SinnerSchrader AktiengesellschaftLiquidiert

Völckersstraße 38, 22765 Hamburg, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Hamburg HRB 74455
Eingetragen
6.10.1999
Branche
BeteiligungsgesellschaftenManagementtätigkeiten von sonstigen HoldinggesellschaftenManagementtätigkeiten von Holdinggesellschaften mit überwiegend finanziellem Anteilsbesitz
Gegenstand
(a) Erwerb, Halten, Verwaltung und ggf. Veräußerung von Geschäftsanteilen der SinnerSchrader Deutschland GmbH, AG Hamburg, HRB 63 663, (b) Gründung, Erwerb, Halten, Verwaltung und ggf. Veräußerung weiterer in- und ausländischer Beteiligungsgesellschaften (in jeder zulässigen Rechtsform), deren Geschäftsgegenstand - Entwicklung und Umsetzung von Konzepten (einschließlich Software) zum Vertrieb von Gütern oder Leistungen über das Internet oder andere neue Medien und/oder - Dienstleistungen und Betreuung für solche Vertriebsunternehmen, und/oder - den Erwerb, das Halten, die Verwaltung und Verwertung derartiger Unternehmen und Beteiligungen an derartigen Unternehmen oder Unternehmen im Bereich Internet oder elektronischer Handel (E-commerce) beinhaltet.

Finanzübersicht

Historie

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Beteiligungen
Beta

NameAnteil
No data available

Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

SinnerSchrader Aktiengesellschaft

Hamburg

JA zum 31.08.2020

Jahresabschluss und Lagebericht für das Geschäftsjahr 2019/2020

Jahresabschluss

Bilanz zum 31. August 2020

Aktiva

in € 31.08.2020 31.08.2019
Anlagevermögen
Immaterielle Vermögensgegenstände:
Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 26.242 63.298
Sachanlagen:
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 1.087.245 1.043.213
Mietereinbauten 1.251.542 1.556.190
Sachanlagen, gesamt 2.338.787 2.599.403
Finanzanlagen:
Anteile an verbundenen Unternehmen 32.147.450 32.147.450
Finanzanlagen, gesamt 32.147.450 32.147.450
Anlagevermögen, gesamt 34.512.479 34.810.151
Umlaufvermögen
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände:
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 27.734 2.969
Forderungen gegen verbundene Unternehmen 5.957.490 5.271.299
Sonstige Vermögensgegenstände 38.088 66.579
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände, gesamt 6.023.312 5.340.847
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten 3.413.494 6.403.534
Umlaufvermögen, gesamt 9.436.806 11.744.381
Rechnungsabgrenzungsposten 294.398 87.468
Aktiva, gesamt 44.243.683 46.642.000

Passiva

in € 31.08.2020 31.08.2019
Eigenkapital
Gezeichnetes Kapital 11.542.764 11.542.764
Ausgegebenes Kapital 11.542.764 11.542.764
Kapitalrücklage 5.646.225 5.646.225
Gewinnrücklagen:
Andere Gewinnrücklagen 20.229.272 20.229.272
Bilanzgewinn 2.840.743 2.840.743
Eigenkapital, gesamt 40.259.004 40.259.004
Rückstellungen
Steuerrückstellungen 226.348 192.195
Sonstige Rückstellungen 1.353.388 958.353
Rückstellungen, gesamt 1.579.736 1.150.548
Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 89 53.328
davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr: 89€ (Vj.: 53.328€)
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 2.093.437 4.726.514
davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr: 2.093.437€ (Vj.: 4.726.514€)
Sonstige Verbindlichkeiten 311.417 452.606
davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr 311.417€ (Vj.: 452.606€)
davon aus Steuern: 311.417€ (Vj.: 446.556€)
Verbindlichkeiten, gesamt 2.404.943 5.232.448
Passiva, gesamt 44.243.683 46.642.000

Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. September 2019 bis 31. August 2020

in € 01.09.2019 - 31.08.2020 01.09.2018 - 31.08.2019
Umsatzerlöse 9.646.142 8.289.967
Sonstige betriebliche Erträge 170.216 491.360
Materialaufwand:
Aufwendungen für bezogene Leistungen -1.950.362 -1.698.733
Materialaufwand, gesamt -1.950.362 -1.698.733
Personalaufwand:
Löhne und Gehälter -4.239,027 -3.553.457
Soziale Abgaben -773.797 -685.231
Personalaufwand, gesamt -5.012.824 -4.238.688
Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen -711.037 -513.843
Sonstige betriebliche Aufwendungen -3.301.114 -3.360.163
Erträge aus Gewinnabführungsverträgen 7.675.211 7.159.535
Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge - 7.673
davon aus verbundenen Unternehmen: 0€ (Vj.: 7.673€)
Zinsen und ähnliche Aufwendungen -2.600 -12.781
davon an verbundene Unternehmen: 0€ (Vj.: 10.194€)
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag -34.154 -25.934
davon aus latenten Steuern: 0 € (Vj.: 0 €)
Ergebnis nach Steuern 6.479.478 6.098.393
Aufgrund eines Ergebnisabführungsvertrags abgeführter Gewinn -6.479.478 -6.098.393
Jahresüberschuss - -
Bilanzgewinn aus dem Vorjahr 2.840.743 2.840.743
Dividende - -
Gewinnvortrag aus dem Vorjahr 2.840.743 2.840.743
Bilanzgewinn 2.840.743 2.840.743

Anhang

der SinnerSchrader AG

1 Rechtliche Grundlagen

Bei der Bilanzierung und Bewertung sind im Jahresabschluss der SinnerSchrader Aktiengesellschaft ("SinnerSchrader AG" oder "Gesellschaft"), Hamburg, (Amtsgericht Hamburg, HRB 74455) die Vorschriften des Handelsgesetzbuchs ("HGB") für mittelgroße Kapitalgesellschaften und des Aktiengesetzes ("AktG") angewandt worden.

Die Gesellschaft gilt als mittelgroße Kapitalgesellschaft im Sinne des§267 Abs.3 Satz 1 HGB. Bei der Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen.

Die SinnerSchrader AG ist Organträgerin der ertragsteuerlichen Organschaft mit der SinnerSchrader Deutschland GmbH. Außerdem ist die Gesellschaft Organgesellschaft einer ertragsteuerlichen Organschaft mit der Accenture Digital Holdings GmbH.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

2 Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Der Abschluss ist in Euro (€) aufgestellt.

