Bornack Verwaltungs GmbH
Selbe AdresseBeteiligungsgesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
Managementdaten für GmbH & Co. KG sind nur für registrierte Nutzer zugänglich.
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
Kommanditgesellschaft (KG)
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
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Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Bornack GmbH & Co. KGIlsfeldJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021Lagebericht 2021BORNACK GmbH & Co. KG1. Geschäfts- und Rahmenbedingungen Die BORNACK GmbH & Co. KG ist im Bereich der Arbeitssicherheit in der Entwicklung, Herstellung sowie im Vertrieb von persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz tätig. Sie bietet Dienstleistungen wie Schulungen, regelmäßige Überprüfungen und Reparatur von Anseilschutzprodukten sowie Gefährdungsanalysen und Rettungskonzepte in der Arbeitssicherheit an. In Deutschland werden, neben der Firmenzentrale, zwei weitere Betriebsstätten, in Dohna sowie in Marbach am Neckar, betrieben. In der Personengesellschaft ist Herr Dipl.Wirtsch.Ing. (FH) Klaus Bornack zu 100% Kommanditist der Gesellschaft. Als Komplementärin fungiert die BORNACK Verwaltungs GmbH. Das Unternehmen sieht sich einem verstärkten Wettbewerb mit größeren Unternehmen ausgesetzt. Aufgrund dessen, dass die BORNACK GmbH & Co. KG jedoch seit über 55 Jahren vielfältige und hochwertige Produkte und Dienstleistungen im Bereich der Arbeitssicherheit anbietet, gelingt es, dem Wunsch vieler Kunden nach qualitativ hochwertigen und individuellen Problemlösungen zu entsprechen, was für größere Wirtschaftseinheiten in dieser Form nicht möglich ist. Durch die Umstellung der EG-Richtlinie für PSA 89/686/EWG auf die EU-Verordnung für PSA 2016/425 im April 2018 mit einem Übergangsjahr bis April 2019 wurde der Markt europaweit erheblichen Veränderungen unterzogen. Die damit einhergehenden notwendigen Veränderungen in der Lieferkette, der Dokumentation sowie der Zulassungen beschäftigen weiterhin sowohl das Unternehmen BORNACK als auch die anderen Hersteller für PSA und die Prüfstellen. Die Geschäftsleitung der BORNACK GmbH & Co. KG geht daher davon aus, dass das Unternehmen sich die bisher erreichte Marktstellung erhalten und im Laufe der nächsten Jahre wieder ausbauen kann. Das Unternehmen erfüllt alle gesetzlichen Vorgaben der CE-Zertifizierung seiner Produkte und ist in allen Bereichen "Entwicklung / Herstellung / Vertrieb / Schulung / Inspektion" nach ISO 9001:2015 zertifiziert. 2. Geschäftsverlauf und Lage Im Geschäftsjahr 2021 reduzierte sich die Gesamtleistung zum Vorjahr und lag bei 9.895.570,50 EUR (Vorjahr 11.846.696,68 EUR). Der Anteil des Inlandsgeschäfts an der Gesamtleistung wurde im Geschäftsjahr 2021 auf 94 % ausgebaut (Vorjahr: 90 %). Die Reduzierung der Gesamtleistung ist durch die strategische Entscheidung die Aktivitäten im Bereich ADVENTURE zu beenden und durch die Einschränkungen der Corona-Pandemie zu erklären. Zum Ende des Jahres 2021 bestand ein deutlich erhöhter Auftragsbestand im Vergleich zum Vorjahr. Das Ergebnis nach Steuern liegt im Geschäftsjahr 2021 bei +90.958,94 Euro (Vorjahr: +33.890,86 Euro). Auf Basis einer intensiven Marktanalyse hat sich BORNACK bereits im Jahr 2020 entschieden, seine Tätigkeit im Bereich ADVENTURE zu beenden. Der Markt der Hochseil- und Klettergärten erfuhr in den Jahren 2005-2015 einen weltweiten Boom. BORNACK war als Innovationsführer mit durchgängigen Sicherungssystemen über ein globales Partnernetz Anbieter für den Sicherungsteil solcher Gärten. Der Lebenszyklus des Marktes befindet sich insbesondere in Europa im letzten Viertel. Die Mehrzahl der Parkbetreiber