IKW Rüdersdorf GmbH
Selbe AdresseEnergetische Verwertung von Abfällen
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Felix Reichenbach seit 25.10.2024 | Geschäftsführer |
Veronika Weigang seit 26.10.2023 | Prokura |
Florian Krause seit 26.10.2023 | Prokura |
Knut Peter Bölke seit 13.4.2023 | Geschäftsführer |
Patrick Heinrich seit 27.7.2022 | Geschäftsführer |
Michael Dr. Jakuttis seit 19.11.2021 | Geschäftsführer |
Thomas Becker seit 19.11.2021 | Prokura |
Burkhard Vogel seit 30.1.2018 | Prokura |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 68.66% | |
| 23.01% | |
| 6.24% | |
| 2.09% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
4 Gesellschafter
GmbH-Struktur
3 von 4 angezeigt
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Danpower Biomasse GmbHPotsdamJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Lagebericht für das Geschäftsjahr 20231. Geschäftsmodell und Rahmenbedingungen 1.1 Konzernstruktur und rechtliche Grundlagen Die Danpower Biomasse GmbH, Potsdam (DB) ist eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der Danpower GmbH, Potsdam (DP). Der Geschäftsgegenstand des Unternehmens ist der Betrieb von Biomasseanlagen. Die Gesellschaft betreibt am Standort Bad Köstritz eine Abfallvergärungsanlage mit vier Blockheizkraftwerken (BHKW) und Wärmeauskopplung sowie zwei weitere Biogasanlagen. Am Standort Lichtensee wird eine Biogasanlage mit einem BHKW und eine Biomethanaufbereitungsanlage zur Einspeisung in das Erdgasnetz betrieben. In Wittenburg werden drei baugleiche Biogasanlagen und eine gemeinsame Biomethanaufbereitungsanlage betrieben. Der Strom wird entsprechend des Gesetzes für den Ausbau erneuerbarer Energien (Erneuerbare-Energien-Gesetz - EEG) vergütet. Das Gas der Biogasanlage Lichtensee wird an die vigoris Handels GmbH, Potsdam (vigoris), veräußert, welche dieses dann innerhalb des Danpower-Konzerns weiterverteilt. Das Gas der Biogasanlagen Wittenburg wird an die Landwärme GmbH verkauft. Die Wärmeauskopplung am Standort Bad Köstritz erfolgt in Form von Dampf, der an einen benachbarten Chemiebetrieb veräußert wird. Zudem betreibt die Gesellschaft in Pfaffenhofen ein Biomasseheizkraftwerk mit einem Fernwärmenetz zur Versorgung der Stadt Pfaffenhofen. Auch hier wird der erzeugte Strom gemäß den Bestimmungen des EEG (Erneuerbare-Energien-Gesetz - EEG) vergütet. Die installierte Leistung der DB belief sich im Berichtszeitraum auf ca. 14 MW elektrische Leistung sowie ca. 32 MW thermische Ausspeiseleistung. Die DB ist als Enkelunternehmen der enercity AG, Hannover (enercity), ein vertikal integriertes Energieversorgungsunternehmen im Sinne des § 3 Nr. 38 EnWG. Hieraus ergeben sich besondere Berichterstattungsverpflichtungen nach § 6b Abs. 3 Satz 1 EnWG. Die DB führt als Erzeugungsgesellschaft ausschließlich andere Tätigkeiten im Sinne von § 6b Abs. 3 Satz 3 EnWG innerhalb des Elektrizitätssektors aus. 1.2 Entwicklung des Energiemarktes Nach dem es im Geschäftsjahr 2022 insbesondere bei den Börsenpreisen für Strom und Erdgas und in der Folge auch bei anderen Energieträgern wie Heizöl und Holzbrennstoffe bisher nicht gekannte Preissteigerungen gegeben hat, ist in 2023 eine Normalisierung auf hohem Niveau zu beobachten. Die Entwicklungen der aktuellen Energiepreise sowie die Forwards für den Zeitraum bis 2027 lassen kein Absinken der Preise auf Vorkrisenniveau erwarten. Die Kosten der Energieerzeugung aus fossilem Erdgas werden unabhängig von der CO 2 -Bepreisung nachhaltig hoch bleiben. Der völkerrechtswidrige Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine und die damit verbundenen Reduzierungen von Energielieferungen aus Russland in die EU sowie die erfolgten Abschaltungen von Kernkraft- und Kohlekraftwerken haben zu einer massiven Verringerung von verfügbarer Kraftwerkskapazität in der Grundlast geführt. Durch die gleichzeitige Verteuerung der Gasbezugskosten konnten die deshalb eingelasteten Gaskraftwerke nur zu weit höheren Kosten betrieben werden. Die Bundesregierung unternimmt große Anstrengungen, die ausgefallenen Lieferungen aus Russland durch Flüssiggasimporte zu ersetzen. Da dies auf Grund des damit verbundenen Aufwandes nur zu höheren Preisen als in der Vergangenheit erfolgen kann, ist auch deswegen mit einem im Vergleich zu den Preisen des Jahres 2021 dauerhaft höheren Preisniveau zu rechnen. Der vom Bundestag beschlossene Energiepreisdeckel ist verbunden mit einer Abschöpfung von sogenannten Übererlösen bei der Stromerzeugung. Dies betrifft für Danpower und ihre Tochterunternehmen verschiedene Anlagen über 1 MWel Bemessungsleistung in unterschiedlicher Höhe. Das Gesetz stellt nicht auf die tatsächlichen Stromerlöse ab, sondern vermutet unwiderlegbar eine Erlöshöhe. Für Danpower und ihre Tochterunternehmen kam diese Abschöpfung im laufenden Geschäftsjahr jedoch nicht zum Tragen, da die von Danpower betriebenen EEG-Anlagen nicht unter die Stromerlösabschöpfung fallen. Erneuerbare Energien Die Herausforderungen des Klimawandels bleiben eine der Aufgaben unserer Zeit, denen sich die Danpower-Gruppe verpflichtet sieht. Im Koalitionsvertrag der die Regierung tragenden Parteien vom 07. Dezember 2021 ist der Umbau der deutschen Wirtschaft auf erneuerbare Energie festgeschrieben. Dies steht im Einklang mit den internationalen Verpflichtungen, welche Deutschland und die EU im Zusammenhang mit der angestrebten Einhaltung des 1,5 Grad Zieles der Klimakonferenzen in Paris und Glasgow eingegangen sind. Dementsprechend ist der Ausbau der erneuerbaren Energien unumgänglich. Das Ziel ist es, im Jahr 2030 einen Anteil von 80% erneuerbarer Energien am Bruttostromverbrauch zu erreichen.