P & SiS GmbH
61mIngenieurbüros für bautechnische Gesamtplanung von Ingenieurbauwerken und Verkehrsanlagen
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Danny Lutzemann seit 21.9.2012 | Liquidator |
Joachim Schäfer seit 21.9.2012 | Liquidator |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 50.00% | |
| 50.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Leihsense GmbHHalle (Saale)Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011BILANZ
ANHANG 2011Allgemeine Angaben Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2011 wurde nach den Vorschriften des HGB insbesondere der §§ 242 ff. und 264 ff. HGB sowie des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Die Gesellschaft gilt nach den Größenmerkmalen des § 267 Abs. 1 HGB als kleine Kapitalgesellschaft. Bei der Aufstellung des Anhangs wurde teilweise von den größenabhängigen Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften gemäß § 288 HGB Gebrauch gemacht. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Bilanzierungsmethoden Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entsprechen den handelsrechtlichen und ertragsteuerlichen Vorschriften. Der Jahresabschluss enthält sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Das Saldierungsverbot nach § 246 Abs. 2 HGB wurde beachtet. Sämtliche Bilanzposten sind gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert. Rückstellungen wurden nach den Bestimmungen des § 249 und § 253 Abs. 1 HGB gebildet. Rechnungsabgrenzungsposten sind nach den Vorschriften des § 250 HGB ausgewiesen. Die Wertansätze in der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres überein (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 und 3 HGB). Bei der Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden wurde von einer Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Außerdem wurden die Vermögensgegenstände und Schulden zum Abschlussstichtag einzeln bewertet (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 und 3 HGB). Das Vorsichtsprinzip gemäß § 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB wurde beachtet. Bewertungsmethoden Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss angewandten Bewertungsmethoden sind beibehalten worden (§ 252 Abs. 1 Nr. 6 HGB). Die einzelnen Bilanzposten wurden wie folgt bewertet: A. Umlaufvermögen Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken wurden durch Abschreibungen auf diese Forderungen berücksichtigt. B. Rückstellungen Die Rückstellungen wurden nach den Bestimmungen des § 249 HGB gebildet und nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung, im Einklang mit § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB, angesetzt. C. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten sind mit den jeweiligen Rückzahlungsbeträgen passiviert.
Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 10.12.2012 |
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