StratoRPAS GmbH
Selbe AdresseBetrieb von Flughäfen und Landeplätzen für Luftfahrzeuge
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Thomas Krüger seit 25.4.2022 | Vorstandsmitglied |
Martin Henri Dr. Pietrek seit 25.4.2022 | Vorstandsmitglied |
Reiner Dr. Kickert seit 27.10.2009 | Vorstandsmitglied |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Dr. Reiner KickertLeichtwerk Holding GmbH | 90.00% |
Dr. U** W***** W*****Leichtwerk Holding GmbH | 10.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Leichtwerk AGBraunschweigJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021Lagebericht für das Geschäftsjahr 20211. Grundlagen der Gesellschaft Geschäftsmodell Die Leichtwerk AG wurde im Jahre 2009 unter Zusammenlegung des Leichtwerk Ingenieurbüro Dr. Kickert e.K. und des Protowerkes e.K. gegründet. Beide Unternehmen waren auf den strukturellen Leichtbau mit Schwerpunkt Leichtflugzeuge spezialisiert. Gegenstand des Unternehmens sind in Fortsetzung der Tätigkeiten der beiden Vorgängerfirmen die Entwicklung, Konstruktion sowie Fertigung von Leichtbaustrukturen und deren Verkauf. Das Unternehmen verfügt im speziellen über eine besondere Kompetenz zur Entwicklung von komplexen, extrem leichten unbemannten Flugzeugsystemen und deren Zulassung zum Betrieb im zivilen Luftraum. Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die dem Gegenstand des Unternehmens dienen. Sie kann zu diesem Zweck auch andere Unternehmen gründen, erwerben und sich an ihnen beteiligen. Die Gesellschaft hat seit ihrer Gründung das Portfolio um Systemtechnik und Avionik erweitert und kann heute Systemlösungen für unbemannte Flugsysteme anbieten. Mit der Entwicklung elektrischer Flugantriebe ergeben sich neue Chancen für eine emissionsreduzierte Luftfahrt. Dazu hat die Gesellschaft in die Forschung und Entwicklung wasserstoffbasierter Antriebstechniken investiert, insbesondere in Tanks für Flüssigwasserstoff und die Erarbeitung von Zulassungsvoraussetzungen für Brennstoffzellen als Energiequelle in der Luftfahrt. Der Sitz der Gesellschaft ist Braunschweig, sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts Braunschweig eingetragen. Die Aktien werden von zwei Aktionären gehalten. Der Hauptaktionär leitete das Unternehmen bis zum 31.03.2022 als Alleinvorstand. Im Jahr 2018 erwarb die Leichtwerk AG die SFL GmbH Stuttgart und gründete die Leichtwerk Research GmbH in Braunschweig. Die SFL ergänzt das Leichtwerk Portfolio und die Leichtwerk Research ist auf die Durchführung von Forschungsvorhaben und Verwertung daraus entstehender Ergebnisse im Bereich der Luftfahrt ausgerichtet. Die Leichtwerk Research GmbH wurde mit Vertrag vom 31.03.2022 rückwirkend zum 01.01.2022 auf die Leichtwerk AG verschmolzen. Die beiden Geschäftsführer der Leichtwerk Research GmbH wurden zum 01.04.2022 in den Vorstand der Leichtwerk AG berufen; dessen Sprecher der Hauptaktionär ist. Im Jahr 2019 wurden die SFL GmbH mit dem Sitz in Stuttgart, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichtes Stuttgart unter HRB 724531, sowie die Leichtwerk Research GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Braunschweig unter HRB 207530, an denen die Leichtwerk AG jeweils 100% Beteiligungen hielt, auf Antrag der beiden Aktionäre der Leichtwerk AG im Zuge einer Umstrukturierung zur strategischen Neuausrichtung zur Stärkung der Eigenständigkeit beider Unternehmen, zum 01.01.2019 abgespalten auf eine neu gegründete Holdinggesellschaft in der Rechtsform der GmbH (Abspaltung zur Neugründung gemäß §123 Absatz 2 Nummer 2 UmwG). Die Abspaltung erfolgt gemäß §15 Absatz 1 in Verbindung mit §11 Absatz 2 UmwStG zum Buchwert. Die Geschäftsanteile an dem neugegründeten Rechtsträger der Leichtwerk Holding GmbH, werden von den beiden Aktionären der Leichtwerk AG zu gleichbleibenden Anteilen übernommen. Die entsprechende Eintragung in das Handelsregister erfolgte am 11.10.2019. Im Jahr 2020 wurde die StratoRPAS GmbH mit Sitz in Braunschweig, eingetragen im Handelsregister unter HRB 208622, als Zweckgesellschaft zur Projektsteuerung und Demonstration, Finanzierung und Industrialisierung einer in der Leichtwerk AG entwickelten hochfliegenden Plattform gegründet. Zweigniederlassungen Die Leichtwerk AG verfügt im Berichtsjahr 2021 über keine Zweigniederlassungen. Forschung und Entwicklung Kontinuierliche Investitionen in Forschung und Entwicklung, insbesondere in Methoden und Verfahren zur Entwicklung von unbemannten Flugzeugsystemen, sind wesentliche Säulen für die Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens. Im Berichtsjahr wurden für Forschung und Entwicklung insgesamt 1.412 TEUR aufgewendet. Die Gelder wurden zum größten Teil zur Weiterentwicklung eines Prototyps für eine unbemannte hochfliegende Plattform für Telekommunikationszwecke investiert und mit einem Anteil von 1.087 TEUR als zusätzliche Bestandsveränderung für 2021 aktiviert. Ein Teil der durchgeführten und nicht aktivierten Arbeiten wurde im Rahmen von öffentlich geförderten Forschungsvorhaben durchgeführt. Außerdem wurden grundlegende Arbeiten zur Entwicklung eines Flüssigwasserstofftanks und Anforderungen für die Zulassung von sicheren Brennstoffzellensystemen für die Anwendung in der Luftfahrt durchgeführt. 2. Wirtschaftsbericht 2.1 Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen Die deutsche Wirtschaft hat im Jahr 2021 weiterhin unter den Auswirkungen der Covid-19 Pandemie gelitten. Zur Begrenzung der Ausbreitung wurde die gesamte Wirtschaftsaktivität eingeschränkt, dies führte zu einer Rezession, vergleichbar mit der Finanzmarktkrise von 2009. Im Sommer 2021 ermöglichte die Impfkampagne eine wirtschaftliche Erholung, die durch wiederkehrende Infektionswellen im Winter wieder gedämpft wurde. Zum Anfang des Jahres 2022 erholt sich die Wirtschaft nach der Überwindung von Lieferengpässen insbesondere im Industriebereich und die Bundesregierung setzt die Hilfsprogramme für die Unternehmen und die Regelungen zur Kurzarbeit fort. Förderprogramme sollen in Zukunft die Transformation der Wirtschaft zu einer nachhaltigen Wirtschaft unterstützen. Das gesamtwirtschaftliche Umfeld bleibt zudem weiterhin von Unsicherheiten durch den vollzogenen Brexit, internationale Handelskonflikte