[1] Die Danpower-Gruppe stellt sich als Spezialist für erneuerbare Energien und einer der größten Biomasseanlagenbetreiber in Deutschland in besonderem Maße dieser Verantwortung. Die Geschäftsführung rechnet damit, dass sich die politischen Rahmenbedingungen für die Dekarbonisierung der europäischen Wirtschaft weiter verbessern werden. Um das Ziel zu erreichen, die deutsche Wirtschaft bis 2045 CO 2 -frei zu gestalten, ist aus Sicht unseres Unternehmens die Vergütung für zumindest einen Teil unserer Anlagen über die derzeitige Laufzeit hinaus nach dem Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien (Erneuerbare-Energien-Gesetz - EEG) weiterhin erforderlich. Die oben beschriebene Normalisierung der Energiemärkte hat dazu geführt, dass die EEG-Vergütungen der meisten Anlagen wieder über dem Börsenpreis liegen. Inwieweit die Entwicklung am Strommarkt eine subventionsfreie Erzeugung auch in der Zukunft ermöglichen wird, bleibt abzuwarten. Der wirtschaftliche Betrieb unserer EEG-Anlagen sollte unter gleichbleibenden energiepolitischen Rahmenbedingungen auf Dauer darstellbar sein. Nach den vorläufigen Zahlen des Bundesumweltamtes für das Jahr 2023 wurden 267 TWh (Vorjahr 251,8 TWh) Strom aus erneuerbaren Energien erzeugt (49,7 TWh davon aus Biomasse), dies entspricht einem Anteil von 52 % am Bruttostromverbrauch. Damit ist der Anteil um 5 Prozentpunkte im Vergleich zum Vorjahreszeitraum gestiegen und liegt erstmals für ein Gesamtjahr über der Marke von 50 %.[2] Im Jahr 2023 blieb der Anteil "grüner Wärme" etwa auf Vorjahresniveau von rund 212 TWh, wobei Biomasse mit ungefähr 82% den Großteil ausmacht. Holz bleibt mit einem Anteil von rund 66% der wichtigste Energieträger in diesem Bereich. CO 2 -Bepreisung Mit Einführung der nationalen CO 2 -Bepreisung (BEHG) für fossile Brenn- und Kraftstoffe wurden Unternehmen, die Heizöl, Erdgas, Benzin und Diesel in den Markt bringen, verpflichtet CO 2 -Emissionsrechte zu bis zum Jahr 2025 festgelegten Preisen zu erwerben. Bund und Länder einigten auf einen anfänglichen CO 2 -Preis von zunächst 25 Euro pro Tonne für 2021. Danach soll der Preis schrittweise auf bis zu 55 Euro pro Tonne im Jahr 2025 ansteigen. Zur Entlastung der Verbraucher und Wirtschaftsunternehmen hat die Bundesregierung die im Jahr 2023 vorgesehene Steigerung ausgesetzt. Im Zuge der nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zur sogenannten Schuldenbremse eingeleiteten Maßnahmen ist dieses jedoch wieder zurückgenommen worden. Für 2024 soll daher der ursprüngliche Pfad wiederaufgenommen und der Preis somit auf 45 €/t von derzeit 30 €/t erhöht werden. Ab 2027 soll zudem für die CO 2 -Emissionen von Verkehr und Gebäudewärme ein europäisches Emissionshandelssystem eingeführt werden. Erdgasmarkt Nach den in 2022 in der erreichten Höhe bisher unbekannten Preisen hat sich der Markt in 2023 beruhigt. Das Preisniveau des THE day ahead Preises hat sich von Anfang des Jahres von ca. 55 €/MWh unter Schwankungen auf ca. 35 €/MWh reduziert. Dieses Preisniveau bildet sich auch in den Forwards für die nächsten Jahre ab. Auf mittlere Sicht geht die Geschäftsführung von Erdgaspreisen - bei einer hohen Schwankungsbreite - in einem Korridor von 30 €/MWh bis 50 €/MWh aus. Die Substitution von fossilen Rohstoffen durch erneuerbare Energieträger ist insbesondere im Wärmebereich ein langfristiger Prozess, der bis auf weiteres noch den Einsatz von Erdgas erforderlich machen wird. Eine Steigerung der Wärmebereitstellung aus Wärmepumpen könnte hier eine Entlastung auf der Erdgasbedarfsseite bringen. Biomethanmarkt Der Biomethanmarkt war auch in 2023 wegen der hohen Nachfrage nach erneuerbaren Energiequellen durch eine Angebotsknappheit geprägt. In den Vorjahren war teileweise ein Überangebot am Markt zu verzeichnen, welches den Preis in Regionen drückte, die den Betrieb von Anlagen zur reinen Biogasproduktion unrentabel machten. Die erhöhte Nachfrage und die gesetzlich vorgeschriebene Erfüllung von CO 2 -Minderungsquoten im Kraftstoffmarkt führte zur Umkehrung der Marktsituation. Die Preise für Biomethan stiegen von 5-6 Cent/kWh auf 10-11 Cent/kWh (aktuelles Preisniveau 8-9 Cent/kWh) und für Gas, welches aufgrund der gesetzlichen Vorschriften zur Anrechenbarkeit im Kraftstoffmarkt geeignet ist, noch darüber. Die Unternehmensgruppe ist durch langfristige Bezugsverträge abgesichert und verfügt über ausreichend eigene Biomethanproduktionskapazitäten. Strommarkt Der Strommarkt wird auch in Zukunft von sinkenden Kapazitäten im Grundlastbereich und steigenden Kapazitäten im volatilen Bereich (insbesondere Windkraft- und Photovoltaikanlagen) gekennzeichnet sein. Die jetzt schon vorhandenen Tendenzen zu stark schwankenden Preisen, je nach Angebotslage von Strom aus Windkraft- und Photovoltaikanlagen, werden sich nach Auffassung der Geschäftsführung also unabhängig vom Ukrainekrieg, weiter verstärken. Der verstärkte Netzausbau sollte mittelfristig dazu führen, dass das Überangebot an Strom aus Windkraft- und Photovoltaikanlagen zu den Verbrauchern in Süddeutschland geführt wird. Trotzdem wird zumindest in den nächsten zwei Jahren, durch die Geschäftsführung ein insgesamt höheres Strompreisniveau als vor dem Ukrainekrieg mit starken Preisschwankungen erwartet. Holzmarkt Frischholz und NaWaRo-Holz Der Markt für Frischholz zeigte sich ungeachtet der vielen Herausforderungen im Energiemarkt vergleichsweise ruhig. Allerdings ist durch die gestiegenen Aufwendungen der Vorlieferanten das Marktpreisniveau insgesamt gestiegen. Der Frischholzmarkt trägt u.a. aufgrund der in den letzten Jahren stetig gestiegenen Transportkosten überwiegend regionalen Charakter. Holzmengen, die aufgrund von Bruch oder Schäden durch Insektenbefall nicht mehr für konventionelle Zwecke geeignet sind, werden stattdessen zu Holzhackschnitzeln verarbeitet und in die Gesamtmenge des verfügbaren Holzmaterials integriert. Dies