Roth
Verwaltungs-GmbH
Landau in
der Pfalz
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.04.2010 bis zum 31.03.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
31.3.2011
EUR |
31.3.2010
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
29.998,36 |
26.631,05 |
| I.
Finanzanlagen |
29.998,36 |
26.631,05 |
| B.
Umlaufvermögen |
136,65 |
136,65 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
136,65 |
136,65 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
30.135,01 |
26.767,70 |
Passiva
|
|
31.3.2011
EUR |
31.3.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
27.446,13 |
25.762,64 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| 1.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
-12.217,70 |
-12.217,70 |
| 2.
eingefordertes Kapital |
12.782,30 |
12.782,30 |
| II.
Gewinnvortrag |
12.980,34 |
11.347,46 |
| III.
Jahresüberschuss |
1.683,49 |
1.632,88 |
| B.
Rückstellungen |
518,39 |
202,95 |
| C.
Verbindlichkeiten |
2.170,49 |
802,11 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
30.135,01 |
26.767,70 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der Roth Verwaltungs-GmbH wurde
auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuchs und der Bestimmungen des
Gesellschaftsvertrages aufgestellt. Ergänzend waren
die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Zum 1. Januar 2010 wurde der Jahresabschluss auf die
neuen Vorschriften des BilMoG angepasst. Daher konnte der
Grundsatz der Ansatz-, Bewertungs- und Ausweisstetigkeit
nicht vollständig angewandt werden (Art. 67 Abs. 8 S.
1 EGHGB). Die Vorjahreswerte wurden nicht neu berechnet und
angepasst (Art. 67 Abs. 8 S. 2 EGHGB). Eine
Vergleichbarkeit ist daher nur eingeschränkt gegeben.
Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz bzw.
Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang ausgeübt
werden können, wurde der Vermerk in der Bilanz bzw.
Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang gewählt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
einschließlich der Vornahme steuerrechtlicher
Maßnahmen
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Die Verrechnungsvorschriften nach § 246 HGB
wurden beachtet.
Entgeltlich erworbene immaterielle Anlagewerte wurden
zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der
Abnutzung unterlagen, um planmäßige
Abschreibungen vermindert.
Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände
und Wertpapiere wurden unter Berücksichtigung aller
erkennbaren Risiken bewertet und zum Nennwert bilanziert.
Rückstellungen sind im Rahmen des § 249 HGB
gebildet worden.
Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag
angesetzt. Sofern die Tageswerte über den
Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die
Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden
Die auf den vorherigen Jahresabschluss angewandten
Ansatzmethoden wurden beibehalten.
Die Grundsätze der Bilanzidentität sind
gewahrt.
Die auf den vorherigen Jahresabschluss angewandten
Bewertungsmethoden wurden beibehalten (§ 252 Abs. 1
Nr. 6 HGB), mit Ausnahme der zwingenden Änderungen
durch das BilMoG.
Sonstige Vermögensgegenstände
Die Abgrenzung dient der periodengerechten
Gewinnermittlung. Die Beträge haben
Forderungscharakter.
Rückstellungen
Die Steuerrückstellungen beinhalten die das
Geschäftsjahr (und das Vorjahr) betreffenden, noch
nicht veranlagten Steuern.
Sonstige Pflichtangaben
Angaben zur Vermittlung eines besseren Einblicks in die
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
Die nachfolgenden, zusätzlichen Angaben sind bei
der Beurteilung der wirtschaftlichen Lage zu beachten:
Namen des Geschäftsführers
Geschäftsführer während des
abgelaufenen Geschäftsjahres war:
Herr Karl Roth, 76829 Landau
Gesellschafter
Folgender Gesellschaften ist persönlich
haftender Gesellschafter:
Karl Roth, 76829
Landau
EUR 25.000,--
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 30.03.2012 festgestellt.
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