und geopolitische Risiken geprägt[1]. Seit Ende Februar 2022 ist mit dem Ausbruch des Krieges zwischen der Ukraine und Russland eine Situation entstanden, welche die Verteidigungspolitik der Bundesregierung und ihrer Partner beeinflussen wird. Die Auswirkungen der Pandemie haben durch Beschränkungen der Reisetätigkeit insbesondere den Luftfahrtsektor getroffen. Für die Leichtwerk AG ergeben sich daraus Hemmnisse bei der Umsetzung einer geplanten Kooperation zur Industrialisierung hochfliegender Flugzeuge. Bei neuen Projekten muss beachtet werden, dass unbemannte Luftfahrtzeuge in vielen Fällen der Exportkontrolle unterliegen; Auswirkungen des Brexits und der geopolitischen Lage müssen beachtet werden. Zur Einschätzung der globalen makroökonomischen und finanziellen Rahmenbedingungen müssen nicht nur inländische, sondern auch Risiken im internationalen Umfeld betrachtet werden. Das globale Wirtschaftswachstum hat in diesem Jahr erheblich unter der Pandemie gelitten. Insbesondere ist die weltweite Nachfrage nach Waren und Dienstleistungen eingebrochen. Eine hohe Unsicherheit geht von dem nicht absehbaren Verlauf der Pandemie aus. Vor diesem Hintergrund haben Regierungen und Zentralbanken umfangreiche Maßnahmen ergriffen, um Liquiditätsengpässe zu vermeiden. Damit konnte die wirtschaftliche Situation zunächst stabilisiert werden. Im Jahr 2022 ist aber mit dem Auslaufen der Fördermaßnahmen ein zunehmendes Insolvenzrisiko im Markt zu erwarten. Eine Erholung des Bruttoinlandsprodukts erfolgte bereits in 2021 und ist auch für 2022 zu erwarten. Der noch einfache Zugang der Unternehmen zu Liquidität kann zu einer Unterschätzung finanzieller Risiken führen und zu einer Beeinträchtigung des Finanzsektors führen; dadurch kann die Gefahr von Unternehmensinsolvenzen weiter steigen.[2] Weiterhin trüben zudem politische Unsicherheiten, wie der Ausbruch des Krieges zwischen der Ukraine und Russland weltweit die konjunkturellen Aussichten wieder ein. Auf der Basis einer robusten Eigenkapitalquote aus dem Geschäftsverlauf vor der Pandemie von über 40% hat die Leichtwerk AG seit dem Geschäftsjahr 2020 die Entwicklung einer unbemannten hochfliegenden Plattform für flächendeckende digitale Kommunikationsdienstleistungen verstärkt mit Krediten und Fördermitteln vorangetrieben, um an der Entwicklung dieses neuen Marktsegments zu partizipieren. Gerade in der Pandemie wurde die Bedeutung einer umfassenden digitalen Kommunikationsinfrastruktur deutlich. Die militärische Eignung einer hochfliegenden Plattform muss vor dem Hintergrund der mit dem Kriegsausbruch geänderten geopolitischen Situation geprüft werden. Der Markt der unbemannten Flugzeuge ist nach wie vor in einem stetigen Wachstum begriffen[3]. In Deutschland gibt es rund 400 Drohnenunternehmen. Im Schnitt sind diese sechs Jahre alt und beschäftigen 17 Mitarbeiter. Seit 2012 wurden etwa 620 Millionen US-Dollar in deutsche Unternehmen investiert, der wesentliche Teil entfällt dabei auf den Bereich Urban & Regional Air Mobility, d.h. auf Unternehmen die sich auf die Entwicklung von Flugtaxis spezialisiert haben. Nur wenige Hersteller werden den weiten Weg bis zu einer Typen-Zertifizierung gehen können. Auch nach Inbetriebnahme wird es lange dauern, bis diese Firmen profitabel sein werden. Es wird prognostiziert, dass es kommerziell profitable Geschäftsmodelle nicht vor 2030 geben wird. Die Leichtwerk AG beobachtet dieses Marktsegment sehr genau. Wesentliche Technologie für die Entwicklung und Zulassung von Flugtaxis ergeben sich bereits aus den Arbeiten an der hochfliegenden und unbemannten Kommunikationsplattform, insbesondere im Hinblick auf die Flugsteuerung, die Integration in den zivilen Luftraum und den elektrischen Antriebsstrang auf der Basis einer Versorgung mit Wasserstoff um Limitierungen bei der Flugdauer und Reichweite zu überwinden. Zu gegebener Zeit kann daraus eine zielgerichtete und marktgerechte Entwicklung von regional operierenden Lufttaxis abgeleitet werden. Während das Wachstum im Bereich der privaten Nutzung einfacher Drohnen abflacht, hat sich die Zahl der kommerziell betriebenen Drohnen seit 2019 mehr als verdoppelt. Allerdings sind nur 5% der kommerziell genutzten Drohnen in einem für die Leichtwerk AG interessanten Preissegment oberhalb von 10.000 EUR angesiedelt, das entspricht aber immerhin einer Stückzahl im Bereich von tausenden Drohnen. Der deutsche Drohnenmarkt wird bis 2025 von 840 Millionen EUR auf etwa 1,6 Milliarden EUR anwachsen. Das entspricht einer durchschnittlichen jährlichen Wachstumsrate von etwa 14,5%. Die internationale Entwicklung wird ähnlich aussehen. In dünn besiedelten Regionen werden unbemannte Luftfahrtsysteme wichtige Aufgaben bei Transport, Erkundung und Kommunikation[4] übernehmen. Durch die ständigen Investitionen in Forschung und Entwicklung positioniert sich die Leichtwerk AG auf dem Markt der kommerziellen Drohnen mit Luftfahrtzulassung. In diesem Segment kann ein überproportionales Wachstum erwartet werden, da eine Luftfahrtzulassung die Möglichkeiten zum kommerziellen Einsatz stark unterstützen wird. Diese Kompetenzen weisen nur einzelne Unternehmen auf und werden für die Leichtwerk AG ein Alleinstellungsmerkmal sein. Die Leichtwerk AG ist ein von der Europäischen Luftfahrtbehörde zertifizierter Entwicklungsbetrieb und erweitert dieses Zertifikat für die Zulassung unbemannter Systeme. 