Siegert Computer-Peripherie Service GmbH

Rönk 17, 22159 Hamburg, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Hamburg HRB 35656
Eingetragen
7.3.1986
Branche
Reparatur und Instandhaltung von Datenverarbeitungsgeräten und peripheren GerätenReparatur und Instandhaltung von elektronischen und optischen GerätenReparatur und Instandhaltung von Maschinen
Gegenstand
Der Vertrieb sowie die Pflege, Wartung und Reparatur von Computern und Schreibautomaten, Druckern und sonstigem Zubehör.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Anke Siegert
seit 3.1.2025
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter
Beta

Name
Ort
Anteil
Anke Siegert
Hamburg
100.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Siegert Computer-Peripherie Service GmbH

Hamburg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 113.638,15 112.528,15
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 12,00 12,00
II. Sachanlagen 1.417,00 307,00
III. Finanzanlagen 112.209,15 112.209,15
B. Umlaufvermögen 342.579,89 349.337,35
I. Vorräte 58.422,64 62.105,22
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 161.823,99 199.157,80
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 122.333,26 88.074,33
Aktiva 456.218,04 461.865,50

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 315.738,89 307.240,12
I. Gezeichnetes Kapital 26.000,00 26.000,00
II. Gewinnrücklagen 291.000,00 281.000,00
III. Bilanzverlust 1.261,11 -240,12
davon Gewinnvortrag 240,12 99,06
B. Rückstellungen 91.784,92 100.091,65
C. Verbindlichkeiten 48.694,23 54.533,73
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 48.254,23 54.493,73
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 440,00 40,00
Passiva 456.218,04 461.865,50

Anhang

A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
  I. Bilanzierungsmethoden
 II. Bewertungsmethoden
C. Angaben zu Bilanzposten
  I. Forderungen und Verbindlichkeiten i. S. d. § 42, III GmbHG
 II. Sonderposten mit Rücklageanteil
III. Haftungsverhältnisse

D. Angaben zu G.u.V.-Posten
  I. Steuerliche Sonderabschreibungen
 II. Erträge und Aufwendungen aus der Auflösung bzw. aus der
Einstellung in den Sonderposten mit Rücklageanteil

E. Sonstige Angaben
  I. Geschäftsführervergütungen
 II. Geschäftsführungsorgane

A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
1) Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den Bestimmungen der §§ 266 und 275 HGB. Die Bilanz ist in Kontoform, die Gewinn- und Verlustrechnung in Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
2) In der Bilanz und in der G.u.V. ist zu jedem Posten der entsprechende Wert des vorhergehenden Geschäftsjahres angegeben.
3) Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet.
4) Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert.
5) Dem Anlagevermögen sind nur Gegenstände zugeordnet, die dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen geeignet und bestimmt sind.

6) Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern oder gegenüber verbundenen Unternehmen sind in der Bilanz nicht gesondert ausgewiesen. Der Ausweis erfolgte in der Bilanz unter den Posten "sonstige Vermögensgegenstände" bzw. "sonstige Verbindlichkeiten".
7) Die auf den Jahresabschluss angewendeten Darstellungsgrundsätze sind beibehalten worden.
8) Zusätzliche Angaben wegen der Nichtvergleichbarkeit einzelner Positionen des Jahresabschlusses mit denen des Vorjahres sind nicht notwendig. Der Jahresabschluss vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.

B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
I. Bilanzierungsmethoden
1) Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
2) Die Bilanzierungsverbote nach § 248 Abs. 1 und § 248 Abs. 2 HGB wurden beachtet.
3)  Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249 Abs. 1 HGB gebildet. Die Auflösung der Rückstellungen erfolgte nach bestimmungsgemäßem Verbrauch.
4) Rechnungsabgrenzungsposten wurden nur im Rahmen der Bestimmungen des
§ 250 HGB gebildet.
5) Soweit Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB bestehen, sind diese gemäß § 268 Abs. 7 HGB im Anhang angegeben.

