Sonnendach GmbHLiquidiert

47495 Rheinberg, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Kleve HRB 7060
Eingetragen
11.11.1999
Branche
Großhandel mit PhotovoltaikmodulenGroßhandel mit Installationsbedarf für Gas, Wasser und HeizungGroßhandel mit Flachglas
Gegenstand
der Großhandel und Vertrieb von Solar und Heizungskomponenten.

Historie

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Management

NameRolle
Ulrich Hecker
seit 23.7.2018
Liquidator

Konzern- und Jahresabschlüsse

"Sonnendach GmbH"

Rheinberg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015

Bilanz

Aktiva

31.12.2015
EUR
31.12.2014
EUR
A. Anlagevermögen 2.746,00 4.198,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1,00 1,00
II. Sachanlagen 2.745,00 4.197,00
B. Umlaufvermögen 31.402,69 47.906,15
I. Vorräte 21.275,00 27.237,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 8.553,00 19.003,24
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 1.574,69 1.665,91
C. Rechnungsabgrenzungsposten 353,27 367,44
D. Aktive latente Steuern 225,35 329,43
E. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 209.088,41 176.158,21
Bilanzsumme, Summe Aktiva 243.815,72 228.959,23

Passiva

31.12.2015
EUR
31.12.2014
EUR
A. Eigenkapital 0,00 0,00
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Verlustvortrag 201.158,21 184.580,82
III. Jahresfehlbetrag 32.930,20 16.577,39
IV. nicht gedeckter Fehlbetrag 209.088,41 176.158,21
B. Rückstellungen 3.700,00 3.720,00
C. Verbindlichkeiten 240.115,72 225.239,23
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 69.150,63 196.774,38
Bilanzsumme, Summe Passiva 243.815,72 228.959,23

Anhang zum 31. Dezember 2015


Geschäftsführung: Ulrich Hecker

Angaben zur Buchführung Bilanzierung und Bewertung
 
Angaben zur Buchführung
 
Für das Unternehmen besteht nach § 238 HGB Buchführungspflicht.

Das Unternehmen hat eine den gesetzlichen Vorschriften entsprechende Buchführung erstellt.

Die Aufzeichnung der Geschäftsvorfälle erfolgte nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung.

Angaben zur Bilanzierung
 
Bei Erstellung des Jahresabschlusses wurden die Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handels- und Gesellschaftsrechts beachtet. Ergänzend wurden die Vorschriften des GmbH-Gesetzes beachtet.

Das abnutzbare Anlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich Abschreibungen, das nicht abnutzbare Anlagevermögen zu Anschaffungskosten bewertet.

Die Vorräte sind mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt.

Das Vorratsvermögen wurde durch das Unternehmen durch körperliche Bestandsaufnahme = Inventur ermittelt. Eine Beteiligung des Steuerbüros war nicht gegeben.

Die sonstigen Vermögensgegenstände, der Kassenbestand, die Guthaben bei den Kreditinstituten wurden mit dem Nennbetrag ausgewiesen.

Die Forderungen aus Lieferung und Leistung sind mit ihrem Nennbetrag angesetzt. Eingetretene Kürzungen der Rechnungsbeträge durch den Kunden wurden zu lasten der Erlöse ausgebucht.

Eine erkennbare Vorsorge für einzelne Kundenforderungen war zum Bilanzstichtag nicht erkenntlich.
Es mussten daher keine Einzelwertberichtigungen durchgeführt werden.

Die Verbindlichkeiten sind mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt.

Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren zum 31. Dezember 2015: 0,00 Euro.

Grundsätzliche Änderungen gegenüber dem Vorjahr in der Ausübung von Bewertungswahlrechten sind nicht zu verzeichnen.

Die Gliederung und Bewertung der Bilanz- und GuV-Posten entsprechen den gesetztlichen Vorschriften.

Angaben zur Bewertung
 
Die geltenden handelsrechtlichen Bewertungsvorschriften wurden unter Berücksichtigung der Fortführung der Unternehmenstätigkeit angewandt. Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss angewandten Bewertungsmethoden wurden beibehalten.

Allen am Bilanzstichtag bestehenden Risiken - soweit sie bis zur Aufstellung des Jahresabschlusses erkennbar waren - ist durch die Bildung ausreichender Rückstellungen und Wertberichtigungen Rechnung getragen.
Diese wurden mit dem Betrag angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist.

Grundsätzliche Änderungen gegenüber dem Vorjahr in der Ausübung von Bewertungswahlrechten sind nicht zu verzeichnen.

Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Das nicht abnutzbare Anlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten bewertet.

Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände vorgenommen.

In Übereinstimmung mit dem Steuerrecht wurden die handelsrechtlich anwendbaren Vorschriften zu den
geringwertigen Wirtschaftsgütern und zum Sammelposten berücksichtigt.

Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Die Ermittlung wurde von der
Geschäftsführung selber veranlasst bzw. ermittelt. Eine Beteiligung des Steuerbüros war nicht gegeben.

Die Forderungen sind mit ihrem Nennbetrag angesetzt.

Forderungen und evtl. Wertpapiere wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.

Die Verbindlichkeiten sind mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt.

Rheinberg, den 22. März 2017

Geschäftsführer - Ulrich Hecker

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 12.04.2017 festgestellt.

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