Optik-Schmitt GmbH

Stammdaten

Register
Amtsgericht Offenbach am Main HRB 4340
Eingetragen
8.2.1979
Branche
GlasergewerbeHerstellung von HandwerkzeugenEinzelhandel mit Brillen und Kontaktlinsen
Gegenstand
Der handwerkliche und kaufmännische Betrieb eines Augenoptiker-Unternehmens.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Bernd Lotz
seit 8.10.2002
Geschäftsführer
Klaus Wagner
seit 8.10.2002
Geschäftsführer

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Optik-Schmitt GmbH

Dietzenbach

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 170.659,00 330.118,50
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 2,50 2,50
II. Sachanlagen 34.584,50 94.044,00
III. Finanzanlagen 136.072,00 236.072,00
B. Umlaufvermögen 535.767,96 432.823,76
I. Vorräte 111.169,62 105.869,27
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 17.465,76 26.428,92
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 407.132,58 300.525,57
C. Rechnungsabgrenzungsposten 4.829,81 6.477,47
Aktiva 711.256,77 769.419,73

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 74.491,20 28.607,60
I. Gezeichnetes Kapital 25.564,59 25.564,59
II. Gewinnvortrag 3.043,01 48.557,34
III. Jahresüberschuss 45.883,60 -45.514,33
B. Rückstellungen 556.112,53 574.125,18
C. Verbindlichkeiten 80.653,04 166.686,95
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 40.945,83 35.454,07
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 39.707,21 131.232,88
davon gegenüber Gesellschaftern 39.491,74 39.352,13
Passiva 711.256,77 769.419,73

Anhang

Allgemeine Angaben

Gegenstand des Unternehmens ist ein Augenoptiker-Unternehmen.
Die Gesellschaft wurde am 08.02.1979 unter der Nr. 4340 beim Amtsgericht (Registergericht) Offenbach am Main eingetragen. Die Gesellschaftsgründung erfolgte durch Vertrag vom 21.12.1978 mit wirtschaftlichem Beginn ab 01.01.1979.

Der Jahresabschluss der Optik-Schmitt GmbH wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt.

Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.

Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden können, sind grundsätzlich insgesamt im Anhang aufgeführt.

Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft.

Angaben zur Bilanzierung und Bewertung einschließlich steuerrechtlicher Maßnahmen

Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear und degressiv vorgenommen.

Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Wert von Euro 800,00 wurden im Jahre des Zugangs voll abgeschrieben.

Die Finanzanlagen wurden wie folgt angesetzt und bewertet:

-  Beteiligungen zu Anschaffungskosten

-  sonstige Wertpapiere zu Anschaffungskosten

Soweit erforderlich, wurde der am Bilanzstichtag vorliegende niedrigere Wert angesetzt.

Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.

Forderungen und Wertpapiere wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.

Flüssige Mittel wurden zum Nennwert angesetzt.

Als Rechnungsabgrenzungsposten auf der Aktivseite wurden Ausgaben vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.

Für die nach dem Bundesfinanzhof (BFH) im Urteil vom 19.08.2002 (BStBl II 2003 S.131) i.V.m. den Anweisungen der Finanzverwaltung gem. § 249 HGB zu bildende Rückstellung für Archivierungskosten wurde eine Schätzung angesetzt.

Die Steuerrückstellungen beinhalten die das Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten Steuern.

Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Die Bewertung erfolgte mit dem Erfüllungsbetrag, der nach kaufmännischer Beurteilung notwendig ist.

Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen übernommen werden.

Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt.

Pensionsrückstellungen

Die Rückstellungen wurden auf der Grundlage der neuen Fassung des § 253 HGB ermittelt. Anzusetzen ist hierbei der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendige Erfüllungsbetrag gem. § 253 Abs. 1 HGB. Alle Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr wurden mit dem von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz abgezinst (§ 253 Abs. 2 HGB). Dabei wurde gem. Satz 2 des § 253 Abs. 2 HGB bei den langfristigen Personalrückstellungen pauschal eine Restlaufzeit von 15 Jahren angenommen. Damit wurde bei der Berechnung dieser Rückstellungen ein Zinssatz von 1,82% angesetzt.