Die immateriellen Vermögensgegenstände und das Sachanlagevermögen werden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, angesetzt. Die Abschreibungen erfolgen linear entsprechend der Nutzungsdauer. Direkt entgeltlich erworbene Software wird linear grundsätzlich über eine geschätzte Nutzungsdauer von mindestens drei Jahren abgeschrieben. Für Computerhardware wird in der Regel eine Nutzungsdauer von drei Jahren angenommen, für andere elektronische und elektrische Geräte und Einrichtungen vier bis acht Jahre und für Büromöbel acht bis dreizehn Jahre. Geringwertige Vermögensgegenstände werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Einbauten in gemieteten Räumlichkeiten werden über die geschätzte Nutzungsdauer oder den Restzeitraum bis zum Ende der Mietzeit, falls dieser kürzer ist, abgeschrieben.

Die Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten bzw. bei voraussichtlich dauerhafter Wertminderung zu dem am Bilanzstichtag niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt.

Soweit der nach vorstehenden Grundsätzen ermittelte Wert von Gegenständen des Anlagevermögens über dem Wert liegt, der ihnen am Abschlussstichtag beizulegen ist, wird dem durch außerplanmäßige Abschreibungen Rechnung getragen. Soweit die Gründe für in früheren Geschäftsjahren vorgenommene Abschreibungen nicht mehr bestehen, wird eine Wertaufholung vorgenommen.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nennwert bilanziert. Langfristige unverzinsliche Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden und von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz abgezinst. Fremdwährungsforderungen sind grundsätzlich mit dem Kurs des Entstehungstages bewertet. Bei einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr erfolgt am Abschlussstichtag eine Bewertung zum Devisenkassamittelkurs. Bei einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr erfolgt die Bewertung zum Devisenkassamittelkurs unter Berücksichtigung des Imparitätsprinzips sowie des Anschaffungskosten und Realisationsprinzips.

Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten werden zum Nennwert angesetzt.

Die sonstigen Rückstellungen decken sämtliche erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten ab. Die Bewertung erfolgt in Höhe des Erfüllungsbetrags, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig erscheint. Bei der Bewertung der Verpflichtung wurden zukünftige Preis und Kostensteigerungen berücksichtigt. Langfristige Rückstellungen mit erwarteten Erfüllungszeitpunkten jenseits eines Jahres werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden und von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz abgezinst.

Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Fremdwährungsverbindlichkeiten sind grundsätzlich mit dem Kurs des Entstehungstages bewertet. Bei einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr erfolgt am Abschlussstichtag eine Bewertung zum Devisenkassamittelkurs. Bei einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr erfolgt die Bewertung zum Devisenkassamittelkurs unter Berücksichtigung des Imparitätsprinzips sowie des Anschaffungskosten und Realisationsprinzips.

Aufgrund der seit dem Geschäftsjahr 2017/2018 bestehenden Organschaft mit der Accenture Digital Holdings GmbH werden keine latenten Steuern erfasst.

3 Erläuterungen zu Posten der Bilanz

3.1 Anlagevermögen

Die Entwicklung des Anlagevermögens ist in dem folgenden Anlagespiegel dargestellt:

Tab. 1 Anlagespiegel

ANSCHAFFUNGSKOSTEN
IN €
31.08.2019 ZUGÄNGE ABGÄNGE 31.08.2020
Immaterielle Vermögensgegenstände:
Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 948.302 - 608 947.694
Sachanlagen:
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 2.584.213 394.843 181.117 2.797.940
Mietereinbauten 2.377.879 43.765 207.644 2.214.001
Sachanlagen, gesamt 4.962.092 438.609 388.760 5.011.941
Finanzanlagen:
Anteile an verbundenen Unternehmen 32.147.450 - - 32.147.450
Ausleihungen an verbundene Unternehmen - - - -
Finanzanlagen, gesamt 32.147.450 - - 32.147.450
Gesamt 38.057.844 438.609 389.368 38.107.085
KUMULIERTE ABSCHREIBUNGEN
IN €
31.08.2019 ZUGÄNGE ABGÄNGE 31.08.2020
Immaterielle Vermögensgegenstände:
Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 885.004 36.487 38 921.453
Sachanlagen:
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 1.541.001 326.150 156.456 1.710.695
Mietereinbauten 821.689 348.400 207.630 962.459
Sachanlagen, gesamt 2.362.690 674.550 364.086 2.673.154
Finanzanlagen:
Anteile an verbundenen Unternehmen - - - -
Ausleihungen an verbundene Unternehmen - - - -
Finanzanlagen, gesamt - - - -
Gesamt 3.247.694 711.037 364.124 3.594.606
NETTOBUCHWERTE
IN €
31.08.2019 31.08.2020
Immaterielle Vermögensgegenstände:
Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 63.298 26.242
Sachanlagen:
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 1.043.212 1.087.245
Mietereinbauten 1.556.190 1.251.542
Sachanlagen, gesamt 2.599.402 2.338.787
Finanzanlagen:
Anteile an verbundenen Unternehmen 32.147.450 32.147.450
Ausleihungen an verbundene Unternehmen - -
Finanzanlagen, gesamt 32.147.450 32.147.450
Gesamt 34.810.151 34.512.479

3.2 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Alle Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände hatten wie im Vorjahr eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr.

In den Forderungen gegen verbundene Unternehmen in Höhe von 5.957 T€ (Vj.: 5.271 T€) waren zum 31. August 2020 Verbindlichkeiten von 4.383 T€ (Vj.: 4.868 T€) zu saldieren. Die Bruttoposition setzt sich aus Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 2.665 T€ (Vj.: 2.980 T€) und Forderungen aus Ergebnisabführung in Höhe von 7.675 T€ (Vj.: 7.159 T€) zusammen.

Die mit den Forderungen saldierten Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen bestanden zum Stichtag im Wesentlichen aus der Anlage von liquiden Mitteln durch Tochtergesellschaften bei der SinnerSchrader AG im Rahmen des zentralen Liquiditätsmanagements in Höhe von 4.227 T€ (Vj.: 4.858 T€). Darüber hinaus wurden im Vorjahr Zinsverbindlichkeiten in Höhe von 10 T€ saldiert.

Die sonstigen Vermögensgegenstände bestanden im Wesentlichen aus Kautionen und debitorischen Kreditoren (Vj.: Erstattungsansprüche gegen das Finanzamt).

3.3 Aktive
Rechnungsabgrenzungsposten

Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten enthalten im Wesentlichen auf das Jahr bezogene Zahlungen für Versicherungen und Wartungsverträge.

3.4 Eigenkapital

Die Entwicklung des Eigenkapitals im Geschäftsjahr 2019/2020 ist in der folgenden Tabelle zusammengefasst dargestellt.

