Bäderbetriebe Werdohl GmbH
Selbe AdresseBetrieb von Sportanlagen
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Uwe Dr. Allmann seit 28.2.2014 | Prokura |
Frank Schlutow seit 8.1.2013 | Geschäftsführer |
Joseph Beier seit 27.12.2004 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Stadt Werdohl | 75.02% |
| 24.98% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
Kettlinger Wassergenossenschaft GmbHAufgelöst | 100.00% |
| 8.33% |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Stadtwerke Werdohl GmbHWerdohlJahres- und Tätigkeitsabschluss nach EnWG zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023I. Grundlagen des Unternehmens1. Geschäftsmodell des UnternehmensGegenstand des Unternehmens ist die Versorgung des Stadtgebietes Werdohl mit Strom, Gas und Wasser. Darüber hinaus werden Kunden unmittelbar angrenzender Gebiete mit Energie und Wasser beliefert. Die Gesellschafter können den Gegenstand des Unternehmens unter Beachtung der Vorgaben des § 108 Abs. 6 Satz 1 Buchst. b) GO NRW um die Errichtung, den Erwerb und den Betrieb von Anlagen, die der Versorgung mit Wärme und der Entsorgung (Abfall- und Abwasserbeseitigung) dienen, sowie um den Betrieb kommunaler Einrichtungen und die Durchführung kommunaler Dienstleistungen erweitern. Die Stadt Werdohl hat der Gesellschaft den Netzbetrieb (Konzession) zur Belieferung von Endverbrauchern mit Erdgas und Trinkwasser übertragen. Die vertriebliche Tätigkeit der Gesellschaft umfasst die Strom-, Gas- und Wasserversorgung im Stadtgebiet Werdohl sowie an externe Kunden. Gesellschafter der Stadtwerke Werdohl GmbH sind mit 75,02 % die Bäderbetriebe Werdohl GmbH und mit 24,98 % die Mark-E AG, Hagen. Die Stadtwerke Werdohl GmbH ist neben 11 weiteren Stadtwerken an der Energiehandelsgesellschaft märkischer Stadtwerke mbH (EHG), mit 8,3 % der Geschäftsanteile beteiligt. Weiterhin sind die Stadtwerke Werdohl GmbH mit 0,352 % Kommanditist an der Versorger Allianz 450. Die Stadtwerke Werdohl erbringen zusätzliche Dienstleistungen in Form der kaufmännischen Betriebsführung für die Bäderbetriebe Werdohl GmbH sowie die Führung der Bücher einschließlich der Erstellung des Jahresabschlusses für die Werdohl Marketing GmbH. Der Dienstleistungsvertrag mit der Werdohl Marketing GmbH endete zum 31.12.2023. Die schon seit Jahren intensivierte interkommunale Zusammenarbeit mit der Stadtwerke Plettenberg GmbH wird auch zukünftig weitergeführt. Die Stadtwerke sind der Stadt Werdohl traditionell verbunden und bereit, im Rahmen der unternehmerischen Möglichkeiten, die Lebensqualität in unserer Stadt zu steigern. Die Stadtwerke sind z.B. seit Jahren ein traditioneller Partner für die Werdohler Vereine; neben dem Sponsoring von Sport- oder Kulturveranstaltungen unterstützen wir auch soziale Projekte. Durch die Vergabe von Aufträgen an heimische Handwerksbetriebe und die heimische Wirtschaft erbringen die Stadtwerke zudem einen deutlichen Beitrag für Stadt und Region. Zudem stellen wir attraktive Arbeits- und Ausbildungsplätze zur Verfügung. II. Wirtschaftsbericht1. Gesamtwirtschaftliche, branchenbezogene RahmenbedingungenDie Weltwirtschaft stand 2023 spürbar unter dem Einfluss einer weiterhin hohen Inflation sowie der in Reaktion darauf restriktiven Zinspolitik der Zentralbanken. Obwohl die Inflation durch die Anhebung der Leitzinssätze gebremst werden konnte und im Jahr 2024 ein weiterer Rückgang der Inflationsraten erwartet wird, stellen die hohen Verbraucherpreise weiterhin eine Herausforderung dar. Die deutsche Wirtschaft befindet sich nach wie vor in einer Stagnation. Laut Schnellmeldung des Statistischen Bundesamts vom 30. Oktober ist das BIP im dritten Quartal 2023 preis-, kalender- und