trägt positiv zur Versorgung bei. Substratmarkt Das Marktumfeld bei den Substraten für Biogasanlagen war im Jahr 2023 aufgrund der unterschiedlichen Witterungsverhältnisse heterogen. Danpower hat aus den Erfahrungen der Jahre 2018 - 2020, in denen Wetterextreme hinsichtlich Trockenheit und Hitze vorherrschten, auch an den ertragskritischen Standorten zusätzliche Lieferanten gewinnen können. Im abgelaufenen Geschäftsjahr war die Versorgung unserer Biogasanlagen mit Substraten, unter denen Maissilage die größte Rolle spielt, durch entsprechende Zukäufe gesichert. Unter Berücksichtigung unserer vertraglichen Beziehungen mit landwirtschaftlichen Unternehmen in den einzelnen Regionen und hohen Vorräten gehen wir davon aus, dass es auch 2024 nicht zu substratbedingten Einschränkungen im Anlagenbetrieb kommen wird. 2. Wirtschaftsbericht 2.1 Entwicklung der Danpower Biomasse Die DB ist im Bereich der EEG-Stromerzeugung sowie der Erzeugung von Biomethan tätig. Daneben werden Umsätze aus dem Verkauf von Wärme, abgesichert durch langfristige Wärmeversorgungsverträge am Standort Pfaffenhofen, erzielt. Die Einspeisevergütung des erzeugten EEG-Stroms ist langfristig gesichert. Durch langfristige Abnahmeverträge und die konzerninternen Verflechtungen ist auch die Abnahme des Biomethans gewährleistet. Die Substratversorgung ist maßgeblich von regionalen Märkten beeinflusst. Durch die von der Gesellschaft verfolgte Strategie, die Biomasseversorgung durch langfristige Beschaffungsverträge weitestgehend abzusichern, ist das Geschäftsmodell der Gesellschaft grundsätzlich sehr robust vor Brancheneinflüssen. Geschäftsverlauf der DB im Geschäftsjahr Biogasanlagen Die Substratversorgung der Biogasanlagen war im Jahr 2023 jederzeit gesichert. Der Geschäftsverlauf des Geschäftsjahres war, soweit dies die durch das Unternehmen zu beeinflussenden Größen betrifft, weitgehend planmäßig. Das Wirtschaftsjahr war wie in den Vorjahren durch einen stetigen Geschäftsverlauf geprägt. Wesentliche Geschäftsvorfälle, welche nennenswerten Einfluss auf die Unternehmensentwicklung hatten, waren nicht zu verzeichnen. Am Standort Wittenburg konnte die erworbene BGAA (Biogasaufbereitungsanlage) planmäßig unter Volllast betrieben werden. Das aufbereitete Biogas wird durch den Verkauf an die Landwärme GmbH mit einem Vertrag bis 2025, inkl. einer Verlängerungsoption bis 2030, vermarktet. Ein Teil des aufbereiteten Biogases wird als Kraftstoff verkauft, was zusätzliche Einnahmen generiert. Dies spiegelt sich auch im Betriebsergebnis des Standortes wider. Im Mai 2022 erhielt die Biogasanlage in Lichtensee letztmalig die sog. Vermiedenen Netzentgelte für das in das Erdgasnetz eingespeiste Biogas. Die sich daraus ergeben Mindererlöse konnten durch einen höheren Biomethanpreis kompensiert werden. Mit Blick auf die Marktentwicklung ist im Folgejahr mit geringeren Erlösen aus der Vermarktung von Strom oberhalb der EEG-Förderung zu rechnen. Hinzukommt der Wegfall der Flexprämie im Jahr 2024. Um dem entgegen zu wirken soll in der Anlage mehr Einsatzstoff verarbeitet werden und um die Stromproduktion zu erhöhen. Hierfür ist der Bau von neuen Lagerbehälter notwendig. Das Projekt befindet sich derzeit in der Genehmigungsplanung. Die Biogasanlage Bad Köstritz fällt im Jahr 2026 aus dem EEG. Um dem entgegen zu wirken, hat die Anlage im Jahr 2023 an der Ausschreibung für die Fortführung des EEG für weitere 10 Jahre teilgenommen und einen Zuschlag erhalten. Für einen langfristig wirtschaftlich stabilen Betrieb ist eine Umstellung der Produktion von Strom auf Biomethan geplant. Die Biogasanlage soll im Jahr 2025 um eine Biogasaufbereitung und einen zusätzlichen Lagerbehälter erweitert werden. Im Jahr 2024 ist die Inbetriebnahme einer Photovoltaikanlage mit 213 kW geplant. Kraftwerk Pfaffenhofen Der Geschäftsverlauf war im Wesentlichen durch Investitionen in den Ausbau des Fernwärmenetzes sowie den Neubau von Fernwärmeanschlüssen geprägt. Im Kraftwerk konnte eine sehr hohe Verfügbarkeit mit 96,2 % erzielt werden. Aufgrund von Holzbeschaffungsproblemen bzw. überzogenen Holzpreisen ist die Kessellast des Biomasseheizkraftwerks im Januar bis Mitte Februar 2023 und zeitweise im Dezember 2023 auf 80% bis 85% reduziert worden. Trotz oben genannter Herausforderungen konnte das Jahr im EBIT erfolgreich abgeschlossen werden. 2.2 Darstellung der Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage 2.2.1. Ertragslage Die Geschäftsführung der DB sieht den Leistungsindikator EBIT als die entscheidende Kenngröße für die Geschäftsentwicklung an. Insgesamt hat sich die Ertragslage der DB überplanmäßig entwickelt. DB erwirtschaftete im Berichtszeitraum:
1) vor Verwendung Die Ertragslage bei den Wärmeerlösen hat sich durch den weiteren Ausbau des Fernwärmenetzes und Anschluss neuer Kunden sowie durch die Anpassung der Wärmepreise weiter verbessert. Die Stromerlöse im Kraftwerk Pfaffenhofen lagen deutlich über dem Planwert. Diese Mehrerlöse resultieren aus den erhöhten Strompreisen aus Terminmarktgeschäften über die EEG-Vergütung hinaus. Aus dem gleichen Grund konnten die Stromerlöse im Bereich Biogas übertroffen werden. Aus diesem Grund wurde das geplante EBIT trotz der auf Grund des allgemein hohen Energiepreisniveaus gestiegenen Bezugskosten überstiegen. 