8848 Altitude AB German Branch
Selbe AdresseHerstellung von Arbeits- und Berufsbekleidung
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Iris Wolfrath seit 23.1.2023 | Geschäftsführer |
Marion Paquet seit 1.12.2021 | Prokura |
Manuel Llobet seit 14.10.2011 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Allergy Therapeutics (Holdings) Ltd. | 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Bencard Allergie GmbHMünchenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.07.2022 bis zum 30.06.2023Bilanz zum 30. Juni 2023AKTIVSEITE
PASSIVSEITE
Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2022 bis zum 30. Juni 2023
Anhang für das Geschäftsjahr vom 01. Juli 2022 bis zum 30. Juni 2023A. Allgemeine Angaben Die Bencard Allergie GmbH ("Bencard", "Bencard Allergie" oder "Gesellschaft") hat ihren Sitz in München und ist im Handelsregister beim Amtsgericht München unter HRB 120095 eingetragen. Die Gesellschaft bezieht die von ihr vertriebenen Produkte der spezifischen Immuntherapie ausschließlich von der Konzernschwestergesellschaft Allergy Therapeutics (UK) Ltd. Die Verrechnung der gelieferten Waren erfolgt entsprechend dem zwischen der Gesellschaft und der Allergy Therapeutics (UK) Ltd. abgeschlossenem Distribution Agreement. Darin sowie in weiteren Vereinbarungen mit dieser Schwestergesellschaft ("Distribution and Marketing Support Agreement (for third-party products)" und "Specialised Services Agreement") sind Grundsätze für Verrechnungspreise festgelegt, die eine Kompensation betrieblicher Aufwendungen und eine positive operative Marge für die Gesellschaft vorsehen. Der Jahresabschluss zum 30. Juni 2023 ist nach den Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches und des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Das Unternehmen ist eine große Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 3 HGB. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Umsatzkostenverfahren gem. § 275 Abs. 3 HGB aufgestellt. Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit Die Bilanz der Gesellschaft weist Forderungen gegen verbundene Unternehmen in Höhe von EUR 15.140.592,97 zum 30. Juni 2023 aus. Diese Forderungen bestehen mit EUR 14.817.156,19 gegen die produzierende Schwestergesellschaft Allergy Therapeutics (UK) Ltd., Worthing, Großbritannien ("AT UK"). Durch den hohen Umsatzanteil innerhalb der Gruppe, und den Kauf der Waren bei der AT UK, trägt Bencard Allergie GmbH wesentlich zur Finanzierung der übrigen Konzernunternehmen bei. Gleichzeitig und entsprechend dem Geschäftsmodell der Allergy-Gruppe (Konzern bestehend aus den Konzernunternehmen der Allergy Therapeutics plc, Worthing, Großbritannien als oberstem Mutterunternehmen ("Allergy")), ist das britische Konzernunternehmen AT UK für die Versorgung der Bencard mit Produkten (Handelswaren) für den Vertrieb verantwortlich. Am 18. Dezember 2023 und mit Wirkung zum 1. Juli 2023 haben AT UK und Bencard ein verzinsliches, konzerninternes Darlehen (Revolving Credit Agreement: Intra-Group, "RCA") mit einem Volumen von bis zu EUR 20 Mio., wobei jede Partei Darlehensnehmer oder Darlehensgeber sein kann, und einer Kündigungsfrist von 90 Tagen seitens des Darlehensgebers, vereinbart. Zum 31. Dezember 2023 beliefen sich die Forderungen der Gesellschaft gegen die AT UK auf EUR 12.080.942,99. Mit Datum vom 30. Januar 2024 hat die Allergy Therapeutics plc als Bürge, gegenüber der AT UK und der Bencard eine Bürgschaft (Guarantee and indemnity given by parent company for contractual performance of subsidiary) im Zusammenhang mit dem RCA vereinbart. Demnach garantiert Allergy Therapeutics plc (die Muttergesellschaft) die Zahlung aller Gelder durch AT UK an Bencard zu den im RCA vorgesehenen Zeitpunkten, und die Einhaltung und Erfüllung der im RCA von AT UK zu erfüllenden Bestimmungen gegenüber Bencard, und stimmt als separate und abtrennbare Vereinbarung zu, Bencard von allen Aufwendungen, Verlusten und Verbindlichkeiten aus einer Nichterfüllung vonseiten AT UK freizustellen und schadlos zu halten. Mit Datum vom 30. Januar 2024 hat diedie Allergy Therapeutics plc, Worthing, Großbritannien, den Konzernabschluss für das Geschäftsjahr zum 30. Juni 2023 veröffentlicht. Dieser Konzernabschluss zum 30. Juni 2023 wurde von den Wirtschaftsprüfern der BDO LLP, Gatwick, Großbritannien, mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk (Unqualified Audit Opinion), und mit einem Hinweis auf eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit versehen. Die Erreichung der Planungsprämissen hinsichtlich der Entwicklung der Allergy-Gruppe und weitere notwendige Finanzierungsmaßnahmen der Allergy Therapeutics plc sind die Basis unserer Einschätzung hinsichtlich der Fortführung der Unternehmenstätigkeit und maßgeblich für den Erfolg und die Fortführung der Unternehmenstätigkeit der Gruppe und damit auch der Bencard. Die Geschäftsführung der Bencard Allergie GmbH geht davon aus, dass die Kreditgeber der Allergy-Gruppe bereit sind, der Gruppe weiterhin eine ausreichende Finanzierung zur Verfügung zu stellen, sodass unter anderem die AT UK in der Lage ist, die Forderungen unserer Gesellschaft zu begleichen. Der vorliegende Jahresabschluss der Bencard wurde daher unter der Annahme der Unternehmensfortführung aufgestellt. Zum 31. Dezember 2023 ist der Gesamtumsatz die Allergy-Gruppe im Vergleich zum Vorjahreszeitraum weiter zurückgegangen. Dieser Umsatzrückgang ist auf die Zuweisung von Produktkapazitäten für Chargen von Prüfpräparaten zur Verwendung in klinischen Studien und das laufende Programm zur kontinuierlichen Verbesserung der Lieferkette und der Qualitätssysteme, die den Weg für eine höhere Kapazität ebnen, zurückzuführen. Für die zweite Hälfte des Geschäftsjahres wird ein leicht höherer Umsatz als im gleichen Zeitraum des Vorjahres erwartet. Voraussichtlich wird sich der Gesamtumsatz für das zum 30. Juni 2024 endende Geschäftsjahr dennoch insgesamt leicht niedriger ausfallen als im entsprechenden Zeitraum bis zum 30. Juni 2023. Aufgrund der am 31.05.2024 veröffentlichten positiven Ergebnisse der zulassungsrelevanten Phase-III-Studie G306 gehen wir in unseren aktuellen Planungen der nächsten Geschäftsjahre von steigenden Umsatzerlösen aus. Für weitere Informationen zu Phase-III-Studie G306 verweisen wir auf den Abschnitt "Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Schluss des Geschäftsjahres". Im Dezember 2023 wurde veröffentlicht, dass der Allergy-Gruppe eine Darlehensfazilität in Höhe von umgerechnet 48,2 Millionen Euro (40 Millionen britischen Pfund) zur Verfügung gestellt wurde. Im Oktober 2024 wurde veröffentlicht, dass die Fazilität auf 50 Millionen britische Pfund erhöht wurde und eine Laufzeit bis Oktober 2030 hat. Bisher wurden davon 33,1 Millionen Euro (27,5 Millionen britische Pfund) durch die Kreditgeber freigegeben und in Anspruch genommen. Im Oktober 2024 wurde veröffentlicht, dass die Allergy-Gruppe eine weitere Darlehensfazilität in Höhe von 48,2 Millionen Euro (40 Millionen britischen Pfund) abgeschlossen hat. Die Fazilität besteht aus einem zugesagten Darlehen in Höhe von 24,1 Millionen Euro (20 Millionen britischen Pfund) mit einer Laufzeit von fünf Jahren und einer zusätzlichen, aber noch nicht zugesagten Fazilität in Höhe von weiteren 24,1 Millionen Euro (20 Millionen britischen Pfund). B. