Saubermann-Reinigungsgesellschaft m.b.H.

Benkendorfer Straße 1, 06198 Salzatal, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Stendal HRB 200010
Eingetragen
9.5.1990
Branche
Allgemeine GebäudereinigungGroßhandel mit Wasch-, Putz- und ReinigungsmittelnSonstige spezielle Reinigung von Gebäuden und Maschinen
Gegenstand
Innen- und Außenreinigung von Gebäuden und Anlagen, Gardinenwäsche, Handel mit Reinigungsmittel und -geräten.

Finanzübersicht

Historie

Keine Bekanntmachungen für diesen Filter verfügbar

Management

NameRolle
Falk Müller
seit 26.11.2018
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Petersberg OT Teicha
51000
100.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Saubermann-Reinigungsgesellschaft m.b.H.

Salzmünde

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 6.798,00 13.075,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1,00 1,00
II. Sachanlagen 6.797,00 13.074,00
B. Umlaufvermögen 921.404,22 751.844,27
I. Vorräte 1.000,00 1.000,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 48.017,16 32.703,58
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 872.387,06 718.140,69
C. Rechnungsabgrenzungsposten 3.430,00 5.927,78
Aktiva 931.632,22 770.847,05

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 235.655,12 224.088,27
I. Gezeichnetes Kapital 26.075,89 26.075,89
II. Kapitalrücklage 170.000,00 170.000,00
III. Bilanzgewinn 39.579,23 28.012,38
davon Gewinnvortrag 28.012,38 57.142,63
B. Rückstellungen 600.285,83 430.442,59
C. Verbindlichkeiten 95.691,27 116.316,19
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 95.691,27 116.316,19
Passiva 931.632,22 770.847,05

Anhang für das Geschäftsjahr 2023

I. Angaben nach § 264 Abs. 1 a HGB

Die Firmenbezeichnung lautet Saubermann Reinigungsgesellschaft mbH.

Sitz der Gesellschaft ist in 06198 Salzatal OT Salzmünde, Benkendorfer Straße 1.

Eingetragen ist die Gesellschaft bei Registergericht in Stendal unter der Handelsregister-Nr.200010.

I I. Allgemeine Angaben

Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den §§ 242 ff. und den §§ 264 ff. des Handelsgesetzbuches (HGB) und des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) sowie den einschlägigen Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages aufgestellt.

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des §267 Abs. 1 HGB.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist entsprechend § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Die Gesellschaft nimmt die für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Angabenerleichterungen der §§ 274a, 276 und 288 HGB in Anspruch.

Die Gesellschaft hat von der Befreiungsvorschrift nach § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB Gebrauch gemacht und auf die Aufstellung eines Lageberichts verzichtet.

Im Durchschnitt beschäftigt die Gesellschaft 35 Arbeitnehmer.

Wesentlich künftige Zahlungsverpflichtungen gegenüber Dritten bestehen nicht.

Vermögensgegenstände im Sinne von § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB sind nicht vorhanden.

III. Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung

Die zu Anschaffungskosten aktivierten immateriellen Vermögensgegenstände werden linear pro rata temporis über die voraussichtliche Nutzungsdauer planmäßig linear abgeschrieben.

Sachanlagen werden zu Anschaffungs-bzw. Herstellungskosten, solche mit zeitlich begrenzter Nutzungsdauer abzüglich planmäßiger Abschreibungen, angesetzt. Die beweglichen Anlagegüter werden entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer pro rata temporis linear abgeschrieben.

Geringwertige bewegliche Anlagegüter mit einem Einzelanschaffungspreis bis zu 1.000,00 € werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Ihr sofortiger Abgang wird unterstellt.

Rückdeckungsversicherungen werden mit dem geschäftsplanmäßigen Deckungskapital bewertet sofern keine Verrechnung mit ausschließlich der Erfüllung von Schulden aus Altersversorgungsverpflichtungen oder vergleichbaren fälligen Verpflichtungen vorzunehmen ist.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalbetrag angesetzt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahre sind nicht vorhanden.

Die flüssigen Mittel sind in Höhe des Nennwertes angesetzt.

Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, sind unter dem Rechnungsabgrenzungsposten aktiv abgegrenzt.

Bei Bildung der Rückstellungen ist den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten angemessen Rechnung getragen worden. Sie sind in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt.

Die Verbindlichkeiten werden mit dem jeweiligen Erfüllungsbetrag passiviert. Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren sind nicht vorhanden.

IV. Angaben zu finanziellen Verpflichtungen nach § 285 Nr. 3 HGB

Finanzielle Verpflichtungen bestehen gegenüber einem Mietvertrag für das Verwaltungsgebäude sowie Lagerräume. Die Verpflichtung aus dem Mietvertrag beträgt für das Jahr 2023 bis zum Vertragsablauf (5 Jahre) 60.000,00 €.

V. Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz

Anlagevermögen

Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist unter Angabe der Abschreibungen des Geschäftsjahrs im Anlagenspiegel (Anlage zum Anhang) dargestellt.

Umlaufvermögen

Bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen war kein Ausfallrisiko zu erkennen.