Tab. 2 Eigenkapital

in € 31.08.2019 DIVIDENDE JAHRESÜBERSCHUSS KOSTENÜBERNAHME DURCH GESELLSCHAFTER 31.08.2020
Gezeichnetes Kapital 11.542.764 - - - 11.542.764
Kapitalrücklage 5.646.225 - - - 5.646.225
Gewinnrücklage:
Andere Gewinnrücklagen 20.229.272 - - - 20.229.272
Bilanzgewinn 2.840.743 - - - 2.840.743
Eigenkapital, gesamt 40.259.004 - - - 40.259.004

Gezeichnetes Kapital

Das gezeichnete Kapital der Gesellschaft betrug zum 31. August 2020 unverändert gegenüber dem Vorjahr 11.542.764€. Es wurde durch 11.542.764 auf den Inhaber lautende nennwertlose Stückaktien mit einem rechnerischen Nennwert von 1€ gebildet.

Genehmigtes Kapital

Die Hauptversammlung vom 26. Januar 2017 hat den Vorstand ermächtigt, bis zum 25. Januar 2022 mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital einmal oder mehrfach um insgesamt bis zu 5.770.0000 durch Ausgabe neuer Stückaktien gegen Bar und/oder Sacheinlage zu erhöhen ("Genehmigtes Kapital 2017"). Den Aktionären ist mit Einschränkungen ein Bezugsrecht einzuräumen

3.5 Rückstellungen
3.5.1 Steuerrückstellungen

Die Steuerrückstellungen betreffen wie im Vorjahr Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag nach §16 Körperschaftsteuergesetz (KStG) im Zusammenhang mit der Ausgleichszahlung an die Minderheitsaktionäre.

3.5.2 Sonstige Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen in Höhe von 1.353 T€ (Vj.: 958 T€) wurden wie im Vorjahr im Wesentlichen für ausstehende Rechnungen (211 T€), Abschluss und Prüfungskosten (120 T€) sowie Personalkosten (945 T€) gebildet.

3.6 Verbindlichkeiten

Alle Verbindlichkeiten hatten wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr.

Die sonstigen Verbindlichkeiten betreffen wie im Vorjahr im Wesentlichen Verbindlichkeiten aus Umsatzsteuer.

Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen bestanden aus einer Verbindlichkeit gegenüber der Accenture Digital Holdings GmbH aus Gewinnabführung in Höhe von 6.479 T€ (Vj.: 6.098 T€), mit denen sonstige Forderungen in Höhe von 4.374 T€ (Vj.: 1.374 T€) und Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 12 T€ (Vj.: 27 T€) gegen den Gesellschafter verrechnet wurden.

4 Erläuterungen zu Posten der Gewinn- und Verlustrechnung

4.1 Umsatzerlöse

Die Umsatzerlöse erzielte die SinnerSchrader AG wie im Vorjahr nahezu ausschließlich aus der Erbringung von Dienstleistungen für ihre Tochterunternehmen. Davon wurden Umsätze in Höhe von 860 T€ (Vj.: 112 T€) mit der tschechischen Tochtergesellschaft SinnerSchrader Praha s.r.o. erzielt, alle übrigen Umsätze mit den deutschen Tochtergesellschaften.

4.2 Sonstige betriebliche Erträge

Die sonstigen betrieblichen Erträge enthalten im Wesentlichen Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen (Vj.: im Wesentlichen Weiterberechnung von Kosten an Tochtergesellschaften).

4.3 Materialaufwand

Der Materialaufwand ergab sich wie im Vorjahr nahezu ausschließlich aus Aufwendungen für Raummiete, denen entsprechende Mieterträge aus der Vermietung der Flächen an Tochtergesellschaften gegenüberstanden.

4.4 Erträge aus Gewinnabführungsverträgen

Im Dezember 2014 hat die SinnerSchrader AG mit ihrer 100%igen Tochtergesellschaft SinnerSchrader Deutschland GmbH einen Ergebnisabführungsvertrag abgeschlossen, dem die Hauptversammlung am 21. Januar 2015 zugestimmt hat. Aus diesem Ergebnisabführungsvertrag entstand im Geschäftsjahr 2019/2020 ein Ertrag in Höhe von 7.675 T€ (Vj.: 7160 T€).

4.5 Sonstige betriebliche Aufwendungen

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen beinhalteten in erster Linie Raum, Kommunikations, Werbe- und Repräsentationskosten, Rechts und Beratungskosten sowie sonstige Verwaltungskosten.

5 Sonstige Angaben

5.1 Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen

Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen betreffen befristete Mietverträge für die Büroräumlichkeiten an den Standorten Berlin, Frankfurt am Main, Hamburg und München, deren minimale Restlaufzeiten 2 bis 83 Monate betragen. Weitere finanzielle Verpflichtungen betreffen Leasingverträge für Firmenfahrzeuge, Firmenfahrräder und Drucker mit Restlaufzeiten von 4 bis 36 Monaten. Aus den Miet und Leasingverträgen ergeben sich insgesamt in den kommenden Jahren sonstige finanzielle Verpflichtungen in der in Tabelle 4 angegebenen Höhe.

Tab. 3 Verpflichtungen aus Miet- und Leasingverträgen in €

01.09.2020-31.08.2021 1.637.753
01.09.2021-31.08.2022 1.297.033
01.09.2022-31.08.2023 1.231.608
01.09.2023-31.08.2024 831.640
01.09.2024-31.08.2025 831.640
Nach dem 31.08.2025 1.593.978
Gesamt 7.423.653

5.2 Beschäftigte

Im Durchschnitt des Geschäftsjahres 2019/2020 waren 54 Angestellte (Vj.: 57) in der Gesellschaft beschäftigt.

5.3 Vorstand

Folgende Personen waren im Geschäftsjahr 2019/2020 als Vorstand bestellt:

Matthias Schrader, Vorsitzender, bestellt bis zum 31. Dezember 2020

Kaufmann, Hamburg

Thomas Dyckhoff, Finanzvorstand, bestellt bis zum 31. Dezember 2021

Kaufmann, Hamburg

Die Vorstände übten ihre Tätigkeit hauptberuflich aus. Im September 2020 erfolgten die Abberufung von Matthias Schrader und die Bestellung von Evalotta Kahlen.

5.4 Aufsichtsrat

Dem Aufsichtsrat gehörten im Geschäftsjahr an:

Frank Riemensperger, Vorsitzender

Sitz im Senat acatech - Deutsche Akademie der Technikwissenschaften e. V.

Präsidiumsmitglied des IT-Branchenverbands BITKOM Präsidiumsmitglied des Bundesverbands der IT-Anwender VOICE

Executive Vice President American Chamber of Commerce in Germany e. V.