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss anzuwendenden Ansatz- und Bewertungsmethoden werden stetig angewendet. Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet worden, soweit dies nach den Vorschriften des § 246 HGB nicht gefordert wird. Vermögensgegenstände und Schulden werden zum Abschlussstichtag einzeln bewertet. Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen über Nutzungsdauern von drei bis 15 Jahren, bewertet. Der Umfang der Anschaffungskosten entspricht § 255 Abs. 1 HGB. Die Gesellschaft nimmt das Wahlrecht nach § 248 Abs. 2 S. 1 HGB bislang nicht in Anspruch und aktiviert keine selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens. Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich planmäßiger linearer nutzungsbedingter Abschreibungen über Nutzungsdauern von drei bis 10 Jahren bzw. bei Mietereinbauten über die Dauer des Mietvertrages bewertet. Der Umfang der Anschaffungskosten entspricht § 255 Abs. 1 HGB. Die Herstellungskosten gemäß § 255 Abs. 2 und 3 HGB enthalten die Einzelkosten für Material und Fertigung, die Sonderkosten der Fertigung, angemessene Teile der Gemeinkosten und die fertigungsbedingten Abschreibungen. Anlagegüter mit Anschaffungskosten von EUR 250 bis zu EUR 800 werden aktiviert und im Zugangsjahr voll abgeschrieben und damit im Aufwand erfasst. Anlagegüter mit Anschaffungskosten über EUR 800 werden aktiviert und über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abgeschrieben. Finanzanlagen sind zu Anschaffungskosten bilanziert. Außerplanmäßige Abschreibungen werden bei voraussichtlich dauerhafter Wertminderung vorgenommen. Die Vorräte betreffen Waren und werden mit den Anschaffungskosten oder zu niedrigeren Tageswerten bilanziert. Zudem werden Bestandsrisiken infolge verminderter Verwertbarkeit oder Veralterung durch Gängigkeitsabschläge berücksichtigt. Dem strengen Niederstwertprinzip wird durch angemessene Wertabschläge Rechnung getragen. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind grundsätzlich zum Nennwert oder mit ihren Anschaffungskosten angesetzt. Bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind erkennbare Einzelrisiken durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt und dem allgemeinen Kreditrisiko durch Bildung einer Pauschalwertberichtigung in Höhe von 1 % (Vj. 1 %) Rechnung getragen. Die Bewertung des Aktivwerts der Rückdeckungsversicherung umfasst das zum jeweiligen Bilanzstichtag nachgewiesene Deckungskapital, wozu unter anderem Guthaben aus Überschussbeteiligungen und verzinslichen Ansammlungen gehören. Kassenbestände und Guthaben bei Kreditinstituten werden zum Nennwert bilanziert. Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten enthält Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, die Aufwendungen für einen bestimmten Zeitraum nach dem Bilanzstichtag sind. Latente Steuern werden für zeitliche Unterschiede zwischen handelsbilanziellen und steuerlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten ermittelt. Zum Bilanzstichtag liegen aktive latente Steuern, die auf Pensionsrückstellungen entfallen, vor, auf deren Aktivierung verzichtet wurde. Der zugrunde zulegende kombinierte Steuersatz beträgt 33,0 %. Das Eigenkapital ist mit dem Nennbetrag angesetzt. Die Bilanz wird ohne Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt. Die Pensionsverpflichtungen setzten sich zusammen aus übernommenen Verpflichtungen gem. § 613a BGB sowie aus zugesagten Versorgungsleistungen aus einem eigenen Pensionsplan der Gesellschaft. Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen wurden nach anerkannten versicherungsmathematischen Grundsätzen unter Anwendung der Projected-Unit-Credit-Methode ermittelt. Als biometrische Rechnungsgrundlagen wurden der Bewertung der Altersversorgungsverpflichtungen die Heubeck Richttafeln 2018 G zugrunde gelegt. Für die Abzinsung wurde ein von der Deutschen Bundesbank vorgegebener durchschnittlicher Marktzinssatz der vergangenen 10 Geschäftsjahre bei einer pauschal angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren von 1,80 % p.a. verwendet. Erwartete Gehalts- und Rentenanpassungen wurden mit 2,30 % bzw. 2,20 % p.a. berücksichtigt. Die aufgrund der durch das BilMoG geänderten Bewertung bei den Rückstellungen für Pensionen und ähnlichen Verpflichtungen erforderliche Zuführung wird bis zum 30. Juni 2025 mit jährlich 1/15 bzw. TEUR 84 berücksichtigt (Art. 67 Abs. 1 EGHGB). Der ausstehende Zuführungsbetrag beläuft sich zum Bilanzstichtag auf TEUR 168 (Vorjahr TEUR 252). Aus der Abzinsung mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen 10 Geschäftsjahre ergibt sich im Vergleich zur Abzinsung mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre (1,57 % p.a.) ein gemäß § 253 Abs. 6 HGB grundsätzlich ausschüttungsgesperrter Unterschiedsbetrag in Höhe von TEUR 587 (Vorjahr TEUR 1.048), d.h. Gewinne dürfen nur ausgeschüttet werden, wenn die nach der Ausschüttung verbleibenden frei verfügbaren Rücklagen zuzüglich des Gewinnvortrags mindestens diesem Unterschiedsbetrag entsprechen. Erfolgswirkungen aus einer Änderung des Abzinsungssatzes werden in den Aufwendungen der Funktionsbereiche im operativen Ergebnis ausgewiesen. Für den überwiegenden Teil der Pensionsverpflichtungen besteht kein saldierungsfähiges Deckungsvermögen. Die zum Zwecke der Sicherung der Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen gegenüber drei Berechtigten verpfändeten Rückdeckungsversicherungen mit einem Zeitwert zum Bilanzstichtag von TEUR 1.373 (Vorjahr TEUR 1.412), der den Anschaffungskosten entspricht, wird nach § 246 Abs. 2 S. 2 HGB mit dem Erfüllungsbetrag der Pensionsrückstellungen in Höhe von TEUR 2.334 auf TEUR 961 (Vorjahr TEUR 903) verrechnet. Entsprechend saldieren sich auch die Zinserträge aus den verpfändeten Rückdeckungsversicherungen in Höhe von TEUR 25 mit den Zinsaufwendungen aus der Aufzinsung der Pensionsrückstellungen in Höhe von TEUR 40 (Vorjahr TEUR 39).