2.2.2. Finanz- und Vermögenslage Die DB hat im Geschäftsjahr einen operativen Cashflow von 11.610 T€ erzielt. Der negative Cashflow aus Investitionstätigkeit belief sich auf 2.164 T€ und resultiert hauptsächlich aus dem Ausbau des Fernwärmenetzes sowie dem Neubau von Fernwärmeanschlüssen am Kraftwerk Pfaffenhoffen. Der negative Cashflow aus Finanzierungstätigkeit belief sich auf 8.891 T€. Der Gesellschaft wurden durch das Mutterunternehmen über das zweckgebundene Gesellschafterdarlehen 6.747 T€ (Valuta 31.12.2023) sowie über den kurzfristigen Cashpool 411 T€ (Valuta 31.12.2023) Finanzmittel zur Verfügung gestellt. Die Finanzlage war im abgelaufenen Geschäftsjahr stabil. Die Zahlungsfähigkeit war jederzeit gesichert. Die Aktivseite der Bilanz wird durch das Anlagevermögen geprägt, das 66 % der Bilanzsumme ausmacht. Dem stehen auf der Passivseite das Eigenkapital mit 15.775 T€ sowie die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten in Höhe von 1.981 T€ und verbundenen Unternehmen in Höhe von 10.090 T€ gegenüber. Gemäß dem mit der Danpower GmbH im abgeschlossenen Ergebnisabführungsvertrag werden 2.893 T€ von dem Jahresüberschuss in Höhe von 2.893 T€ den Rücklagen zugeführt. Im Berichtszeitraum wurden bei der DB Investitionen ins Anlagevermögen in Höhe von 2.194 T€ (Vorjahr 1.103 T€) getätigt und betreffen im Wesentlichen die Erweiterung der Neuanschlüsse des FW-Netzes am Standort Pfaffenhofen. 2.3 Forschung und Entwicklung Die DB betreibt auf den Gebieten der Wärme- und Stromerzeugung keine eigenen Forschungen. Im Bedarfsfall wird auf das ingenieurtechnische Know-how der Muttergesellschaft zurückgegriffen. Zusammen mit der Hochschule Ingolstadt und den Stadtwerken Pfaffenhofen wird an einem Forschungsprojekt zur Entwicklung eines neuartigen Dampfspeichersystems für ein flexibles Biomasseheizkraftwerk zur Erhöhung der Systemstabilität geforscht. 3. Chancen-, Risiken- und Prognosebericht 3.1 Chancenbericht Die Nachfrage nach fortschrittlichen und effizienten sowie dezentralen und individuellen Energieversorgungslösungen wird durch die dringend nötige Energiewende zukünftig noch verstärkt werden. Zur rechtzeitigen Erkennung und Steuerung von Chancen und Risiken entwickelt die Unternehmensgruppe ihr Management- und Kontrollsystem ständig weiter. Die Geschäftsführung trägt diesem Umstand durch ein unternehmensübergreifendes Controllingsystem Rechnung, welches im Jahr 2023 weiterentwickelt wurde. Die Geschäftsführung sieht auf Grund der Expertise in den Unternehmen der Danpower-Gruppe im Bereich der erneuerbaren Energie hohe Marktchancen. Die sukzessive Verteuerung des Einsatzes von fossilen Energieträgern mit CO 2 -Emissionspreisen wird aus Sicht der Geschäftsführung dazu führen, dass die vorhandenen Erzeugungsanlagen auf Basis erneuerbarer Energien wettbewerbsfähiger werden und die Errichtung neuer Anlagen wirtschaftlich werden könnte. Insbesondere der Einsatz von Biomasse (Frisch- und Altholz) wird in der Zukunft eine verstärkte Rolle spielen; hier verfügt die Danpower-Gruppe über langjährige Erfahrung und eine hohe Expertise sowohl im Betrieb als auch im Bau von Biomasseanlagen. Weiterhin ist es für kleinere Marktteilnehmer zunehmend schwieriger geworden den komplexen Anforderungen sowohl gesetzlicher Seite als auch der Kunden gerecht zu werden. Die zunehmende Attraktivität der Fernwärme sorgt bereits heute für eine zunehmend hohe Zahl an Neuanschlüssen. In verschiedenen Szenarien der Bundesregierung wird der Ausbau, die Verdichtung und der Dekarbonisierung der Fernwärme als ein Schlüssel der Wärmewende gesehen und mit Maßnahmen wie z.B. dem BEW (Bundesförderung für effiziente Wärmenetze) vorangetrieben. Der aktuelle Bericht der Bundesnetzagentur von Januar 2023 zum Stand und Entwicklung der Versorgungssicherheit im Bereich der Versorgung mit Elektrizität zeigt einen dringenden Bedarf an zusätzlicher gesicherter Leistung von bis zu 21 GW (Erdgas) und 7 GW (Biomasse) bis 2031 für das Stromsystem auf. Wir sehen erhebliche Chancen in diesem Bereich mit unseren Konzepten der hochflexiblen Biomethan-Speicherkraftwerken und der innovativen KWK-Anlagen weiteren Wachstum zu generieren. 3.2 Risikobericht Die nachfolgend aufgeführten Risiken haben sämtlich eine geringe Eintrittswahrscheinlichkeit. Politische Risiken Die Gemengelage aus Auswirkungen des russisch-ukrainischen Krieges einerseits und den Anforderungen des Klimaschutzes zur Absenkung von CO 2 -Emissionen andererseits führen nur schwer vorhersehbaren des Gesetzgebers. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass Strom- und Wärmeerzeugungsunternehmen weiterhin neue Belastungen auferlegt werden. Ebenso wird den Versorgern mit der Ausgestaltung der Strom- und Wärmepreisbremsen gemäß den einschlägigen Gesetzen ein enormer bürokratischer Aufwand aufgebürdet, der im Geschäftsjahr 2023 zu erheblichen Mehraufwendungen geführt hat und bis zur Schlussabrechnung in 2024 auch noch führen wird. Darüber hinaus gibt es Ambitionen das aktuelle Strommarktdesign (Merit-Order-Prinzip) in der EU grundsätzlich zu überarbeiten. Eine Änderung ist hier aber erst im mittel- bis langfristigen Horizont zu erwarten. Die Geschäftsführung sieht sich außerstande, bei der gegenwärtigen Dynamik bei der Gesetzgebung im energiewirtschaftlichen Umfeld darüber hinaus politische Risiken für das Geschäft darzustellen. Risiken CO 2 -Bepreisung und EEG-Vergütung Das in 2021 eingeführte Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) kann durch die Bundesregierung auf dem Verordnungsweg so angepasst werden, dass bisher noch nicht dem Emissionshandel unterliegende Brennstoffe mit einem CO 2 -Zertifikatepreis belegt werden. Dies trifft im Danpower-Konzern insbesondere die Ersatzbrennstoffanlage der PD energy in Bitterfeld, deren Einsatzstoffe ab 2024 CO 2 -Zertifikatepflichtig werden. Der nichtbiogene Anteil der Ersatzbrennstoffe sowie von Altholz ist dem Emissionshandel unterworfen worden und wird über unsere Lieferanten (als in Verkehrbringer) in Rechnung gestellt. Soweit vertraglich vereinbart, wird diese Belastung an die Kunden über den Wärmepreis weiter belastet. Bei der Stromerzeugung ist die Mehrbelastung auf Grund der festen EEG-Vergütung und der Börsenpreise nicht unmittelbar