Eine pauschale Wertberichtigung für eventuelle Abzüge, Skonto usw. wurde nicht eingestellt.

Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr sind bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind in geringer Höhe vorhanden.

Eigenkapital

Das Stammkapital von 26.075,89 € ist mit dem Nennbetrag angesetzt.

Passiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung

Zeitwert der verpfändeten Rückdeckungsversicherungen 0,00 €
Rückstellung Pensionen zur Saldierung - 588.859,00 €
Passiver Unterschiedsbetrag 588.859,00 €

Die Aktivwerte aller Rückdeckungsversicherungen für die Steuerbilanz und der Zeitwert der verpfändeten Rückdeckungsversicherungen wurden vom Versicherer am 6.12.2023 ausgezahlt.

Die Bewertung des Erfüllungsbetrages wurde mit dem modifizierten Teilwertverfahren ermittelt.

Die Ermittlung des Erfüllungsbetrages erfolgte nach den Regeln des § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB.

Die Rückstellungsberechnungen erfolgten unter Verwendung der "Richttafeln 2005 G" von Prof. Dr. Klaus Heubeck (Verlag Heubeck-Richttfafeln-GmbH, Köln) . Bei den Rückstellungsberechnungen zum 31.12.2022 wurde ein Rechnungszins von 1,78 % berücksichtigt.

Es handelt sich hierbei jeweils um den nach der Vereinfachungsregelung für eine Laufzeit von 10 Jahren angegebenen Zinssatz gemäß der Rückstellungszinsverordnung für den Monat Dezember 2022.

Als rechnerisches Pensionsalter wurde die Altersgrenze von 65 Jahren gewählt. Die Anwartschaft auf Hinterbliebenenversorgung wurde nach der kollektiven Methode berücksichtigt. Bei der Rückstellungsberechnung wurde keine Rentendynamik berücksichtigt. Die Bestimmungen zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung wurden beachtet.

Der versicherungsmathematische Unterschiedsbetrag nach Maßgabe des durchschnittlichen Marktzinses aus den vergangenen 10 Jahren und den Ansatz des durchschnittlichen Marktzinses aus den vergangenen 7 Jahren ermittelt sich wie folgt:

Zins 1,44 % (7Jahresdurchschnitt) 617.543,00 €
Zins 1,78 % (10 Jahresdurchschnitt) 588.859,00 € 28.684,00 €

Zum Stichtag 31.12.2023 wurden keine neuen Werte ermittelt.

Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten werden mit dem jeweiligen Erfüllungsbetrag passiviert. Unter den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen / sonstigen Verbindlichkeiten sind keine Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von fünf Jahren vorhanden.

Rangrücktritt

Ein Geschäftsführer tritt mit seinem Anspruch aus der Versorgungszusage im Rang hinter die Forderungen aller bestehenden und künftigen Gläubiger zurück, dass er erst nach Befriedigung sämtlicher Gesellschaftsgläubiger und, soweit ein Liquidationsüberschuss oder ein die sonstigen Verbindlichkeiten übersteigendes Vermögen der Gesellschaft hierfür zur Verfügung steht, nur zugleich mit, im Rang jedoch vor den Einlagerückgewährungsansprüchen der Gesellschafter der Saubermann Reinigungsgesellschaft mbH in Erfüllung dieser Ansprüche verlangen kann. Der Nachtrag gilt auch im Insolvenzverfahren. Der Rangrücktritt gilt nur, solange und soweit durch eine teilweise oder vollständige Befriedigung des im Rang zurückgetretenen Anspruchs des Geschäftsführers eine Überschuldung oder eine Zahlungsunfähigkeit im insolvenzrechtlichen Sinne der Saubermann- Reinigungsgesellschaft mbH entsteht oder zu entstehen droht.

Haftungsverhältnisse

keine

Ausschüttungssperre

0,00 €

Geschäftsführung

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte bei

Herrn Andreas Nieber

Herrn Falk Müller

Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.

Soweit dieser Anhang keine Angabe über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.

sonstige Berichtsbestandteile

 

Salzatal OT Salzmünde, den 13. Mai 2024

gez. Andreas Nieber

gez. Falk Müller

Angaben zur Feststellung:

Der Jahresabschluss wurde am 13.05.2024 festgestellt.

Nachrichten & Medien

Insolvenzbekanntmachungen

Aktuelle Insolvenzverfahren

Prüfen, ob Insolvenzverfahren für dieses Unternehmen vorliegen

Handelsregister Dokumente

Gesellschafterliste
Aktueller Abdruck
Chronologischer Abdruck

Organisationen an dieser Adresse

2 nahegelegene Organisationen

Liste von Unternehmen und Organisationen an oder in der Nähe dieser Geschäftsadresse. Die Daten umfassen Firmennamen, Adressen, Registrierungsdetails und Branchenklassifikationen.
Die Informationen auf dieser Seite stammen aus öffentlichen Quellen, offiziellen Registern oder werden von Drittanbietern bereitgestellt. Fusionbase übernimmt keine Garantie für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der Daten. Melde dich bei Fragen oder Anregungen über unser Kontaktformular.