Stammdaten

Register
Amtsgericht Köln HRB 56123
Eingetragen
23.9.2005
Branche
Herstellung von Geräten der UnterhaltungselektronikHerstellung von elektronischen Bauelementen a. n. g.Herstellung von bestückten Leiterplatten
Gegenstand
die Entwicklung, die Produktion und der Vertrieb elektronischer, elektrotechnischer, elektroakustischer und mechanischer Bauteile, Geräte und Baugruppen.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Raimund Mundorf
seit 23.9.2005
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
Rainer Mundorf
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Mundorf Holding UG (haftungsbeschränkt)
Germany
25.000 €
100.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Mundorf EB GmbH

Köln

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 644.120,11 844.033,74
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 165.945,00 246.038,00
II. Sachanlagen 478.175,11 597.995,74
B. Umlaufvermögen 2.551.720,48 2.627.474,09
I. Vorräte 2.029.860,61 2.055.064,91
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 503.993,20 542.472,05
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 17.866,67 29.937,13
C. Rechnungsabgrenzungsposten 242,90 19.586,98
Aktiva 3.196.083,49 3.491.094,81

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 688.346,48 1.284.336,70
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Bilanzgewinn 663.346,48 1.259.336,70
B. Rückstellungen 237.001,85 217.688,85
C. Verbindlichkeiten 2.214.667,16 1.903.226,26
D. Passive latente Steuern 56.068,00 85.843,00
Summe Passiva 3.196.083,49 3.491.094,81

Anhang



Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut Registergericht

Firmenname laut Registergericht: Mundorf EB GmbH
Firmensitz laut Registergericht: Köln
Registereintrag: Handelsregister
Registergericht: Köln
Register-Nr.: B 56123

Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 der Mundorf EB GmbH, Köln, wurde nach den Vorschriften der §§ 242 ff. HGB unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für Kapitalge­sellschaften (§§ 264 ff. HGB) sowie der Vorschriften des GmbHG und des Gesellschaftsvertrages aufgestellt.

Die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung werden unter Einhaltung der in §§ 246 ff. HGB vorgeschriebenen allgemeinen Ansatz- und Bewertungsgrundsätze aufgestellt. Die allgemeinen Gliederungsgrundsätze des § 265 HGB werden eingehalten.

Die Vermerke im Zusammenhang mit den Restlaufzeiten der ausgewiesenen Forderungen und Verbindlichkeiten (§ 268 Abs. 4 f. HGB) wurden aus Gründen der größeren Klarheit und Übersichtlichkeit einheitlich im Anhang ausgewiesen. Gleiches gilt für die Forderungen und Verbindlichkeiten aus Rechtsgeschäften mit Gesellschaftern (§ 42 Abs. 3 GmbHG).

Die Gliederung der Bilanz erfolgt gem. § 266 Abs. 2 und 3 HGB. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde gem. § 275 Abs. 1 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 wurde unter der Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufgestellt (Going Concern, § 252 Absatz 1 Nr. 2 HGB).

Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnut­zung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutz­bar, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögens­ge­genstände linear vorgenommen.

Außerplanmäßige Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert wurden bei einer absehbaren dauernden Wertminderung auf Gegenstände des immateriellen und materiellen Anlagevermögens vorgenommen

Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Soweit erforderlich, wurden Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert (§ 253 Absatz 4 HGB) berücksichtigt.

Forderungen und Wertpapiere wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. Es wurden angemessene Einzel- und Pauschalwertberichtigungen gebildet.

Die Rechnungsabgrenzungsposten umfassen transitorische Posten i.S.v. § 250 Absatz 1 HGB.

Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet, dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.

Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

Abgrenzungsposten für latente Steuern wurden aufgrund temporärer Differenzen zwischen Handels- und Steuerbilanz gebildet. Es wurden die in 2023 gültigen Steuersätze für Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag sowie die Gewerbesteuer berücksichtigt.

Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden im We­sentlichen übernommen.

Angaben zur Bilanz

Forderungen:

Der Betrag der Forderungen mit einer Restlaufzeit größer einem Jahr beträgt EUR 82,93 (Vorjahr: EUR 1.786,73).

Angaben zu Ausleihungen gegenüber Gesellschaftern

Forderungen gegen Organmitglieder (zugleich Forderungen gegen Gesellschafter) ergeben sich  aus Verrechnungskonten und belaufen sich auf EUR 40.249,31 (Vorjahr: EUR 38.199,58). Die Verzinsung erfolgt zum Basiszinssatz (§ 247 BGB) zuzüglich einer angemessenen Zinsmarge (1-6/2023: 4,62%, 7-12/2024: 6,12%).

