflichtungen Aus den mit dem Alleingesellschafter geschlossenen Miet- und Pachtverträgen sowie Dienstleistungsverträgen bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen von jährlich 14,9 Mio. EUR. Die Verträge sind bis längstens 31. Dezember 2044 abgeschlossen, die Gesamtverpflichtung über die Laufzeit beträgt zum Bilanzstichtag 92,4 Mio. EUR. Die Miet- und Pachthöhe orientiert sich an den refinanzierbaren Investitionsaufwendungen und wird damit als marktüblich angesehen. Zweck der gemieteten Objekte ist die Bündelung des investiven Bereiches beim Gesellschafter und die Fokussierung der Tätigkeit der Gesellschaft auf den operativen Betriebsbereich. Angaben zu Arbeitnehmern Die Gesellschaft beschäftigte während des Geschäftsjahres 2023 durchschnittlich 1.797 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, davon 950 in der Pflege, 501 in der Hauswirtschaft und 346 in sonstigen Dienstarten. Gesellschaftsorgane im Geschäftsjahr 2023
Bezüge der Mitglieder der Unternehmensorgane In 2023 wurden Bezüge für die Geschäftsführung einschließlich entsprechender Konzernumlagen von 226.431,60 EUR gewährt und für die Aufsichtsratsmitglieder 6.900,00 EUR aufgewendet. Aus dem AWO-Unternehmenskodex ergeben sich folgende Angaben zu den Mitgliedschaften der Aufsichtsratsmitglieder in anderen Aufsichtsgremien und Geschäftsführungen: Zu 1) Axel Heiner Dabitz
Zu 2) Heinz-Willi Schäfer
Zu 3) Hans Mettig
Zu 4) Willibert Spenrath
Zu 5) Eva-Maria Voigt-Küppers, MdL a. D.
Abschlussprüferhonorar Das vom Abschlussprüfer des Jahresabschlusses für das Jahr 2023 berechnete Gesamthonorar beläuft sich auf 24 TEUR (ohne Umsatzsteuer) und betrifft Abschlussprüfungsleistungen mit 23 TEUR und andere Bestätigungsleistungen mit 1 TEUR. Konzernzugehörigkeit Der Jahresabschluss der Gesellschaft wird in den Konzernabschluss des AWO Bezirksverbandes Mittelrhein e. V., Köln, der Mutterunternehmen ist, im Rahmen der Vollkonsolidierung einbezogen. ErgebnisverwendungsvorschlagDie Geschäftsführung schlägt vor, den Bilanzverlust von - 106.977,38 EUR auf neue Rechnung vorzutragen.
Köln, 11. April 2024 Barbara Sowinski-Dizayee, Geschäftsführerin Sabine von Homeyer, Geschäftsführerin Boris Hammerschmidt, Geschäftsführer Anlagennachweis für das Geschäftsjahr 2023
Fördernachweis für das Geschäftsjahr 2023
Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die AWO Gesellschaft für Altenhilfeeinrichtungen mbH, Köln PrüfungsurteileWir haben den Jahresabschluss der AWO Gesellschaft für Altenhilfeeinrichtungen mbH, Köln, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der AWO Gesellschaft für Altenhilfeeinrichtungen mbH, Köln, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die PrüfungsurteileWir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den LageberichtDie gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des LageberichtsUnsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Köln, 8. Mai 2024 Solidaris
Revisions-GmbH
Marcus Gail, Wirtschaftsprüfer Stefan Szük, Wirtschaftsprüfer Auszug aus der Niederschrift der Gesellschafterversammlung der AWO Gesellschaft für Altenhilfeeinrichtungen mbH am 28.06.2024 3. Feststellung des Jahresabschlusses 2023 Der Gesellschafterversammlung liegt der Jahresabschluss 2023 inklusive des Lageberichts vor. Der Wirtschaftsprüfer hat einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk ausgestellt. Beschluss: Die Gesellschafterversammlung stellt den Jahresabschluss 2023 einstimmig mit einem Bilanzverlust von - 106.977,38 € fest. 4. Beschlussfassung zur Ergebnisverwendung 2023Der Aufsichtsratsvorsitzende erläutert mündlich. Beschluss: Die Gesellschafterversammlung beschließt einstimmig den Bilanzverlust von -106.977,38 € auf neue Rechnung vorzutragen. |
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