Pfister
GmbH
Viernheim
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2021
EUR |
31.12.2020
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
48.790,00 |
60.491,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
2.706,00 |
3.519,00 |
| II.
Sachanlagen |
46.084,00 |
56.972,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
242.857,79 |
363.402,16 |
| I.
Vorräte |
195.911,31 |
301.236,26 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
46.574,42 |
60.808,55 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
372,06 |
1.357,35 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.197,00 |
1.241,16 |
| D.
Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
88.696,87 |
51.907,23 |
| Aktiva |
381.541,66 |
477.041,55 |
Passiva
|
|
31.12.2021
EUR |
31.12.2020
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
eingefordertes Kapital |
12.782,30 |
12.782,30 |
| 1.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| 2.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
-12.217,70 |
-12.217,70 |
| II.
Verlustvortrag |
64.689,53 |
103.149,58 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
36.789,64 |
-38.460,05 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
88.696,87 |
51.907,23 |
| B.
Rückstellungen |
26.176,01 |
25.838,26 |
| C.
Verbindlichkeiten |
355.365,65 |
451.203,29 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
291.281,02 |
368.753,70 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
64.084,63 |
82.449,59 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
38.224,66 |
37.619,69 |
| Passiva |
381.541,66 |
477.041,55 |
sonstige Berichtsbestandteile
Anhang
zum 31.12.2021
der
Pfister GmbH, Viernheim
1. Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut
Registergericht
Firmenamen laut Registergericht: Pfister GmbH
Firmensitz laut Registergericht: Viernheim
Registereintrag.: Handelsregister
Registergericht: Darmstadt
Register-Nr.: HRB 62037
2. Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die
Regelungen des GmbH Gesetzes beachtet.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Größenabhängige Erleichterungen bei der
Erstellung und bei der Offenlegung des Jahresabschlusses
werden in Anspruch genommen.
Besondere Umstände, die dazu führen, dass der
Jahresabschluss kein den tatsächlichen
Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-,
Finanz- und Ertragslage vermittelt liegen nicht vor.
Es erfolgt keine Durchbrechung der
Darstellungsstetigkeit.
Aufgrund eines Wahlrechts nicht in die Bilanz/GuV
aufgenommene Sachverhalte liegen nicht vor.
3.
Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden
Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden
einzeln bewertet. Einzelne Positionen wurden wie folgt
bewertet:
Die Vermögensgegenstände des
Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten abzüglich planmäßiger
linearer und degressiver Abschreibungen bewertet.
Es werden bewegliche Wirtschaftsgüter mit Werten
zwischen € 150,01 und € 1.00,00 im Zugangsjahr in
einen Sammelposten eingestellt und auf 5 Jahre abgeschrieben.
Finanzanlagen werden mit den Anschaffungskosten
angesetzt.
Die Forderungen, sonstigen Vermögensgegenstände
und Wertpapiere wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag
unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken
angesetzt.
Aktive Rechnungsabgrenzungsposten wurden zum Nennwert
bewertet.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
ausgewiesen.
Die Rückstellungen wurden nach vernünftiger
kaufmännischer Schätzung ermittelt. Die sonstigen
Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren
Risiken und ungewissen Verpflichtungen.
Steuerrückstellungen beinhalten die das
Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten
Steuern.
Eine Abweichung der Bewertungsmethoden mit Einfluss auf
die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage fand nicht
statt.
Fremdkapitalzinsen wurden nicht in Herstellungskosten
einbezogen.
4. Angaben zur Bilanz
Der Betrag der Forderungen mit einer Restlaufzeit
größer einem Jahr beträgt € 0,00
(Vorjahr: € 0,00).
Einen Unterschiedsbetrag gem. § 253 Abs. 6 S. 1
HGB bei der Neubewertung von Pensionsrückstellungen nach
§ 253 Abs. 2 S. 1 HGB (§ 253 Abs. 6 S. 3 HGB) ist
nicht auszuweisen.
Vermögensgegenstände oder Schulden unter
mehreren Posten liegen nicht vor und es erfolgte auch keine
Zusammenfassung von Abschlussposten.
Nach dem Abschlusszeitpunkt entstehende
größere Beträge liegen nicht vor.
Das Jahresergebnis 2021 wurde am 09.10.2023 von der
Gesellschafterversammlung festgestellt.
Als Verwendung des Jahresergebnisses wurde von der
Gesellschafterversammlung die Verrechnung mit dem
Verlustvortrag beschlossen.
Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit
bis zu einem Jahr beträgt € 291.281,02 (Vorjahr:
€ 368.753,70)
Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt zum
Bilanzstichtag € 0,00 (Vorjahr € 0,00)
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten,
die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert
sind, beträgt € 0,00.
Nicht in der Bilanz enthaltene, sonstige finanziellen
Verpflichtungen, deren Angabe für die Beurteilung der
Finanzlage von Bedeutung sind, liegen nicht vor.
Ein entgeltlich erworbener Geschäfts- oder
Firmenwert, Bewertungseinheiten sowie nach § 246 Abs. 2
S. 2 HGB verrechneten Vermögensgegenstände und
Schulden liegen ebenfalls nicht vor.
Gewinnrücklagen nach § 29 Abs. 4 GmbHG wurden
nicht gebildet.
Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern (§ 42 Abs. 3 GmbHG,
§ 264c Abs. 1 S. 1 HGB) bestanden wie folgt:
| Ausleihungen: |
€ 0,00 |
|
Forderungen: € |
0,00 |
|
Verbindlichkeiten: € |
38.224,66 |
5. Angaben zur GuV
Mit den Bewertungseinheiten zusammenhängenden
Erträge und Aufwendungen, die in der GuV-Rechnung
ebenfalls verrechnet werden, bestanden nicht.
Bedeutende Erträge und Aufwendungen von
außergewöhnlicher Größenordnung sind
nicht zu berichten.
6. Angaben zu Haftungsverhältnissen und nicht
bilanzierten Verpflichtungen
Es bestehen keine Haftungsverhältnisse
gegenüber verbundenen Unternehmen
sowie keine Verpflichtungen betreffend der
Altersversorgung.
Darüber hinaus bestehen auch keine sonstigen
finanziellen Verpflichtungen, die nicht in der Bilanz
enthalten und nicht nach § 251 HGB oder § 285 Nr. 3
HGB anzugeben sind.
7.
Angaben zu Mitarbeitern und Organen
Über Vorschüsse, Kredite unter Angabe der
Zinssätze, der wesentlichen Bedingungen und der
gegebenenfalls im Geschäftsjahr zurückgezahlten
oder erlassenen Beträge für die
Geschäftsführer sowie die zu ihren Gunsten
eingegangenen Haftungsverhältnisse ist nicht zu
berichten.
Die durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigten
Arbeitnehmer betrug 3.
8. Sonstige Angaben
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Personen geführt:
Das Geschäftsjahr wurde durch den
Geschäftsführer Stefan Pfister geleitet.
Unterschrift der Geschäftsleitung
Vorname: Stefan
Name: Pfister
Funktion: Geschäftsführer
Viernheim, 09.10.2023
gez.
Stefan Pfister
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 09.10.2023
festgestellt. |