Der Zeitwert entspricht gemäß Versicherungsbescheinigung zum 30. Juni 2023 dem Aktivwert der Rückdeckungsversicherung und somit den fortgeführten Anschaffungskosten. Die Rückstellungen erfassen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten und sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Bei der Ermittlung des Erfüllungsbetrags werden soweit notwendig Preis- und Kostensteigerungen berücksichtigt. Sonstige Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst. Die Verbindlichkeiten sind mit ihren Erfüllungsbeträgen angesetzt. C. Erläuterung zur Bilanz 1. Anlagevermögen Die Entwicklung des Anlagevermögens ergibt sich aus dem in der Anlage zum Anhang dargestellten Anlagenspiegel. Die Finanzanlagen betreffen die 100%ige Beteiligung an der Bencard Allergie GmbH, Wien, Österreich, mit einem Eigenkapital zum 30. Juni 2023 in Höhe von TEUR 766 (Vorjahr TEUR 678) und einem Jahresüberschuss für 2022/2023 in Höhe von TEUR 87 (Vorjahr TEUR 96). 2. Vorräte Zum 30. Juni 2023 weist das Unternehmen Waren in Höhe von TEUR 239 (Vj. TEUR 436) aus. Hierbei handelt es sich um Synbiotika-Produkte, die über Apotheken und Großhändler vertrieben werden. 3. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen repräsentieren Warenlieferungen an Apotheken und Ärzte. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen (TEUR 15.141, Vj. TEUR 14.976) resultieren wie im Vorjahr vollständig aus Lieferungen und Leistungen und betreffen Forderungen gegen die Schwesterunternehmen AT UK (TEUR 14.817, Vj. TEUR 14.911), Allergy Therapeutics Iberica S.L.U., Barcelona, Spanien ("AT ES") (TEUR 216, Vj. TEUR 0), Allergy Therapeutics Italia s.r.l, Mailand, Italien ("AT IT") (TEUR 41, Vj. TEUR 0) sowie gegen das Tochterunternehmen Bencard Allergie GmbH, Wien, Österreich (TEUR 66, Vj. TEUR 60), Bencard AG, Greifensee, Schweiz (TEUR 0, Vj. TEUR 5). Die sonstigen Vermögensgegenstände in Höhe von TEUR 6.927 (Vj. TEUR 8.411) beinhalten im Wesentlichen den nicht verpfändeten Aktivwert der Rückdeckungsversicherungen für die Pensionsverpflichtungen der Gesellschaft in Höhe von TEUR 6.760 (Vj. TEUR 6.928) mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr. Die restlichen Forderungen haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. 4. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten Für Bankguthaben in Höhe von TEUR 200 (Vj. TEUR 200) bestehen Verfügungsbeschränkungen aufgrund gegebener Sicherheiten für Avale. 5. Eigenkapital Der Ausweis und die Darstellung des Eigenkapitals erfolgten gemäß § 272 HGB. Das Stammkapital der Gesellschaft beläuft sich auf DEM 50.000,00 (EUR 25.564,59) und ist in voller Höhe eingezahlt. 6. Sonstige Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen in Höhe von TEUR 7.010 (Vj. TEUR 4.526) beziehen sich im Wesentlichen auf Rückstellungen für Hersteller-Rabatte gemäß § 130a (1) SGB V in Höhe von TEUR 5.244 (Vj. TEUR 2.564), auf Personalverpflichtungen in Höhe von TEUR 1.300 (Vj. TEUR 1.229), und auf ausstehende Eingangsrechnungen in Höhe von TEUR 273 (Vj. TEUR 598). Herstellerrabatte auf den Verkauf bestimmter Produkte, die in Vorjahren auf den Markt gebracht wurden, könnten noch nicht verjährt sein. Generell ist die rechtliche Lage noch in Klärung (Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen). In Abstimmung mit dem GKV-Spitzenverband sind angepasste Rabatte für die Zukunft in der Lauertaxe zum 01.03.2024 bereits final veröffentlicht. Die bestmögliche Schätzung der für vergangene Zeiträume und für das Berichtsjahr zu erstattende Beträge wurden passiviert. 7. Verbindlichkeiten Nachfolgend werden die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten sowie die Art und der Betrag der Sicherheit der Verbindlichkeiten dargestellt:
Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen (TEUR 0, Vj. TEUR 2.953) resultierten aus Lieferung und Leistung und betrafen Verbindlichkeiten gegenüber der Allergy Therapeutics Iberica SL, Barcelona, Spanien (TEUR 0, Vj. TEUR 2.953) Abgesehen von branchenüblichen Eigentumsvorbehalten bei den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind die Verbindlichkeiten nicht weiter besichert. D. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Alle Umsatzerlöse wurden in Europa realisiert. Die Aufteilung der Umsatzerlöse nach Tätigkeitsbereichen ist der nachstehenden Übersicht zu entnehmen:
Die sonstigen betrieblichen Erträge enthalten periodenfremde Erträge aus Auflösungen von nicht in Anspruch genommener Rückstellungen von TEUR 165 (Vj. TEUR 352). Der Materialaufwand des Geschäftsjahres beträgt EUR 21.403.262,40 (Vj. EUR 28.199.144,02) und betrifft insgesamt bezogene Waren. Der Personalaufwand des Geschäftsjahres gliedert sich wie folgt:
Bei den Aufwendungen für Altersversorgung, die im Vorjahr unter den Allgemeinen Verwaltungskosten ausgewiesen sind, handelt es sich um Beträge von außergewöhnlicher Größenordnung gemäß § 285 Nr. 31 HGB. Durch die Anpassung des Rententrends wurden die übrigen Veränderungen im Geschäftsjahr überkompensiert und sind dem Grund nach außergewöhnlich. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten Aufwendungen in Höhe von TEUR 84 (Vj. TEUR 84) betreffend den Zuführungsbetrag zu den Pensionsrückstellungen, der sich aus der Ausübung des Wahlrechts nach Art. 67 Abs. 1 EGHGB ergibt. E. Sonstige Angaben Geschäftsführung
Die Angabe der Geschäftsführerbezüge wird in Anwendung des § 286 Abs. 4 HGB unterlassen, da nur ein Mitglied der Geschäftsführung Bezüge durch die Gesellschaft erhält. An ehemalige Geschäftsführer und deren Hinterbliebenen wurden im Geschäftsjahr Gesamtbezüge in Höhe von TEUR 123 geleistet. Die Pensionsverpflichtungen für ehemalige Geschäftsführer und deren Hinterbliebenen betragen TEUR 2.423 (Vj. TEUR 2.314). Arbeitnehmer Im Geschäftsjahr wurden durchschnittlich 145 Mitarbeiter (Vj. 148) beschäftigt. Es handelte es sich ausschließlich um Angestellte. Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Es handelt sich im Wesentlichen um Mietverträge für Büroräume und Kfz-Leasing sowie für Betriebs- und Geschäftsausstattung. Haftungsverhältnisse Es besteht eine Patronatserklärung gegenüber der Tochtergesellschaft Bencard Allergie GmbH, Wien, Österreich, begrenzt bis zu einem Betrag von TEUR 20. Eine Inanspruchnahme aus dieser Patronatserklärung wird aufgrund der gegenwärtigen Entwicklung sowie der Lage der Tochtergesellschaft als gering eingeschätzt. Erkennbare Anhaltspunkte, die eine andere Beurteilung erforderlich machen, liegen nicht vor. Abschlussprüferhonorar Die Aufwendungen für Honorare an unseren Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr betragen TEUR 179 (Vj. TEUR 152) und betreffen ausschließlich Abschlussprüfungsleistungen. Konzernzugehörigkeit / Konzernverhältnisse Der Jahresabschluss der Gesellschaft wird in den Konzernabschluss der Allergy Therapeutics plc, Worthing, West Sussex, Großbritannien (kleinster und zugleich größter Konsolidierungskreis) einbezogen. Der Abschluss von Allergy Therapeutics plc ist unter der folgenden Adresse einzusehen: Companies House, Crown Way, Maindy, Cardiff, Wales, CF14 3UZ. Von der Möglichkeit der Befreiung zur Aufstellung eines eigenen Konzernabschlusses und Konzernlageberichts gem. § 293 Abs. 1 HGB wird von der Bencard Allergie GmbH Gebrauch gemacht. Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Schluss des Geschäftsjahres Mit Veröffentlichung vom 31.05.2024 wurde bekannt, dass die positiven Ergebnisse der zulassungsrelevanten Phase-III-Studie G306, in der die Wirksamkeit und Sicherheit von MATA MPL (Grass Modified Allergen Tyrosine Absorbed - Monophosphoryl-Lipid-A), dem subkutanen Kurzzeit-Allergen-spezifischen Immuntherapie-Kandidaten (SCIT) der Gruppe, der die Ursache der Symptome von allergischer Rhinokonjunktivitis aufgrund von Gräserpollen bekämpfen soll, untersucht wurde. Die Studie hat ihren primären Endpunkt erfolgreich erreicht. Mit dem Paul-Ehrlich-Institut (PEI) wurden positive Gespräche über die Ergebnisse der zulassungsrelevanten Phase-III-Studie G306 geführt. Das PEI bestätigte, dass die Bencard vorbehaltlich der üblichen behördlichen Genehmigungsverfahren und einer detaillierten Datenanalyse einen Zulassungsantrag stellen kann. Die Bencard beabsichtigt, im vierten Quartal 2024 einen Zulassungsantrag einzureichen. Aktuelle Konflikte und politische Ereignisse im globalen Kontext haben keinen unmittelbaren Einfluss auf die Geschäfte der Bencard Allergie GmbH. Mit Datum vom 28. Dezember 2023 wurde im Rahmen eines Termination Agreement zwischen der Allergy Therapeutics (UK) Ltd. und der Biomedical International R+D GmbH, Wien, Österreich ("Biomedical"), die Belieferung der Bencard mit Produkten der Biomedical beendet. Zum Revolving Credit Agreement vom 18. Dezember 2023 mit der Allergy Therapeutics (UK) Ltd., zur Bürgschaft der Allergy Therapeutics plc vom 30. Januar 2024 in diesem Zusammenhang, und zur Offenlegung des Konzernabschlusses zum 30. Juni 2023 der Allergy Therapeutics plc, Worthing, Großbritannien, verweisen wir auf unsere Ausführungen im vorstehenden Abschnitt "A. Allgemeine Angaben", Unterabschnitt "Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit". Nach dem Abschlussstichtag sind ansonsten keine Vorgänge eingetreten, die für die Gesellschaft eine i.S.d. § 285 Nr. 33 HGB besondere Bedeutung haben. Mit Datum vom 19. Juni 2024 wurde von den Gesellschaftern der Gesellschaft beschlossen, den Geschäftsführer-Dienstvertrag mit Herrn René Kreis zum 31. März 2025 zu kündigen. Ergebnisverwendung Die Geschäftsführung schlägt vor, den Jahresüberschuss 2022/2023 in Höhe von EUR 409.558,97 zusammen mit dem Gewinnvortrag in Höhe von EUR 1.435.940,88 auf neue Rechnung vorzutragen.