2.2 Geschäftsverlauf Die Umsätze wurden wie im Vorjahr im Wesentlichen mit Dienstleistungen zur Entwicklung von Flugzeugsystemen erzielt (etwa 80%). Ingenieursdienstleistungen für die Windenergie-, Forschungs- und Automobilindustrie hatten dementsprechend einen kleineren Anteil. Durch die Pandemie ergab sich ein erheblicher Einbruch des Umsatzes im Vergleich zum Jahr 2019, dem letzten Berichtsjahr vor dem Ausbruch der Pandemie. Ein wesentlicher Auftrag zur Entwicklung einer hochfliegenden Plattform wurde 2020 mit einem 'Settlement Agreement' beendet. Die im Rahmen der bisherigen Auftragsarbeit erzielten Ergebnisse und Nutzungsrechte gehören in vollem Umfang der Gesellschaft. Alle zugehörigen Fertigungsvorrichtungen gingen in das Eigentum der Gesellschaft über. Zur Fortsetzung der Entwicklung und der späteren wirtschaftlichen Nutzung der Entwicklungsergebnisse wurde eine Arbeitsgemeinschaft mit großen Unternehmen der Luft- und Raumfahrt, sowie der Telekommunikationsindustrie gegründet, sowie ein Memorandum of Understanding abgeschlossen, um die weiteren Entwicklungsarbeiten und eine Industrialisierung im Hinblick auf Produktion und Betrieb des Flugzeugsystems zu gewährleisten. Darüber hinaus wurde mit der StratoRPAS GmbH eine Zweckgesellschaft gegründet, um diese Aktivitäten zu koordinieren. Im Laufe des Geschäftsjahres bestimmten die kreditfinanzierten Arbeiten an der hochfliegenden Plattform den Geschäftsverlauf. Seit dem Frühjahr 2021 konnte zudem ein langfristiger Auftrag zur Entwicklung eines Feuerlöschflugzeugs eingeworben werden. Für Teilbereiche des Unternehmens wurde Kurzarbeit eingeführt, um die Auswirkungen der Pandemie auf den kurzfristigen Auftragseingang abzumildern. Gegen Ende des Geschäftsjahres konnten weitere Aufträge im Bereich Flugzeugbau angebahnt werden, um die Aussichten für das Jahr 2022 auch außerhalb der Arbeiten an der hochfliegenden Plattform zu stabilisieren. Mitte 2022 konnten daraus neue Aufträge gewonnen werden. Auf betriebsbedingte Kündigungen wurde vollständig verzichtet. 2.3 Finanzielle Leistungsindikatoren Die bedeutsamsten Steuerungskennzahlen der Leichtwerk AG sind Gesamtleistung, Rohergebnis, EBT und Eigenkapitalquote. 2.4 Lage 2.4.1 Ertragslage Die im Geschäftsjahr 2021 erreichten Werte liegen unter dem im Lagebericht prognostizierten Szenario 1. Tatsächlich liegt die Gesamtleistung durch die anhaltende Covid-19 Krise im Geschäftsjahr 2021 mit 2.858 TEUR um 31,3% (Prognose 25%) oder 1.304 TEUR unter dem Wert des Vorjahres von 4.162 TEUR. Die kreditfinanzierten Arbeiten am Prototyp der hochfliegenden Plattform und an anderen laufenden Projekten wurden als Bestandsveränderungen aktiviert, konnten aber den Umsatzeinbruch nicht kompensieren. Das durch die Covid-19 Krise gekennzeichnete Geschäftsjahr 2021 ist durch diese Effekte nicht mit einem üblichen durch Projektarbeit bestimmten Geschäftsverlauf vergleichbar. Dazu kamen sonstige betriebliche Erträge in Höhe von 2.200 TEUR, deren Anstieg um insgesamt 717 TEUR im Vergleich zum Vorjahr im Wesentlichen durch Einnahmen aus geförderten Forschungsvorhaben (+ 476 TEUR) und durch Corona-Überbrückungshilfen (+992 TEUR) begründet ist. Gegenläufig hat sich die Erstattung von Kurzarbeitergeld ausgewirkt (- 499 TEUR). Die Kapazität am Standort des Unternehmens ist mit einer Personalauslastung von 83,5% wieder deutlich besser ausgelastet als noch im Vorjahr mit 65,5%. Das betriebliche Rohergebnis des Kalenderjahres 2021 stieg gegenüber dem Vorjahr von 4.412 TEUR leicht auf 4.719 TEUR, also um 307 TEUR oder 7,0%. Im Szenario 1 des Lageberichts für 2020 war demgegenüber ein Anstieg des Rohergebnisses für 2021 von 4,4% prognostiziert worden. Zur Verbesserung haben im Wesentlichen die sonstigen betrieblichen Erträge, aber auch weiter reduzierte Materialaufwendungen beigetragen. Ursache für die deutlich reduzierten Materialaufwendungen war der um 816 TEUR verminderte Fremdleistungseinkauf. Den Zahlen im Bereich der Gesamtleistung und des Rohergebnisses stehen leicht gestiegene sonstige betriebliche Aufwendungen von 955 TEUR auf 1.061 TEUR, also um 106 TEUR oder 11,1%, und ein gesunkener Personalaufwand durch Kurzarbeit der Belegschaft und durch eine um 14 Mitarbeiter reduzierten durchschnittlichen Mitarbeiterzahl, von 3.768 TEUR auf 3.299 TEUR, also um 470 TEUR oder 12,5%, gegenüber. Zusammen mit dem Personalaufwand sind durch den Auftragseinbruch und die Covid-19 Pandemie bei den sonstigen betrieblichen Aufwendungen insbesondere die gesunkenen Kosten bei Reparaturen und Instandhaltungen nennen. Außerdem stiegen die sonstigen betrieblichen Ausgaben im Wesentlichen für Kosten einer Rahmenlizenzvereinbarung mit der Leichtwerk Research GmbH um 106 TEUR an. Die allgemeinen Beratungsaufwendungen stiegen um 86 TEUR, um Forschungsförderungen zu erlangen und Umsetzungsmöglichkeiten von Forschungsprojekten zu sondieren. Der Verlust vor Steuern (EBT) beträgt 241 TEUR gegenüber einem Verlust von 918 TEUR im Vorjahr, der Verlust verbesserte sich also um 677 TEUR oder 73,7%. Die Prognose für das Szenario 1 im Lagebericht 2020 war von einem Anstieg von 69,0% ausgegangen. Das im Vergleich bessere Ergebnis ist insbesondere durch die Verringerung der Kosten und die sonst. betrieblichen Erträge erreicht worden. 2.4.2 Finanzlage Kapitalstruktur Die Kapitalstruktur hat sich gegenüber dem Vorjahr leicht verschlechtert. Die Bilanz zeigt zum Stichtag 31.12.2021 ein Eigenkapital in Höhe von 2.469 TEUR, gegenüber dem Wert im Vorjahr von 2.714 TEUR bedeutet dies einen Rückgang von 9,0%. Der Anteil des Eigenkapitals an der von 9.562 TEUR auf 9.483 TEUR leicht gesunkenen Bilanzsumme beträgt 26,0% gegenüber 28,4% im Vorjahr. Im Lagebericht für 2020 wurde für das Szenario 1 eine Eigenkapitalquote von 26,0% bei leicht gesunkener Bilanzsumme prognostiziert. Die Leichtwerk AG ist zudem langfristig über Darlehen bei Kreditinstituten finanziert. Diese wurden im Geschäftsjahr um 1.300 TEUR erweitert und planmäßig um 548 TEUR getilgt und weisen zum Bilanzstichtag einen Wert von 6.292 TEUR aus. Ferner finanziert sich die Leichtwerk AG über erhaltene Anzahlungen auf Projekte (54 TEUR). Investitionen Im Geschäftsjahr 2021 wurden auf Grund der Wirtschaftslage Investitionen nur in geringem Umfang vorgenommen. Die Abschreibungen stiegen im laufenden Jahr geringfügig um 1,0% von 483 TEUR auf 488 TEUR. Das Anlagevermögen änderte sich von 6.555 TEUR um 488 TEUR auf 6.108 TEUR. Liquidität Der vereinfachte Cash Flow ist positiv und ergibt sich aus dem Jahresüberschuss und den Abschreibungen zu 243 TEUR; im Vorjahr betrug der negative Cash Flow -298 TEUR, das ist eine Erhöhung von 541 TEUR oder 181,5%. Die Gesellschaft verfügt über keine ungenutzten Kreditlinien. 2.4.3 Vermögenslage Die Bilanzsumme ist von 9.562 TEUR auf 9.483 TEUR um 79 TEUR oder 0,8% gesunken. Die Sachanlagen sind um 309 TEUR gesunken. Infolge der Weiterführung des Projekts zur Entwicklung der Höhenplattform in eigener Regie sind zudem die unfertigen Erzeugnisse und Leistungen von 1.782 TEUR um 1.179 TEUR auf 2.961 TEUR erhöht. 