Gewinn-/Verlustvortrag bei teilweiser Ergebnisverwendung

Bei Aufstellung der Bilanz unter Berücksichtigung der teilweisen Ergebnisverwendung wurde im Bi­lanzge­winn ein Gewinnvortrag von EUR 1.259.336,70 einbezogen (Vj.: EUR 1.208.359,52).

Verbindlichkeiten

Restlaufzeiten

Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren be­trägt EUR 171.491,20 (Vorjahr: EUR 32.142,82).

Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt EUR 1.209.749,24
(Vorjahr: EUR 714.075,39).

Besicherungen:

Teilweise sind die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten durch Sicherungsübereignungen der Vorräte gesichert. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind in Teilen durch branchenübliche Eigentumsvorbehalte gesichert.

Verbindlichkeiten aus Steuern bestehen in Höhe von 12.437,83 (Vj. EUR 99.397,89), Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit bestehen in Höhe von EUR 2.630,73 (Vj. EUR 0,00).

Sonstige Angaben

Durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahrs beschäftigten Arbeitnehmer

Die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigten Arbeitnehmer betrug 41.

Die Geschäfte werden durch Herrn Raimund Mundorf, Kaufmann, Köln, geführt.

Nachtragsbericht (§ 285 Nr. 33 HGB)
Gemäß § 285 Nr. 33 HGB ist über Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem Schluss des Geschäftsjahrs eingetreten und weder in der Gewinn- und Verlustrechnung noch in der Bilanz berücksichtigt sind, unter Angabe ihrer Art und ihrer finanziellen Auswirkungen zu berichten.

Unsere Gesellschaft ist als kleine Kapitalgesellschaft (§ 267 Abs. 1 HGB) zwar von dieser Berichtspflicht befreit, berichtet nachstehend aber freiwillig über besondere Vorgänge nach Schluss des Geschäftsjahres 2023.

Am 30. Januar 2024 hatte die Gesellschaft den (Eigen)Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung (§ 270 ff. InsO) gestellt. Der Antrag erfolgte, weil sich ein in 2022 neu gegründeter Geschäftsbereich perspektivisch nicht so ertragreich dargestellt hatte wie anfänglich erwartet. Um zu vermeiden, dass durch eine entsprechend negative Entwicklung dieses neuen Geschäftsbereichs auch die bisherigen, profitablen Geschäftsfelder der Mundorf EB GmbH negativ beeinflusst werden, wurde vorsorglich der vorgenannte Antrag gestellt.

Das Verfahren wurde am 1. April 2024 eröffnet und wird, nach der am 19. März 2025 erfolgten Genehmigung des mit den Gläubigern abgestimmten Insolvenzplans, voraussichtlich Ende Mai 2025 durch das Amtsgericht Köln wieder aufgehoben.

Nach Aufhebung des Verfahren blickt die Geschäftsführung der Gesellschaft zuversichtlich auf die zukünftige wirtschaftliche Entwicklung. Nach den Planungen wird die Gesellschaft nachhaltig profitabel und liquide sein.

Wesentliche finanzielle Auswirkungen:
Infolge des am 30. Januar 2024 gestellten Antrags ergeben sich in den Geschäftsjahren 2024 und 2025 folgende wesentliche Auswirkungen auf die Vermögens- Finanz- und Ertragslage:

- Außerplanmäßige Abschreibungen (§ 253 Abs. 3 HGB) in Höhe von rd. TEUR 150-200 auf Gegenstände des Sachanlagevermögens (angeschaffte Anlagegenstände zum Aufbau der Produktion in dem neuen o.a. Geschäftsbereich);

- (Erfolgsneutrale) Bilanzverkürzung im unteren einstelligen 100-T€-Bereich infolge der Abholung einer Maschine durch einen Finanzierer (Wegfall Mietkauf-Verbindlichkeit);

- Belastung der Ergebnisse 2024 und 2025 durch die verfahrensbedingten Beratungs- und Verfahrenkosten im mittleren sechsstelligen  EUR-Bereich.

- Ein Sanierungsgewinn zum Aufhebungszeitpunkt in 2025 (voraussichtlich Ende Mai 2025) im unteren einstelligen Mio-EUR-Bereich).

Köln, den 16. Mai 2025

gez. Raimund Mundorf
Geschäftsführer



sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 16.05.2025 festgestellt.

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