weiterbelastbar. Im Übrigen verweisen auf unsere Ausführungen zur CO 2 -Bepreisung unter unseren Ausführungen 1.2. zum Energiemarkt. Die Danpower-Gruppe erzielt im Stromgeschäft fast ausschließlich Strompreisvergütungen, welche durch das EEG und ergänzende Verordnungen abgesichert sind. Im abgelaufenen Geschäftsjahr ist es jedoch gelungen, teilweise am Markt höhere Erlöse als die im EEG festgelegten Vergütungen zu erzielen. Die vorliegenden Forwards an EEX Strompreisbörse, lassen mittelfristig keine über der EEG-Vergütung liegenden Strompreise für Erzeuger erwarten. Risiko aus Betriebsunterbrechung Die DB verfügt in der Danpower-Unternehmensgruppe über ausreichend hochqualifiziertes Personal, um die in ihrem Eigentum stehenden Energieversorgungseinrichtungen ordnungsgemäß zu warten und betriebszuführen. Das Risiko aus Betriebsunterbrechungen wird als gering eingeschätzt. Durch die signifikante Verlängerung von Lieferzeiten aufgrund der Energiekrise und der komplexeren Holzbeschaffung sowie dem Fachkräftemangel hat sich das Risiko von Betriebsunterbrechungen etwas erhöht, gleichwohl das Lagermanagement und Ersatzteilbeschaffung auf diese Situation angepasst wurde. Aufgrund einer steigenden Altersstruktur in Pfaffenhofen sind kurz- bzw. mittelfristig weitere Anlagenfahrer (Schichtdienst) sowie Servicepersonal (Bereitschaftsdienst) einzustellen. Durch den allgemeinen Fachkräftemangel und örtliche Konkurrenz im Umkreis von Pfaffenhofen ist die zukünftige Personalfindung von qualifizierten Personal aktuell als schwierig einzustufen. Die Aktivitäten zur Personalfindung sollten verstärkt werden um zukünftige Personalengpässe zu vermeiden. Zahlungsausfallrisiko Bei den von der DB belieferten Endkunden ist für 2023 eine gute Zahlungsdisziplin zu vermerken. Die Zahlungen aus den Stromerlösen sind durch das EEG garantiert. Bei der Direktvermarktung von Strom kooperiert Danpower in großem Umfang mit der bonitätsmäßig einwandfreien Konzern-Muttergesellschaft, der enercity AG. Das Zahlungsausfallrisiko wird daher als marginal eingeschätzt. Für 2024 ist keine Verschlechterung der Bonität der Kunden zu erwarten. Auch wenn die gestiegenen Energiekosten sowie der Wegfall der Wärmepreisbremse auf einige unserer Wärmekunden negative Auswirkungen haben, rechnen wir insgesamt nicht mit nennenswert erhöhten Zahlungsausfallrisiken. Risiken aus Rechtsstreitigkeiten Zum Bilanzstichtag gab es für das Unternehmen gegenseitige Rechtsstreitigkeiten, welchen durch ausreichend Risikovorsorge Rechnung getragen wurde. Ein Zahlungsrisiko für das Unternehmen wird als sehr gering eingeschätzt. Risiko aus Beschaffung von Biomasse Wir verweisen hierzu auf unsere Ausführungen zum Beschaffungsmarkt für Biomasse und Frischholz. Die Beschaffung von Biomasse unterliegt Risiken, die nicht beeinflussbar sind. Hierzu zählt insbesondere der Witterungsverlauf. Bei extremer Witterung ist nicht auszuschließen, dass es zu Beeinträchtigungen im Betrieb und der Wirtschaftlichkeit kommen kann. Die Gesellschaft hat für ihre Rohstoffbeschaffung der Anlage in Bad Köstritz keine langfristigen Verträge. Sie ist vom Marktaufkommen und den stark schwankenden Preisen am Beschaffungsmarkt abhängig. Sie hat hierfür ein Beschaffungssystem installiert, welches dieses Risiko begrenzen soll. Dieses wird in der Zukunft weiter ausgebaut. Die Anlagen in Lichtensee und zum Teil in Wittenburg sind mit langfristigen Beschaffungsverträgen abgesichert. Die Preisentwicklung nach Auslaufen der Verträge hängt stark von der Preisentwicklung am Weltmarkt ab. Am Standort Wittenburg ist absehbar, dass im Jahr 2024 Zukäufe von Substraten getätigt werden müssen, um die Substratversorgung zur Anschlussernte 2024 zu sichern. Zur Mitigation eines zukünftigen Ernteausfallrisikos wird in Erwägung gezogen, eine Witterungsversicherung abzuschließen. Eine deutliche Preissteigerung ist auch für Substrate aus tierischen Exkrementen in Wittenburg zu verzeichnen. Ursächlich hierfür sind Zusatzerlöse, die bei der Vermarktung von Biomethan im Kraftstoffsektor (am Standort Wittenburg) erzielt werden. Es ist davon auszugehen, dass dieser Umstand noch solange anhält, bis der Gesetzgeber die entsprechenden Rahmenbedingungen ändert (Inkrafttreten der sog. RED III-Richtlinie). Das Kraftwerk Pfaffenhofen beschafft ihre Rohstoffe hauptsächlich kurzfristig von Holzhändlern in räumlicher Nähe. Besonders in den Winterquartalen kommt es weiterhin zu mengenmäßigen Probleme bei der Holzbeschaffung. Grund ist, dass sich die Verbrennungskapazitäten am Markt durch eine steigende Anzahl an, vor allem kleineren, Heizwerken erhöht und gleichzeitig die nutzbare Biomasse durch Auflagen der Nachhaltigkeitsverordnung für größere Anlagen mit aktuell mehr als 20 MW Leistung und dem EU-Emissionshandel stark eingeschränkt wird. Darüber hinaus sind andere Kraftwerke in der Region (z.B. BMHKW Augsburg) bereit einen deutlich höheren Holzpreis zu zahlen. Im Übrigen verweisen auf unsere Ausführungen zum Holzmarkt unter unseren Ausführungen 1.2. zum Energiemarkt. Es bestehen derzeit keine wirtschaftlichen und rechtlichen Risiken mit Bestandsgefährdungspotenzial. Insgesamt ist die Risikolage als günstig einzuschätzen. 3.3 Prognosebericht Die Gesellschaft plant mit den strategischen Vorgaben von enercity für das kommende Geschäftsjahr mit einem EBIT von ca. 4,17 Mio.€. Dies ist weiterhin ein hohes Niveau. Wir erwarten aufgrund von höheren Beschaffungskosten für Holz, Substraten und allgemeinen Preissteigerungen sowie zusätzlichen Aufwendungen zur Erfüllung der Vorgaben aus den neu eingeführten Gesetzen und Verordnungen ein rückläufiges EBIT im Vergleich zum aktuellen Geschäftsjahr. Auch für die Folgejahre erwartet die Geschäftsführung positive Jahresergebnisse - allerdings aufgrund der Energiepreisentwicklung und steigenden Beschaffungspreisen mit leicht rückläufiger Tendenz. [1] Vgl. Koalitionsvertrag 2022-2025 zwischen der SPD, Die Grünen und der FPD [2] Vgl. BDEW: Pressemitteilung vom 18.12.2023. BilanzAktiva