saisonbereinigt gegenüber dem Vorquartal um 0,1 Prozent geringfügig zurück gegangen. Gleichzeitig hat das Statistische Bundesamt die Ergebnisse für das erste und zweite Quartal um jeweils 0,1 Prozentpunkte auf 0,0 % bzw. + 0,1 % aufwärts revidiert, was das Bild der derzeitigen wirtschaftlichen Schwächephase aber nicht grundsätzlich ändert. Das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt (BIP) war im Jahr 2023 nach ersten Berechnungen des Statistischen Bundesamtes (Destatis) um 0,3 % niedriger als im Vorjahr. Kalenderbereinigt betrug der Rückgang der Wirtschaftsleistung 0,1 %. Die Verbraucherpreise in Deutschland haben sich im Jahresdurchschnitt 2023 um 5,9 % gegenüber 2022 erhöht. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, fiel die Inflationsrate für 2023 damit geringer aus als im Jahr zuvor. Sie hatte im Jahr 2022 noch bei + 6,9 % gelegen. Die Inflationsrate verringerte sich im Oktober auf 3,8 %, dem niedrigsten Wert seit August 2021. Dabei war erstmals seit Januar 2021 ein Rückgang der Energiepreise zu konstatieren (- 3,2 %), was auf einen Basiseffekt aufgrund des hohen Energiepreisniveaus im Vorjahr zurückzuführen ist. Die Energiebranche ist derzeit von tiefgreifenden Umbrüchen geprägt. Besonderer Veränderungsdruck geht von der Energiewende aus. Aber auch die Digitalisierung übt starken Einfluss auf die Branche aus. Von großer Bedeutung ist, dass der Energiesektor einer weitreichenden Regulierung unterliegt und die Politik entsprechend stark in die Entwicklungen eingreift. Die klassischen Energieunternehmen müssen ihre Wettbewerbsfähigkeit in den einzelnen Geschäftsbereichen überprüfen, die Potenziale eines veränderten Marktumfelds nutzen und ihre Strategien zukunftsorientiert neu ausrichten. 2. GeschäftsverlaufDer Geschäftsverlauf ist wesentlich durch die Verpachtung des gesamten operativen Geschäfts, mit fixen Pachterlösen, geprägt. Bestandteil der Verpachtung sind der Netzbetrieb der Gas- und Wassernetze sowie die Vertriebssparten Gas und Wasser. Der Stromvertrieb wird durch einen Dienstleister für die Stadtwerke Werdohl erbracht. Für die Stadtwerke Werdohl zeigt sich für das Geschäftsjahr 2023 nachstehende Entwicklung: Die Erträge aus der Verpachtung betragen für 2023 und die nächsten Jahre rd. 2.425 Mio. € per anno. Der Stromvertrieb entwickelte sich planmäßig. Hierbei wurde, wie schon im Vorjahr, auch im Jahr 2023 ein ausgeglichenes Ergebnis erwirtschaftet. Die Abgabemenge verringerte sich planmäßig von 3,2 Mio. kWh auf rd. 2.2 Mio. kWh. Dabei wurde ein Umsatz von rd. 563 T€ (i.V. 895 T€) erzielt. Nachfolgende projektorientierte Sachverhalte haben das Jahr 2023 geprägt. Der Saldo des Regulierungskontos Gas wurde an die Enervie-Vernetzt (Pächter) zum Stichtag 31.12.2022 übertragen und vom Pächter an die Stadtwerke Werdohl vergütet. Im Rahmen der Dezember-Soforthilfe für Letztverbraucher von leitungsgebundenem Erdgas, hatten wir 830.000 € erhalten, die wir unseren Kunden mit der Jahresrechnung 2022 gutgeschrieben hatten. Mit dem "Prüfungsvermerk des unabhängigen Wirtschaftsprüfers über die Prüfung nach § 10 Abs. 1 Satz 3 EWSG" haben wir die Endabrechnung eines Erdgaslieferanten erstellt und beim Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz eingereicht. Im Ergebnis ergibt sich ein Guthaben von rd. 6.000 € zu Gunsten der Stadtwerke Werdohl. Vor diesen Hintergründen kann festgehalten werden, dass sich die Stadtwerke Werdohl auch im Jahr 2023 gut aufgestellt haben und eine sehr zufriedenstellende Ergebnissituation erzielen konnten. Erträge: Der Umsatz 2023 der Stadtwerke Werdohl GmbH hat sich gegenüber dem Vorjahr von 10.293 T€ auf 3.219 T€ verringert Im Stromvertrieb sanken die Umsätze zum Vorjahr um 332 T€(2023: 563 T€ - 37 % 2022: 895 T€). Mitarbeiter Die am 31. Dezember 2023 bei den Stadtwerken Werdohl beschäftigten Mitarbeiter/-innen verteilen sich auf folgende Bereiche:
3. Lagea) ErtragslageDie Ertragslage kann, vor dem Hintergrund der vertraglich fest vereinbarten Pachtzahlungen als sehr stabil und auskömmlich, bezeichnet werden. Die Gesellschaft weist im Jahr 2023 ein Jahresergebnis vor Gewinnabführung und Ausgleichszahlung von 1.535 T€ aus. b) VermögenslageIm Jahre 2023 sind 342 T€ investiert worden. Davon entfallen T€ 86 auf die Gasversorgung, 200 T€ auf die Wasserversorgung und 56 T€ auf allgemeine Anlagen. Die Bilanzsumme der Stadtwerke Werdohl GmbH hat sich gegenüber 2022 um 3.867 T€ auf 10.827 T€ verringert. Das gezeichnete Kapital beträgt 1.363 T€, die Kapitalrücklagen 3.868 T€. c) FinanzlageDie durchgeführten Investitionen konnten vollständig aus den flüssigen Mitteln finanziert werden. Mit 48,82 % liegt die bilanzielle Eigenkapitalquote bei kleinerer Bilanzsumme und gleichem Eigenkapitalvolumen über dem Vorjahresniveau (35,97 %). Die Liquidität des Unternehmens war im Geschäftsjahr 2023 zu keiner Zeit gefährdet. d) Finanzielle LeistungsindikatorenAls finanzielle Leistungsindikatoren sehen wir den Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit (419 T€ in 2023 und 3.842 T€ in 2022 sowie die Eigenkapitalquote (48,82 % in 2023 und 35,97 % in 2022) an. Die weiteren Kennzahlen sind die Entwicklung der Mengen, wie sie vorstehend beschrieben sind. e) GesamtaussageUnsere wirtschaftliche Lage kann weiterhin insgesamt als gut bezeichnet werden. III. PrognoseberichtFür das Jahr 2024 planen wir mit einem Jahresergebnis von rd. 1.595 Mio. € in der Wirtschaftsplanung. Durch die vertraglich fixen Pachterlöse des Pachtmodells und einer schlanken Holdingstruktur erwarten wir nach aktueller Einschätzung ein Jahresergebnis auf dem Niveau der Planung. IV. Chancen- und Risikobericht1. RisikoberichtAktuell erwarten wir keine nennenswerten Risiken, die das Geschäftsmodell innerhalb der Verpachtung beeinträchtigen. 2. ChancenberichtDas Unternehmen konnte durch die langfristige Verpachtung die Ertragsstärke der letzten Wirtschaftsplanungen für die Zukunft sichern und damit höchstmögliche Planungssicherheit für die Gesellschafter erreichen. 3. GesamtaussageRisiken, die den Bestand der Gesellschaft gefährden oder einen wesentlichen Einfluss auf die Entwicklung haben, sind derzeit nicht zu erkennen. Eine Herausforderung wird die Vorbereitung der Netze auf die Dezentralisierung der Erzeugung sein, die mit der Energiewende einhergeht: Aufgrund der ungeklärten Zukunft der Erdgasnetze finanzieren die Stadtwerke schon jetzt keine Erweiterungen des Erdgasnetzes in Neubaugebieten mehr. Allerdings müssen Netzanlagen weiterhin sicher betrieben werden, was zum aktivierungspflichtigen Austausch von störungsbehafteten und unsicheren Gasanlagen führt. Die von der Bundesnetzagentur erlaubte Möglichkeit für kalkulatorisch reduzierte Abschreibungsdauern, die dem Vorsichtsprinzip folgend auch handelsrechtlich zu verkürzten Abschreibungsdauern für Neuanlagen ab 2023 führen, werden von den Stadtwerke Werdohl umgesetzt. V. Risikoberichterstattung über die Verwendung von FinanzinstrumentenZu den bei den Stadtwerken Werdohl bestehenden Finanzinstrumenten zählen im Wesentlichen Forderungen, Verbindlichkeiten und Guthaben bei Kreditinstituten. VI. Berichterstattung nach § 108 Abs. 3 Nr. 2 GO NRWDer Gegenstand der Stadtwerke Werdohl GmbH wurde im Abschnitt I erläutert. Die im Jahresabschluss und im Lagebericht dargestellten Daten und Erläuterungen veranschaulichen, dass der öffentliche Zweck der Daseinsvorsorge im Geschäftsjahr 2023 weiterhin eingehalten wurde.