Mitglied des Aufsichtsrats des DFKI (Deutsches Institut für Künstliche Intelligenz)

Mitglied des Lenkungskreises der Plattform Industrie 4.0 Mitglied des Lenkungskreises der Plattform Lernende Systeme

Mitglied der Baden-Badener Unternehmergespräche (BBUG)

Mitglied des Feldafinger Kreises

Mitglied im Hightech Forum der Deutschen Bundesregierung

Philip W. Seitz, stellvertretender Vorsitzender

Rechtsanwalt, Hamburg

General Counsel der Tchibo GmbH, Hamburg

Mitglied des Verwaltungsrats der Tchibo (Schweiz) AG

Mitglied des Aufsichtsrats der Eduscho (Austria) GmbH

Daniel Schwartmann

Diplom-Mathematiker, Duisburg Master in Finance, London

Geschäftsführer Corporate Development Accenture Strategy & Consulting

Nach ihrer Bestellung zum Aufsichtsrat erklärten die Herren Riemensperger und Schwartmann gegenüber der SinnerSchrader AG ihren Verzicht auf die satzungsmäßige Vergütung. Der Aufwand für die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder setzte sich im Geschäftsjahr 2019/2020 unter Einbeziehung dieses Verzichtes wie folgt zusammen:

Tab. 4 Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder 2019/2020 in €

FESTE VERGÜTUNG VARIABLE VERGÜTUNG
Philip W. Seitz 12.500 -
Frank Riemensperger - -
Daniel Schwartmann - -
Summe 12.500 -

5.5 Beteiligungen

Der Anteilsbesitz der SinnerSchrader AG zum 31. August 2020 gliedert sich wie folgt.

Tab. 5 Beteiligungen der SinnerSchrader AG

GESELLSCHAFT ANTEIL
IN %
WÄHRUNG NENNKAPITAL EIGENKAPITAL LETZTES JAHRESERGEBNIS ERGEBNISABFÜHRUNGSVERTRAG
SinnerSchrader Deutschland GmbH, Hamburg 100 EUR 75.000 2.396 7.675 1) ja
SinnerSchrader Content GmbH, Hamburg 100 EUR 765.400 3.366 471 nein
SinnerSchrader Praha s.r.o., Prag, Tschechische Republik 100 CZK 200.000 20.096 8.966 nein
GESELLSCHAFT BERICHTSZEITRAUM
SinnerSchrader Deutschland GmbH, Hamburg 01.09.19-31.08.20
SinnerSchrader Content GmbH, Hamburg 01.09.19-31.08.20
SinnerSchrader Praha s.r.o., Prag, Tschechische Republik 01.09.19-31.08.20

1) Vor Ergebnisabführung

5.6 Konzernabschluss

Die Gesellschaft wird zum 31. August 2020 in den Konzernabschluss der Accenture Holding GmbH & Co. KG, Kronberg im Taunus, (kleinster Kreis) sowie zum 31. August 2020 in den Konzernabschluss der Accenture plc, Dublin, Irland, (größter Kreis) einbezogen.

Der Konzernabschluss der Accenture Holding GmbH & Co. KG, Kronberg im Taunus, wird im Bundesanzeiger veröffentlicht. Die Accenture plc ist an der New York Stock Exchange, USA, gelistet.

5.7 Wesentliche Ereignisse nach dem Bilanzstichtag

Nach dem Bilanzstichtag sind keine wesentlichen Ereignisse eingetreten, über die zu berichten wäre.

 

Hamburg, 7. Januar 2021

Der Vorstand

Thomas Dyckhoff

Evalotta Kahlen

Lagebericht

1 Allgemeines

Der folgende Lagebericht stellt die Entwicklung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der SinnerSchrader Aktiengesellschaft ("SinnerSchrader AG", "AG" oder "Gesellschaft") für das Geschäftsjahr 2019/2020 - vom 1. September 2019 bis zum 31. August 2020 - dar und geht auf die voraussichtliche zukünftige Geschäftsentwicklung sowie wesentliche Risiken und Chancen für diese Entwicklung ein.

Der Jahresabschluss der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2019/2020 wurde nach den deutschen handelsrechtlichen Rechnungslegungsvorschriften erstellt.

2 Geschäftstätigkeit

Die SinnerSchrader AG ist als geschäftsführende Holding für die strategische Steuerung und Weiterentwicklung ihrer Tochtergesellschaften (SinnerSchrader Deutschland GmbH, SinnerSchrader Content GmbH und SinnerSchrader Praha s.r.o.; zusammen "Gruppe" oder "Konzern"), das konzernübergreifende Marketing - so u.a. die Ausrichtung der einmal im Jahr stattfindenden NEXT-Konferenz und die Herausgabe von Fachbüchern zu Themen der digitalen Transformation -, die Finanzierung des operativen Geschäftes und die Verwaltung der Liquiditätsreserven verantwortlich. Darüber hinaus stellt die Gesellschaft den Tochtergesellschaften Infrastruktur und administrative Dienstleistungen zentral bereit.

Die Tochtergesellschaften bieten Unternehmen ein umfassendes Dienstleistungsportfolio für die Nutzung digitaler Technologien zur Weiterentwicklung und Optimierung ihres Geschäftes. Im Vordergrund stehen dabei die digitale Transformation der Unternehmen - insbesondere im Hinblick auf die Kundenschnittstelle - sowie die Konzeption und Entwicklung digitaler Produkte und Dienstleistungen. Weitere Arbeitsfelder der SinnerSchrader-Gruppe sind Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Einsatz des Internets für den Vertrieb (E-Commerce), für Marketing und Kommunikation sowie für die Gewinnung und Bindung von Kunden. Seit April 2017 gehört SinnerSchrader zur weltweit agierenden Accenture-Gruppe. Das Leistungsportfolio hat sich im Geschäftsjahr 2019/2020 gegenüber dem Vorjahr nicht wesentlich verändert.

Der Vorstand verwendet als Steuerungsgrößen zur Überwachung/Verwaltung der Beteiligungsunternehmen vor allem die finanziellen Leistungsindikatoren "Umsatz" und "Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Amortisationen" ("EBITA"). In den Geschäftsjahren 2019/2020 und 2018/2019 fielen keine Amortisationskosten an, sodass das EBITA dem Betriebsergebnis entsprach.

Mit der Tochtergesellschaft SinnerSchrader Deutschland GmbH besteht ein Ergebnisabführungsvertrag. Die SinnerSchrader AG und ihre Muttergesellschaft Accenture Digital Holdings GmbH haben ebenfalls einen Ergebnisabführungsvertrag geschlossen.

3 Geschäftsentwicklung und Lage

Gesamtwirtschaftliche Entwicklung

In den zwölf Monaten des SinnerSchrader-Geschäftsjahres 2019/2020 hat die deutsche Wirtschaft deutlich an Wachstumsdynamik eingebüßt. Betrug das Wachstum des preisbereinigten Bruttoinlandsprodukts im Kalenderjahr 2019 noch 0,6% gegenüber dem Vorjahr, schrumpfte die deutsche Wirtschaft im Vorjahresvergleich im ersten Quartal 2020 um 1,8% und im zweiten Quartal um 11,3%. Die Corona-Pandemie war die wesentliche Ursache neben fortdauernden weltpolitischen und weltwirtschaftlichen Krisen, insbesondere den verschiedenen Handelskonflikten.