2.5 Gesamtaussage Trotz Umsatzeinbruch und negativem EBT konnte das wichtigste Projekt des Unternehmens zur Entwicklung einer hochfliegenden Plattform weiter fortgeführt werden. Eine wesentliche Unterstützung waren dabei die geförderten Forschungsvorhaben. Es konnten Fördermittel im Rahmen des nationalen Luftfahrtforschungsprogramms für die nächsten drei Jahre gewonnen werden. Darüber hinaus wurde die Technologie für Flüssigwasserstofftanks für Flugzeugantriebe weiterentwickelt und erste Demonstrationsversuche zur Eignung durchgeführt. Mit den Arbeiten zur Entwicklung eines Feuerlöschflugzeugs konnte das Portfolio weiter diversifiziert werden. Die Kurzarbeit wurde zum Ende des Jahres 2021 beendet. Die kontinuierliche Entwicklung des Geschäftsverlaufs muss im Jahr 2022 sichergestellt werden. Die im Unternehmen vorhandenen Fähigkeiten, das Fachwissen sowie die personellen und infrastrukturellen Kapazitäten stellen ein anerkanntes Alleinstellungsmerkmal im Bereich der unbemannten und speziell der hochfliegenden Flugsysteme dar. Letzteres ist eine Zukunftstechnologie bei der das Unternehmen eine führende Position einnimmt und deren Fortentwicklung und wirtschaftliche Verwertung die Zukunft des Unternehmens langfristig sichern wird. Während im laufenden Jahr 2022 weiter an einer längerfristigen Finanzierung zur Realisierung einer hochfliegenden Plattform gearbeitet wird, werden zunehmend auch Aufträge zur im allgemeinen Flugzeugbau eingeworben. Neben der Fortführung der Arbeiten am Feuerlöschflugzeug handelt es sich um Entwurfsaufgaben im Bereich des elektrischen Fliegens, der Integration von Flüssigwasserstofftanks und insbesondere um den Bereich der sogenannten eVTOLS, elektrisch betriebener Urban Air Mobility Flugzeuge, die senkrecht starten und landen können. 3. Prognose-, Chancen- und Risikobericht 3.1 Prognosebericht Szenario 2022_1: Szenario 2022_1 beschreibt die Möglichkeit, den Prototypen der hochfliegenden Plattform insbesondere mit Fördermitteln weiter zu entwickeln und die Verwertung der Ergebnisse vorzubereiten. Darüber hinaus fließen Erlöse aus der Entwicklung eines Spezialflugzeugs für den amerikanischen Markt in das Ergebnis ein. Ab der zweiten Jahreshälfte werden zunehmend Aufträge im allgemeinen Flugzeugbau bearbeitet. Die Gesamtleistung wird gegenüber 2021 dadurch um 16% steigen. Durch die Verschmelzung mit der Leichtwerk Research GmbH steigen einerseits die Personalkosten um 20%, andererseits steigen mit den übernommenen geförderten Forschungsvorhaben die sonstigen Einnahmen und kompensieren damit die wegfallenden Unterstützungsleistungen zur Bewältigung der Pandemie. Der Materialaufwand und die sonstigen betrieblichen Aufwendungen werden konstant auf niedrigem Niveau gehalten. Damit wird wieder ein Anstieg des EBT um 66% verbunden sein und das negative Ergebnis weiter auf etwa 34% des Vorjahres reduziert werden. Szenario 2022_2: Szenario 2022_2 gleicht Szenario 2022_1, jedoch werden zusätzliche Umsätze durch die Verwertung der Technologie des Flüssigwasserstofftanks und im Bereich der Urban Air Mobility Flugzeuge erzielt. Die Personalaufwendungen steigen geringfügig um weitere 5%. Alle anderen Annahmen bleiben gegenüber Szenario 2022_1 gleich. Mit diesem Szenario ist mit einem Anstieg gegenüber dem Vorjahr von 157% ein positives EBT verbunden. Szenario 2023: Dieses Szenario geht von einer Fortführung der in 2022 begonnenen Projekte im allgemeinen Flugzeugbau aus. Die Arbeiten werden von konzeptionellen Entwürfen bis zum Bau und Test von Bauteilen und Prototypen erweitert. Zur Weiterführung des Projektes der Höhenplattform wird ein verkleinerter Demonstrator zur Integration des Gesamtsystems als Zwischenschritt entwickelt. Damit kann auch die Telekommunikationsversorgung für ein kleineres Gebiet erprobt werden. Einzelne Forschungsvorhaben laufen aus und die freiwerdenden Kapazitäten können für industrielle Tätigkeiten genutzt werden. Die Gesamtleistung steigt um 29% gegenüber 2021 an. Das EBT kann um bis zu 205% steigen. Zusammenfassend ergeben sich für 2022 bzw. 2023 die Kennzahlen in Relation zum Geschäftsjahr 2021 wie folgt:
Voraussichtliche Entwicklung der Eigenkapitalquote für 2022: Die erwartete Eigenkapitalquote ergibt sich in den Szenario 2022_1, bzw. 2022_2 bei konstant gehaltener Bilanzsumme zu 25% bzw. 27%. 3.2 Risikobericht Risikomanagement Die Leichtwerk AG hat mit den Entwicklungsarbeiten an unbemannten Flugzeugsystemen und an Lufttaxis das Portfolio und den Kundenkreis strategisch erweitert. Der Vorstand der Leichtwerk AG beurteilt die laufenden Risiken durch äußere Einflüsse in regelmäßig stattfindenden Strategierunden zusammen mit dem Aufsichtsrat. Im Rahmen der Berichterstattung in Aufsichtsratssitzungen berichtet der Vorstand über Risiken und deren Handhabung im operativen Geschäft. Rechtliche und fachliche Rahmenbedingungen Die rechtlichen und fachlichen regulatorischen Rahmenbedingungen für die Zulassung und den Betrieb unbemannter Luftfahrtgeräte stehen wegen der in Entwicklung stehenden Technologie noch nicht in vollem Umfang zur Verfügung. Die Leichtwerk AG entwickelt daher zusammen mit den relevanten Regulierungsbehörden die rechtlichen und fachlichen Grundlagen für einen Betrieb unbemannter Fluggeräte im zivilen Luftraum. Marktumfeld- und Branchenrisiken Luftfahrtprojekte müssen umfassende Nachweise zur Eignung des Fluggeräts zur Erlangung der Betriebserlaubnis führen. Bei der Anwendung neuartiger Technologie müssen unter Umständen zunächst ausreichende Erfahrungen gesammelt werden, um diese Nachweise erbringen zu können. Damit können Projekte den geplanten Zeit- und Finanzrahmen überschreiten. Die kurzfristigen Auswirkungen der Covid-19 Krise haben zu einem Liquiditätsengpass in der Luftfahrtbranche geführt. Für die zweite Hälfte des Jahres 2022 erwartet der Vorstand wieder eine verbesserte Investitionstätigkeit. Unternehmensstrategische Risiken Es können mit der bestehenden Belegschaft aus Kapazitätsgründen nur wenige komplexe Projekte parallel bearbeitet werden. Damit besteht ein Konzentrationsrisiko und es werden weitere Kundenbeziehungen aufgebaut. Dabei hilft insbesondere die Verschmelzung mit der Leichtwerk Research GmbH im Bereich der kleineren Drohnen für