Werdohl, im April 2024 Stadtwerke Werdohl GmbH Frank Schlutow, Geschäftsführer Bilanz zum 31. Dezember 2023Aktivseite
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023
Anhang für das Geschäftsjahr 2023I. Allgemeine Angaben zum UnternehmenDie Stadtwerke Werdohl GmbH hat ihren Sitz in Werdohl. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts Iserlohn unter HRB 5398 eingetragen. Die Gesellschaft erfüllt die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft i.S.v. § 267 HGB. II. Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des JahresabschlussesDer Rechnungslegung der Stadtwerke Werdohl GmbH liegen die Vorschriften des HGB für große Kapitalgesellschaften unter zusätzlicher Beachtung des geltenden GmbH Gesetzes zugrunde. Den Besonderheiten der Versorgungswirtschaft ist durch Hinzufügen branchenüblicher Posten Rechnung getragen worden. Für die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt (§ 275 Abs. 2 HGB). Soweit Pflichtangaben wahlweise in der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang aufgeführt werden können, wurden sie in den Anhang aufgenommen. III. Bilanzierungs- und BewertungsgrundsätzeDie dem Jahresabschluss 2023 zu Grunde liegenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden für das Anlagevermögen per 31.12.2022 unverändert zum Vorjahr angewendet. Da es ab 2045 keine Gasnetze geben soll, wurden ab dem Jahr 2023 die Nutzungsdauer nur noch bis 2045 angesetzt. Die Bewertung der Vermögens- und Schuldposten trägt allen erkennbaren Risiken nach den Grundsätzen vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung Rechnung. Die immateriellen Vermögensgegenstände und Sachanlagen sind mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten - vermindert um planmäßige Abschreibungen - bewertet. Dabei enthalten die Herstellungskosten die unmittelbar zurechenbaren Fertigungs- und Materialgemeinkosten. Planmäßige Abschreibungen werden im Rahmen der steuerlichen Möglichkeiten bis 2006 degressiv mit dem späteren Übergang auf die lineare Methode und für ab 2007 angeschaffte Wirtschaftsgüter nur noch pro rata temporis linear vorgenommen. Geringwertige Vermögensgegenstände werden, soweit vorhanden, entsprechend den ertragsteuerlichen Vorschriften abgeschrieben. Die Beteiligungen sind mit ihren Anschaffungskosten ausgewiesen. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind unter Berücksichtigung des erkennbaren Ausfallrisikos ausgewiesen. Die Zuschüsse bis zum Zugangsjahr 2003 werden über einen Zeitraum von 20 Jahren aufgelöst. Zugänge ab 2003 werden über den Zeitraum der aktivierten Hausanschlüsse und die Baukostenzuschüsse für Wasser über die Nutzungsdauer der Hauptleitung aufgelöst. Für die sich aus beamtenrechtlichen Versorgungszusagen ergebenden Verpflichtungen wurden die Rückstellungen für pensionsähnliche Verpflichtungen gebildet. Grundlage für die Bewertung war das versicherungsmathematische Gutachten der Kommunalen Zusatzversorgungskasse Westfalen-Lippe (kvw-Zusatzversorgung), Münster. Die Bewertung erfolgte versicherungsmathematisch unter Zugrundelegung biometrischer Wahrscheinlichkeiten (Richttafeln Heubeck 2018 G) nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren unter Anwendung eines Rechnungszinsfußes von 5,00 %. Zukünftige Kostensteigerungen wurden nicht berücksichtigt; dies kompensiert die im Vergleich zum Marktzins zu hoher Abzinsung. Die Steuer- und sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten. Die Bewertung erfolgt