RSE RISSEN
Service + Engineering GmbH
Wedel
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
15.526,00 |
4.918,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
4.643,00 |
696,00 |
| II.
Sachanlagen |
10.883,00 |
4.222,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.556.037,42 |
881.182,89 |
| I.
Vorräte |
598.200,47 |
505.379,14 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
259.573,36 |
196.868,93 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
698.263,59 |
178.934,82 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
15.063,12 |
3.824,04 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
1.586.626,54 |
889.924,93 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
341.801,75 |
254.236,79 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
255.645,95 |
255.645,95 |
| II.
Verlustvortrag |
1.409,16 |
6.596,11 |
| III.
Jahresüberschuss |
87.564,96 |
5.186,95 |
| B.
Rückstellungen |
187.400,00 |
146.809,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.057.424,79 |
488.879,14 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
1.057.424,79 |
488.879,14 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
1.586.626,54 |
889.924,93 |
Anhang
I.
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
(GmbH) gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf.
Die Gliederung des Jahresabschlusses richtet sich
nach den §§ 266, 275 Abs. 2 HGB.
Der Jahresabschluss wurde erstmals nach den
Rechnungslegungsvorschriften des BilMoG aufgestellt.
Wesentliche Anpassungsbuchungen zum 01. Januar 2010 waren
keine erforderlich, so dass keine Abweichungen zum Vorjahr
entstanden sind.
Bei der Aufstellung des Anhangs wurden die
Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften
gemäß § 288 Abs. 1 HGB in Anspruch
genommen.
Für die Offenlegung der Bilanz und des Anhangs
wurden die Erleichterungen des § 326 HGB sowie §
266 Abs. 1 HGB i.V.m. § 267 Ab. 1 HGB in Anspruch
genommen.
II.
Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Bilanzierung und Bewertung werden auf der Basis der
positiven Unternehmensfortführung (§ 252
Abs. 1 Nr. 2 HGB) vorgenommen.
Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss
angewandten Bewertungsmethoden konnten grundsätzlich
beibehalten werden, da sie auch nach den neuen
handelsrechtlichen Bilanzierungsvorschriften möglich
sind.
Die angewandten handelsrechtlichen Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden berücksichtigen auch die
steuerrechtlichen Bestimmungen, soweit diese
handelsrechtlich zulässig sind.
Ungewöhnliche Bewertungswahlrechte wurden im
Berichtsjahr nicht ausgeübt.
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorhergehenden Geschäftsjahres überein.
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden, Aufwendungen und
Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes
bestimmt ist.
Das Anlagevermögen, Umlaufvermögen, das
Eigenkapital und die Schulden sind in der Bilanz gesondert
ausgewiesen und hinreichend gegliedert.
Die Vermögensgegenstände und Schulden
werden zum Abschlussstichtag einzeln bewertet.
Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind
alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt,
selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und dem
Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden
sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie
am Abschlussstichtag realisiert sind.
Über die angewandten Bewertungsmethoden
berichten wir wie folgt:
Das
Sachanlagevermögen und die
immateriellen Vermögensgegenstände werden
zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um
planmäßige Abschreibungen, bewertet. Die
Nutzungsdauer der einzelnen Anlagegegenstände wird auf
der Basis der voraussichtlichen betrieblichen Nutzung in
Anlehnung an die steuerlichen AfA-Tabellen geschätzt.
Die
Vorräte werden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten unter Beachtung des strengen
Niederstwertprinzips bewertet. Die Bewertung der
Herstellungskosten erfolgt nach den tatsächlich
angefallenen Kosten unter Berücksichtigung der
Verwertbarkeit und der verlustfreien Bewertung.
Die
Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sind grundsätzlich
mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken
werden durch Wertberichtigungen berücksichtigt.
Die
Rückstellungen berücksichtigen alle
erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen und sind
in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.
Die
Verbindlichkeiten sind mit ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
III.
Angaben zur Bilanz
Auf die Darstellung der Entwicklung des
Anlagevermögens wird nach § 274a Nr. 1 HGB
verzichtet.
Das
gezeichnete Kapital ist noch nicht auf Euro
umgestellt. Zum Abschlussstichtag betrug es
DM 500.000,00.
IV.
Sonstige Angaben
Im Berichtsjahr erfolgte die
Geschäftsführung durch die
Geschäftsführer:
Wolf-Peter Wenz, Diplom - Wirtschaftsingenieur - bis
15.11.2010
Heinrich Peitz, Diplom - Ingenieur / Diplom -
Wirtschaftsingenieur - ab 01.11.2010
Auf die Angabe der Gesamtbezüge für die
Geschäftsführung wird nach § 288 HGB
verzichtet.
Wedel, den 21. April 2011
RSE RISSEN Service+Engineering GmbH
gez. Heinrich Peitz
(Geschäftsführer)
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 20.05.2011 festgestellt.
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