Stammdaten

Register
Amtsgericht Augsburg HRB 26000
Eingetragen
25.3.2011
Branche
Großhandel mit elektrischen HaushaltsgerätenGroßhandel mit WerkzeugmaschinenGroßhandel mit industriellen Textil-, Näh- und Strickmaschinen
Gegenstand
Handel mit Elektrogeräten, Maschinen und Anlagen sowie die Ausübung aller damit verbundenen Geschäfte

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Silke Langenmaier
seit 27.3.2025
Geschäftsführer
Helmut Seitz
seit 25.3.2011
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

86637 Wertingen, Hirtenbachstr. 2, ST Bliensbach
25.000 €
100.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Seitz Electric GmbH

Wertingen

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

BILANZ

AKTIVA

Einzelposten
Geschäftsjahr
EUR

Gesamt
Geschäftsjahr
EUR

Einzelposten
Vorjahr
EUR

Gesamt
Vorjahr
EUR

A. Anlagevermögen

I. Immaterielle Vermögensgegenstände

0,00

1.632,00

II. Sachanlagen

1.512.361,61

1.178.127,00

III. Finanzanlagen

B. Umlaufvermögen

I. Vorräte

95.666,41

97.672,59

II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

196.706,37

180.148,38

III. Wertpapiere

IV. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

2.024.927,39

1.653.181,50

C. Rechnungsabgrenzungsposten

3.090,50

0,00

Summe Aktiva

3.832.752,28

3.110.761,47



PASSIVA

Einzelposten
Geschäftsjahr
EUR

Gesamt
Geschäftsjahr
EUR

Einzelposten
Vorjahr
EUR

Gesamt
Vorjahr
EUR

A. Eigenkapital

I. Gezeichnetes Kapital

25.000,00

25.000,00

II. Kapitalrücklage

III. Gewinnrücklagen

IV. Gewinnvortrag/Verlustvortrag

2.687.771,61

2.28096,42

V. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag

643.375,08

406.815,19

B. Rückstellungen

187.162,91

108.671,52

C. Verbindlichkeiten

289.442,68

289.318,34

D. Rechnungsabgrenzungsposten

Summe Passiva

3.832.752,28

3.110.761,47

VII. Anhang

1.

Allgemeines

Die Gesellschaft ist zum Abschlussstichtag als kleine Kapitalgesellschaft gem. § 267 Abs. 1 HGB einzustufen.

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Regelungen des Handelsgesetzbuchs und des GmbH-Gesetzes aufgestellt.

Größenabhängige Erleichterungen wurden bei der Aufstellung und Offenlegung des Jahresabschlusses in Anspruch genommen.

1.

Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Von dem Wahlrecht zur Aktivierung selbsterstellter immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurde kein Gebrauch gemacht.

Die Zugänge zu den Sachanlagen wurden zu Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten angesetzt. Bei der Folgebewertung wurden die Anschaffung- und Herstellungskosten des abnutzbaren Sachanlagevermögens vermindert um planmäßige oder degressive Abschreibung gemäß der voraussichtlichen Nutzungsdauer angesetzt. Bei der Bestimmung der Abschreibungsmethode wurde der tatsächliche Wertverzehr des Anlagevermögens beachtet.

Die Abschreibungen des Sachanlagevermögens erfolgen grundsätzlich zeitanteilig.

Die Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten angesetzt.

Die Bewertung der Vorräte erfolgte zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten. Soweit am Bilanzstichtag ein niedrigerer beizulegender Wert vorlag, wurde dieser angesetzt.

Bei der Bewertung der Forderungen wurden sämtliche erkennbare Risiken berücksichtigt. Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr liegen in Höhe von 47:437,04 € (Vorjahr: 55:383,28 €) vor.

Die sonstigen Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert angesetzt.

Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten wurden zum Nennwert angesetzt.

Die Rechnungsabgrenzungsposten wurden zum Nennwert angesetzt.

Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs. 1 S. 2 HGB angesetzt. Dabei wurden die voraussichtlichen Kostensteigerungen bis zum jeweiligen Erfüllungstag berücksichtigt. Soweit die Restlaufzeiten von Rückstellungen am Bilanzstichtag mehr als ein Jahr betrugen, erfolgte eine Abzinsung nach § 253 Abs. 2 S. 1 HGB. Für die Abzinsung des Erfüllungsbetrages wurden die von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Abzinsungszinssätze verwendet.

Die Steuerrückstellungen betreffen die Steuern für das laufende Geschäftsjahr.

Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.

Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Verbindlichkeiten, die mit Pfandrechten oder ähnlichen Rechten gesichert sind, bestehen nicht.

Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten wurden zum Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag umgerechnet.

Latente Steuern

Die Befreiungsvorschriften den § 274a Nr. 5 HGB über die Abgrenzung latenter Steuern wurde in Anspruch genommen.

1.

Abweichung von bisherigen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen beibehalten werden.

Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt.

1.

Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz

Gezeichnetes Kapital

Das gezeichnete Kapital von 25.000,00 € wurde mit dem Nennbetrag angesetzt.

Das Nennkapital ist in Höhe 25.000,00 € eingezahlt.

Rückstellungsspiegel:

Art

Stand 1.1.

Stand 31.12.

Gewährleistung

18.467,00

20.732,00

Abschlusskosten

17.682,00

13.250,00

Körperschaftsteuer

35.198,02

69.974,83

Gewerbesteuer

37.324,50

83.206,08

Angaben zu Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr in Höhe von 219.145,80 € (Vorjahr: 205.809,86 €) Verbindlichkeiten mit Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren bestehen in Höhe von 70.296,88 € (VJ: 83.508,48 €). Es bestehen keine Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind.

Pensionsverpflichtungen bestehen nicht.

1.

Sonstige Angaben

Haftungsverhältnisse

Es bestehen im branchenüblichen Umfang Gewährleistungsverpflichtungen. Ein Wechselobligo besteht zum Bilanzstichtag nicht.

Weitere Haftungsverhältnisse im Sinne von § 251 HGB bestehen nicht.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Es bestehen keine Ausgleichsansprüche gem. § 89 b HGB.

Als Geschäftsführer war im Geschäftsjahr bestellt:

Geschäftsführer:

Helmut Seitz, Saalfeldweg 6, Wertingen

Zusatzangaben: Der Jahresabschluss der Gesellschaft wurde am 13.11.2024 festgestellt.

Gez. Geschäftsführer Helmut Seitz

 

Wertingen, den 13. November 2024

gez. Helmut Seitz

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 13. November 2024

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