Die Entwicklung des ifo Geschäftsklimaindex Deutschland unterstreicht die deutliche Verschlechterung des gesamtwirtschaftlichen Umfelds im Verlauf des SinnerSchrader-Geschäftsjahres 2019/2020. Im September 2019 wurde ein Wert von 94,7 Punkten angegeben. Mit dem Ausbruch der Corona-Pandemie Anfang 2020 begann sich die Stimmung in der deutschen Wirtschaft deutlich zu verschlechtern und der Index sackte bis zum April 2020 auf einen Wert von 75,2 Punkten ab. Seitdem ist wieder eine Erholung der Stimmung gemessen worden.

Die Corona-Pandemie führte weltweit und in der deutschen Wirtschaft zwar zu einer spürbaren Zurückhaltung bei Ausgaben und Investitionen. Sie bewirkte allerdings auch einen nochmaligen Bedeutungszuwachs für die digitale Transformation in der privaten Wirtschaft ebenso wie bei der öffentlichen Hand und eine erhöhte Dringlichkeit bei deren Umsetzung.

Für die Digitalagenturbranche hielten sich die negativen und positiven Wachstumsimpulse somit in etwa die Waage. Der Trend zum Insourcing von Digitalagenturleistungen hat sich im Berichtsjahr nicht weiter verstärkt.

Entwicklung der Ertragslage

Die SinnerSchrader AG hat im Geschäftsjahr 2019/2020 ihr Ergebnis nach Steuern von 6,1 Mio.€ im Vorjahr leicht auf 6,5 Mio.€ gesteigert.

Höhere Umsatzerlöse, im Wesentlichen aus Umlagen an die Tochtergesellschaften und Mieterträgen aus der Untervermietung von Büroflächen, trugen mit einem Zuwachs um 1,4 Mio.€ zu dieser Ergebnisentwicklung bei. Weitere knapp 0,1 Mio.€ Ergebniszuwachs entstanden durch einen Rückgang der sonstigen betrieblichen Aufwendungen. Die Erträge aus der Gewinnabführung der Tochtergesellschaft SinnerSchrader Deutschland GmbH stiegen um 0,5 Mio. €. Die SinnerSchrader Deutschland GmbH konnte trotz der weiterhin grassierenden Corona-Pandemie ihre Profitabilität steigern. Die ehrgeizigen Wachstumsziele konnten pandemiebedingt zwar nur teilweise realisiert werden. Angesichts eines effizienteren Personaleinsatzes und niedrigerer sonstiger betrieblicher Kosten konnte dennoch eine gestiegene Ergebnisabführung erwirtschaftet werden.

Diesen positiven Beiträgen zur Gewinnentwicklung standen negative Effekte gegenüber. Die Aufwendungen für bezogene Leistungen stiegen - im Wesentlichen aufgrund höherer Mietkosten für innerhalb des Accentureverbunds untervermietete Flächen - um 0,3 Mio.€. Die Personalkosten lagen um 0,8 Mio.€ über dem Vorjahr, insbesondere weil Rückstellungen für den Übergang von administrativen Funktionen zu Accenture zu berücksichtigen waren. Nach hohen Investitionen in den Um- und Ausbau von Büroflächen im Vorjahr stiegen auch die Abschreibungen um 0,2 Mio.€.

Das im Geschäftsjahr 2019/2020 erwirtschaftete Ergebnis nach Steuern ist nach den Vereinbarungen des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags an die Accenture Digital Holdings GmbH abzuführen. Ein Jahresüberschuss entstand daher im Berichtsjahr wie im Vorjahr nicht.

Entwicklung der Vermögens- und Finanzlage

Die Bilanzverhältnisse der SinnerSchrader AG haben sich im Geschäftsjahr 2019/2020 nur unwesentlich verändert. Das Anlagevermögen verminderte sich trotz der Investitionen in den Um- und Ausbau der Büroinfrastruktur in Höhe von 0,4 Mio. € leicht - um 0,3 Mio. € - auf 34,5 Mio.€ am 31. August 2020. Trotz der spürbaren, negativen Auswirkungen der Corona-Pandemie lagen bei Abschlusserstellung und liegen keine Anhaltspunkte für Wertminderungen der Beteiligungen an verbundenen Unternehmen vor, da die Geschäftstätigkeit nicht massiv negativ beeinflusst ist und sich die Zukunftserwartungen nicht wesentlich verschlechtert haben.

Das Umlaufvermögen reduzierte sich deutlich - um 2,3 Mio.€ - auf 9,4 Mio.€ am Bilanzstichtag, wobei innerhalb des Umlaufvermögens die liquiden Mittel insbesondere infolge der Gewährung eines mit den Verbindlichkeiten gegenüber verbundene Unternehmen saldierten kurzfristigen Darlehens an die Accenture-Gruppe um rund 3,0 Mio.€ abnahmen. Insgesamt verringerte sich die Bilanzsumme damit um 2,4 Mio.€, da die aktiven Rechnungsabgrenzungen um 0,2 Mio.€ stiegen. Sie betrug am 31. August 2020 44,2 Mio.€.

Die Verbindlichkeiten sanken um gut 2,8 Mio.€ aufgrund der bereits beschriebenen Gewährung eines kurzfristigen Darlehens, das mit den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen saldiert wurde. Dem stand ein Anstieg der Rückstellungen um 0,4 Mio.€ gegenüber. Die sonstigen Rückstellungen umfassen im Wesentlichen personalbezogene Rückstellungen sowie Rückstellungen für ausstehende Rechnungen.

Das Eigenkapital machte zum 31. August 2020 unverändert knapp 40,3 Mio.€ aus. Die Eigenkapitalquote lag aufgrund der leicht geringen Bilanzsumme zum Abschlussstichtag des Berichtsjahres bei 91,0%, nach 86,3% ein Jahr zuvor.

4 Prognose

Der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung erwartet in seiner Prognose vom Juni 2020, dass die Wirtschaft in Deutschland und im Euroraum im Jahr 2020 infolge der Corona-Pandemie deutlich - um 6,5% bzw. 8,5% - schrumpfen wird. Aufgrund der im zweiten Halbjahr einsetzenden langsamen Erholung wird für Deutschland ein Wirtschaftswachstum von 4,9% und damit eine deutliche Erholung für 2021 erwartet. Laut Sachverständigenrat ist die Aussage allerdings mit einer erheblichen Unsicherheit verbunden. Der weitere Pandemieverlauf und die angeordneten Eindämmungsmaßnahmen werden für die wirtschaftliche Entwicklung von großer Bedeutung sein. Die Verfügbarkeit eines wirkungsvollen Impfstoffs würden eine bessere Entwicklung ermöglichen.