Gewinn- und Verlustrechnung
Anhang für das Geschäftsjahr 2023der Danpower Biomasse GmbH, PotsdamI. Allgemeine Angaben zum UnternehmenDie Danpower Biomasse GmbH, Potsdam (DB) ist eine mittelgroße Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 1 HGB mit Sitz in Potsdam. Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichtes Potsdam unter der Nummer HRB 19761 P gemeldet. Der Jahresabschluss der Gesellschaft wird gemäß Gesellschaftsvertrag nach den Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) für große Kapitalgesellschaften unter Berücksichtigung des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG). Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Im Interesse einer besseren Klarheit und Übersichtlichkeit werden die nach den gesetzlichen Vorschriften bei den Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung anzubringenden Vermerke ebenso wie die Vermerke, die wahlweise in der Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung anzubringen sind, weitestgehend im Anhang aufgeführt. Der Jahresabschluss wurde unter Annahme der Unternehmensfortführung (Going-Concern) aufgestellt. Aus rechentechnischen Gründen können in den Tabellen Rundungsdifferenzen in Höhe von ± einer Einheit auftreten. II. Angaben zu Bilanzierungs- und BewertungsmethodenEntgeltlich von Dritten erworbene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden zu (fortgeführten) Anschaffungskosten angesetzt und entsprechend ihrer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer von drei bis 20 Jahren entsprechend linear, im Zugangsjahr zeitanteilig, abgeschrieben. Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens werden zu (fortgeführten) Anschaffungs- und Herstellungskosten, vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen, angesetzt. Die Abschreibungen auf Zugänge des Sachanlagevermögens erfolgen grundsätzlich, unter Berücksichtigung ihrer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer zwischen drei und 20 Jahren, zeitanteilig. Soweit die beizulegenden Werte einzelner Vermögensgegenstände ihren Buchwert unterschreiten, werden zusätzlich außerplanmäßige Abschreibungen bei voraussichtlich dauernder Wertminderung vorgenommen. Die geleisteten Anzahlungen werden zum Nennbetrag bilanziert. In Bezug auf die Bilanzierung geringwertiger Anlagegüter wird handelsrechtlich die steuerrechtliche Regelung des § 6 Abs. 2 EStG angewendet. Anschaffungs- oder Herstellungskosten von abnutzbaren beweglichen Anlagegütern des Anlagevermögens, die einer selbständigen Nutzung fähig sind, werden im Geschäftsjahr der Anschaffung, Herstellung oder Einlage in voller Höhe als Aufwand erfasst, wenn die Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um einen darin enthaltenen Vorsteuerbetrag, für das einzelne Wirtschaftsgut 800 € nicht übersteigen. Anlagegüter mit einem Wert unter 250 € werden als Materialaufwand erfasst. Die Vorräte sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter Berücksichtigung des Niederstwertprinzips bewertet. Die Ermittlung der Anschaffungskosten bei den Roh-, Hilfs-, und Betriebsstoffen erfolgt anhand des Durchschnittswertverfahrens. Ausgenommen hiervon sind Vorräte an Silage, sofern diese, bevor sie in den Biogasanlagen verwertet werden können, einen Umwandlungsprozess durchlaufen. In diesem Fall werden diese entsprechend der Grundsätze des § 253 Absatz 2 HGB iVm. R 6.3 Abs. 1 EStR mit den Herstellungskosten bewertet. Hierbei findet das strenge Niederstwertprinzip Anwendung, d.h. wenn die Bestände am Markt günstiger zu beschaffen sind, wird der niedrigere beizulegende Wert dem Bilanzansatz zugrunde gelegt. Wie auch in den bisherigen Jahresabschlüssen wurden die Beschaffungskosten für das Rohmaterial als der niedrigere beizulegende Wert angesetzt. Da die Silage zu vergleichbaren Kosten beschaffbar gewesen wäre. Im Jahresabschluss erfolgte eine Umstellung der Berücksichtigung der sogenannten Silierverluste. In der Vergangenheit wurde der Flüssigkeitsverlust der Frischmasse bei der Silierung mit 8,5% bei der Entnahme als erhöhter Verbrauch erfasst. Nunmehr werden die Bestände zum 31.12.2023 körperlich mittels Schätzung aufgenommen, wobei der Flüssigkeitsverlust der aufgenommenen Menge entsprechend reduziert. Der Mengenverlust ist also mit der Inventur erfasst und wurde in Periode 2023 im Aufwand als Silierverlust dargestellt. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden zu Nennwerten bzw. mit dem am Abschlussstichtag beizulegenden niedrigeren Wert angesetzt. Sie werden wertberichtigt, wenn ihr Ausgleich am Abschlussstichtag ungewiss oder gefährdet ist. Flüssige Mittel werden zum Nennwert bilanziert. Die aktiven und passiven Rechnungsabgrenzungsposten betreffen vor dem Abschlussstichtag gebuchte Ausgaben und Einnahmen, die ein späteres Geschäftsjahr betreffen. Das gezeichnete Kapital wird zum Nennwert bilanziert. Der Sonderposten für Investitionszuschüsse zum Anlagevermögen werden planmäßig ratierlich entsprechend der Abschreibungen über die angenommene Nutzungsdauer der bezuschussten Vermögensgegenstände aufgelöst. Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Sie dienen der Deckung von Verbindlichkeiten, die ihrer Eigenart nach genau bestimmt und am Abschlussstichtag wahrscheinlich oder sicher, aber hinsichtlich ihrer Höhe oder dem Zeitpunkt ihres Eintritts unbestimmt sind. Sie werden mit ihrem Erfüllungsbetrag in der Höhe angesetzt, die nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden grundsätzlich mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst. Für die Rückstellungen für Jubiläen und Sterbegeldverpflichtungen wurden versicherungsmathematische Gutachten erstellt, welche die Grundsätze des § 253 Abs. 2 HGB hinsichtlich Abzinsung und Laufzeit berücksichtigt. Die Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag passiviert. Erhaltene Anzahlungen werden zum Nennbetrag passiviert. III. Erläuterungen zur BilanzDie Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist unter Angabe der Abschreibungen des Geschäftsjahres im Anlagenspiegel dargestellt. Der Anlagenspiegel ist dem Anhang als Anlage beigefügt. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen beinhalten:
