Fit-Inn
Verwaltungs GmbH
Nidderau
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Ausstehende Einlagen auf das gezeichnete Kapital |
0,00 |
9.661,24 |
| B.
Umlaufvermögen |
18.591,73 |
17.543,28 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
18.591,73 |
17.543,28 |
| C.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
4.222,52 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
22.814,25 |
27.204,52 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
5.414,53 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| 1.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
-9.661,24 |
0,00 |
| 2.
eingefordertes Kapital |
15.338,76 |
25.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
19.585,47 |
20.895,35 |
| III.
Jahresüberschuss |
24,19 |
1.309,88 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
4.222,52 |
0,00 |
| B.
Rückstellungen |
700,00 |
866,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
22.114,25 |
20.923,99 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
22.814,25 |
27.204,52 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der Fit-Inn Verwaltungs GmbH
wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften
des Handelsgesetzbuchs aufgestellt. Dabei werden die
gesetzlichen Gliederungsschemata der §§ 266 bzw.
275 HGB unverändert angewandt.
Der Jahresabschluss wurde erstmals nach den
Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes
(BilMoG) aufgestellt. Die bisherige Form der Darstellung
und die bisher angewandten Bewertungsmethoden wurden
insoweit angepasst. Eine Durchbrechung der Stetigkeit liegt
insoweit nicht vor (Art. 67 Abs. 8 Satz 1 EGHGB). Die
Vorjahreszahlen wurden entsprechend Art. 67 Abs. 8 Satz 2
EGHGB nicht angepasst. Die Vergleichbarkeit mit dem Vorjahr
ist somit nur eingeschränkt möglich.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn-
und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden
können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
einschließlich steuerrechtlicher Maßnahmen
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Forderungen und die sonstigen
Vermögensgegenstände werden zum Nennwert
bilanziert.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen
übernommen werden.
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der
Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung
Angabe zu Verbindlichkeiten
Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt Euro 8.345,77
(Vorjahr: Euro 7.811,15).
Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag
Zum 31. Dezember 2010 weist die Gesellschaft einen
nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag in Höhe
von Euro 4.222,52 aus.
Durch das Finanzmarktstabilisierungsgesetz (FMStG)
wurde u. a. der Überschuldungstatbestand dahingehend
neu geregelt, dass gemäß § 19 Abs. 2 InsO
eine insolvenzrechtliche Überschuldung gegeben ist,
wenn das Vermögen des Schuldners die bestehenden
Verbindlichkeiten nicht mehr deckt, es sei denn, die
Fortführung des Unternehmens ist nach den
Umständen überwiegend wahrscheinlich. Diese
zunächst bis zum 31. Dezember 2010 befristete Regelung
wurde durch das Gesetz zur Erleichterung der Sanierung von
Unternehmen vom 24. September 2009 bis zum 31. Dezember
2013 verlängert.
Da die gesetzlichen Vertreter davon ausgehen, dass
die Fortführung der Gesellschaft überwiegend
wahrscheinlich ist, haben sie einen Insolvenzantrag nicht
gestellt.
Sonstige Pflichtangaben
Namen der Geschäftsführer
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte durch Herrn Thomas Geier,
Altenstadt und Frau Brigitte Wermter, Florstadt
geführt. Die Geschäftsführer sind befugt,
die Gesellschaft allein zu vertreten. Sie sind von den
Vorschriften des § 181 BGB befreit.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 12.07.2011 festgestellt.
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