Stammdaten

Register
Amtsgericht München HRB 175110
Eingetragen
26.8.2008
Branche
Ingenieurbüros für Fachplanung von technischer GebäudeausrüstungIngenieurbüros für bautechnische Gesamtplanung von Ingenieurbauwerken und VerkehrsanlagenArchitekturbüros für Orts-, Regional- und Landesplanung
Gegenstand
Beteiligung an einer Kommanditgesellschaft, deren Zweck ist Ausschreibung, Planung, Ausbau, Bauüberwachung sowie Um- und Ausbau von Einrichtungen aller Art; Geschäftsführung für solche Unternehmen.

Historie

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Management

NameRolle
Gottfried Riesner
seit 26.8.2008
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter
Beta

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
Gottfried Riesner
Sandweg 2a, 85777 Fahrenzhausen
25.000 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Riesner Plan GmbH

Fahrenzhausen

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

  31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Umlaufvermögen 34.681,04 29.219,84
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 34.373,03 29.155,23
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 308,01 64,61
Bilanzsumme, Summe Aktiva 34.681,04 29.219,84

Passiva

   
  31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 30.739,23 27.607,37
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Gewinnvortrag 2.607,37 -280,67
III. Jahresüberschuss 3.131,86 2.888,04
B. Rückstellungen 2.301,16 1.612,47
C. Verbindlichkeiten 1.640,65 0,00
Bilanzsumme, Summe Passiva 34.681,04 29.219,84

Anhang zum Jahresabschluss zum 31.12.2010

I. Allgemeine Angaben nach § 284 Abs. 2 HGB

1. Grundlagen und Gliederung des Jahresabschlusses

Der Jahresabschluss der Riesner Plan GmbH wurde auf der Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt.

Die Gliederung der Bilanz ändert sich nicht gegenüber dem Vorjahr.

Die Gesellschaft ist als "Kleine Kapitalgesellschaft" im Sinne von § 267 Abs. 1 HGB einzustufen. Weitgehend wurden die größenabhängigen Erleichterungen bei der Erstellung (§§ 266 Abs. 1, 276, 288 HGB) und bei der Offenlegung (§ 326 HGB) des Jahresabschlusses in Anspruch genommen.

Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den gesetzlichen Erfordernissen.

2. Bewertungsmethoden

Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen.

Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden. Soweit erkennbar, sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind.

Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden.

Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.

Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:

Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungskosten oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet.

Grundlage der planmäßigen Abschreibungen war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes.

Die Abschreibungen wurden beim beweglichen Anlagevermögen linear vorgenommen.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken wurden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt.

Das allgemeine Kreditrisiko bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wird je nach Erfordernis durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.

Die Rückstellungen sind in Höhe derjenigen Erfüllungsbeträge passiviert worden, die nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung und Vorsicht zur Abgeltung der jeweiligen Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten erforderlich sein werden.

Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Rückzahlungsbetrag ausgewiesen. Sofern die Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.

II. Weitere Angaben zur Bilanz nach § 284 Abs.1 HGB

Vermerke zu den Forderungen und Verbindlichkeiten gemäß § 268 Abs.4 und 5 HGB

Die sonstigen Vermögensgegenstände betragen insgesamt € 10.133,06.

- davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr € 9.753,06.

- davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr € 380,00.

- davon aus Steuern € 380,00.

Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen betragen insgesamt € 458,86.

- davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr € 458,86.

Die sonstigen Verbindlichkeiten betragen insgesamt € 1.181,79.

- davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr € 725,69.

- davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr € 456,10.

- davon aus Steuern € 456,10.

III. Sonstige, bei der Berichtsgesellschaft zutreffende Pflichtangaben

nach § 268 Abs. 2 und § 285 Nr. 1, 8b, 9c, 10, 11, 13 und 14 HGB

1. Angaben zu den Verbindlichkeiten

a) Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren bestanden am Bilanzstichtag nicht.

b) Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte gesichert sind, sind nicht auszuweisen.

2. Angaben zum 31. Dezember 2010 über Mitglieder der Geschäftsführungsorgane

a) Als Geschäftsführer ist bestellt:

Herr Gottfried Riesner, Techniker

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:

Der Jahresabschluss wurde am 17.11.2011 festgestellt.

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