Siegert
Computer-Peripherie Service GmbH
Hamburg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
113.638,15 |
112.528,15 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
12,00 |
12,00 |
| II.
Sachanlagen |
1.417,00 |
307,00 |
| III.
Finanzanlagen |
112.209,15 |
112.209,15 |
| B.
Umlaufvermögen |
342.579,89 |
349.337,35 |
| I.
Vorräte |
58.422,64 |
62.105,22 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
161.823,99 |
199.157,80 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
122.333,26 |
88.074,33 |
| Aktiva |
456.218,04 |
461.865,50 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
315.738,89 |
307.240,12 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
26.000,00 |
26.000,00 |
| II.
Gewinnrücklagen |
291.000,00 |
281.000,00 |
| III.
Bilanzverlust |
1.261,11 |
-240,12 |
| davon
Gewinnvortrag |
240,12 |
99,06 |
| B.
Rückstellungen |
91.784,92 |
100.091,65 |
| C.
Verbindlichkeiten |
48.694,23 |
54.533,73 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
48.254,23 |
54.493,73 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
440,00 |
40,00 |
| Passiva |
456.218,04 |
461.865,50 |
Anhang
A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
B. Angaben zu Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
I. Bilanzierungsmethoden
II. Bewertungsmethoden
C. Angaben zu Bilanzposten
I. Forderungen und Verbindlichkeiten i.
S. d. § 42, III GmbHG
II. Sonderposten mit Rücklageanteil
III. Haftungsverhältnisse
D. Angaben zu G.u.V.-Posten
I. Steuerliche Sonderabschreibungen
II. Erträge und Aufwendungen aus der
Auflösung bzw. aus der
Einstellung in den Sonderposten mit
Rücklageanteil
E. Sonstige Angaben
I. Geschäftsführervergütungen
II. Geschäftsführungsorgane
A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
1) Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn-
und Verlustrechnung entspricht den Bestimmungen der
§§ 266 und 275 HGB. Die Bilanz ist in Kontoform,
die Gewinn- und Verlustrechnung in Staffelform nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
2) In der Bilanz und in der G.u.V. ist zu jedem
Posten der entsprechende Wert des vorhergehenden
Geschäftsjahres angegeben.
3) Die Posten der Aktivseite sind nicht mit
Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit
Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit
Grundstückslasten verrechnet.
4) Das Anlage- und Umlaufvermögen, das
Eigenkapital, die Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten
sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend
gegliedert.
5) Dem Anlagevermögen sind nur
Gegenstände zugeordnet, die dem Geschäftsbetrieb
dauernd zu dienen geeignet und bestimmt sind.
6) Forderungen und Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern oder gegenüber
verbundenen Unternehmen sind in der Bilanz nicht gesondert
ausgewiesen. Der Ausweis erfolgte in der Bilanz unter den
Posten "sonstige Vermögensgegenstände" bzw.
"sonstige Verbindlichkeiten".
7) Die auf den Jahresabschluss angewendeten
Darstellungsgrundsätze sind beibehalten worden.
8) Zusätzliche Angaben wegen der
Nichtvergleichbarkeit einzelner Positionen des
Jahresabschlusses mit denen des Vorjahres sind nicht
notwendig. Der Jahresabschluss vermittelt ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild
der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.
B. Angaben zu Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
I. Bilanzierungsmethoden
1) Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
2) Die Bilanzierungsverbote nach § 248 Abs.
1 und § 248 Abs. 2 HGB wurden beachtet.
3) Rückstellungen sind nur im Rahmen
des § 249 Abs. 1 HGB gebildet. Die Auflösung der
Rückstellungen erfolgte nach
bestimmungsgemäßem Verbrauch.
4) Rechnungsabgrenzungsposten wurden nur im
Rahmen der Bestimmungen des
§ 250 HGB gebildet.
5) Soweit Haftungsverhältnisse i. S. d.
§ 251 HGB bestehen, sind diese gemäß §
268 Abs. 7 HGB im Anhang angegeben.
II. Bewertungsmethoden1) Die angewandten
Bewertungsmethoden orientieren sich grundsätzlich an
den steuerrechtlichen Bestimmungen; handelsrechtliche
Bestimmungen standen dem nicht entgegen.
