marb. inspiration office GmbH
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Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Christian Schmalen seit 7.10.2020 | Liquidator |
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Insert Personalmanagement GmbHIngolstadtJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013BILANZ
ANHANG1.1 Allgemeine Angaben Die Insert Personalmanagement GmbH mit Sitz in Ingolstadt, hat als Gegenstand der Gesellschaft die gewerbsmäßige Überlassung und Vermittlung von Arbeitnehmern und ähnlichen Personaldienstleistungen sowie Erwerb, Halten und Verwalten von Beteiligungen und Unternehmen. Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Die Gesellschaft ist gemäß § 267 Abs. 1 eine kleine Kapitalgesellschaft. Insoweit wurden die größenabhängigen Erleichterungen der §§ 274a, 288 HGB in Anspruch genommen. 1.2 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungskosten einschließlich Anschaffungsnebenkosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen angesetzt. Die planmäßigen Abschreibungen werden innerhalb der steuerrechtlich zugelassenen Zeiträume linear vorgenommen. Bewegliche Gegenstände bis zu einem Wert in Höhe von 410,00 EUR (Geringwertige Wirtschaftsgüter) werden sofort in voller Höhe abgeschrieben . Sofern sich ein niedriger beizulegender Wert für Sachanlagevermögen oder immaterielle Vermögensgegenstände ergibt, erfolgt eine außerplanmäßige Abschreibung auf diesen Wert. Außerplanmäßige Abschreibungen waren im Berichtszeitraum nicht erforderlich. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Bei Forderungen, deren Einbringlichkeit mit erkennbaren Risiken verbunden ist, werden angemessene Einzelwertberichtigungen vorgenommen. Die Guthaben und Kassenbestände werden zum Nominalwert angesetzt. Rechnungsabgrenzungsposten werden zum Nennwert angesetzt. Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten auf der Grundlage einer vorsichtigen kaufmännischen Betrachtung. Die Verbindlichkeiten werden gemäß § 253 HGB mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt bzw. bewertet. Die Bewertungsgrundsätze wurden nach den generellen Bewertungsvorschriften der §§ 252 bis 256 HGB vorgenommen. 1.3 Angaben und Erläuterungen zur Bilanz 1.3.1 Sachanlagen Bei den Sachanlagen in Höhe von TEUR 0 (Vj.: TEUR 4) handelte es sich im Wesentlichen um Betriebs- und Geschäftsausstattung. 1.3.2 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Sämtliche Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände in Höhe von TEUR 6 (Vj.: TEUR 43) haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. 1.3.3 Eigenkapital Das zum Bilanzstichtag im Handelsregister eingetragene gezeichnete Kapital beläuft sich auf EUR 25.000 (Nennkapital) und ist in voller Höhe einbezahlt. Bei einem Bilanzverlust in Höhe von TEUR 456 ergibt sich ein nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag in Höhe von TEUR 431. In Höhe der bilanziellen Überschuldung wurde seitens der JR Holding AG ein Rangrücktritt erklärt. 1.3.4 Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen in Höhe von TEUR 2 betreffen die Rückstellungen für Beiträge zur Berufsgenossenschaft sowie für Abschluss- und Prüfungskosten. 1.3.5 Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten zum 31.12.2013 setzen sich wie folgt zusammen.
1.4 Haftungsverhältnisse Die Verbindlichkeiten gemäß § 251 HGB i. V. m. § 268 Abs. 7 HGB - vermerkpflichtige Haftungsverhältnisse - sind zum 31.12.2013 wie folgt zu vermerken: Verbindlichkeiten aus der Begebung und Übertragung von Wechseln TEUR 0 Verbindlichkeiten aus Bürgschaften, Wechsel- und Scheckbürgschaften TEUR 0 Verbindlichkeiten aus Gewährleistungsverträgen TEUR 0 Haftungsverhältnisse aus der Bestellung von Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten TEUR 0 1.6 Geschäftsführung Geschäftsführer: Jürgen Ragaller, Kaufmann, München Der Geschäftsführer ist alleinvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Ingolstadt, im März 2014
Ingolstadt, den 24. März 2014 gez. Jürgen Ragaller Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 24.03.2014 |
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