J 2 Consulting GmbHLiquidiert

65195 Wiesbaden, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Wiesbaden HRB 25423
Eingetragen
28.1.2011
Branche
Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der InformationstechnologieTätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Büromaschinen, Datenverarbeitungsgeräten, peripheren Geräten und SoftwareErbringung von sonstigen Dienstleistungen der Informationstechnologie
Gegenstand
die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich EDV sowie der Vertrieb und die Vermittlung von Software-Lizenzen und Wartungsverträgen von Dritt-Herstellern

Historie

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Management

NameRolle
Liquidator

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (2)

Gesellschafter

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Mainz
12.500 €
50.00%
Wiesbaden
12.500 €
50.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

J 2 Consulting GmbH

Wiesbaden

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012

Bilanz

Aktiva

31.12.2012
EUR
31.12.2011
EUR
A. Anlagevermögen 4.005,00 3.462,00
I. Sachanlagen 4.005,00 3.462,00
B. Umlaufvermögen 261.250,25 112.770,51
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 176.560,40 45.383,31
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 84.689,85 67.387,20
C. Rechnungsabgrenzungsposten 732,37 0,00
Bilanzsumme, Summe Aktiva 265.987,62 116.232,51

Passiva

31.12.2012
EUR
31.12.2011
EUR
A. Eigenkapital 124.099,84 32.115,66
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
1. nicht eingeforderte ausstehende Einlagen -12.500,00 -12.500,00
2. eingefordertes Kapital 12.500,00 12.500,00
II. Gewinnvortrag 19.615,66 0,00
III. Jahresüberschuss 91.984,18 19.615,66
B. Rückstellungen 98.531,80 37.429,38
C. Verbindlichkeiten 43.355,98 46.687,47
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 43.355,98 46.687,47
Bilanzsumme, Summe Passiva 265.987,62 116.232,51

Anhang zum Jahresabschluss 2012

J2 Consulting GmbH
Wiesbaden

I. Allgemeine Angaben

Die Gesellschaft ist zum Abschlussstichtag als kleine Kapitalgesellschaft gem. § 267 Abs. 1 HGB einzustufen.

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.

Größenabhängige Erleichterungen wurden bei der Aufstellung und Offenlegung des Jahresabschlusses in Anspruch genommen.

   II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres überein.

Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen.

Von dem Wahlrecht zur Aktivierung selbsterstellter immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurde kein Gebrauch gemacht.

Die Zugänge zu den Sachanlagen wurden zu Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten angesetzt. Bei der Folgebewertung wurden die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten des abnutzbaren Sachanlagevermögens vermindert um planmäßige lineare oder degressive Abschreibungen angesetzt. Bei der Bemessung der Abschreibungen wurde die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer in Anlehnung an die von der Finanzverwaltung veröffentlichten Abschreibungstabellen zugrunde gelegt. Bei der Bestimmung der Abschreibungsmethode wurde der tatsächliche Wertverzehr des Anlagevermögens beachtet.

Die Abschreibungen des Sachanlagevermögens erfolgen grundsätzlich zeitanteilig.

Die Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten angesetzt.

Die Bewertung der Vorräte erfolgte zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten. Soweit am Bilanzstichtag ein niedrigerer beizulegender Wert vorlag, wurde dieser angesetzt.

Bei der Bewertung der Forderungen wurden sämtliche erkennbaren Risiken berücksichtigt. Aufgrund fortlaufender Forderungsbereinigungen waren daher keine Wertberichtigungen vorzunehmen.

Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr liegen nicht vor.

Die sonstigen Vermögensgegenstände, der Kassenbestand,  die Guthaben bei Kreditinstituten und die Rechnungsabgrenzungsposten wurden zum Nennwert angesetzt.

Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB angesetzt. Dabei wurden die voraussichtlichen Kostensteigerungen bis zum jeweiligen Erfüllungstag berücksichtigt.

Soweit die Restlaufzeit von Rückstellung am Bilanzstichtag mehr als ein Jahr betrug, erfolgte eine Abzinsung nach § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB. Für die Abzinsung des Erfüllungsbetrages wurden die von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Abzinsungszinssätze verwendet.

Die Steuerrückstellungen betreffen die Steuern für das laufende Geschäftsjahr.

Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.

Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten wurden zum Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag umgerechnet.

Latente Steuern
Die Befreiungsvorschrift des § 274a Nr. 5 HGB über die Abgrenzung latenter Steuern wurde in Anspruch genommen.


III.     Abweichung von bisherigen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen beibehalten werden.

Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt.

IV.   Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz

Die Entwicklung und Gliederung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist aus dem Anlagenverzeichnis ersichtlich.

Es bestehen im Übrigen die branchenüblichen Eigentumsvorbehalte aus der Lieferung von Waren.


V.  Erläuterungen zu einzelnen Posten der Gewinn- und Verlustrechnung

Die Aufstellung der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgte nach den Grundsätzen des Gesamtkostenverfahrens (§ 275 Abs. 2 HGB).

VI.  Sonstige Angaben

Der Geschäftsführung gehörten im Berichtsjahr an:

FamiliennameVorname Umfang der Vertretungsbefugnis
Donneau Jörn Alleinvertretungsrecht
Hegenberg Jan Alleinvertretungsrecht;VII.  Angaben nach § 42 Abs. 3 GmbHG


 Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern:
 Verrechnungskonto Herr Donneau       EUR        908,80

 Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern:
Verrechnungskonto Herr Hegenberg EUR         80,68

Die Restlaufzeit beträgt weniger als 1 Jahr, es wurde keine Verzinsung vereinbart.

Wiesbaden, 04. Juni 2013


J2 Consulting GmbH
Geschäftsführung
  

Angabe der Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern

1.1.2012 - 31.12.2012

Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern beträgt 0,00 EUR.

1.1.2011 - 31.12.2011

Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern beträgt 26.243,06 EUR.

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 04.06.2013 festgestellt.

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