München, den 21. November 2024 Die Geschäftsführung Iris Wolfrath Manuel Llobet Entwicklung des Anlagevermögens im Geschäftsjahr 2022/2023
Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 01. Juli 2022 bis zum 30. Juni 2023I. Grundlagen des Unternehmens 1. Geschäftsmodell Die Bencard Allergie GmbH, München ("Bencard", "Bencard Allergie" oder "Gesellschaft"), ist ein pharmazeutisches Unternehmen, das - inklusive Vorgängerunternehmen - seit 90 Jahren im Bereich der spezifischen Immuntherapie zur Behandlung von Allergien arbeitet und im Markt für Therapie-Allergene sowie Testallergene für die Diagnostik allergischer Erkrankungen in Deutschland tätig ist. Das Produktportfolio umfasst ein breites Spektrum an Therapien, die das Potential haben, allergische Beschwerden zu lindern und Menschen ein gesünderes Leben zu ermöglichen. Hierzu bietet das Unternehmen neben allergenspezifischen Immuntherapien zur ursächlichen Behandlung von Pollen-, Hausstaubmilben- oder Insektengiftallergien auch Pricktest Lösungen zur Allergiediagnostik an. Zusätzlich vertreibt die Bencard Allergie GmbH seit einigen Jahren auch nicht rezeptpflichtige Präparate zur Unterstützung eines gesunden Immunsystems. Die Gesellschaft bezieht die von ihr vertriebenen Produkte der spezifischen Immuntherapie ausschließlich von der Konzernschwestergesellschaft Allergy Therapeutics (UK) Ltd. Die Verrechnung der gelieferten Waren erfolgt entsprechend dem zwischen der Gesellschaft und der Allergy Therapeutics (UK) Ltd. abgeschlossenem Distribution Agreement. Darin sowie in weiteren Vereinbarungen mit dieser Schwestergesellschaft ("Distribution and Marketing Support Agreement (for third-party products)" und "Specialised Services Agreement") sind Grundsätze für Verrechnungspreise festgelegt, die eine Kompensation betrieblicher Aufwendungen und eine positive operative Marge für die Gesellschaft vorsehen. Einzig das Produkt immunoBON ® sowie die Synbiotika-Produkte wurden von Dritt-Herstellern bezogen. 2. Forschung und Entwicklung Die Bencard Allergie GmbH fungiert als Schwesterunternehmen und Distributionsfirma der Allergy Therapeutics (UK) Ltd. Die zentrale Konzernabteilung für Forschung und Entwicklung in Großbritannien wird von Mitarbeitern der Bencard Allergie GmbH im Rahmen eines Service Agreements unterstützt. II. Wirtschaftsbericht 1. Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenentwicklung Die wirtschaftliche Situation der Bencard Allergie GmbH ist nur bedingt von der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung abhängig, da das Unternehmen mit seinen Produkten im Gesundheitsmarkt und hier Allergiesegment tätig ist. Die Entwicklung der pharmazeutischen Industrie war im abgelaufenen Geschäftsjahr weiterhin vergleichsweise stabil. Der Grund hierfür ist, dass die Versorgung mit Arzneimitteln zu den Grundbedürfnissen zählt, und damit konjunkturellen Schwankungen weniger ausgesetzt ist als andere Branchen. Allergische Erkrankungen nehmen in den Industrieländern immer mehr zu. Dadurch steigt auch der Stellenwert der spezifischen Immuntherapie (SIT) als Behandlungsform. Diese Therapieform wird größtenteils durch allergologisch ausgebildete Fachärzte (Dermatologen, HNO-Ärzte, Pulmologen, Pädiater) durchgeführt und verordnet. Aufgrund von zunehmenden Wirksamkeitsnachweisen, bei guter Verträglichkeit und steigender Prävalenz von Allergieerkrankungen, ist die Akzeptanz von Allergietherapien bei Patienten, medizinischem Fachpersonal und der allgemeinen Bevölkerung gestiegen. Gemäß der zur Verfügung gestellten Marktdaten der INSIGHT Health GmbH & Co. KG (Stand Juni 2023) ist die Bencard Allergie GmbH trotz eines rückläufigen Marktanteils von 8,7% (Vj. 10,5%) infolge der strategischen Rücknahme zweier Produkte in Deutschland, sowie reduzierter Produktionskapazitäten aufgrund laufender Modernisierungsmaßnahmen am Produktionsstandort Worthing, neben verschiedenen anderen Anbietern mit Marktanteilen zwischen 6% und 38%, weiterhin ein relevanter Marktteilnehmer. Bezogen auf den relevanteren SCIT-Markt (Subkutane-Immun-Therapien) betrug der Marktanteil der Bencard 14,7% im Jahr 2022 und 12,8% im Jahr 2023. Neben dem von Arzneimittelherstellern zu gewährenden Herstellerabschlag, im Berichtsjahr 2022/2023 in Höhe von 7%, besteht weiterhin das sogenannte Preismoratorium. Im Rahmen des GKV-Finanzstabilisierungsgesetzes wurde das Preismoratorium bis zum 31. Dezember 2026 verlängert sowie ein für das Jahr 2023 um 5%-Punkte erhöhter Herstellerabschlag (12% statt bisher 7%) festgelegt. Zusätzlich wurde für die Dauer von zwei Jahren der Apothekenabschlag je Arzneimittelpackung von 1,77 Euro auf 2,00 Euro angehoben. Seit dem 1. Juli 2018 und jeweils am 1. Juli der Folgejahre erhalten die pharmazeutischen Unternehmen einen Inflationsausgleich auf den Basispreis zur Berechnung des Preismoratoriums. 2. Geschäftsverlauf und Lage der Gesellschaft Durch die Corona-Krise und den damit einhergehenden Einschränkungen im öffentlichen Leben konnte die Prognose einer nur leicht rückläufigen Umsatzentwicklung für das Geschäftsjahr 2022/2023 mit TEUR 36.480 (Vj. TEUR 47.837) nicht erreicht werden. tav Wesentlich zum Umsatzrückgang beigetragen hat die Covid-19-Impfkampagne, welche zur Folge hatte, dass vielfach die Therapiebehandlungen verschoben wurden. Daneben hat sich der Mutterkonzern, Allergy Therapeutics plc, Worthing, im Herbst 2022 für eine sechs-wöchige Pausierung der Produktion der Allergy Therapeutics (UK) Ltd. entschieden, um wichtige Modernisierungsmaßnahmen vorzunehmen. Erwartungsgemäß kam es dadurch zu Lieferengpässen, da viele Therapien erst bei Rezepteingang im Rahmen der Bestellung Patienten-individuell produziert werden können, was ebenfalls zu Umsatzrückgängen führte. Auch das Bruttoergebnis vom Umsatz war im Vergleich zum Vorjahr 2022/2023 (TEUR 23.337) mit TEUR 19.134 deutlich geringer. Die zum Vorjahr abgegebene Prognose eines leicht rückläufigen EBIT für das Geschäftsjahr 2022/2023 konnte aufgrund von Einsparungen in den Vertriebs- und Verwaltungskosten erreicht werden. Die Gesamtentwicklung im Geschäftsjahr 2022/2023 bzw. die Lage der Gesellschaft bewertet die Geschäftsleitung als rückläufig bzw. als sehr herausfordernd. Trotz der vorgenannten Punkte konnte Bencard Allergie GmbH dennoch im Geschäftsjahr 2022/2023 einen Jahresüberschuss in Höhe von TEUR 410 (Vj. TEUR 80) erwirtschaften. Dieses Ergebnis konnte insbesondere durch einen geringeren Personalaufwand in den Vertriebs- und Verwaltungskosten in Höhe von TEUR 13.158 (Vj. TEUR 16.024) erreicht werden. A. Vermögenslage Die Bilanzsumme hat sich zum Bilanzstichtag 30. Juni 2023 auf TEUR 26.112 (Vj. TEUR 27.986) verringert. Die Veränderung ergibt sich im Wesentlichen auf der Passivseite aufgrund der Reduzierung von Steuerrückstellungen (um TEUR 1.485), der Erhöhung von Rückstellungen für Herstellerrabatte (um TEUR 1.633) sowie der Reduzierung der Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen (um TEUR 2.953) auf Grund von Zahlungen. B. Finanzlage Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen betragen 0,6% der Bilanzsumme (Vj. 2,1%). Die insgesamt kurzfristigen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen betragen TEUR 689 (Vj. TEUR 854) und die Bankbestände TEUR 1.897 (Vj. TEUR 1.717). Die insgesamt kurzfristigen Verbindlichkeiten belaufen sich auf TEUR 744 (Vj. TEUR 3.930).