In den Forderungen gegen verbundene Unternehmen sind Forderungen gegen die Gesellschafterin in Höhe von 13 T€ (Vorjahr 0 T€) enthalten. Resultierend aus Stromeinspeisungen bestehen Forderungen gegen die enercity AG in Höhe von 477 T€ (Vorjahr: 1.136 T€). Weitere Aktiva enthalten:
Sämtliche Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. Das Eigenkapital belief sich zum Bilanzstichtag auf 15.775 T€ (Vorjahr: 12.882 T€). Die sonstigen Rückstellungen beinhalten im Wesentlichen:
Der Aufwand für zugesagte zukünftige Sonderzahlungen wurde unter den Rückstellungen für Personalverpflichtungen verbucht. Die Zusammensetzung der in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten nach Restlaufzeiten sowie der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten stellt sich wie folgt dar:
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind durch Grundpfandrechte, Abtretungen, Sicherungsübereignungen und Bürgschaften der Danpower GmbH, Potsdam, besichert. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen ergeben sich aus:
In den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen sind Verbindlichkeiten gegenüber der Gesellschafterin in Höhe von 10.051 T€ (Vorjahr 15.307 T€) enthalten. Hinsichtlich der Regelung zur Bereitstellung kurzfristiger Finanzierungsmittel aus dem Cashpool wurde ein qualifizierter Rangrücktritt über 2.500 T€ der Danpower GmbH, Potsdam, erklärt (§§ 19 Abs. 2, 39 Abs. 2 Insolvenzordnung). In den sonstigen Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten aus Steuern in Höhe von 71 T€ (Vorjahr 129 T€), kreditorische Debitoren in Höhe von 48 T€ (Vorjahr: 137 T€) sowie Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit von 4 T€ (Vorjahr: 2 T€) enthalten. IV. Erläuterungen zur Gewinn- und VerlustrechnungDie ausschließlich im Inland erzielten Umsatzerlöse nach Tätigkeitsbereichen stellen sich wie folgt dar:
In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind enthalten:
Die Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe enthalten im Wesentlichen:
Aufgrund des erhöhten Energiepreisniveaus ist eine Steigerung in den Bezugskosten zu verzeichnen. Die Aufwendungen für bezogene Leistungen setzen sich zusammen aus:
Die Aufwendungen für Altersversorgung betragen 11 T€ (Vorjahr 10 T€). Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen setzen sich zusammen aus:
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten keine wesentlichen periodenfremden Aufwendungen. Die Zinsen und ähnlichen Aufwendungen enthalten:
Die Zinsen und ähnliche Aufwendungen (Dritte) enthalten Erträge aus der Aufzinsung von Rückstellungen aus Jubiläumsverpflichtungen und Sterbegeld in Höhe von 1.258 € im Vorjahr Aufwendungen in Höhe von 177€. Der nicht bilanzierte Zeitwert unentgeltlich erworbener Zertifikate aus ökologischen Anreiz- bzw. Regulierungssystemen (EUA) beträgt zum Bilanzstichtag ca. 1.221 T€. Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag enthalten:
V. Sonstige AngabenGeschäfte größeren Umfangs mit verbundenen oder assoziierten Unternehmen Die DB hat im Geschäftsjahr folgende Geschäfte größeren Umfangs gemäß § 6b Abs. 2 EnWG mit verbundenen oder assoziierten Unternehmen getätigt: - Vereinbarungen über die Liquiditätsversorgung mit der Danpower GmbH, Potsdam (Cashpool 411 T€, Zinsaufwand: 22 T€) - Gesellschafterdarlehen (Valuta zum 31.12.2023: 6.747 T€, Zinsaufwand 228 T€); - Dienstleistungsvertrag mit der Danpower GmbH, Potsdam (Aufwendungen im Geschäftsjahr: 720 T€). Haftungsverhältnisse, Transaktionen mit nahestehenden Unternehmen Die DB haftet für Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten der Muttergesellschaft (Nominalbetrag 56.700 T€) gesamtschuldnerisch (Mitbürgschaft). Zum Bilanzstichtag sind hiervon von der Muttergesellschaft 36.200 T€ in Anspruch genommen. Aufgrund der Erfahrungen der Vergangenheit und der geplanten Entwicklung der Danpower-Gruppe ist nicht mit einer Inanspruchnahme der DB zu rechnen. Die DB steht im Rahmen der normalen Geschäftstätigkeit auch mit nahestehenden Unternehmen im Liefer- und Leistungsaustausch. Die getätigten Transaktionen haben sich wie folgt ausgewirkt:
Die Erträge resultieren im Wesentlichen aus dem Verkauf von Strom im Wege der Direktvermarktung an das verbundene Unternehmen enercity AG, Hannover, sowie aus dem Verkauf von Biomethan an das verbundene Unternehmen vigoris Handels GmbH, Potsdam. Sonstige finanzielle Verpflichtungen und außerbilanzielle Geschäfte Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen bestehen im Wesentlichen aus Wartungsverträgen und Gestattungsentgelten in Höhe von 636 T€, Dienstleistungsverträgen mit der Danpower GmbH 720 T€ p.a. sowie Miet- Pacht- und Leasingverträgen (166 T€). Mitarbeiter Im Jahresdurchschnitt waren folgende Mitarbeiter (ohne Geschäftsführung) beschäftigt:
Geschäftsführung Geschäftsführer der Gesellschaft sind: - Karsten Krieg (bis 27.03.2023), Stahnsdorf, Ingenieur, Bereichsleiter Biogas Danpower-Gruppe - Knut Peter Bölke, (seit dem 27.03.2023); Berlin, Betriebsstellenleiter Biogas Patrick Heinrich, Schöneiche bei Berlin, Betriebsstellenleiter Biogas Lichtensee - Mario Engler, Stolzenhagen, Leiter Vertrieb Danpower-Gruppe - Dr. Michael Jakuttis, Sulzbach-Rosenberg, Kraftwerksleiter Sulzbach-Rosenberg und Pfaffenhofen Die Geschäftsführer erhalten von der Gesellschaft keine Bezüge. Gesellschafter und Konzernverhältnisse Alleingesellschafterin ist die Danpower GmbH, Potsdam. Die DB wird über den freiwillig erstellten Konzernabschluss der Danpower GmbH, Potsdam, (Konzernabschluss für den kleinsten Kreis von Unternehmen) in den übergeordneten Konzernabschluss der Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft Hannover GmbH, Hannover, (Konzernabschluss für den größten Kreis von Unternehmen) einbezogen. Der Konzernabschluss und Konzernlagebericht der Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft Hannover GmbH werden nach § 325 HGB beim Betreiber des Bundesanzeigers elektronisch eingereicht und dort bekannt gemacht. Diese Unterlagen sind im Internet unter www.bundesanzeiger.de zugänglich. Abschlussprüferhonorar Das Honorar des Abschlussprüfers beträgt 19 T€ und betrifft ausschließlich Abschlussprüfungsleistungen. GewinnverwendungsvorschlagVon dem Jahresüberschuss vor Ergebnisabführung in Höhe von 5.787 T€ werden 2.893 T€ gemäß dem mit der Danpower GmbH abgeschlossenen Ergebnisabführungsvertrag an die Gesellschafterin abgeführt. Darüber hinaus werden gemäß § 3 des Ergebnisabführungsvertrags 2.893 T€ den Rücklagen zugeführt. Nachtragsbericht Nach dem Bilanzstichtag sind keine Vorgänge von besonderer Bedeutung eingetreten, die wesentliche finanzielle Auswirkungen auf den Geschäftsverlauf oder die Lage der Gesellschaft haben
sonstige Berichtsbestandteile
Potsdam, 10. Februar 2024 Danpower Biomasse GmbH, Potsdam Geschäftsführung gez. Mario Engler gez. Dr. Michael Jakuttis gez. Knut Bölke gez. Patrick Heinrich Angaben zur Feststellung:Der Jahresabschluss wurde am 02.04.2024 festgestellt. Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Danpower Biomasse GmbH, Potsdam Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Danpower Biomasse GmbH, Potsdam, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Danpower Biomasse GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse • entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 und • vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfunsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der Geschäftsführung für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die Geschäftsführung ist verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner ist die Geschäftsführung verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt hat, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist die Geschäftsführung dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem ist die Geschäftsführung verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner ist die Geschäftsführung verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet hat, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus • identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. • gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. • beurteilen wir die Angemessenheit der von der Geschäftsführung angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von der Geschäftsführung dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. • ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von der Geschäftsführung angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. • beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. • beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens. • führen wir Prüfungshandlungen zu den von der Geschäftsführung dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von der Geschäftsführung zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen Vermerk über die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG Wir haben geprüft, ob die Gesellschaft ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 eingehalten hat. Nach unserer Beurteilung wurden die Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten in allen wesentlichen Belangen eingehalten. Wir haben unsere Prüfung der Einhaltung der Pflichten zur Führung getrennter Konten in Übereinstimmung mit § 6b Abs. 5 EnWG unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung nach § 6b Energiewirtschaftsgesetz (IDW PS 610 n.F. (07.2021)) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist nachfolgend weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir wenden als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft den IDW Qualitätsmanagementstandard: Anforderungen an das Qualitätsmanagement in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QMS 1 (09.2022)) an. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG zu dienen. Die Geschäftsführung ist verantwortlich für die Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten. Außerdem ist die Geschäftsführung verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachtet hat, um die Pflichten zur Führung getrennter Konten einzuhalten. Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die Geschäftsführung ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten in allen wesentlichen Belangen eingehalten hat. Ferner umfasst unsere Zielsetzung, einen Vermerk in den Bestätigungsvermerk aufzunehmen, der unser Prüfungsurteil zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG beinhaltet. Die Prüfung der Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten umfasst die Beurteilung, ob die Zuordnung der Konten zu den Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 4 EnWG sachgerecht und nachvollziehbar erfolgt ist und der Grundsatz der Stetigkeit beachtet wurde.
Dresden, den 12. März 2024 KPMG
AG
gez. Olaf Rößler, Wirtschaftsprüfer gez. Tobias Adler, Wirtschaftsprüfer |
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