Das Geschäftsmodell der SinnerSchrader-Gruppe ist, wie man auch im abgelaufenen Geschäftsjahr erkennen kann, grundsätzlich nicht stark von der Pandemie getroffen. Deswegen sind die Aussichten weiterhin positiv.

Die SinnerSchrader AG geht von einer moderaten Steigerung des Ergebnisses nach Steuern aus, die im Wesentlichen aus einem höheren Ertrag aus dem Gewinnabführungsvertrag resultiert. Grund hierfür ist die Annahme einer Steigerung sowohl des Umsatzes als auch der EBITA-Quote bei der wesentlichen Tochtergesellschaft SinnerSchrader Deutschland GmbH.

5 Risiken und Chancen der künftigen Geschäftsentwicklung

Die Tochtergesellschaften der SinnerSchrader AG und die AG selbst unterliegen in ihren Geschäftstätigkeiten zahlreichen Risiken, deren Eintreten die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage negativ beeinflussen bzw. dazu führen kann, dass die SinnerSchrader AG ihre für die zukünftige Geschäftsentwicklung gesetzten Ziele verfehlt.

Ebenso ergeben sich für den Konzern immer wieder Chancen, deren Nutzung die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage positiv beeinflussen bzw. dazu führen kann, dass die SinnerSchrader AG ihre Ziele für die zukünftige Geschäftsentwicklung übertrifft.

Aufgrund des Gewinnabführungsvertrags zwischen der AG und der SinnerSchrader Deutschland GmbH wirken sich die Chancen und Risiken, die die operative Geschäftstätigkeit betreffen, auch unmittelbar auf die Gesellschaft aus. Deswegen sind die im Folgenden aufgeführten Risiken und Chancen im Wesentlichen mittelbare Risiken und Chancen, die auf der Geschäftstätigkeit der Tochtergesellschaften beruhen. Spiegelbildlich wirkt sich der Ergebnisabführungsvertrag mit der Accenture-Gruppe aus.

5.1 Risiken

Das Risikoprofil hatte sich durch den Zusammenschluss mit Accenture maßgeblich verändert. Die Entscheidung für den Zusammenschluss adressierte gezielt die aus der Wettbewerbssituation mit größeren, weltweit aufgestellten Dienstleistern vor dem Zusammenschluss bestehenden Risiken, die seither nicht mehr in der bisherigen Form bestehen. Auch im Hinblick auf den Zugang zum Personalmarkt, auf attraktive Entwicklungsmöglichkeiten für Fach- und Führungskräfte und auf die Risiken, die sich aus der Geschwindigkeit der technologischen Entwicklung ergeben, wirkt der Zusammenschluss mit Accenture nach Einschätzung von SinnerSchrader risikoreduzierend.

Schließlich haben Akquisitionen zum Ausbau der Marktposition und mithin auch die Risiken aus Akquisitionen aus der Sicht von SinnerSchrader ihre Bedeutung verloren. Der Zugriff auf die Erfahrung und das Know-how der Accenture-Organisation in der Steuerung eines Dienstleistungsgeschäftes kann darüber hinaus dazu beitragen, dass SinnerSchrader seine operativen Risiken besser managt als bisher.

Der Zusammenschluss erzeugt allerdings auch eigene, neue Risiken. Die Zusammenführung zweier Unternehmen bzw. die Integration eines übernommenen Unternehmens in die bestehenden Strukturen des übernehmenden Unternehmens führt nicht selten zu negativen Reaktionen in der Mitarbeiterschaft des übernommenen Unternehmens und zu einer Gefährdung des bislang funktionierenden Systems. Diesem Risiko wurde mit einem kollaborativen Integrationsprozess Rechnung getragen, der zum Zeitpunkt der Aufstellung des Lageberichts weitgehend abgeschlossen war. Das beschriebene Risiko hat sich bislang weder deutlich materialisiert noch konnte es vollständig ausgeräumt werden.

Einzelne als wichtig identifizierte Risikofelder sind:

eine negative Entwicklung der Konjunktur in Deutschland, die die Umsatzentwicklung von SinnerSchrader einschränken bzw. auch zu rückläufigen Umsätzen führen könnte

Abhängigkeit von einzelnen großen Kunden, deren Wegfall bzw. Ausfall im Hinblick auf ausstehende Zahlungsverpflichtungen nicht zeitnah kompensiert werden könnte

Festpreis- sowie Gewährleistungs- und Haftungsrisiken aus großen Einzelprojekten mit hoher technischer Komplexität

Risiken aus dem Umgang mit personenbezogenen Daten für Kunden im Rahmen der Projektarbeit vor dem Hintergrund der besonderen Anforderungen aus den einschlägigen Datenschutzgesetzen

Risiko des Rufverlustes aufgrund der Öffentlichkeitswirksamkeit von Projektfehlschlägen und Qualitätsproblemen, die beispielsweise zu unerlaubten Zugriffen auf personenbezogene Daten führen könnten

Abwanderung von Schlüsselmitarbeitern, deren Know-how und deren Kundenkontakte nicht schnell ersetzbar sind

Gewinnung einer ausreichenden Zahl von qualifizierten Fach- und talentierten Nachwuchskräften

Risiko technologischer Veränderungen, die zu hohen Anpassungsaufwänden für SinnerSchrader führen könnten

Risiken aus der Integration von SinnerSchrader in die Accenture-Organisation (einschließlich einer möglichen Markenintegration)

Diese Auswahl schließt jedoch nicht aus, dass für SinnerSchrader auch aus anderen, nicht vorhersehbaren bzw. derzeit nicht als besonders wichtig eingeschätzten und damit hier nicht erwähnten Risiken signifikante Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage entstehen können.

5.2 Chancen

Den Risiken stehen Chancen gegenüber, bei deren Realisierung SinnerSchrader seine Ziele übertreffen könnte. Neben positiven Impulsen aus der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung in Deutschland liegen die Chancen für SinnerSchrader vor allem in dem Zusammenschluss mit Accenture:

Accenture verfügt über exzellente Kontakte zu zahlreichen der größten Unternehmen im deutschsprachigen Raum, aus denen sich zusätzliche Kundenzugänge und letztlich Projektmöglichkeiten ergeben könnten

Für nahezu alle Unternehmen ist die digitale Transformation von enormer strategischer Bedeutung. Die großen, weltweit agierenden Unternehmen vertrauen dieses Thema daher immer häufiger den ebenfalls weltweit tätigen Beratungs- und Systemhäusern an. Es bestehen insofern gute Aussichten, dass sich SinnerSchrader im Zusammenspiel mit Accenture häufiger für Aufträge qualifiziert, als dies im Alleingang möglich wäre.