2) Die Wertansätze der
Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit
denen der Schlussbilanz des vorhergehenden
Geschäftsjahres überein.
3) Bei der Bewertung wird von der
Fortführung der Unternehmenstätigkeit
ausgegangen. Dem stehen weder tatsächliche noch
rechtliche Gründe entgegen.
4) Die Vermögensgegenstände und
Schulden sind einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig
bewertet worden. Namentlich sind alle vorhersehbaren
Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag
entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese
erst zwischen Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung
des Jahresabschlusses bekannt geworden sind.
5) Gewinne wurden nur berücksichtigt,
soweit diese am Abschlussstichtag realisiert waren.
Aufwendungen und Erträge sind unabhängig von den
Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss
erfasst.
6) Die Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens sind zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten vermindert um planmäßige
Abschreibungen angesetzt. Bei der Bemessung der
planmäßigen Abschreibungen wurde von der
voraussichtlichen Nutzungsdauer unter Berücksichtigung
der betrieblichen Nutzungsverhältnisse ausgegangen. Es
wurde von der linearen Abschreibungsmethode mit Sätzen
zwischen 7,69 % und 33,33 % Gebrauch gemacht.
Vermögensgegenstände im Einzelwert unter €
800,00€ werden im Zugangsjahr nach
§ 6 Abs. 2 EStG sofort in voller
Höhe abgeschrieben und gleichzeitig im Anlagenspiegel
als Abgang behandelt.
7) Die Leistungsforderungen sind
grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt.
Erforderliche Einzelwertberichtigungen wurden
durchgeführt. Das allgemeine Kreditrisiko wurde durch
eine ausreichende Pauschalwertberichtigung
berücksichtigt.
8) Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag
angesetzt.
9) Die Bewertung der Pensionsrückstellung
erfolgte entsprechend den Vorschriften des § 6 a EStG.
Die Höhe der Pensionsrückstellung ergibt sich aus
einem versicherungsmathematischen Gutachten.
10) Die sonstigen Rückstellungen wurden nach
üblicher kaufmännischer Schätzung ermittelt.
11) Die Verbindlichkeiten sind mit dem
Rückzahlungsbetrag angesetzt.
12) Die auf den Jahresabschluss angewandten
Bewertungsmethoden sind beibehalten worden.
C. Angaben zu Bilanzposten
I. Forderungen und Verbindlichkeiten i. S. d.
§ 42, III GmbHG
1) Die Gesellschaft hatte gegenüber
Gesellschaftern keine Forderungen.
2) Ein gesonderter Bilanzausweis dieses
Posten erfolgte nicht. Er ist in den "sonstigen
Vermögensgegenständen" enthalten.
II. Sonderposten mit Rücklageanteil
Von dem Wahlrecht gem. § 273 HGB i. V. m. §
7 g Abs. 3 EStG für künftige Investitionen einen
Sonderposten mit Rücklageanteil zu bilden, wurde im
Geschäftsjahr kein Gebrauch gemacht.
III. Haftungsverhältnisse
Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB
bestanden am Bilanzstichtag nicht.
D. Angaben zu G.u.V.-Posten
I. Steuerliche Sonderabschreibungen
Im Geschäftsjahr wurden keine
Sonderabschreibungen nach § 7 g Abs. 1 EStG
i. V. m. § 254 HGB vorgenommen.
II. Erträge und Aufwendungen aus der
Auflösung bzw. aus der Einstellung in den
Sonderposten mit Rücklageanteil
In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind
keine Aufwendungen aus der Neubildung eines Sonderpostens
mit Rücklageanteil enthalten.
E. Sonstige Angaben
I. Geschäftsführungsorgane
Außer dem Geschäftsführer und der
Prokuristin waren im Berichtsjahr keine weiteren Organe
bestellt. Im Berichtsjahr wurden die Geschäfte der
Gesellschaft von Herrn Ralf Siegert, Hamburg, geführt.
Unterzeichnung gemäß § 245 HGB
Die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit
des Jahresabschlusses, wie er sich aus diesem Bericht
ergibt, wird hiermit versichert.
Hamburg, den 30.10.2024
Ralf
Siegert
(Geschäftsführer)
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 06.11.2024
festgestellt.
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