Klein-Plastik GmbH
Hückeswagen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2020
EUR |
31.12.2019
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
11.304,55 |
11.304,55 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
2,00 |
2,00 |
| II.
Sachanlagen |
11.302,55 |
11.302,55 |
| B.
Umlaufvermögen |
259.822,89 |
263.940,83 |
| I.
Vorräte |
216.383,26 |
203.050,89 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
12.347,43 |
32.944,60 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
31.092,20 |
27.945,34 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
392,00 |
392,00 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
572.019,61 |
528.994,57 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
843.539,05 |
804.631,95 |
Passiva
|
|
31.12.2020
EUR |
31.12.2019
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
153.387,56 |
153.387,56 |
| II.
Verlustvortrag |
682.382,13 |
626.227,50 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
43.025,04 |
56.154,63 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
572.019,61 |
528.994,57 |
| B.
Rückstellungen |
9.950,00 |
13.100,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
833.589,05 |
791.531,95 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
843.539,05 |
804.631,95 |
Anhang
zum Jahresabschluss zum 31.12.2020
1. Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der Klein-Plastik GmbH in
Remscheid für das Geschäftsjahr 2020 ist nach den
Vorschriften des HGB für Kapitalgesellschaften in der
jeweils gültigen Fassung aufgestellt.
Bei der Gesellschaft handelt es sich um eine kleine
Kapitalgesellschaft im Sinne des HGB. Die für die
Aufstellung bzw. Offenlegung des Jahresabschlusses
geltenden gesetzlichen Erleichterungen wurden in Anspruch
genommen.
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden,
Währungsumrechnung
Das Sachanlagevermögen ist zu den Anschaffungs-
oder Herstellungskosten abzüglich der bisher
aufgelaufenen und im Geschäftsjahr 2020
planmäßig fortgeführten Abschreibungen
bewertet. Die Abschreibung des Sachanlagevermögens
erfolgt nach Maßgabe der Nutzungsdauer im
Wesentlichen linear.
Die geringwertigen Wirtschaftsgüter des
Anlagevermögens wurden analog § 6 Abs. 2 EStG
bewertet.
Bei den Vorräten sind die Roh-, Hilfs- und
Betriebsstoffe zu den fortgeschriebenen Einstandspreisen
bilanziert.
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind
zum Nennwert angesetzt.
Die Rückstellungen berücksichtigen alle bis
zur Bilanzerstellung bekannt gewordenen ungewissen Schulden
und Risiken, die das abgelaufene Geschäftsjahr
betreffen, und sind mit den voraussichtlichen
Erfüllungsbeträgen angesetzt.
Die Verbindlichkeiten sind i.d.R. mit ihren
jeweiligen Erfüllungsbeträgen passiviert. Bei
unverzinslichen Darlehen wurden Abzinsungen gem. § 253
HGB auf die voraussichtliche Dauer der Zinslosigkeit
vorgenommen.
3. Sonstige Angaben
Anlagevermögen
Die Entwicklung der Anlagepositionen 2020 ist dem
Anlagenspiegel zu entnehmen.
Verlustvortrag/Jahresfehlbetrag
Der Bilanzverlust hat sich durch den Jahresfehlbetrag
von Euro 43.025,04 erhöht. Der Bilanzverlust soll mit
zukünftigen Gewinnen verrechnet werden.
Verbindlichkeiten
In den Verbindlichkeiten sind enthalten:
Verbindlichkeiten aus Steuern von € 1.786,22
(Vorjahr € 1.733,57),
Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit
von € 451,83 (Vorjahr € 782,06),
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern von
€ 745.871,72 (Vorjahr € 725.434,52).
Von den gesamten Verbindlichkeiten haben €
836.161,77 (Vorjahr € 793.824,47) eine Restlaufzeit
von bis zu einem Jahr.
Überschuldung
Aus der Bilanz zum 31.12.2020 ergibt sich, dass die
Verbindlichkeiten der Gesellschaft deren Aktiva um Euro
572.019,61 übersteigen. Die Gesellschaft ist somit
bilanziell überschuldet.
Zur Beseitigung der vorgenannten Überschuldung
haben die Gesellschafter, deren Familienangehörige
sowie verbundene Unternehmen
Rangrücktrittsvereinbarungen dergestalt abgegeben,
wonach diese bezüglich ihrer Ansprüche auf
Tilgung und Verzinsung von gegebenen Darlehen im Rang
hinter die Forderungen anderer Gläubiger
zurücktreten, dass die Tilgung und die Zinsen nur aus
einem zukünftigen Bilanzgewinn, einem etwaigen
Liquidationsüberschuss oder sonstigem freien
Vermögen erfolgen dürfen und die Darlehen
erlassen werden unter der aufschiebenden Bedingung, falls
das Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Gesellschaft eröffnet wird. Die die vorgenannten
Rangrücktrittsvereinbarungen betreffenden
Verbindlichkeiten belaufen sich zum Bilanzstichtag auf
nominal insgesamt Euro 632.598,47.
Durch die vorgenannten Vereinbarungen ist die
bilanzielle Überschuldung der Gesellschaft beseitigt.
Handelsregister
Amtsgericht Köln Nr. HR B 93018.
Geschäftsführung
In 2020 war Geschäftsführerin Frau Birgit
Bluhm, Remscheid. Sie ist alleinvertretungsberechtigt.
Remscheid, den 02. Juni 2021
gez. Birgit Bluhm
Birgit Bluhm
(Geschäftsführerin)
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 30.11.2021 festgestellt.
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