Stammdaten

Register
Amtsgericht Ulm HRB 725837
Vorher
Immo Südwest Schwaben Verwaltungs GmbH
Eingetragen
6.12.2010
Branche
BeteiligungsgesellschaftenManagementtätigkeiten von sonstigen HoldinggesellschaftenUnternehmensberatung
Gegenstand
Gegenstand geändert; nun: Die Beratung und Führung von Gastronomiebetrieben sowie die Führung aller damit im Zusammenhang stehenden Rechtsgeschäfte.

Historie

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Management

NameRolle
Levent Süzal
seit 17.10.2022
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

Identifizierte Personen (3)

Ungelöste Beteiligungen (1)

Gesellschafter

4 Gesellschafter

GmbH-Struktur

3 von 4 angezeigt

Germany
6.250 €
25.00%
Lichtensteinstr. 22, 89518 Heidenheim
6.250 €
25.00%
Reiherstr. 19/6, 73434 Aalen
6.250 €
25.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Immo Südwest Schwaben Verwaltungs GmbH

Ellwangen Jagst

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 13.07.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

  31.12.2010
EUR
A. Umlaufvermögen 25.052,67
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 70,07
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 24.982,60
Bilanzsumme, Summe Aktiva 25.052,67

Passiva

 
  31.12.2010
EUR
A. Eigenkapital 24.512,80
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00
II. Jahresfehlbetrag 487,20
B. Verbindlichkeiten 539,87
Bilanzsumme, Summe Passiva 25.052,67

Anhang gemäß §§ 284 ff. HGB für das Geschäftsjahr 2010

der Firma Immo Südwest Schwaben Verwaltungs GmbH, 73479 Ellwangen

A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

I. Bilanzierungsmethoden

II. Bewertungsmethoden

C. Angaben zu Bilanzposten

I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände (§ 268 Abs. 4 HGB)

II. Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (§ 264c Abs. 1 HGB, § 42 Abs. 3 GmbHG)

III. Verbindlichkeitenspiegel (§ 268 Abs. 5 HGB)

D. Sonstige Angaben

I. Geschäftsführungs- und Aufsichtsorgane (§ 285 Nr. 9 und 10 HGB)

II. Ausschüttungssperre (§ 285 Nr. 28 HGB) und Gewinnverwendung

A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

1. Dem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2010 liegen die Vorschriften des Handelsgesetzbuches über die Rechnungslegung für alle Kaufleute, die ergänzenden Vorschriften für Kapitalgesellschaften und Personenhandelsgeschaften i.S.v. § 264a HGB sowie die Regelungen des Gesellschaftsvertrages zugrunde. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-/Aktiengesetzes beachtet.

2. Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den Bestimmungen der §§ 266 und 275 HGB. Die Bilanz ist in Kontoform, die Gewinn- und Verlustrechnung in Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

3. Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert.

4. Die auf den Jahresabschluss angewendeten Darstellungsgrundsätze sind beibehalten worden.

5. Zusätzliche Angaben wegen der Nichtvergleichbarkeit einzelner Positionen des Jahresabschlusses mit denen des Vorjahres sind nicht notwendig. Der Jahresabschluss vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.

6. Bei der Gesellschaft handelt es sich um eine kleine Personenhandelsgesellschaft i.S.v. § 264a HGB/Kapitalgesellschaft im Sinne von § 267 HGB, da zum Abschlussstichtag 31.12.2010 mindestens zwei Kriterien die Grenzen von § 267 Abs. 1 HGB in der Fassung des BilMoG nicht überschreiten.

Größenabhängige Erleichterungen (§§ 267, 274a, 276, 286, 288 HGB) werden grundsätzlich in Anspruch genommen.

7. Die Anwendung der geänderten Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) erfolgt ab dem 1. Januar 2010.

B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

I. Bilanzierungsmethoden

1. Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.

2. Die Bilanzierungsverbote nach § 248 HGB wurden beachtet. Das Wahlrecht nach § 248 Abs. 2 S. 1 HGB, selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens zu aktivieren, wurde [nicht] ausgeübt.

3. Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249 Abs. 1 HGB gebildet.

4. Soweit Haftungsverhältnisse i.S.d. § 251 HGB bestehen, sind diese gemäß § 268 Abs. 7 HGB im Anhang angegeben.

5. Die Ansatzvorschriften wurden gegenüber dem Vorjahr unverändert angewandt.

II. Bewertungsmethoden

1. Die angewandten Bewertungsmethoden entsprechen den handelsrechtlichen Bestimmungen.

2. Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres überein.

