DSR-precision GmbH
Stockgasse 6, 72175 Dornhan, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Gert Dieterle seit 26.4.2019 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich BerechtigteBeta
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
GesellschafterBeta
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
DSR-precision GmbHAlpirsbachJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014BilanzAktiva
AnhangI. Allgemeine Angaben Allgemeines In Aufbau und Gliederung folgen Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung den gesetzlichen Regelvorschriften. Von der Möglichkeit gemäß § 266 Abs. 1 HGB, nur eine verkürzte Bilanz aufzustellen, wurde Gebrauch gemacht. Es wurden die in § 266 Abs. 2 und 3 HGB bezeichneten Posten in vorgeschriebener Reihenfolge nachgewiesen. Gemäß § 265 Abs. 7 Satz 2 HGB wurde das Anlagevermögen gesondert, also nicht in der Bilanz ausgewiesen. Zur Einzeldarstellung der Restbuchwerte des Anlagevermögens wird auf den nachfolgenden Anlagespiegel verwiesen. Bei erstmaliger Aufstellung des Jahresabschlusses nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) waren keine Anpassungen erforderlich. II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Der Jahresabschluss der Firma DSR precision GmbH wurde auf der Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend waren auch Vorschriften des GmbH-Gesetzes zu beachten. Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden orientieren sich grundsätzlich an den handelsrechtlichen Bestimmungen. Im Einzelnen waren dies folgende Grundsätze und Methoden: Anlagevermögen Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände, entsprechend der steuerlichen Vorschriften linear und degressiv vorgenommen. Die gemäß § 7 Abs. 3 EStG mögliche Umstellung von der degressiven Abschreibung auf die gleichmäßige Verteilung des Restwertes auf die Restnutzungsdauer erfolgte in dem Jahr, in dem der Übergang zu einem höheren Abschreibungsbetrag führt als die Fortführung der degressiven Absetzung. Im Wirtschaftsjahr zugegangene abnutzbare Wirtschaftsgüter, die beweglich und selbständig nutzbar sind, wurden sofern die Einzelanschaffungskosten bis zu Euro 410,00 betrugen, m. § 6 Abs. 2 EStG in Verbindung mit Abschn. 40 EStR sofort abgeschrieben. Umlaufvermögen Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bewertet. Sofern die beizulegenden Werte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt. Dies war vor allem dann der Fall, wenn eingeschränkte Verwertbarkeit der Vermögensgegenstände oder spezielle Abnahmerisiken vorlagen. Die Vermögensgegenstände des Vorratsvermögens sind zu Anschaffungskosten, gegebenenfalls vermindert um Preisnachlässe, bewertet. Bei der Bewertung wurde das strenge Niederstwertprinzip gem. § 253 Abs. 2 HGB beachtet. Die Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind grundsätzlich mit dem Nominalwert bewertet. Alle erkennbaren Einzelrisiken wurden angemessen berücksichtigt. Rückstellungen und Verbindlichkeiten Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Rückzahlungsbetrag angesetzt. III. Sonstige Pflichtangaben § 285 HGB 1. Angaben zu den Restlaufzeiten und Sicherungen der Verbindlichkeiten Die Restlaufzeit der Verbindlichkeiten ist nicht länger als fünf Jahre. Die Verbindlichkeiten sind nicht durch Pfand- oder ähnliche Rechte gesichert. 2. Geschäftsführerin war im Berichtszeitraum Renate Reuter. Die Geschäftsführerin ist von der Beschränkung des § 181 Abs. 1 BGB befreit. Sie ist einzelvertretungsberechtigt.
Alpirsbach, den 02. Februar 2016 Renate Reuter sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 02.02.2016 festgestellt. |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Nachrichten & Medien
Neueste Nachrichtenartikel und Medienerwähnungen
Insolvenzbekanntmachungen
Echtzeit-Prüfung auf Insolvenzbekanntmachungen der Registergerichte
Aktuelle Insolvenzverfahren
Prüfen, ob Insolvenzverfahren für dieses Unternehmen vorliegen
Handelsregister Dokumente
Echtzeit-Dokumentenabruf aus dem Handelsregister
Handelsregister Dokumente
Echtzeit-Dokumentenabruf aus dem Handelsregister
Insolvenzbekanntmachungen
Echtzeit-Prüfung auf Insolvenzbekanntmachungen der Registergerichte
Aktuelle Insolvenzverfahren
Prüfen, ob Insolvenzverfahren für dieses Unternehmen vorliegen