muss nach 10 Jahren Betrieb in eine komplette Erneuerung der Parcours investieren. Aufgrund der gesunkenen Besuchernachfrage sinkt seit 2016 die Anzahl der Parks und damit die Anzahl der potentiellen Kunden von BORNACK. BORNACK hat den Verkauf von neuen ADVENTURE-Anlagen und -Systemen eingestellt und bietet nur noch Reparatur- und Ersatzleistungen an. Das Jahr 2021 war auch bei BORNACK geprägt weiterhin durch die Auswirkungen der Corona-Pandemie, v.a. in der Verfügbarkeit von Vormaterialien und Komponenten. BORNACK war von Anfang an in der Lage sich flexibel auf die vielen kurzfristigen Änderungen einzustellen. Das erarbeitete Hygienekonzept konnte den fortwährenden Betrieb des Unternehmens das gesamte Jahr hindurch erfolgreich sicherstellen. Wo sinnvoll und möglich konnten Prozesse und Kontakte aufgrund der bereits 2019 geplanten Projekte in der IT-Infrastruktur umgesetzt werden. Wirtschaftlich waren insbesondere die Dienstleistungsbereiche von den Corona-Regelungen betroffen. Der Trainingsbereich mit Fokus auf praktische Sicherungs- und Rettungsübungen konnte oft nur eingeschränkt trainieren. Bei vielen Kunden durften keine Fremdfirmen aufs Gelände um Services auszuführen. BORNACK musste daher weiterhin mit Kurzarbeit arbeiten. Weitere Effizienzsteigerungsmaßnahmen im Rahmen der Restrukturierung wurden im Jahr 2021 erfolgreich umgesetzt. Der Fokus lag weiterhin in Kostenreduzierungen, v.a. durch Prozessverbesserungen in den Abläufen im Einkauf, der Produktion und der Logistik. Das Gesellschafterdarlehen im Wert von 327 T EURO blieb auch im Geschäftsjahr 2021 mit einem Rangrücktritt versehen. Ein weiteres Darlehen in Höhe von 1.096 TEUR ist ebenfalls mit einem Rangrücktritt versehen. Die Quote der Eigenfinanzierung beträgt aufgrund dieser Darlehen ca. 15,8 % per 31.12.2021. Im Jahre 2021 konnte mit der Volksbank Backnang eG ein weiterer Finanzpartner gewonnen werde, über den ein Kontokorrentrahmen und ein Darlehen in Zusammenarbeit mit der L-Bank abgeschlossen werden konnte. Die Liquiditätssituation ist stabil. 3. Prognosebericht, Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung BORNACK ist seit über 20 Jahren aktiv in leitenden Positionen in Interessenverbänden und in der Normungsarbeit DIN / EN / ISO tätig und besitzt zahlreiche eigene Schutzrechte und exklusive Lizenzen für Fertigung und Vertrieb. Durch die erfolgreich umgesetzten Krisen-Maßnahmen in den Jahren 2020 und 2021 startet das Unternehmen aus einer positiven Position in das Jahr 2022 und rechnet mit weiteren positiven Auswirkungen auch in das Folgejahr hinein. Trotzdem muss weiterhin mit den Auswirkungen der Corona-Krise in allen Bereichen gerechnet werden. Vor dem Hintergrund einer sehr volatilen Pandemie-Entwicklung ist auch die Planung für das Jahr 2022 schwierig. Es sollen wieder verstärkt im Bereich Produktentwicklung Aktivitäten laufen um die sehr gute technische Marktposition im Bereich Innovationen zu halten. Projekte im Marketing und Vertrieb werden den pandemischen Rahmenbedingungen angepasst und vermehrt digital umgesetzt. Risiken für das Jahr 2022 bestehen neben der Corona-Krise v.a. durch die schlechte ERP-Struktur, die notwendige Unterstützung in der Ablauforganisation nur teilweise leistet. Dies führt zu einem erhöhten Personalbedarf, aber auch zu langen Lieferzeiten. Im Jahre 2022 wird mit einem positiven Jahresergebnis geplant. 