Die Rückstellungen für Pensionen werden nach anerkannten versicherungsmathematischen Grundsätzen unter Anwendung der "Projected-Unit-Credit-Methode" ermittelt. Als biometrische Rechnungsgrundlage wurden die "Richttafeln 2018 G" von Klaus Heubeck zugrunde gelegt. Für die Abzinsung wurde pauschal eine durchschnittliche Restlaufzeit von 15 Jahren unterstellt und dafür (alternativ: erstmals) der von der deutschen Bundesbank auf den Bilanzstichtag ermittelte durchschnittliche Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre von 1,82% angesetzt. (im Vorjahr: durchschnittlicher Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre von 1,78%).

Gemäß § 253 Absatz 6 HGB ist im Falle von Rückstellungen für Altersvorsorgeverpflichtungen der Unterschiedsbetrag zwischen dem Ansatz der Rückstellungen nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren und dem Ansatz der Rückstellungen nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren in jedem Geschäftsjahr zu ermitteln. Gewinne dürfen nur ausgeschüttet werden, wenn die nach der Ausschüttung verbeleibenden frei verfügbaren Rücklagen zuzüglich eines Gewinnvortrags und abzüglich eines Verlustvortrags mindestens diesem Unterschiedsbetrag entsprechen.
Der Unterschiedsbetrag ist in jeden Geschäftsjahr im Anhang oder unter der Bilanz darzustellen.

Der Unterschiedsbetrag zum 31.12.2023 beträgt EUR 6.761  und unterliegt der Ausschüttungssperre.

Der Erfüllungsbetrag der Pensionsrückstellungen zum 31.12.2023 beträgt EUR 574.565.

Aus der geänderten Bewertung der laufenden Pensionen war eine Zuführung der Rückstellungen erforderlich. Der erhöhte Zuführungsbetrag wird über 15 Jahre angesammelt; die Überdeckung beträgt zum 31.12.2023 EUR 724,00.

Verrechnung von Vermögensgegenständen und Schulden

Für die Saldierung von Schulden aus Altersvorsorgeverpflichtungen mit verrechnungsfähigen Vermögenswerten wurden folgende Werte ermittelt:

Verrechnung von Vermögensgegenständen und Schulden
Euro
Erfüllungsbetrag der Schulden
573.841,00
Zeitwert der verrechneten Vermögenswerte
66.385,81
verrechnete Aufwendungen
-2.363,00
verrechnete Erträge
3.351,58


Inanspruchnahme aus Haftungsverhältnissen

Mit einer Inanspruchnahme aus den Haftungsverhältnissen ist nicht zu rechnen.

Ausschüttungssperre

Der Gesamtbetrag, der gem. § 268 Abs. 8 HGB der Ausschüttungssperre unterliegt, beträgt Euro 6.761,00.

Sonstige Pflichtangaben

Die Zahl der im Geschäftsjahr durchschnittlich beschäftigten Mitarbeitern betrug: 8

Namen der Mitglieder der Unternehmensorgane

Namen der Geschäftsführer

Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende Personen geführt: 
Bernd Lotz, Klaus Hajo Wagner

Angaben zu Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
(§ 42 Abs. 3 GmbHG / § 264c Abs. 1 HGB)

Gegenüber den Gesellschaftern bestehen die nachfolgenden Rechte und Pflichten:

Sachverhalte
Betrag

Euro
Forderungen
0,00
Verbindlichkeiten
39.491,74

sonstige Berichtsbestandteile

 

Dietzenbach, den 12. September 2024

gez. Bernd Lotz, Geschäftsführer

gez. Klaus Hajo Wagner, Geschäftsführer


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 12.09.2024 festgestellt.

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