Bei der Vergabe von Aufträgen kommt es immer häufiger auch auf die Fähigkeit an, Projektteams schnell skalieren und Projekte in einem internationalen Kontext durchführen zu können. In dieser Hinsicht sind die Möglichkeiten von SinnerSchrader allein beschränkt. Daher zählt SinnerSchrader erst in der Zusammenarbeit mit Accenture zum Kreis der relevanten Anbieter, mit der Aussicht auf zusätzliches Geschäft.

Schließlich könnte sich die Kostenposition von SinnerSchrader durch Nutzung der Nearshore- und Offshorekapazitäten der Accenture-Organisation verbessern, was sich positiv auf die Wettbewerbsfähigkeit und die Marge auswirken könnte.

5.3 Gesamtbewertung der Risiken und Chancen

Insgesamt sind auf der Grundlage der verfügbaren Informationen gegenwärtig keine Risiken erkennbar, die den Fortbestand der SinnerSchrader AG gefährden. Die Vermögens- und Finanzlage ist unverändert stabil.

 

Hamburg, 7. Januar 2021

Der Vorstand

Thomas Dyckhoff

Evalotta Kahlen

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die SinnerSchrader Aktiengesellschaft, Hamburg

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der SinnerSchrader Aktiengesellschaft, Hamburg, - bestehend aus der Bilanz zum 31. August 2020 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. September 2019 bis zum 31. August 2020 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der SinnerSchrader Aktiengesellschaft, Hamburg, für das Geschäftsjahr vom 1. September 2019 bis zum 31. August 2020 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. August 2020 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. September 2019 bis zum 31. August 2020 und

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft.

führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

Hamburg, 12. Januar 2021

Ebner Stolz GmbH & Co. KG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft

Florian Riedl, Wirtschaftsprüfer

Till Kohlschmitt, Wirtschaftsprüfer

www.ebnerstolz.de

BERICHT DES AUFSICHTSRATS

DER SINNERSCHRADER AG ZUM GESCHÄFTSJAHR 2019/2020

Der Aufsichtsrat hat die Geschäftsentwicklung der SinnerSchrader Aktiengesellschaft (SinnerSchrader AG) und ihrer Tochtergesellschaften im Geschäftsjahr 2019/2020 intensiv begleitet. Er hat dabei mit dem Vorstand vertrauensvoll und offen zusammengearbeitet. In den turnusmäßigen Aufsichtsratssitzungen sowie durch periodische Berichte, ferner auch durch schriftlichen, telefonischen und persönlichen Austausch wurde der Aufsichtsrat laufend vom Vorstand über die Geschäftsentwicklung und die aktuelle Lage des SinnerSchrader-Konzerns, die strategische Weiterentwicklung, das Risikomanagement sowie über wesentliche Geschäftsvorfälle und Investitionsvorhaben informiert. In Geschäftsvorgänge und Entscheidungen, die für die Gesellschaft oder den Konzern von wesentlicher Bedeutung waren -im Geschäftsjahr 2019/2020 insbesondere die weitere Integration der SinnerSchrader Aktiengesellschaft und ihrer Tochtergesellschaften in die Accenture Gruppe und die Auswirkungen der Covid-19-Krise - hat der Vorstand den Aufsichtsrat rechtzeitig einbezogen.

Auf dieser Basis hat der Aufsichtsrat die ihm nach Gesetz und Satzung zukommenden Aufgaben wahrgenommen, die Geschäftsführung des Vorstands überwacht und den Vorstand bei der Leitung der Gesellschaft beraten. Maßstab für die Überwachung waren die Rechtmäßigkeit, Ordnungsmäßigkeit, Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit des Vorstandshandelns. Angesichts seiner Besetzung mit der gesetzlichen Mindestzahl von drei Mitgliedern hat der Aufsichtsrat dabei weiterhin auf die Bildung von Ausschüssen verzichtet und alle Aufgaben im Gesamtgremium wahrgenommen.

ORGANE

Die Zusammensetzung des Aufsichtsrats hat sich im Verlauf des Geschäftsjahres 2019/2020 nicht verändert. Seine drei Mitglieder, Frank Riemensperger, Philip W. Seitz und Daniel Schwartmann, wurden von der Hauptversammlung am 30. Januar 2019 für eine Amtszeit gewählt, die mit Abschluss der Hauptversammlung endet, die über das am 31. August 2021 endende Geschäftsjahr beschließt.

Herr Riemensperger stand dem Aufsichtsrat während des gesamten Geschäftsjahres unverändert vor. Herr Seitz nahm weiterhin die Funktion des stellvertretenden Vorsitzenden wahr.

Im Vorstand der SinnerSchrader AG gab es im Geschäftsjahr 2019/2020 ebenfalls keine Veränderungen. Es waren weiterhin Herr Matthias Schrader in der Funktion des Vorstandsvorsitzenden und Herr Thomas Dyckhoff in der Funktion des Finanzvorstands bestellt.

Um Herrn Schrader die Übernahme von umfangreicheren Verpflichtungen im Rahmen seiner Geschäftsführertätigkeit bei der Accenture GmbH in Form der Führung des gesamten Interactive-Geschäfts von Accenture in den Ländern Deutschland, Österreich und der Schweiz zu ermöglichen, wurde zwischen dem Aufsichtsrat und Herrn Schrader nach Abschluss der Geschäftsjahres 2019/2020 am 09. September 2020 einvernehmlich eine vorzeitige Beendigung seiner Vorstandsbestellung vereinbart. Regulär wäre seine Bestellung am 31. Dezember 2021 ausgelaufen. Als Nachfolgerin hat der Aufsichtsrat mit Wirkung vom 09. September 2020 Frau Evalotta Kahlen zum Vorstand bestellt. Frau Kahlen war bislang General Counsel und Prokuristin der SinnerSchrader AG.

Vorstand und Aufsichtsrat wurden auf der Hauptversammlung am 07. Februar 2020 für das Geschäftsjahr 2018/2019 Entlastung erteilt.

SITZUNGEN DES AUFSICHTSRATS

Der Aufsichtsrat trat innerhalb des Geschäftsjahres 2019/2020 zu zehn ordentlichen Sitzungen zusammen. Diese fanden am 03. September 2019, am 22. Oktober 2019, am 06. Dezember 2019, am 07. Februar 2020, am 02. April 2020, am 05. Mai 2020, am 25. Juni 2020, am 07. Juli 2020, am 10. Juli 2020 und am 28. August 2020 statt.