jeweils in Höhe des Erfüllungsbetrages, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Die Verbindlichkeiten sind mit ihren Erfüllungsbeträgen ausgewiesen. IV. Erläuterungen zu den einzelnen Posten der BilanzDie Entwicklung des Anlagevermögens ergibt sich aus dem Anlagenspiegel. Den Abschreibungen liegt, soweit sie nicht branchenbezogen sind, die vom Bundesministerium für Finanzen herausgegebene und für Zugänge ab 01. Januar 2001 gültige AfA-Tabelle für die allgemein verwendbaren Anlagegüter ("AV") zugrunde. Es besteht eine Beteiligung an der Energiehandelsgesellschaft märkischer Stadtwerke mbH in Höhe von 8,33 % gleich EURO 5.000,00. Es besteht eine Beteiligung an der Versorger-Allianz 450 Beteiligungs GmbH & Co. KG, Bonn in Höhe von EURO 126.000,00. Zum Bilanzstichtag ist eine zusätzliche Pflichteinlage in Höhe von EURO 74.000,00 noch nicht eingefordert worden. Unter den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind überwiegend Forderungen aus den Pachten für das Gas- und Wassernetz sowie den Energie- und Wasservertrieb erfasst. Möglichen Ausfallrisiken bestehen nicht, daher wurde keine Pauschalwertberichtigung erfasst. Die Forderungen sind innerhalb eines Jahres fällig. Das gezeichnete Kapital beträgt zum 31. Dezember 2023 EURO 1.363.200,00. Die sonstigen Rückstellungen betreffen im Wesentlichen Jahresabschlusskosten, Risiken aus der Unangemessenheit von Preisanpassungen, EDV-Archivierung der VA und die Abgeltung des ASP-Betriebs 2024 bis 2025 sowie Verpflichtungen gegenüber dem Personal. Für die Verbindlichkeiten bestehen folgende Restlaufzeiten:
Für die Verbindlichkeiten des Vorjahres bestehen folgende Restlaufzeiten:
Sonstige finanzielle Verpflichtungen Die Gesellschaft ist Mitglied der Zusatzversorgungskasse (ZVK). Gegenüber den Arbeitnehmern besteht für den Fall, dass die Versorgungskasse ihren Verpflichtungen nicht mehr nachkommen kann, eine Einstandspflicht der Gesellschaft. Die Höhe einer möglichen Verpflichtung kann derzeit nicht beziffert werden. Bei der Einstandspflicht handelt es sich um eine mittelbare Pensionsverpflichtung, für die nach Art. 28 Abs. 1 EGHGB ein Passivierungswahlrecht besteht. Sonstige finanzielle Verpflichtungen bestehen aus den Verträgen über die Einbringung von EDV-Dienstleistungen. Die jährliche Belastung ab 2023 beläuft sich auf rd. TEURO 28 zzgl. Abgeltungsbetrag. Gegenüber der Versorger- Allianz 450 GmbH & Co. KG besteht noch eine zugesagte bisher nicht eingeforderte Pflichteinlage in Höhe von EURO 74.000,00 offen. V. Erläuterungen zu den einzelnen Posten der Gewinn- und VerlustrechnungDie Umsatzerlöse setzen sich wie folgt zusammen:
Die Umsatzerlöse verringerten sich um TEURO 7.074 (68,7 %). Unter den sonstigen betrieblichen Erträgen sind im Wesentlichen Auflösung von Rückstellungen, einmalige sonstige Erträge aus dem Verkauf Regulierungskonto. Der Materialaufwand setzt sich wie folgt zusammen: a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe:
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen:
