Autohaus
Fischer GmbH
Hasselroth
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
17.756,00 |
24.652,00 |
| I.
Sachanlagen |
17.756,00 |
24.652,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
236.009,54 |
271.721,02 |
| I.
Vorräte |
145.754,65 |
174.663,17 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
81.292,59 |
90.278,70 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
8.962,30 |
6.779,15 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
5.487,73 |
2.807,90 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
259.253,27 |
299.180,92 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
63.954,76 |
63.538,01 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
26.000,00 |
26.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
37.538,01 |
35.153,55 |
| III.
Jahresüberschuss |
416,75 |
2.384,46 |
| B.
Rückstellungen |
3.206,99 |
1.745,97 |
| C.
Verbindlichkeiten |
192.091,52 |
233.896,94 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
192.091,52 |
233.896,94 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
259.253,27 |
299.180,92 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2010 der
Autohaus Fischer GmbH wurde auf der Grundlage der
Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches
aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden
die Bestimmungen des GmbH-Gesetzes beachtet.
Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses
nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) wurden
die Vorjahresvergleichszahlen aufgrund des Wahlrechts des
Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn-
und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden
können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.
Im Anhang werden wesentliche Sachverhalte
dargestellt, auf die in den Erläuterungen der
Positionen zur Bilanz und der GuV noch nicht hingewiesen
wurde.
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2010
enthält sämtliche Vermögensgegenstände,
Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und
Erträge. Die Bilanz entspricht der gemäß
§ 266 Absatz 2 und 3 HGB vorgeschriebenen Gliederung.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde gemäß
§ 275 Absatz 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren
aufgestellt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft. Bei der Aufstellung des
Jahresabschlusses wurde von den
größenabhängigen Erleichterungen der
§§ 267 und 276 HGB Gebrauch gemacht.
Bei der Bewertung von
Vermögensgegenständen, Verbindlichkeiten und
Rückstellungen sind die gesetzlichen Vorschriften
beachtet worden. Sämtliche zu bilanzierende
Vermögenswerte und Schulden wurden einzeln bewertet.
Bewertungsvereinfachungen wurden nicht in Anspruch
genommen. Die Bewertung der Vermögens- und
Schuldposten trägt allen erkennbaren Risiken nach den
Grundsätzen vorsichtiger kaufmännischer
Beurteilung Rechnung. Beim Jahresabschluss konnten die
bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im
Wesentlichen übernommen werden. Abweichungen werden im
Anhang oder in den Erläuterungen zu den Posten der
Bilanz und GuV erläutert.
Zu den Methoden der Abschreibungen und zu der
Ausübung von Bewertungswahlrechten werden nachstehend
Angaben bei den einzelnen Positionen der Bilanz gemacht.
Angaben und Erläuterungen zu den einzelnen Posten
der Bilanz
Anlagevermögen
Das Anlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten,
vermindert um planmäßige nutzungsbedingte
Abschreibungen und Sonderabschreibungen entsprechend §
7 g EStG, bilanziert. Der Umfang der Anschaffungskosten
entspricht § 255 Absatz 1 HGB. Die
Gegenstände des Anlagevermögens wurden nach der
voraussichtlichen Nutzungsdauer, soweit es sich nicht um
geringwertige Anlagegüter handelt, nach der linearen
Methode planmäßig abgeschrieben. Die
Anschaffungskosten der geringwertigen
Anlagegüter bis Euro 150,00 wurden i.V.m. §
8 KStG im Jahr der Anschaffung in voller Höhe
abgeschrieben. Für Wirtschaftsgüter mit einem
Wert größer Euro 150,00 und kleiner Euro
1.000,00 wurde ein Sammelposten gebildet, der über
fünf Jahre verteilt wird.
Bezüglich der Entwicklung der einzelnen Posten
des Anlagevermögens wird auf den Anlagenspiegel
2010 und die Entwicklung des Anlagevermögens
2010 verwiesen.
Umlaufvermögen
Die Vorräte wurden zu Anschaffungskosten oder
Herstellungskosten bzw. mit dem niedrigeren beizulegenden
Wert angesetzt.
Die Bewertung der Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen erfolgte zum Nennwert abzüglich notwendiger
Wertberichtigungen. Uneinbringliche Forderungen wurden
abgeschrieben. Die sonstigen Vermögensgegenstände
und der Kassenbestand sind zum Nennwert bilanziert.
Wertpapiere wurden zum Kurswert angesetzt.
Rückstellungen
Die Rückstellungen wurden für ungewisse
Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle am
Bilanzstichtag erkennbaren Risiken berücksichtigt. Sie
betreffen die Kosten für die Erstellung des
Jahresabschlusses und der Steuererklärungen sowie
Berufsgenossenschaft.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten wurden mit ihrem
Erfüllungsbetrag passiviert.
Sonstige Angaben
Namen der Geschäftsführer
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Personen geführt:
Geschäftsführer: Herr Frank Appel, Kaufmann
Der Geschäftsführer ist
einzelvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen
des § 181 BGB nicht befreit.
Hassleroth, den 22.12.2011
gez. Frank Appel
Geschäftsführer
Angabe der
Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern
1.1.2010 -
31.12.2010
Der Betrag der Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände gegenüber
Gesellschaftern beträgt 0,00 EUR.
1.1.2009 -
31.12.2009
Der Betrag der Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände gegenüber
Gesellschaftern beträgt 885,07 EUR.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 22.12.2011 festgestellt.
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