Brillenstudio Weverink GmbH
Stolberg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.08.2014 bis zum 31.07.2015
Bilanz
Aktiva
|
|
31.7.2015
EUR |
31.7.2014
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
33.791,23 |
19.282,73 |
| I.
Sachanlagen |
32.513,00 |
18.004,50 |
| II.
Finanzanlagen |
1.278,23 |
1.278,23 |
| B.
Umlaufvermögen |
54.015,63 |
77.947,40 |
| I.
Vorräte |
23.870,79 |
25.116,76 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
17.692,16 |
14.369,97 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
12.452,68 |
38.460,67 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.535,40 |
1.146,01 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
89.342,26 |
98.376,14 |
Passiva
|
|
31.7.2015
EUR |
31.7.2014
EUR |
| A.
Eigenkapital |
71.029,14 |
72.253,84 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
47.253,84 |
22.873,51 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
1.224,70 |
-24.380,33 |
| B.
Rückstellungen |
2.433,00 |
4.300,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
15.880,12 |
21.822,30 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
13.119,28 |
12.616,18 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
89.342,26 |
98.376,14 |
Anhang
1.
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der Brillenstudio Weverink GmbH
wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften
des Handelsgesetzbuchs (HGB) und des Gesetzes betreffend
die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG)
aufgestellt.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn-
und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden
können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses wurde von
den größenabhängigen Erleichterungen der
§§ 267, 276, 288 HGB teilweise Gebrauch gemacht.
2.
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Die Saldenvorträge zum 01.08.2014
entsprechen den Ansätzen in der Bilanz zum 31.07.2014.
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Sonderposten, Aufwendungen und
Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes
bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit
Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit
Erträgen verrechnet worden, soweit dies nach den
Vorschriften des § 246 HGB nicht ausdrücklich
gefordert wird.
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei
der Bewertung wurde von der Fortführung des
Unternehmens ausgegangen. Die
Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln
bewertet.
Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind
alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt
worden, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag
und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden
sind. Gewinne sind, soweit dies gesetzlich nicht
ausdrücklich gefordert wird, nur berücksichtigt
worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert
wurden. Aufwendungen und Erträge des
Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der
Zahlung berücksichtigt worden.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear vorgenommen.
Für geringwertige Anlagegüter, die nach dem
31. Dezember 2009 angeschafft wurden, wendet die
Gesellschaft die Regelung des § 6 Abs. 2 EStG in der
seither geltenden Fassung an. Dementsprechend werden
geringwertige Anlagegüter mit Anschaffungskosten bis
zu EUR 410 im Anschaffungsjahr voll abgeschrieben, wobei im
Zugangsjahr auch der Abgang unterstellt wird.
Die Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten
angesetzt. Soweit erforderlich, wurde der am Bilanzstichtag
vorliegende niedrigere Wert angesetzt.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am
Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände wurden mit ihrem Nennbetrag
angesetzt. Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von
mehr als einem Jahr betragen 0,00 Euro.
Die sonstigen Rückstellungen
berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und
ungewissen Verbindlichkeiten und sind in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrags unter
Berücksichtigung erwarteter Preis- und
Kostenänderungen angesetzt. Bei Rückstellungen
mit Restlaufzeiten von über einem Jahr ist eine
Abzinsung mit dem fristenkongruenten von der Deutschen
Bundesbank vorgegebenen durchschnittlichen Marktzins.
Die übrigen Vermögensgegenstände und
Verbindlichkeiten werden zum Nennwert bzw.
Erfüllungsbetrag bewertet. Die Verbindlichkeiten mit
einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren betragen
EUR 0,00. Die Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte oder
ähnliche Rechte gesichert sind, betragen EUR 0,00.
Namen der Geschäftsführer
Geschäftsführer:
Ralf Weverink
- Kaufmann -
Stolberg, den 01.09.2016
gez. Ralf Weverink
Angabe der
Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern
1.8.2014 -
31.7.2015
Der Betrag der Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände gegenüber
Gesellschaftern beträgt 11.883,75 EUR.
1.8.2013 -
31.7.2014
Der Betrag der Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände gegenüber
Gesellschaftern beträgt 10.601,29 EUR.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 01.09.2016 festgestellt.
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