Mühlich GmbHLiquidiert
89150 Laichingen, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Crispin A. Mühlich seit 23.3.2006 | Geschäftsführer |
Joachim Wagner seit 23.3.2006 | Prokura |
Kai-Uwe Hartwig seit 23.3.2006 | Prokura |
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Mühlich GmbHLaichingenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010Bilanz
AnhangAllgemeine Angaben Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH Gesetzes beachtet. Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung (§§ 266 Abs.1, 276, 288 HGB) und bei der Offenlegung (§ 326 HGB bzw. § 327 HGB) des Jahresabschlusses werden in Anspruch genommen. Gliederungsgrundsätze / Darstellungsstetigkeit Von der Darstellungsstetigkeit wurde gegenüber dem Vorjahr aus folgenden Gründen abgewichen: Verbesserung der Klarheit und der Übersichtlichkeit der Darstellung Die Änderung betrifft im Einzelnen: Im Berichtsjahr wurden erstmals die debitorischen Kreditoren unter der Position "Sonstige Vermögensgegengstände" und die kreditorischen Debitoren unter der Position "Sonstige Verbindlichkeiten ausgewiesen. Das Vorjahr wurde entsprechend angepasst. Dies führt gegebenfalls zu einer Abweichung der Bilanzsumme des Vorjahres zur ursprünglichen Bilanzsumme des Vorjahres. Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung änderte sich gegenüber dem Vorjahr nicht. Bilanzierungsmethoden Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden. Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert. Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals, sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert. Bewertungsmethoden Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden. Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet: Immaterielle Vermögensgegenstände Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Sachanlagen Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet. Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes. Die Abschreibungen wurden beim beweglichen Anlagevermögen überwiegend zunächst degressiv und später linear vorgenommen. Der Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibung erfolgte in den Fällen, in denen dies zu einer höheren Jahresabschreibung führte. Wirtschaftgüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten von EUR 150,00 bis EUR 1.000,00 wurden in Anlehnung an die Vorschrift des § 6 Abs. 2a EStG, zur Bildung und Bewertung eines Sammelpostens für abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter, als Sammelposten auch handelsrechtlich nachvollzogen. Dabei wurden die Zugänge als eine Position im Anlagespiegel erfasst und über die Nutzungsdauer von 5 Jahren gleichmäßig abgeschrieben. Die Bewertungsmethode wurde handelsrechtlich nachvollzogen, da der Sammelposten insgesamt von untergeordneter Bedeutung ist. Finanzanlagen Es sind keine Finanzanlagen vorhanden. Vorräte Die Vorräte wurden zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und sofern ein entsprechender Sachverhalt vorlag, auf den niedrigeren Börsen- und Marktpreis am Abschlussstichtag abgeschrieben. Soweit ein Börsen- oder Marktpreis nicht feststellbar war, wurden sie auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben. Das Prinzip der verlustfreien Bewertung wurde berücksichtigt. Ford. aus Lieferungen u. Leistungen u. sonst. Vermögensgegenstände Die Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände und Wertpapiere wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Das allgemeine Kreditrisiko bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Rückzahlungsbetrag ausgewiesen. Sofern die Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt. Rückstellungen Die Rückstellungen wurden nach vernünftiger kaufmännischer Schätzung ermittelt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Die Steuerrückstellungen beinhalten die bis zum Bilanzstichtag noch nicht veranlagten Steuern. Pensionsrückstellungen Pensionszusagen wurden nicht erteilt. Währungsumrechnung Im Jahresabschluss sind keine Positionen enthalten, die auf fremde Währung lauten oder ursprünglich auf fremde Währung gelautet haben. Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz Die Entwicklung und Gliederung der einzelnen Posten des Anlagevermögens, sowie die Entwicklung des Postens "Aufwendungen für die Ingangsetzung und Erweiterung des Geschäftsbetriebs" sind aus dem Anlagenspiegel ersichtlich, ebenso die Abschreibungen des Geschäftsjahres. Sachanlagen: Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens sind in einer entsprechenden Gliederung des Anlagevermögens als Anlage zum Jahresabschluss gesondert ausgewiesen. Halbfertige Arbeiten und Waren: In die Herstellungskosten von Vermögensgegenständen des Umlaufvermögens wurden keine Fremdkapitalzinsen einbezogen. Eigenkapital: Die Geschäftsleitung schlägt vor, den Jahresüberschuss auf neue Rechnung vorzutragen. Rückstellungen: Die passiven latenten Steuern beruhen auf folgenden Abweichungen der Handels- zur Steuerbilanz: Bildung eines Investitionsabzugsbetrag in 2008 für noch zu tätigende Investitionen des Sachanlagevermögens. Bei der Bewertung wurden folgende Steuersätze zugrunde gelegt: - Körperschaftsteuer 15%, - Solidaritätszuschlag 5,5%,- Gewerbesteuer 300 % Verbindlichkeiten: Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von weniger als einem Jahr beträgt EUR 773.481,10 (VJ: EUR 702.471,06); mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt EUR 0 (VJ: EUR 0,00). Der Gesamtbetrag der gesicherten Verbindlichkeiten beträgt EUR 65.943,60. Dieser ist durch folgende Rechte gesichert: - Sicherungsübereignungen von sonstigen Transportmitteln und Maschinen Erläuterungen zu den einzelnen Posten der Gewinn- und Verlustrechnung Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde wie in den Vorjahren nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Sonstige Angaben Sonstige finanzielle Verpflichtungen sowie Haftungsverhältnisse: Am Abschlussstichtag bestanden nach § 251 HGB folgende Haftungsverhältnisse.:
Geschäftsführungsorgane Zu Geschäftsführer war während des Berichtsjahres folgende Person bestellt: Herr Crispin A. Mühlich, Kaufmann Der Geschäftsführer ist einzelvertretungsberechtigt. Er ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Laichingen, den 30.06.2011 Festgestellt am 30.06.2011 Crispin A. Mühlich |
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