hoch spezialisierte und sicherheitskritische Anwendungen. Personalrisiken Das geeignete Personal muss besondere spezifische fachliche Qualifikationen aufweisen. Daher muss weltweit danach gesucht werden. Einem schnellen Personalaufwuchs sind damit Grenzen gesetzt. Dem wird durch Kooperationen mit Hochschulen und Schulungsprogrammen entgegengewirkt. Die Covid-19 Krise und der in der Luftfahrt reduzierte Geschäftsverlauf birgt generell zudem Risiken, dass qualifiziertes Personal in andere Industriesektoren, wie z.B. die Automobilindustrie abwandert. Liquiditätsrisiken Das Zinsrisiko wurde bisher als gering eingeschätzt, dieses kann sich allerdings in der näheren Zukunft ändern. Es gibt derzeit kein Währungsrisiko, da alle Rechnungen in EUR fakturiert werden. Durch die geringe Anzahl der aktiven komplexen Projekte können bei Forderungsausausfällen Engpässe bei der Liquidität entstehen. Überwiegend sind die Projekte jedoch auf die Entwicklung und Anwendung nachhaltiger Technologien im Bereich komplexer Luftfahrtsysteme ausgerichtet. Im Jahr 2022 auftretende Liquiditätsrisiken werden durch öffentliche Förderprogramme in Höhe von etwa 1.000 TEUR abgefedert. Die Kurzarbeit wurde zum Ende des Jahres 2021 beendet und kann zur Abfederung von Verzögerungen bei der Realisierung des geplanten Umsatzes wieder erhöht werden. Zusammenfassung Die Finanzsituation ist zu beobachten. Dies gilt vor allem im Szenario 2022_1, in dem die Leichtwerk AG Arbeiten zur Entwicklung der hochfliegenden Plattform mit Fördermitteln durchführt und die Verwertung der Ergebnisse vorbereitet. Die Liquiditätslage bleibt aufgrund der notwendigen Vorfinanzierung eine Herausforderung und die zur Gesamtfinanzierung erforderlichen Entwicklungsaufträge müssen im erforderlichen Umfang eingeworben und realisiert werden. Sollte es der Leichtwerk AG nicht möglich sein, das angestrebte Umsatz- und Ergebnisniveau zu erreichen und zusammen mit vorhandenen Krediten und Fördermitteln ausreichende Liquiditätszuflüsse zu generieren, kann der Umfang der Kurzarbeit wieder erhöht werden. Der Vorstand ist jedoch optimistisch, die Frage der Finanzierung durch Neuakquise von Aufträgen im Bereich von Spezialflugzeugen und wasserstoffbasierten Antriebs-techniken, ergänzt um die nach der Verschmelzung mit der Leichtwerk Research GmbH verfügbaren Fördermittel - auch außerhalb des Großprojekts eines Prototyps der hochfliegenden Plattform - zu meistern. Der Vorstand sieht den Geschäftsbetrieb des Geschäftsjahres 2022 als finanziell gesichert an. 3.3 Chancenbericht Rechtliche und fachliche Rahmenbedingungen Die Leichtwerk AG kann dazu beitragen, geeignete fachliche regulatorische Vorgaben zu gestalten. Damit kann die Entwicklung rechtlicher Rahmenbedingungen für den Einsatz unbemannter Flugzeuge befördert und das Marktumfeld positiv beeinflusst werden. Marktumfeld und Branche Das umfassende Entwicklungssicherungssystem der Leichtwerk AG als EASA zugelassener Entwicklungsbetrieb (21J.332) bietet die Voraussetzungen für eine frühzeitige umfassende Planung der erforderlichen Entwicklungsarbeiten und damit des Finanz- und Zeitbudgets. Der Markt zur Anwendung der unbemannten Flugzeuge entwickelt sich erst zusammen mit den technischen und regulatorischen Möglichkeiten. Hier ergeben sich durch die Verschmelzung mit der Leichtwerk Research GmbH besondere Chancen, da dort spezifische Technologien zu Bodenkontrollstationen und Software für das aufgabenspezifische Flugmanagement von Drohnen entwickelt wurden. Eine erste gemeinsame zivile Anwendung kann sich für eine neuartige Drohne ergeben, die in einem Einsatzgebiet zur Koordinierung von Hilfsaktivitäten eingesetzt wird. Eine mögliche Anwendung solcher Technologien können humanitäre Einsätze, aber auch die Brandbekämpfung sein. Unternehmensstrategische Chancen Um die Kundenbasis zu vergrößern, werden Teilbereiche der Technologie zusammengefasst und als Baukastenelemente in verschiedenen Projekten angeboten; dazu gehört insbesondere die Speicherung von Flüssigwasserstoff als Treibstoff an Bord von Flugzeugen. Zusätzliche Chancen ergeben sich aus der Anwendung von Luftfahrttechnologie im Mobilitätsbereich; z.B. entwickeln Automobilhersteller konzeptionelle Ideen zur luftgestützten Mobilität (z.B. Anwendung von Lufttaxis). Die Verwertung der Technologie der hochfliegenden Kommunikationsplattform bietet erhebliche Chancen im Rahmen des nationalen und internationalen Ausbaus der digitalen Infrastruktur. Dazu haben die großen europäischen Telekommunikations-konzerne im Februar 2022 ein erweitertes White Paper vorgestellt[5]. Personal Die Zusammenarbeit mit Hochschulen in verschiedenen Forschungsprojekten entwickelt sowohl einen konstanten Zustrom an neuen Technologien als auch an qualifizierten Mitarbeitern. Das Personal der Leichtwerk Research GmbH wurde nach der Verschmelzung in die Abteilungen der Leichtwerk AG integriert. Es ergeben sich direkte Synergien durch die Zusammenführung der Fähigkeiten der Leichtwerk AG in der Entwicklung von zugelassenen Luftfahrzeugen und den Erkenntnissen aus den Forschungsvorhaben der Leichtwerk Research GmbH. Liquidität Die Leichtwerk AG wird sich im Bereich der Forschung und Entwicklung verstärkt um Förderprogramme bewerben und Aufgaben im Bereich hochspezialisierter unbemannter Flugzeugsysteme übernehmen und der Entwicklung von Lufttaxis übernehmen. Zusammenfassung Die Leichtwerk AG hat ihre Strategie zur kontinuierlichen Entwicklung einer Know-How Basis für hochspezialisierte Entwicklungs- und Zulassungsarbeiten im Flugzeugbau fortgesetzt. Im Geschäftsjahr 2021 wurden mit den eingesetzten Mitteln eines KfW-Kredits insbesondere die Arbeiten am Prototyp einer hochfliegenden Plattform fortgeführt und damit ein wesentlicher Schritt auf dem Weg zu einem fliegenden Demonstrator für diese zukunftsweisende Technologie geschaffen. Dabei entstehen auch Technologien im Bereich unbemannter Systeme und elektrisch angetriebener Flugzeuge, die eine gute Voraussetzung für eine verbesserte Geschäftsentwicklung in Zukunft darstellen. Insgesamt verbessern sich die Geschäftsaussichten für die Entwicklung von Spezialflugzeugen. Die Leichtwerk AG profitiert davon im Bereich der Feuerlöschflugzeuge und der eVTOLs.