Das Eigenkapital hat sich im Berichtszeitraum 2022/2023 geringfügig erhöht auf TEUR 4.232 (Vj. TEUR 3.822). Die Eigenkapitalquote erhöhte sich gegenüber dem Vorjahr 2021/2022 bei leicht gesunkener Bilanzsumme auf 16,2% (Vj. 13,7%). Aufgrund der Entwicklung des Eigenkapitals und eines Jahresüberschusses i.H.v. TEUR 410 (Vj. TEUR 80) hat sich die Eigenkapitalrendite von 2,1% im Vorjahr auf 9,7% im Berichtsjahr erhöht.
1) Eigenkapital / Bilanzsumme
Die sonstigen Rückstellungen haben sich um TEUR 2.484 auf TEUR 7.010 (Vj. TEUR 4.526) erhöht und resultieren primär aus den gestiegenen Rückstellungen für Herstellerrabatte. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen, die im Vorjahr mit TEUR 2.953 in voller Höhe gegenüber der spanischen Schwestergesellschaft Allergy Therapeutics Iberica SL bestanden, sind im Geschäftsjahr auf TEUR 0 gesunken. Die sonstigen Verbindlichkeiten haben sich um TEUR 206 auf TEUR 584 (Vj. TEUR 378) erhöht. C. Ertragslage Die Umsatzerlöse von Bencard Allergie GmbH im Geschäftsjahr 2022/2023 betrugen TEUR 40.538 (Vj. TEUR 51.536) und lagen damit um 21,3% unter dem Vorjahr 2021/2022. Die Umsatzerlöse werden weitestgehend auf dem deutschen Markt und im Übrigen aus Dienstleistungen für eine britische Schwestergesellschaft erzielt. Weiterhin wurden über 50% des Bruttoumsatzes mit dem Produkt Pollinex Quattro erzielt. Die Anschaffungskosten der verkauften Waren im Geschäftsjahr 2022/2023 beliefen sich auf TEUR 21.403 bzw. 52,8% der Umsatzerlöse (Vj. TEUR 28.199 bzw. 54,7%). Das Bruttoergebnis vom Umsatz hat sich deutlich um TEUR 4.203 auf TEUR 19.134 (Vj. TEUR 23.337) verringert. Die Vertriebskosten verringerten sich gegenüber dem Vorjahr 2021/2022 deutlich von TEUR 14.750 auf TEUR 12.334. Dies lag insbesondere an der Reduzierung von Personalkosten und Werbemaßnahmen. Die Allgemeinen Verwaltungskosten sanken von TEUR 7.459 im Vorjahr 2021/2022 um TEUR 1.967 - vor allem aufgrund der gesunkenen Aufwendungen für Altersversorgung - auf TEUR 5.492 im Geschäftsjahr 2022/2023. Die sonstigen betrieblichen Erträge von TEUR 483 (Vj. TEUR 696) beinhalten insbesondere Erträge aus Auflösungen von Rückstellungen (TEUR 165). In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind im Wesentlichen Kosten für Mieten, Betriebssteuern aus Vorjahren und sonstige Entwicklungen enthalten. Sie erhöhten sich um TEUR 209 auf TEUR 689 (Vj. TEUR 480). Die Steuerquote hat sich im Geschäftsjahr auf rund 60% reduziert, dies liegt insbesondere an den unterschiedlichen Bewertungen und bereits erläuterten Effekten der Pensionsrückstellung gem. handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Vorschriften. Das EBIT für das Geschäftsjahr 2022/2023 beträgt TEUR 1.102 (Vj. TEUR 1.344) und hat sich bei einem deutlich verringerten Bruttoergebnis vor allem aufgrund der höheren Rabatte im Vergleich zum Vorjahr 2021/2022 verringert. 3. Finanzielle und nicht finanzielle Leistungsindikatoren Als Vertriebsgesellschaft sind die wesentlichen finanziellen Leistungsindikatoren der Bencard Allergie GmbH die Umsatzerlöse und das EBIT. Die gesunkenen Umsatzerlöse sowie die Verringerung des EBIT gegenüber dem Vorjahr 2021/2022 basieren im Wesentlichen auf den vorstehend im Geschäftsverlauf und der Ertragslage dargestellten Effekten. Ein nichtfinanzieller Leistungsindikator ist die Mitarbeiteranzahl, die sich im Geschäftsjahr nur unwesentlich von 148 Arbeitnehmer im Vorjahr 2021/2022 auf 145 Arbeitnehmer im Geschäftsjahr 2022/2023 verringerte. III. Prognose-, Chancen- und Risikobericht 1. Prognosebericht Es ist weiterhin davon auszugehen, dass Russlands Krieg gegen die Ukraine, und der Israel- Gaza - Konflikt, andauern werden. Entspannungen an den Energiemärkten zeigen sich durch eine niedrigere Nachfrage, unter anderem auf Grund der günstigeren Witterungsbedingungen, was sich durch eine rückläufige Inflationsquote auswirkt. Für das Kalenderjahr 2024 wird mit einer Prognose von 0,8% (IWF WEO, April 2024) keine nennenswerte Steigerung der Wirtschaftsleistung im Euroraum erwartet. Für 2023 war ein Rückgang des BIP in Deutschland um 0,3% (IWF WEO, April 2024) zu berichten. Der inländische Arbeitsmarkt befindet sich in einer relativ stabilen Verfassung. Für 2024 wird mit einem leichten Anstieg des BIP in Deutschland um 0,2% (IWF WEO, April 2024) gerechnet. Im Geschäftsjahr 2023/2024 wird die Gesellschaft voraussichtlich Umsatzerlöse in Höhe von EUR 36,7 Mio. erwirtschaften, die somit um 9% unter Vorjahr 2022/2023 liegen. Die gesetzlichen Vertreter gehen für das Geschäftsjahr 2024/2025 von einem leichten Umsatzanstieg auf rund EUR 38,6 Mio., und - vorbehaltlich potenzieller Sondereinflüsse - von einem leichten Rückgang des EBIT im Vergleich zum Geschäftsjahr 2023/2024 aus. 2. Chancen- und Risikobericht Chancen Die Durchführung der klinischen Studien im Rahmen der Therapieallergene-Verordnung, und eine erfolgreiche Zulassung von Produkten, wird von erheblicher Bedeutung für die langfristige Geschäftsentwicklung der Bencard Allergie GmbH sein. Durch eine erfolgreiche Zulassung von Produkten wird eine positive Umsatz- und Ergebnisentwicklung erwartet. Chancen werden auch durch die Hinzugewinnung von Marktanteilen von Mitbewerbern gesehen, sollten diese keine, oder nicht im erforderlichen Umfang, Zulassungen für neue Allergieprodukte erhalten. Die Bencard Allergie GmbH geht aufgrund der im Jahr 2026 auslaufenden Therapieallergene-Verordnung (TAV) und dem damit verbundenen voraussichtlichen Wegfall mehrerer Produkte aller Marktteilnehmer von einem weiteren Verdrängungswettbewerb unter den Markteilnehmern aus. Dies bietet Chancen, neue Marktanteile hinzuzugewinnen, besonders in Anbetracht der kürzlich positiv abgeschlossenen zulassungsrelevanten Phase-III-Studie G306. In dieser Studie wurde die Wirksamkeit und Sicherheit von MATA MPL (Grass Modified Allergen Tyrosine Absorbed - Monophosphoryl- Lipid-A), dem subkutanen Kurzzeit-Allergen-spezifischen Immuntherapie-Kandidaten (SCIT) der Gruppe, der die Ursache der Symptome von allergischer Rhinokonjunktivitis aufgrund von Gräserpollen bekämpfen soll, untersucht. Die Ergebnisse wurden mit RNS (Regulatory News Service der Konzernmutter zur Veröffentlichung von börsenrelevanten Informationen) vom 07.05.2024, sowie mit RNS vom 03.06.2024 zu den Ergebnissen der Gespräche mit dem hierfür verantwortlichen Paul-Ehrlich-Institut (PEI) veröffentlicht. Die Geschäftsführung wendet der Erfassung bzw. der Steuerung der geschäftsimmanenten Risiken, auch in Bezug auf Finanzinstrumente, eine hohe Aufmerksamkeit zu. Die Entwicklung und die Risikolage der Gesellschaft werden regelmäßig in Management-Meetings anhand von quantitativen und qualitativen Informationen überwacht und gesteuert. Darüber hinaus erfolgt ein regelmäßiger Austausch über wesentliche Entwicklungen mit der Allergy-Gruppe (Konzernunternehmen der Allergy Therapeutics plc). Im Fokus steht eine Identifikation sowie Analyse potenzieller Risiken und Chancen, um eine effektive Risikosteuerung zu ermöglichen. Risiken Der vorliegende Jahresabschluss der Bencard wurde unter der Annahme der Unternehmensfortführung aufgestellt. Die Geschäftsführung der Bencard Allergie GmbH geht insbesondere davon aus, dass die Kreditgeber der Allergy-Gruppe bereit sind, der Gruppe weiterhin eine ausreichende Finanzierung zur Verfügung zu stellen, sodass unter anderem die Allergy Therapeutics (UK) Ltd. in der Lage ist, die Forderungen unserer Gesellschaft zu begleichen. Diese Annahme ist zuletzt erneut bestärkt worden, da das klinische Forschungsprogramm zur Entwicklung der Gräser-Allergietherapie in Europa und den USA mittlerweile erfolgreich abgeschlossen werden konnte und der Zulassungsantrag für Deutschland bereits in Vorbereitung ist. Zudem ist der Unternehmensgruppe im Dezember 2023 eine Erhöhung der Fazilität zugesichert worden. Die Kreditgeber stellen dem Unternehmen eine gesicherte Kreditlinie in Höhe von umgerechnet 48,2 Millionen Euro (40 Millionen britischen Pfund) zur Verfügung, von denen 33,1 Millionen Euro (27,5 Millionen britische Pfund) gebunden sind und der restliche Betrag ungebunden ist. Die geänderte Fazilität kann vom 15. Januar 2024 bis zum 15. Januar 2026 in Anspruch genommen werden. Rückzahlungstermin ist der 15. Januar 2027. Diese Fazilität wurde im Oktober 2024 auf 50 Millionen britische Pfund erhöht und die Laufzeit bis Oktober 2030 verlängert. Die Allergy- Gruppe hat im Oktober 2024 eine weitere Darlehensfazilität in Höhe von 48,2 Millionen Euro (40 Millionen britischen Pfund) abgeschlossen. Die Fazilität besteht aus einem zugesagten Darlehen in Höhe von 24,1 Millionen Euro (20 Millionen britischen Pfund) mit einer Laufzeit von fünf Jahren und einer zusätzlichen, aber noch nicht zugesagten Fazilität in Höhe von weiteren 24,1 Millionen Euro (20 Millionen britischen Pfund). Die wesentlichen Risiken für die Bencard Allergie GmbH sind nachfolgend - in ihrer Reihenfolge absteigend nach ihrer Relevanz gemäß unserer Einschätzung für die zukünftige Entwicklung - aufgeführt. Als Risiken sind vor allem finanzwirtschaftliche Risiken, darunter auch das Risiko von wesentlichen Forderungsausfällen, Lieferkettenrisiken inklusive des Risikos des Ausfalls eines wesentlichen Lieferanten, Gesetzliche bzw. Preisänderungsrisiken (insbesondere betreffend Rabatte), und Inflationsrisiken zu nennen. Durch den Umsatzanteil der Bencard innerhalb der Allergy-Gruppe, und den Kauf der Waren bei der AT UK, trägt Bencard Allergie wesentlich zur Finanzierung der übrigen Konzernunternehmen bei. Gleichzeitig und entsprechend dem Geschäftsmodell der Allergy- Gruppe (Konzern bestehend aus den Konzernunternehmen der Allergy Therapeutics plc, Worthing, Großbritannien als oberstem Mutterunternehmen ("Allergy")), ist das britischen Konzernunternehmen AT UK für die Versorgung der Bencard mit Produkten (Handelswaren) für den Vertrieb verantwortlich. Es besteht ein Konzentrationsrisiko. Mit Datum vom 30. Januar 2024 hat die Allergy Therapeutics plc, Worthing, Großbritannien, den Konzernabschluss für das Geschäftsjahr zum 30. Juni 2023 veröffentlicht. Dieser Konzernabschluss zum 30. Juni 2023 wurde von den Wirtschaftsprüfern der BDO LLP, Gatwick, Großbritannien, mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk (Unqualified Audit Opinion), und mit einem Hinweis auf eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit versehen. Mit Datum vom 5. November 2024 hat die Allergy Therapeutics plc, Worthing, Großbritannien, den Konzernabschluss für das Geschäftsjahr zum 30. Juni 2024 aufgestellt. Dieser Konzernabschluss zum 30. Juni 2024 wurde von den Wirtschaftsprüfern der BDO LLP, Gatwick, Großbritannien, am 5. November 2024 mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk (Unqualified Audit Opinion) versehen. Die Erreichung der Planungsprämissen hinsichtlich der Entwicklung der Allergy-Gruppe und weitere notwendige Finanzierungsmaßnahmen der Allergy Therapeutics plc sind die Basis unserer Einschätzung hinsichtlich der Fortführung der Unternehmenstätigkeit und maßgeblich für den Erfolg und die Fortführung der Unternehmenstätigkeit der Gruppe und damit auch der Bencard. Die Geschäftsführung der Bencard Allergie GmbH geht davon aus, dass die Kreditgeber der Allergy-Gruppe bereit sind, der Gruppe weiterhin eine ausreichende Finanzierung zur Verfügung zu stellen, sodass unter anderem die AT UK in der Lage ist, die Forderungen unserer Gesellschaft zu begleichen. Der vorliegende Jahresabschluss der Bencard wurde daher unter der Annahme der Unternehmensfortführung aufgestellt. Im Geschäftsjahr 2022/2023 wurden, wie vorstehend im Abschnitt III. 1. Prognosebericht beschrieben, Teile