Die Sitzungen am 03. September 2019, am 22. Oktober 2019 sowie am 07. Februar 2020 wurden persönlich abgehalten. Alle anderen Sitzungen fanden per Video-Call statt.

Mit Ausnahme der Sitzung vom 06. Dezember 2019, an der Herr Schrader nicht teilgenommen hat, waren bei allen genannten Sitzungen der Aufsichtsrat wie auch der Vorstand vollständig vertreten.

Basierend auf dem jeweils aktuellen Stand der monatlichen Berichterstattung hat sich der Aufsichtsrat in allen ordentlichen Sitzungen eingehend mit dem Verlauf des Geschäftes, der Lage des Konzerns bis zum bzw. am jeweiligen Stichtag, dem gegebenenfalls anstehenden Quartalsbericht sowie einem aktualisierten Umsatz- und Ergebnis-Forecast für das gesamte Geschäftsjahr befasst. In allen Sitzungen ab März 2020 stellten hierbei die Auswirkungen der Corona-Krise auf das Geschäft der SinnerSchrader-Gruppe einen besonderen Schwerpunkt dar.

Die Zusammensetzung des Vorstands bildete einen weiteren Schwerpunkt der Aufsichtsratsarbeit im Geschäftsjahr 2019/2020.

Ergänzend ließ sich der Aufsichtsrat regelmäßig über den Status der Integration der SinnerSchrader-Gesellschaften in die Accenture Gruppe berichten.

Weitere wesentliche Punkte der Beschlussfassung des Aufsichtsrats im Berichtsjahr waren neben der Verabschiedung der Geschäftsjahresplanung für das Geschäftsjahr 2019/2020 auch die Billigung des geprüften Konzernabschlusses und des geprüften Jahresabschlusses sowie des geprüften zusammengefassten Lageberichts und Konzernlageberichts der SinnerSchrader AG für das Geschäftsjahr 2018/2019. Darüber hinaus widmete sich der Aufsichtsrat in seinen Beschlussfassungen der Tagesordnung für die ordentliche Hauptversammlung am 07. Februar 2020, der Feststellung der Zielerreichung für das Geschäftsjahr 2018/2019, der Festlegung neuer Ziele für das Geschäftsjahr 2019/2020 in Bezug auf die variable Vergütung des Vorstands sowie den Veränderungen in den Geschäftsführungen der Tochtergesellschaften.

JAHRESABSCHLUSS

Buchführung und Jahresabschluss sowie der Lagebericht der SinnerSchrader AG für das Geschäftsjahr 2019/2020 bzw. zum 31. August 2020 sind von der Ebner Stolz GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Hamburg, im Auftrag des Aufsichtsrats geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen worden. Die Ebner Stolz GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft war am 07. Februar 2020 auf Vorschlag des Aufsichtsrats von der Hauptversammlung als Abschlussprüfer bestellt worden. Der Aufsichtsrat hat keine Umstände festgestellt, die eine Befangenheit der Ebner Stolz GmbH & Co. KG begründet hätten. Noch vor der Beschlussfassung des Aufsichtsrats über den Vorschlag an die Hauptversammlung hatte die Ebner Stolz GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft selbst eine Unabhängigkeitserklärung abgegeben.

In einer ordentlichen Aufsichtsratssitzung am 12. Januar 2021, die per Video-Call abgehalten wurde, erläuterten die Abschlussprüfer dem Aufsichtsrat im Beisein des Vorstands neben den Schwerpunkten und den detaillierten Ergebnissen der Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts auch den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk. Dies geschah auf der Grundlage eines vollständig vorliegenden und rechtzeitig im Vorweg verteilten Prüfungsberichts. Nachdem in der Sitzung alle Fragen des Aufsichtsrats zu dem Abschluss und dem Prüfungsbericht zur allgemeinen Zufriedenheit beantwortet werden konnten, schloss sich der Aufsichtsrat den Ergebnissen der Abschlussprüfer an und stellte fest, nach dem abschließenden Ergebnis seiner Prüfungen keine Einwendungen gegen den Jahresabschluss zu erheben. Daraufhin billigte der Aufsichtsrat den Jahresabschluss, der somit nun festgestellt ist.

GESCHÄFTSENTWICKLUNG

Im Geschäftsjahr 2019/2020 hat sich die SinnerSchrader-Gruppe der zu Beginn des zweiten Geschäftshalbjahres eingetretenen erheblichen Herausforderungen durch die Corona-Pandemie zum Trotz weiter positiv entwickelt. Zwar hat auch SinnerSchrader die mit der Krise einsetzende Ausgaben- und Investitionszurückhaltung vieler Unternehmen zu spüren bekommen; das Umsatzwachstum fiel daher deutlich kleiner aus als geplant. Insgesamt waren die Auswirkungen aber begrenzt, zumal die Krise den Digitalisierungstrend nachhaltig verstärkte. Gegenüber dem Vorjahr konnte die SinnerSchrader AG ihr Ergebnis nach Steuern im Berichtsjahr so um 6 % steigern.

Die intensiviere Zusammenarbeit mit Accenture im Verbund der zu Accenture Interactive in Deutschland, Österreich und der Schweiz zusammengefassten Einheiten hat hierzu maßgeblich beigetragen. Ein gutes Beispiel der Zusammenarbeit ist die Corona-App für Österreich, die Accenture und SinnerSchrader schon Anfang April 2020 in einer ersten Version ausliefern konnten.

Der Prozess einer Integration und Verzahnung der Fähigkeiten und Leistungen von SinnerSchrader und Accenture Interactive wird auch im neuen Geschäftsjahr 2020/2021 konsequent weitergeführt. Ziel bleibt es unverändert, den Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen im deutschsprachigen Raum ein Digitalagentur-Angebot zu machen, welches an Innovations- und Umsetzungsstärke seinesgleichen sucht. Der Aufsichtsrat wird diesen Prozess eng begleiten und den Vorstand dabei unterstützen, die SinnerSchrader-Gruppe entsprechend weiterzuentwickeln.

DANK

Der Aufsichtsrat dankt allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der SinnerSchrader-Gruppe für ihre engagierte Arbeit in dieser für viele Menschen schwierigen Zeit ganz besonders. Die Bereitschaft, mit den Herausforderungen durch die Corona-Krise kreativ und konstruktiv umzugehen, sowie der Zusammenhalt und die gegenseitige Unterstützung in den Teams waren und sind bemerkenswert. Gleiches gilt für den Einsatz rund um die Belange der Kunden. Auch und gerade im von Corona weiterhin geprägten Geschäftsjahr 2020/2021 sind dies entscheidende Faktoren für eine erfolgreiche Entwicklung von SinnerSchrader.

 

Hamburg, 12. Januar 2021

Frank Riemensperger, Vorsitzender des Aufsichtsrats

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