Stammdaten

Register
Amtsgericht Wuppertal HRB 16495
Eingetragen
18.6.2004
Branche
Allgemeine GebäudereinigungHausmeisterdiensteGarten- und Landschaftsbau
Gegenstand
Gebäudereinigung, der Dienstleistungsund Hausmeisterservice inklusive Winterdienst und Gartenpflege.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter
Beta

Name
Ort
Anteil
José Luis Serrano Diaz
42653 Solingen, Dahler Str. 48
100.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Serrano GmbH Gebäudereinigung

Solingen

Bilanz zum 31. Dezember 2012

Serrano GmbH Gebäudereinigung, Solingen

AKTIVA

    Geschäftsjahr Vorjahr
  EUR EUR EUR
A. Anlagevermögen      
I. Sachanlagen   31.577,00 47 571,00
B. Umlaufvermögen      
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 20.757,17   19.025,06
- davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr EUR 6.155,65 (EUR 6.841.54)      
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 4.482,48 25.239,65 3.183,85
C. Rechnungsabgrenzungsposten   6.989,29 6.451,15
D. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag   1.354,01 4.524,31
    65.159,95 80.755,37

PASSIVA

     
    Geschäftsjahr Vorjahr
  EUR EUR EUR
A. Eigenkapital      
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00   25.000,00
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen -12.217,70   -12.217,70
eingefordertes Kapital   12.782,30 12.782,30
II. Verlustvortrag   -17.306,61 2.903,35
III. Jahresüberschuss   3.170,30 -20.209,96
nicht gedeckter Fehlbetrag   1.354,01 4.524,31
buchmäßiges Eigenkapital   0,00 0,00
B. Rückstellungen   146,00 1.732,28
C. Verbindlichkeiten   65.013,95 79.023,09
- davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr EUR 30.565,13 (EUR 25.821,23)      
    65.159,95 80.755,37

Anhang zur Bilanz zum 31.12.2012

Serrano GmbH, Solingen

Allgemeine Angaben

Die Serrano GmbH ist am 01.08.2001 gegründet worden (eingetragen beim Amtsgericht Solingen im Handelsregister unter HRB 16495).

Sitz der Gesellschaft ist Solingen.

Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt Euro 25.000,00 und ist in Höhe von Euro 12.782,30 eingezahlt.

Geschäftsführerin der Gesellschaft ist

 

Frau Lucia Serrano ( Kauffrau ).

Der Jahresabschluss der Serrano GmbH wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches unter Beachtung der Artikel 66 und Artikel 67 EGHGB aufgestellt.

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft gem. § 267 Abs. 1 HGB. Von den Aufstellungserleichterungen für den Jahresabschluss ist teilweise Gebrauch gemacht wurden.

Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt.

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten angesetzt und um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Bei der Bemessung der Abschreibungen wurde auf die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abgestellt. Bei der Verteilung der Anschaffungskosten auf die Nutzungsdauer kommt die lineare Abschreibungsmethode ( § 7 Abs. 1 EStG ) zur Anwendung.

Geringwertige Wirtschaftsgüter bis Euro 410,00 wurden im Jahr des Zugangs in vollem Umfang abgeschrieben ( § 6 Abs. 2 EStG ). Sammelposten, für geringwertige Wirtschaftsgüter (§ 6 Abs. 2a EStG ), die in vorangegangenen Wirtschaftsjahren gebildet wurden, werden in den verbleibenden Wirtschaftsjahren mit jeweils einem Fünftel gewinnmindernd aufgelöst.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zu Nennwerten angesetzt.

Die liquiden Mittel wurden zum Nominalwert angesetzt.

Der Rechnungsabgrenzungsposten betrifft abgegrenzte Zahlungen, die erst in Folgejahren Aufwand darstellen.

Rückstellungen sind für alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen in Höhe des Betrags gebildet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist.

Die Verbindlichkeiten sind zu ihren Erfüllungsbeträgen bilanziert.

Die Gesellschaft weist einen nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag in Höhe von € 1.354,01 aus. Die Fortführungsprognose fällt jedoch positiv aus, so dass eine Überschuldungssituation nicht anzunehmen ist.

Haftungsverhältnisse aus nicht bilanzierten Verbindlichkeiten gem. § 251 HGB

Haftungsverhältnisse aus der Begebung und Übertragung von Wechseln, aus Bürgschaften, Wechsel- und Scheckbürgschaften sowie aus Gewährleistungsverträgen bzw. aus Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten sind nicht zu verzeichnen.

 

Solingen, den 05.12.2013

Gez. Lucia Serrano

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