Braunschweig, den 10. August 2022 Der Vorstand [1] Jahreswirtschaftsbericht 2022, Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, Januar 2022 [2] Finanzstabilitätsbericht 2021, Deutsche Bundesbank, November 2021 [3] Verband unbemannte Luftfahrt, Eine Initiative von BDL und BDLI, Analyse des Deutschen Drohnenmarktes, Berlin, März 2021 [4] CAPANINA Studie, 2003-2006, Deliverable D05, https://capanina.hosted.york.ac.uk/documents/CAP-D05-WP50-YEC-PUB-01.pdf [5] White Paper, High Altitude Platform Systems, Towers in the Skies, February 2022, GSMA, https://www.gsma.com/futurenetworks/wp-content/uploads/2022/02/HAPS-Towers-in-the-skies-draft-v-2.1-clean.pdf Bilanz zum 31. Dezember 2021A k t i v a
P a s s i v a
Der Jahresabschluss wurde am 24. August 2022 festgestellt. Es wurde beschlossen den Bilanzgewinn in Höhe von 1.359.254,03 Euro auf neue Rechnung vorzutragen. Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021
Anhang für das Geschäftsjahr 2021Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut Registergericht Firmenname laut Registergericht: Leichtwerk AG Firmensitz laut Registergericht: Braunschweig Registereintrag: Handelsregister Registergericht: Amtsgericht Braunschweig Register-Nr.: HRB 202059 Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Der Jahresabschluss der Leichtwerk AG wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des Aktien-Gesetzes zu beachten. Die Gliederung der Bilanz entspricht den Gliederungsvorschriften des § 266 HGB. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB) gewählt. Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt. Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine mittelgroße Kapitalgesellschaft. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Gegenüber dem Vorjahresabschluss zum 31. Dezember 2020 haben sich keine Änderungen bei den wesentlichen Bewertungsgrundlagen (Änderungen der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, Änderungen der wertbestimmenden Faktoren, Änderungen in der Ausnutzung von Ermessensspielräumen) mit spürbarem Einfluss auf die Gesamtaussage des Jahresabschlusses ergeben. Die Bilanzierung und Bewertung erfolgte unter der Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit (going concern). Dies basiert auf der Annahme, dass die Gesellschaft mindestens die für 2021 prognostizierten Werte ("Szenario 2022_1") erreicht und ausreichend Liquidität zur Verfügung hat. Zu den Details der dargestellten Szenarien wird auf Abschnitt 3.1 "Prognosebericht" und Abschnitt 3.2 "Risikobericht" des Lageberichts verwiesen. Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungs-kosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear vorgenommen. Die Finanzanlagen wurden mit ihren Anschaffungskosten bilanziert. Die Bewertung des Umlaufvermögens erfolgte nach dem strengen Niederstwertprinzip. Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt. Die unfertigen Leistungen wurden zu Herstellungskosten, bestehend aus Material- und Fertigungseinzelkosten, Sondereinzelkosten der Fertigung und des Werteverzehrs des Anlagevermögens, soweit dieser durch die Fertigung veranlasst ist, sowie Material- und Fertigungsgemeinkosten und angemessenen Teilen der Verwaltungsgemeinkosten, angesetzt. Forderungen werden grundsätzlich unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken mit dem Nominalwert abzüglich Pauschalwertberichtigung bewertet. Die sonstigen Vermögensgegenstände sind mit dem Nennbetrag bilanziert worden. Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten wurden zu Nominalwerten angesetzt. Rechnungsabgrenzungsposten sind zum Nominalwert bilanziert. Das Eigenkapital (Grundkapital) ist zum Nennwert angesetzt. Die Steuerrückstellungen und sonstigen Rückstellungen decken die erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Sie werden mit dem voraussichtlichen Erfüllungsbetrag dotiert. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz, der sich aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren ergibt, abgezinst. Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Angaben zur Bilanz Anlagevermögen Die Entwicklung des Anlagevermögens, einschließlich der Angaben der im Geschäftsjahr vorgenommenen Abschreibung, ist aus dem nachfolgenden Anlagenspiegel ersichtlich:
Anteilsbesitz StratoRPAS GmbH, Braunschweig, Beteiligungsquote: 100%. Das Eigenkapital zum 31. Dezember 2021 der StratoRPAS GmbH beträgt 4.016,32 EUR; der Jahresfehlbetrag 5.427,84. Eigenkapital Gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 18. April 2018 wurde der Vorstand ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft von 100.000,00 EUR um bis zu 10.000,00 EUR in der Zeit bis zum 30. November 2022 mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch ein- oder mehrmalige Ausgabe bis zu 10.000 neuer, auf den Namen laufender nennwertloser Stückaktien gegen Bareinlage zu erhöhen (Genehmigtes Kapital). Die neuen Aktien sind ab dem Beginn des Geschäftsjahres, in dem sie ausgegeben werden, gewinnbezugsberechtigt. Das Bezugsrecht der Aktionäre ist ausgeschlossen. Der im Eigenkapital enthaltene Bilanzgewinn/-verlust entwickelt sich wie folgt:
Im Bilanzgewinn ist der Gewinnvortrag in Höhe von 1.603.742,93 EUR (Vorjahr: 2.384.576,28 EUR) enthalten. Sonderposten für Investitionszuschüsse Der Sonderposten für Investitionszuschüsse zum Anlagevermögen weist die von der Investitions- und Förderbank Niedersachsen (N Bank) gewährten Investitionszuschüsse aus. Der Zuschuss wurde für die Verlagerung und Erweiterung der bestehenden Betriebsstätte in Braunschweig gewährt. Die Auflösung des Sonderpostens erfolgt ab dem Geschäftsjahr 2014 linear über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer der zuschussbegünstigten Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und wird in der Gewinn- und Verlustrechnung unter dem Posten "sonstige betriebliche Erträge" ausgewiesen (5.761,00 EUR/Vorjahr: 5.761,00 EUR). Angaben zu Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr in Höhe von 1.481 TEUR (Vorjahr: 1.289 TEUR) und von mehr als einem Jahr in Höhe von 5.170 TEUR (Vorjahr: 5.192 TEUR). Verbindlichkeiten in Höhe von 1.734 TEUR (Vorjahr: 4.080 TEUR) haben eine Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten von insgesamt 6.327 TEUR (Vorjahr: 5.740 TEUR) sind durch eingetragene Grundschulden in Höhe von 2.840 TEUR (Vorjahr 2.155,6 TEUR) gesichert. Der Gesamtbetrag der durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesicherten Verbindlichkeiten beträgt 2.840 TEUR (Vorjahr: 2.155,6 TEUR). In den sonstigen Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten aus Steuern von 37.357,84 EUR (Vorjahr: EUR 28.996,29) und Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit von 6.051,81 EUR (Vorjahr: 17.498,55 EUR) enthalten. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Zum 31. Dezember 2021 bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungenfürunbefristete Miet- und Pachtverträge in Höhe von rd. 86 TEUR jährlich. Außerdem bestehen zum 31. Dezember 2021 finanzielle Verpflichtungen aus befristeten Leasingverträgen für das Folgejahr in Höhe von 3 TEUR. Zur Vermeidung der Kapitalbindung hat die Gesellschaft Leasingverträge im Wesentlichen für Fahrzeuge und Maschinen abgeschlossen. Darüber hinaus bestehen Verpflichtungen aus Abnahme- und Lieferverträgen in Höhe von 490 TEUR, aus Lizenzverträgen in Höhe von 116 sowie aus übrigen Verpflichtungen in Höhe von 5 TEUR für das Jahr 2022. Der Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen Verpflichtungen zum Bilanzstichtag beträgt 700 TEUR. Haftungsverhältnisse aus nicht bilanzierten Verbindlichkeiten gemäß § 251 HGB Neben den in der Bilanz aufgeführten Verbindlichkeiten sind die folgenden Haftungsverhältnisse zu vermerken: Die Gesellschaft hat gegenüber der Leichtwerk Research GmbH, Braunschweig, projektbezogene Patronatserklärungen im Gesamtbetrag von 1.671 TEUR (Vorjahr: 1.511 TEUR) ausgegeben. Es wird der Abschluss eines Lizenzrahmenvertrags zur Nutzung von Forschungsergebnissen durch die Gesellschaft angestrebt. Darüber hinaus hat die Leichtwerk AG gegenüber der Leichtwerk Research GmbH am 22. Dezember 2021 eine Patronatserklärung abgegeben, nach der sie sich verpflichtet, die Leichtwerk Research GmbH so zu leiten und finanziell so auszustatten, dass sie stets in der Lage ist, ihre gegenwärtigen und zukünftigen Verbindlichkeiten zu erfüllen. Aufgrund der geleisteten Vorarbeiten hat die Verwertung von Forschungsergebnissen ab Mitte 2021 zur positiven Geschäftsentwicklung beigetragen. Daher konnte die im Rahmen der Bilanz für 2020 ausgewiesene Unterkapitalisierung der Leichtwerk Research GmbH in Höhe von 19,5 TEUR im Jahr 2021 beseitigt werden. Von einer Inanspruchnahme der Patronatserklärungen ist - vor dem Hintergrund der positiven Geschäftsentwicklung und der geplanten Verschmelzung in 2022 - nicht auszugehen. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung Steuern vom Einkommen und Ertrag Die Ertragsteuern beinhalten im Wesentlichen die Erstattung von Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag des Berichtsjahres in Höhe von 4,9 TEUR (Vorjahr: 146,0 TEUR einschließlich Gewerbesteuer). Personalaufwand In den sozialen Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung sind 1.543,80 EUR (Vorjahr: 82,80 EUR) Aufwendungen für Altersversorgung enthalten. Sonstige Angaben Angaben über die Gattung der Aktien Das Grundkapital von 100.000,00 EUR ist unverändert zum Vorjahr eingeteilt in: 100.000 Stückaktien ohne Nennwert (Stammaktien). Hierbei handelt es sich um vinkulierte Namensaktien. Namen der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs gehörten die folgenden Personen dem Vorstand an: Herr Dr. Ing. Reiner Kickert (ab 01.04.2022 Vorsitzender des Vorstands, Head of Design Organisation, technische Gesamtleitung und Akquise) Herr Dipl.-Ing Thomas Krüger (ab 01.04.2022 Informationsverarbeitung und -sicherheit, Qualitätsmanagement, Unternehmensforschung, Flugbetrieb, kommissarische Leitung der Abteilung "Systems", methodische Verantwortung für den technischen Bereich Software- und Hardwaresysteme) Herr Dr. Ing. Martin Pietrek (ab 01.04.2022 Finanz- und Rechnungswesen, Controlling, Vertrieb und Marketing, Betriebsstruktur und -organisation, Personalwesen, methodische Verantwortung für den technischen Bereich Flugzeugbau und Leichtbau) Dem Aufsichtsrat gehörten folgende Personen an:
Auf die Angabe der Gesamtbezüge des Vorstandes und des Aufsichtsrates wird unter Bezugnahme auf § 286 Abs. 4 HGB verzichtet. Durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahrs beschäftigten Arbeitnehmer Die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigten Arbeitnehmer betrug 60 (74), sie teilt sich wie folgt auf Gruppen auf:
Ereignisse nach Abschlussstichtag Die Leichtwerk AG und die Leichtwerk Research GmbH wurden rückwirkend zum 1. Januar 2022 verschmolzen. Der gemeinsame Geschäftsbetrieb wird unter der Leichtwerk AG fortgeführt. Mit dem Einmarsch der russischen Streitkräfte in die souveräne Ukraine am 24. Februar 2022 ist ein Vorgang von besonderer Bedeutung nach dem Bilanzstichtag eingetreten, der Einfluss auf wesentliche Risiken der Realwirtschaft hat bzw. haben wird. Zum jetzigen Zeitpunkt beschränken sich die Auswirkungen für die Leichtwerk AG auf steigende Energie-kosten, die durch Einsparungen teilweise kompensiert werden können. Eine direkte Abhängigkeit der Produktion von Gas ist nicht vorhanden; indirekte Abhängigkeiten über Lieferketten sind nicht auszuschließen. Die möglichen Auswirkungen des Ukraine-Russland-Konflikts können derzeit nicht zuverlässig beziffert werden, diese werden jedoch fortlaufend beobachtet und analysiert. Ergebnisverwendungsvorschlag Der Vorstand schlägt dem Aufsichtsrat folgende Gewinnverwendung vor:
Unterschrift des Vorstandes
Braunschweig, den 10. August 2022 Der Vorstand Bei dem vorstehenden Jahresabschluss (Bilanz, GuV und Anhang) handelt es sich um die ggf. nach § 327 HGB für Offenlegungszwecke verkürzte Fassung. Zu dem vollständigen Jahresabschluss und Lagebericht wurde der folgende Bestätigungsvermerk erteilt: BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die Leichtwerk AG Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Leichtwerk AG - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2021 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Leichtwerk AG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse - entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2021 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021 und - vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum Lagebericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt der oben genannten Erklärung zur Unternehmensführung. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus - identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. - gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. - beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. - ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. - beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrundeliegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. - beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens. - führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrundeliegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
PKF
Fasselt