II. Bewertungsmethoden1) Die angewandten Bewertungsmethoden orientieren sich grundsätzlich an den steuerrechtlichen Bestimmungen; handelsrechtliche Bestimmungen standen dem nicht entgegen.
2) Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres überein.
3) Bei der Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen weder tatsächliche noch rechtliche Gründe entgegen.

4) Die Vermögensgegenstände und Schulden sind einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig bewertet worden. Namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind.
5) Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit diese am Abschlussstichtag realisiert waren. Aufwendungen und Erträge sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss erfasst.
6) Die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten vermindert um planmäßige Abschreibungen angesetzt. Bei der Bemessung der planmäßigen Abschreibungen wurde von der voraussichtlichen Nutzungsdauer unter Berücksichtigung der betrieblichen Nutzungsverhältnisse ausgegangen. Es wurde von der linearen Abschreibungsmethode mit Sätzen zwischen 7,69 % und 33,33 % Gebrauch gemacht. Vermögensgegenstände im Einzelwert unter € 800,00€ werden im Zugangsjahr nach § 6 Abs. 2 EStG sofort in voller Höhe abgeschrieben und gleichzeitig im Anlagenspiegel als Abgang behandelt.
7) Die Leistungsforderungen sind grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erforderliche Einzelwertberichtigungen wurden durchgeführt. Das allgemeine Kreditrisiko wurde durch eine ausreichende Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.
8) Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt.
9) Die Bewertung der Pensionsrückstellung erfolgte entsprechend den Vorschriften des § 6 a EStG. Die Höhe der Pensionsrückstellung ergibt sich aus einem versicherungsmathematischen Gutachten.
10) Die sonstigen Rückstellungen wurden nach üblicher kaufmännischer Schätzung ermittelt.
11) Die Verbindlichkeiten sind mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt.
12) Die auf den Jahresabschluss angewandten Bewertungsmethoden sind beibehalten worden.

C. Angaben zu Bilanzposten
I. Forderungen und Verbindlichkeiten i. S. d. § 42, III GmbHG
1) Die Gesellschaft hatte gegenüber Gesellschaftern keine Forderungen.
2)  Ein gesonderter Bilanzausweis dieses Posten erfolgte nicht. Er ist in den "sonstigen Vermögensgegenständen" enthalten.

II. Sonderposten mit Rücklageanteil
Von dem Wahlrecht gem. § 273 HGB i. V. m. § 7 g Abs. 3 EStG für künftige Investitionen einen Sonderposten mit Rücklageanteil zu bilden, wurde im Geschäftsjahr kein Gebrauch gemacht.
III. Haftungsverhältnisse
Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB bestanden am Bilanzstichtag nicht.

D. Angaben zu G.u.V.-Posten
I. Steuerliche Sonderabschreibungen
Im Geschäftsjahr wurden keine Sonderabschreibungen nach § 7 g Abs. 1 EStG
i. V. m. § 254 HGB vorgenommen.
II. Erträge und Aufwendungen aus der Auflösung bzw. aus der Einstellung in den Sonderposten mit Rücklageanteil
In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind keine Aufwendungen aus der Neubildung eines Sonderpostens mit Rücklageanteil enthalten.

E. Sonstige Angaben
I. Geschäftsführungsorgane
Außer dem Geschäftsführer und der Prokuristin waren im Berichtsjahr keine weiteren Organe bestellt. Im Berichtsjahr wurden die Geschäfte der Gesellschaft von Herrn Ralf Siegert, Hamburg, geführt.
Unterzeichnung gemäß § 245 HGB

Die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit des Jahresabschlusses, wie er sich aus diesem Bericht ergibt, wird hiermit versichert.

Hamburg, den 30.10.2024

Ralf Siegert                                                                 
(Geschäftsführer)                                                        

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 06.11.2024 festgestellt.

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