4. Risikobericht zum Einsatz von Finanzinstrumenten Im Unternehmen sind Rücklagen und Gesellschafterdarlehen vorhanden. Diese ergeben sich zum einen aus der nicht erfolgten Entnahme von erwirtschafteten Gewinnen durch den Gesellschafter. Zum anderen wurden vom Gesellschafter dem Unternehmen Darlehen zur Verfügung gestellt. Derzeit sind keine außerordentlichen Entnahmen durch den Gesellschafter geplant, zumal ein Rangrücktritt besteht. Des Weiteren werden Kontokorrentkredite sowie mittel- und langfristige Bankdarlehen zur Finanzierung der geschäftlichen Aktivitäten genutzt, welche keinen großen Zinsschwankungen unterliegen. Finanzderivate werden vom Unternehmen nicht eingesetzt. Aufgrund der positiven Geschäftsentwicklung im Jahr 2021 konnten zwei wesentliche mittelfristige Darlehen komplett zurückgeführt werden. 5. Forschung und Entwicklung Die BORNACK GmbH & Co. KG bringt regelmäßig neue innovative Produkte auf den Markt. Dafür fallen nicht unerhebliche Kosten für Patente und Schutzrechte sowie Entwicklungskosten und Lizenzgebühren an. Im Geschäftsjahr 2021 wurden für diese Bereiche insgesamt 158.432,17 Euro (Vorjahr: 154.379,84 Euro) aufgewendet. Die Innovationsstärke des Unternehmens zeigt sich unter anderem durch die seit Jahren stabile Anzahl neuer Schutzrechte und Patente. Die BORNACK GmbH & Co. KG ist seit Jahrzehnten Technologieführer und hat stets mit neuen Produktideen die Branche beeinflusst. Die BORNACK GmbH & Co. KG wird am Markt als innovatives Unternehmen wahrgenommen.
Dipl. Wirtsch.Ing. (FH) Klaus Bornack, Geschäftsführung MBA Ulrike Bornack, Geschäftsführung BilanzAktiva
Gewinn- und Verlustrechnung
Anhang für das Geschäftsjahr 2021Bornack GmbH & Co. KGA. Allgemeine Angaben Die Bornack GmbH & Co. KG, Bustadt 39, 74360 Ilsfeld hat ihren Sitz in Ilsfeld und wird beim Amtsgericht Stuttgart unter der Handelsregisternummer HRA 104031 geführt. Die nachfolgend zitierten Paragraphen beziehen sich, wenn nichts anderes angegeben ist, auf Vorschriften des Handelsgesetzbuches. Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer mittelgroßen Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 2 auf. 1. Gliederung (§ 265 Abs. 1 S. 2) Die Gliederung von Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung erfolgte nach den §§ 266 und 275 Abs. 2. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gegliedert. Der Anhang enthält die nach §§ 284 ff. notwendigen gesetzlichen Angaben. Die Gliederung des Anhangs entspricht § 284 Abs. 1. 2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (§ 284 Abs. 2 Nr. 1) Die Bilanzierung der ausgewiesenen Vermögensgegenstände und Schulden wurde gemäß der Ansatzvorschriften der §§ 246 bis 251, der Bewertungsvorschriften der §§ 252 bis 256a und der Vorschriften des Gesellschaftsvertrags vorgenommen. Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet: Die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet. Bei der Bemessung der planmäßigen Abschreibungen sind die Anschaffungs- oder Herstellungskosten auf die Geschäftsjahre verteilt worden, in denen der Vermögensgegenstand voraussichtlich genutzt wird. Die Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bewertet. Abschreibungen auf den Börsen- oder Marktpreis bzw. auf den niedrigeren beizulegenden Wert wurden in angemessenem und ausreichenden Umfang vorgenommen. Forderungen sind mit dem Nennbetrag angesetzt. Neben der pauschalen Wertberichtigung für das allgemeine Kreditrisiko waren weitere Wertberichtigungen vorzunehmen. Rückstellungen wurden in Höhe des nach üblicher kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt. Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag ausgewiesen. Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten wurden gemäß § 256a zum Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag bewertet. B. Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz 1. Anlagespiegel (§ 284 Abs. 3) Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist unten dargestellt. 