Düe, Wirtschaftsprüfer Busch, Wirtschaftsprüferin Bericht des Aufsichtsrates über das Geschäftsjahr 2021an die Hauptversammlung der Leichtwerk AG am 25. August 2022Sehr geehrte Aktionäre, Dies ist der Bericht des Aufsichtsrats gemäß § 171 Abs. 2 AktG über seine Tätigkeit im Geschäftsjahr 2021. Die interne und externe Kommunikation sowie das operative Geschäft im Geschäftsjahr 2021 fanden wie im Jahr 2020 unter Corona bedingten Einschränkungen statt. Das im Jahr 2019 vom Vorstand erarbeitete und mit mehreren Partnerfirmen als Arbeitsgemeinschaft im Jahr 2020 in Angriff genommene Konzept zur Fortführung des SPS1 Vorhabens wurde weiter entwickelt. Eine personelle Neuaufstellung und geplante Organisationsmaßnahmen in dem für die Arbeitsgemeinschaft relevanten Bereich eines beteiligten Luft- und Raumfahrtkonzerns verzögerten das angestrebte zügige Vorgehen, nicht zuletzt mit Auswirkungen auf die Finanzierung. Der Umsatzrückgang im SPS1 Vorhaben konnte teilweise durch andere Aufträge wie Unterstützungsleistungen für den Entwurf eines Löschflugzeuges für den US-amerikanischen Markt ausgeglichen werden. Zusammen mit Partnern der Arbeitsgemeinschaft wurden Forschungsmittel im Rahmen des Luftfahrtforschungsprogrammes beantragt. Zusammenarbeit von Aufsichtsrat und Vorstand Der Aufsichtsrat hat alle ihm nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung obliegenden Pflichten im Geschäftsjahr 2021 in vollem Umfang gewissenhaft wahrgenommen. Er hat sich mit der Lage und der Entwicklung des Unternehmens gründlich befasst und die Geschäftsführung des Vorstandes kontinuierlich überwacht und diesen bei der Leitung des Unternehmens regelmäßig beraten. Der Vorstand ist durch Auskünfte in Einzelfällen und Berichte in Sitzungen seinen Informationspflichten nachgekommen und konnte das Gremium von der Recht- Zweck- und Ordnungsmäßigkeit der Vorstandsarbeit überzeugen. Außerhalb der satzungsgemäßen Aufsichtsratssitzungen gab es zwei Sitzungen des Aufsichtsrates mit dem Vorstand zu internen Prozessen und Verfahren sowie eine Strategiesitzung. Darüber hinaus fanden zwischen Vorstand und Mitgliedern des Aufsichtsrats sowie innerhalb des Gremiums regelmäßige und anlassbedingte persönliche und telefonische Gespräche sowie Video Konferenzen statt. Der Aufsichtsrat war in für das Unternehmen wesentliche Entscheidungen eingebunden. Besetzung von Aufsichtsrat und Vorstand Das Unternehmen wurde im Jahr 2021 vom im Jahr 2018 wiederbestellten Alleinvorstand, Herrn Dr. Kickert, geführt. Diese Amtszeit endet am 30.07.2024. Herr Christian Weber ist seit 16.05.19 Einzelprokurist. Die Mandate der in der Hauptversammlung am 9. März 2016 wiedergewählten Aufsichtsräte endeten gemäß § 102 AktG mit der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2020 entschieden hat. Diese Hauptversammlung fand am 1. Dezember 21 statt und wählte als neue Mitglieder die bisherigen Mandatsträger. In der unmittelbar auf die Vollversammlung folgenden konstituierenden Sitzung wurden die Herren Dr. Theile und Prof. Dr. Horstmann zum Vorsitzenden bzw. stellvertretenden Vorsitzenden gewählt. Mit Herrn Dr. Weerts als drittem Mitglied führt damit der neu gewählte Aufsichtsrat in unveränderter Zusammensetzung seine Tätigkeit fort. Der Aufsichtsrat hat keine Ausschüsse. Jedes Aufsichtsratsmitglied nimmt Schwerpunktsthemen wahr. Aufsichtsratsinterne Themen wurden im Rahmen der satzungsgemäßen Sitzungen des Jahres 2021 behandelt. Die Zusammenarbeit innerhalb des Gremiums wie auch mit dem Vorstand war gut. Satzungsgemäße Sitzungen des Aufsichtsrats Satzungsgemäß fanden vier Sitzungen des Aufsichtsrats statt. Ein Beschluss wurde schriftlich gefasst. Der Aufsichtsrat war bei allen Sitzungen vollständig vertreten. Eine Sitzung fand als Präsenz Sitzung, die anderen als Hybrid Veranstaltungen statt. Regelmäßig abgehandelte Themen der Leichtwerk Aufsichtsratssitzungen sind der Bericht des Vorstandes über das operative Geschäft, die Darstellung der Unternehmensentwicklung und die aktuellen Wirtschaftsdaten mit anschließender Aussprache sowie strategische Themen. Die erste Sitzung war eine Covid-19 bedingte Hybridkonferenz mit Videoteilnahme des Aufsichtsratsvorsitzenden am 6. April 21. Die zweite Aufsichtsratssitzung fand als Hybridsitzung am 4. Mai 21 bei Videoteilnahme des AR Vorsitzenden statt. Hauptthema war die Sondierung von Möglichkeiten zur Fortführung des SPS1 Projektes. Die dritte Sitzung am 23. Juni 21 war eine Präsenzsitzung mit Schwerpunkt auf die laufenden Projekte und die wirtschaftlichen Lage. Die vierte Sitzung war die Bilanzsitzung für das Geschäftsjahr 2020 am 1. Dezember 21. Wegen der Corona Pandemie hatte der Gesetzgeber die gemäß § 120 AktG ab Beginn des Geschäftsjahres vorgeschriebene Achtmonatsfrist für die Einberufung der Hauptversammlung verlängert. Der Aufsichtsrat hatte der Verschiebung zugestimmt. Tagesordnungspunkte waren der von der PKF Fasselt Partnerschaft mbB mit uneingeschränktem Bestätigungsvermerk versehene Jahresabschluss zum 31. Dezember 2020, der Lagebericht des Vorstandes, der Bericht des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2020 an die Hauptversammlung und der Vorschlag des Vorstandes zur Verwendung des Bilanzgewinnes 2020 als Vorlage für die Hauptversammlung. Der Jahresabschluss 2020 wurde festgestellt. Vorstand, der AR Vorsitzende und sein Stellvertreter kamen am Firmensitz zusammen. AR Mitglied Dr. Weerts und die Vertreter des Abschlussprüfers nahmen per Video teil. Der Aufsichtsrat beriet über die Bestellung eines Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2021 und beschloss der Hauptversammlung vorzuschlagen, die Kanzlei PKF Fasselt Partnerschaft mbB zum Abschlussprüfer zu bestellen. Der Vorstand informierte über den Geschäftsverlauf der Jahre 2020 und 2021. Weiterhin wurde die Hauptversammlung vorbereitet. Prüfung des Jahresabschlusses 2021 Der Abschluss 2021der Leichtwerk AG ist gemäß der in § 267 HGB festgesetzten Größenklassen durch einen Abschlussprüfer zu prüfen. Die von der Hauptversammlung am 01. Dezember 2021 zum Prüfer des Abschlusses des Geschäftsjahres 2021 gewählte Fasselt Partnerschaft mbB, hat den vom Vorstand nach den Regeln des HGB aufgestellten Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 und den Lagebericht der Leichtwerk AG geprüft. Der Abschlussprüfer hat einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. In der Bilanzsitzung am 24.08.22 trägt der Abschlussprüfer wesentliche Einzelergebnisse und das zusammengefasste Prüfungsergebnis vor. Nach Prüfung und Diskussion des Jahresabschlusses und des Lageberichtes stimmt der Aufsichtsrat dem Ergebnis der Abschlussprüfung durch den Abschlussprüfer einstimmig zu. Der Aufsichtsrat billigt den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss 2021 und den Lagebericht für das Jahr 2021 einstimmig. Damit ist der Jahresabschluss 2021 festgestellt. Der Aufsichtsrat bedankt sich beim Vorstand für die gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit und bei Vorstand und Mitarbeitern für ihr außerordentliches Engagement und überzeugende Leistungen in der Akquisition, der Projektarbeit und bei der Unternehmensentwicklung unter Covid-19-Bedingungen.
Braunschweig, den 24. August 2022 Dr. Burkhard Theile, Vors. des Aufsichtsrats der Leichtwerk AG |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Neueste Nachrichtenartikel und Medienerwähnungen
Echtzeit-Prüfung auf Insolvenzbekanntmachungen der Registergerichte
Prüfen, ob Insolvenzverfahren für dieses Unternehmen vorliegen
Echtzeit-Dokumentenabruf aus dem Handelsregister
Weitere Unternehmen an oder nahe dieser Geschäftsadresse
5 nahegelegene Organisationen
Betrieb von Flughäfen und Landeplätzen für Luftfahrzeuge
Managementtätigkeiten von sonstigen Holdinggesellschaften
Betrieb von Flughäfen und Landeplätzen für Luftfahrzeuge
Betrieb von Flughäfen und Landeplätzen für Luftfahrzeuge
Beteiligungsgesellschaften
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Echtzeit-Dokumentenabruf aus dem Handelsregister
Echtzeit-Prüfung auf Insolvenzbekanntmachungen der Registergerichte
Prüfen, ob Insolvenzverfahren für dieses Unternehmen vorliegen