der Produktion bei einem Konzernunternehmen in Worthing (Großbritannien) vorübergehend unterbrochen. Um das Risiko durch entstehende Lieferengpässe zu minimieren, erfolgt eine enge Abstimmung zwischen Bencard Allergie GmbH und der Produktionsplanung des Konzernunternehmens. Gesetzliche Risiken betreffend den deutschen Pharmamarkt können unter anderem zu Preisänderungen führen und die künftige Entwicklung der Gesellschaft negativ beeinflussen. Herstellerrabatte auf den Verkauf bestimmter Produkte, die in Vorjahren auf den Markt gebracht wurden, können noch fällig sein. Generell ist die rechtliche Lage noch in Klärung (Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen). In Abstimmung mit dem GKV-Spitzenverband sind angepasste Rabatte für die Zukunft in der Lauertaxe zum 1. März 2024 bereits final veröffentlicht. Die bestmögliche Schätzung der für vergangene Zeiträume und für das Berichtsjahr zu erstattende Beträge wurde passiviert und werden in Abstimmung mit den Krankenkassen gezahlt. Eine gleichzeitige und zeitnahe Fälligstellung aller Rabatt- Forderungen durch die Krankenkassen würde ein finanzielles Risiko für die Gesellschaft darstellen. Das GKV-Finanzstabilisierungsgesetz hat Auswirkungen auf den Ertrag des Unternehmens. Das Gesetz führte unter anderem zu einer Erhöhung des Herstellerabschlages von 7% auf 12% für das Kalenderjahr 2023. Dieser zusätzliche Abschlag an die Krankenkassen galt bis zum 31. Dezember 2023 und besteht daher nicht mehr. Es sind auch keine gesetzgeberischen Tendenzen einer erneuten Einführung erkennbar. Mögliche Haftungsrisiken im Zusammenhang mit den in Verkehr gebrachten Produkten sind durch eine Pharma-Produkthaftpflicht-Versicherung abgedeckt. Die Rückstellungen für Pensionen waren im Berichtsjahr 2022/2023 rückläufig. Die langfristige Inflationserwartung hat sich in den letzten Monaten nicht verändert. Sollte sich allerdings das bestehende Inflationsniveau als nachhaltig erweisen, können höhere Gehalts- und Rentenanpassungen zu erheblichen Mehraufwendungen für die Gesellschaft führen. Andererseits wären auch gegenläufige Auswirkungen eines voraussichtlich höheren Diskontzinssatzes zu erwarten. Die Verpflichtungen für Pensionen werden im Wesentlichen durch eine kollektive Rückdeckungsversicherung finanziert. Rückläufige Erträge bzw. Überschüsse aus dem Versicherungsvertrag könnten erhöhte Beiträge erfordern und damit zu Mehraufwendungen für die Gesellschaft führen. Durch die Anlage von Mitteln bei der Versicherungsgesellschaft besteht grundsätzlich ein Konzentrationsrisiko. Das Risiko eines Ausfalls des Geschäftspartners wird jedoch als gering gesehen. Bencard Allergie GmbH als Konzernunternehmen einer international tätigen Unternehmensgruppe unterliegt potenziellen steuerlichen Risiken. Eine steuerliche Außenprüfung der Gesellschaft für die Geschäftsjahre bis 2018 ist noch nicht abgeschlossen. Grundsätzlich verfügt die Gesellschaft über steuerrechtliche Expertise bzw. Beratung, um steuerliche Risiken zu begrenzen. Hinsichtlich Risiken aus den Russland-Ukraine- und Israel-Gaza-Konflikten, die in vielen Branchen Liefereinschränkungen ausgelöst haben, war die Gesellschaft bislang nicht betroffen. Es besteht jedoch die Gefahr einer Verschärfung der Konflikte, die weiterhin zu Unsicherheiten, beispielsweise betreffend die Waren- oder Energieversorgung führen kann. Personalrisiken bestehen unter anderem darin, dass ein Verlust von Schlüsselpersonal die Unternehmenstätigkeit beeinträchtigen könnte. Zu den Gegenmaßnahmen gehören Investitionen in die Aus- und Weiterbildung sowie ein Benchmarking der Vergütung und eine Nachfolgeplanung. Bencard Allergie GmbH verfügt über ein Verfahren zur Identifizierung und Entwicklung von Talenten in der Organisation. Nennenswerte Wechselkursrisiken bestehen nicht, da auch die Fakturierung des Warenbezugs von der Allergy Therapeutics (UK) Ltd., Großbritannien, in Euro erfolgt. Im Bereich der Informationstechnologie (IT) bestehen Risiken im Hinblick auf Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit der Daten und Systeme in Folge von Angriffen, Störungen oder Katastrophen. Diesen Risiken begegnet die Gesellschaft mit einem grundlegenden IT- Sicherheitsmanagement und dem Einsatz von verschiedenen IT-Sicherheitstechnologien. Zusätzlich wird die Sicherheit durch die restriktive Vergabe von Zugriffsberechtigungen auf Systeme und Informationen sowie durch das Vorhalten von Backup-Versionen der kritischen Datenbestände erhöht. Dazu werden im Rahmen unternehmensweit gültiger Standards die am Markt bewährten technischen Mittel eingesetzt.
München, 21. November 2024 Die Geschäftsführung Iris Wolfrath Manuel Llobet BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die Bencard Allergie GmbH, München PRÜFUNGSURTEILE Wir haben den Jahresabschluss der Bencard Allergie GmbH, München - bestehend aus der Bilanz zum 30. Juni 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2022 bis zum 30. Juni 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Bencard Allergie GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2022 bis zum 30. Juni 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. GRUNDLAGE FÜR DIE PRÜFUNGSURTEILE Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "VERANTWORTUNG DES ABSCHLUSSPRÜFERS FÜR DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTS" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. VERANTWORTUNG DER GESETZLICHEN VERTRETER FÜR DEN JAHRESABSCHLUSS UND DEN LAGEBERICHT Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. VERANTWORTUNG DES ABSCHLUSSPRÜFERS FÜR DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTS Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
München, 21. November 2024 BDO
AG
Silber, Wirtschaftsprüfer Beck, Wirtschaftsprüfer |
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