2. sonstige Rückstellungen (§ 285 Nr. 12) Der Posten beinhaltet im Wesentlichen Rückstellungen für Urlaubsansprüche in Höhe von TEUR 70 (Vorjahr: TEUR 75), Berufsgenossenschaftsbeiträge in Höhe von TEUR 32 (Vorjahr: TEUR 33), Jahresabschlusskosten in Höhe von TEUR 39 (Vorjahr: TEUR 40), ausstehende Rechnungen in Höhe von TEUR 26 (Vorjahr: TEUR 35) und Kosten für die Archivierung von Geschäftsunterlagen in Höhe von TEUR 14 TEuro (Vorjahr: TEUR 14). 3. Verbindlichkeiten und Sicherheiten (§ 285 Nr. 1 und Nr. 2) Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren bestehen gegenüber Kreditinstituten in Höhe von TEUR 190. Die Besicherung der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten in Höhe von TEUR 1.576 erfolgt durch Globalabtretung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, durch Sicherungsübereignung von Maschinen und des Warenlagers sowie durch Bürgschaften und Buchgrundschulden Dritter. 4. Sonstige finanzielle Verpflichtungen (§ 285 Nr. 3a) Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen aus dem abgeschlossenen Immobilien-Leasingvertrag mit einer Laufzeit von 20 Jahren betragen TEUR 3.577. Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen aus Leasingverträgen betragen TEUR 1.994. 5. Haftungsverhältnisse (§ 268 Abs. 7 / § 285 Nr. 27) Die Gesellschaft haftet für Verbindlichkeiten der Safepoint Sicherheitstechnik GmbH gegenüber Kreditinstituten durch Sicherungsübereignung des Warenlagers und von Maschinen, durch Globalabtretung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie mit selbstschuldnerischer Bürgschaft über TEUR 550. C. Sonstige Angaben 1. Personalbestand (§ 285 Nr. 7) Im Jahresdurchschnitt wurden 85 Arbeitnehmer beschäftigt (Vorjahr: 90) 2. Organe (§ 285 Nr. 10) Die Geschäftsführung erfolgte durch die Komplementärin, die Bornack Verwaltungs GmbH, welche durch die Geschäftsführer, Herrn Klaus Bornack und Frau Ulrike Bornack, vertreten wird. 3. Bezüge der Geschäftsleitung (§ 285 Nr. 9 a und b) Auf die Angaben über die Gesamtbezüge der Geschäftsführer wird gem. § 286 Abs. 4 verzichtet, da sich anhand dieser Angaben die Bezüge der Geschäftsführer feststellen lassen. 4. Persönlich haftender Gesellschafter (§ 285 Nr. 15) Persönlich haftender Gesellschafter der Bornack GmbH & Co. KG ist die Bornack Verwaltungs GmbH, Ilsfeld, mit einem gezeichneten Kapital von Euro 25.000. D. Unterzeichnung des Jahresabschlusses
Ilsfeld, den 24. Februar 2023 Klaus Bornack Ulrike Bornack AnlagespiegelEntwicklung des Anlagevermögens
sonstige BerichtsbestandteileD. Unterzeichnung des Jahresabschlusses
Ilsfeld, den 24. Februar 2023 Klaus Bornack Ulrike Bornack Angaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 24.02.2023 festgestellt. BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die Bornack GmbH & Co. KG Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Bornack GmbH & Co. KG - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2021 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Bornack GmbH & Co. KG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse • entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2021 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021 und • vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus • identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. • gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. • beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. • ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. • beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. • beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens. • führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Heilbronn, den 24. Februar 2023 Diehm
Treuhand GmbH
Dipl.-Kfm. Gunther Diehm, Wirtschaftsprüfer |
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