3. Bei der Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen weder tatsächliche noch rechtliche Gründe entgegen.

4. Die Vermögensgegenstände und Schulden sind einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig bewertet worden. Namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind.

5. Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit diese am Abschlussstichtag realisiert waren.

Aufwendungen und Erträge sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss erfasst.

6. Die auf den Jahresabschluss angewandten Bewertungsmethoden sind beibehalten worden.

7. Die einzelnen Posten wurden wie folgt bewertet:

a. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken angesetzt. Neben Einzelwertberichtigungen auf ausfallgefährdete Forderungen wird dem allgemeinen Kreditrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen i. H. v. 1% ausreichend Rechnung getragen.

b. Gesellschafter-Forderungen und -Darlehen

Die Gesellschafter-Forderungen und -Darlehen sind grundsätzlich mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt.

c. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten

Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten wurden zum Nennwert in Übereinstimmung mit dem Ausweis der Bank bzw. des Kassenbuchs zum Stichtag angesetzt.

d. Gezeichnete Kapital/Kapitalanteile

Das gezeichnete Kapital ist in Übereinstimmung mit den Angaben im Gesellschaftvertrag und der Eintragung im Handelsregister ausgewiesen. Der Ansatz erfolgt zum Nennwert.

e. Rückstellungen

Die Rückstellungen (Rückstellungen für Pensionen, Steuerrückstellungen und sonstige Rückstellungen) sind mit dem nach kaufmännischer Beurteilung vorsichtig geschätzten Erfüllungsbetrag angesetzt; Kostensteigerungen bis zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme sind berücksichtigt. Alle bis zum Abschlussstichtag entstandenen und bis zum Tag der Bilanzaufstellung erkennbaren Risiken und ihrer Höhe nach ungewissen Verbindlichkeiten sowie drohende Verluste aus schwebenden Geschäften sind berücksichtigt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre abgezinst.

f. Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag passiviert.

C. Angaben zu Bilanzposten

I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände (§ 268 Abs. 4 HGB)

    davon mit einer Restlaufzeit
  Gesamtbetrag
EUR
bis 1 Jahr
EUR
über 1 Jahr
EUR
Gesamt 70,07 0,00 0,00
(Vorjahr) 0,00 0,00 0,00

II. Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (§ 264c Abs. 1 HGB, § 42 Abs. 3 GmbHG)

Die Gesellschaft hat gegenüber den Gesellschaftern Forderungen in Höhe von EUR 0,00 (Vorjahr TEUR 0,0) und Verbindlichkeiten aus erhaltenen Darlehen in Höhe von 539,87 (Vorjahr TEUR 0,0).

Ein gesonderter Bilanzausweis dieser Posten erfolgt nicht. Die Forderungen und Verbindlichkeiten sind in der Bilanz unter Aktiva B.II.4 und Passiva C.8 enthalten.

III. Verbindlichkeitenspiegel (§ 268 Abs. 5 HGB)

Die Gliederung der Verbindlichkeiten nach deren Fälligkeit, Restlaufzeit und Sicherung ist in dem nachfolgenden Verbindlichkeitenspiegel gesondert dargestellt.

    davon mit einer Restlaufzeit von davon gesichert
  Gesamtbetrag
EUR
bis 1 Jahr
EUR
über 1 - 5 Jahre
EUR
über 5 Jahre
EUR
Betrag
EUR
Art und Form der Sicherheit
Gesamt 539,87 539,87 0,00 0,00    
(Vorjahr) 0,00 0,00 0,00 0,00    

D. Sonstige Angaben

I. Geschäftsführungs- und Aufsichtsorgane (§ 285 Nr. 9 und 10 HGB)

Außer dem Geschäftsführer waren im Berichtsjahr keine weiteren Organe bestellt. Im Berichtsjahr wurden die Geschäfte der Gesellschaft von

Herrn gez. Fabian Baur

geführt. Der Geschäftsführer ist uneingeschränkt einzelvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Die Angabe der Bezüge während des Geschäftsjahres erfolgt gem. § 288 Abs. 1 HGB nicht.

Vorschüsse oder Kredite an Organe wurden nicht gewährt.

II. Ausschüttungssperre (§ 285 Nr. 28 HGB) und Gewinnverwendung

Die Geschäftsführung hat der Gesellschafterversammlung am 14. Dezember 2011 vorgeschlagen, den zum 31. Dezember 2010 ausgewiesenen Jahrefehlbetrag in voller Höhe auf neue Rechnung vorzutragen.

 

Ellwangen, den 20. Dezember 2011

gez. Fabian Baur, Geschäftsführer

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:

Der Jahresabschluss wurde am 27.12.2011 festgestellt.

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