VI. Sonstige AngabenMitarbeiterIm Jahresdurchschnitt waren 2 Angestellte beschäftigt. Angaben zu den OrganenGesellschafter Bäderbetriebe Werdohl GmbH, Werdohl Mark-E AG, Hagen Aufsichtsrat Christoph Plaßmann Vorsitzender Selbständiger Kaufmann Erik Höhne stellv. Vorsitzender Mitglied des Vorstandes Mark-E AG Volker Neumann Mitglied des Vorstandes Mark-E AG Dirk Middendorf Geschäftsführer Wilhelm Jansen Selbständiger Kaufmann Thorsten Hänel Elektriker Friedhelm Hermes Steuerberater Andreas Späinghaus Bürgermeister Geschäftsführung Dipl.-Ingenieur Frank Schlutow Die Aufsichtsratvergütungen betrugen im Berichtsjahr TEURO 3. Die Bezüge der Geschäftsführung einschließlich Sach- und sonstigen Bezügen betrugen TEURO 171, davon TEURO 143 Grundgehalt, TEURO 21 erfolgsabhängige Tantieme und TEURO 7 Sachbezüge. PrüfungshonorarDas Gesamthonorar für den Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2023 betrug TEURO 14 und entfiel in Höhe von TEURO 10 auf Abschlussprüfungsleistungen und in Höhe von TEURO 4 auf Steuerberatungsleistungen. Geschäfte mit nahestehenden PersonenAlle Geschäfte mit nahen stehenden Personen wurden zu marktüblichen Bedingungen abgewickelt. Nachtragsbericht Vorgänge von besonderer Bedeutung sind nach Abschluss des Geschäftsjahres 2023 nicht eingetreten. ErgebnisverwendungEntsprechend dem geschlossenen Ergebnisabführungsvertrag vom 01.06.2017, erhält der Minderheitsgesellschafter eine Ausgleichszahlung von EURO 242.066,80 und darüber hinaus wird der verbleibende Gewinn von EURO 1.292.844,15 an die Obergesellschaft Bäderbetriebe Werdohl abgeführt.
Werdohl, im April 2024 Stadtwerke Werdohl GmbH Frank Schlutow, Geschäftsführer Anlagenspiegel zum 31. Dezember 2023
Tätigkeitsabschluss für das Geschäftsjahr 2023 gemäß § 6b Abs. 3 EnWGAllgemeine Erläuterungen Am 30. Juni 2011 verabschiedete der Deutsche Bundestag die Novelle des Gesetzes über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (Energiewirtschaftsgesetz - EnWG), die am 03. August 2011 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde. Aufgrund der geänderten Vorschriften hat die Stadtwerke Werdohl GmbH, als vertikal integriertes Energieversorgungsunternehmen ab dem Geschäftsjahr 2011 den Tätigkeitsabschluss (§ 6b Absatz 3 EnWG) mit dem geprüften Jahresabschluss beim elektronischen Bundesanzeiger zur Veröffentlichung einzureichen und über die Tätigkeiten gemäß § 6b Absatz 3 EnWG zu berichten (§ 6b Absatz 7 EnWG). Für die Stadtwerke Werdohl ergeben sich die folgenden Tätigkeitsbereiche: Gasverteilung Sonstige Aktivitäten - innerhalb des Gassektors Sonstige Aktivitäten - außerhalb des Gassektors Mit unserem Tätigkeitsabschluss 2023 erfüllen wir die Berichtspflicht nach § 6b der EnWG - Novelle 2011. In der internen Rechnungslegung führen wir gemäß § 6b EnWG jeweils getrennte Konten für die Tätigkeiten der Gasverteilung. Für die Gasverteilung erstellen wir eine Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung (Tätigkeitsabschluss) gemäß den Anforderungen nach § 6b Absatz 3 EnWG. Tätigkeits-Bilanz Gasverteilung zum 31. Dezember 2023Aktiva
Tätigkeits-Gewinn- und Verlustrechnung Gasverteilung für die Zeit vom 01.01. - 31.12.2023
Anlagenspiegel Gasverteilung zum 31. Dezember 2023
Angaben zu dem Tätigkeitsabschluss gemäß § 6b Absatz 3 EnWG Im Hinblick auf die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, die dem Tätigkeitsabschluss zugrunde gelegt wurden, verweisen wir auf die Angaben im Anhang des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2023 der Stadtwerke Werdohl GmbH. Weitere Angaben gemäß § 6b Absatz 3 EnWG: Bilanz Alle Bilanzwerte werden im ersten Schritt direkt den Tätigkeiten zugeordnet. Soweit eine direkte Zuordnung nicht möglich ist, erfolgt die Zuordnung mittels Verteilschlüssel. Anlagevermögen Die Anlagenspiegel zeigen die Aufgliederung sowie die Entwicklungen der in der Tätigkeitsbilanz zusammengefassten Anlagepositionen. Die Vermögensgegenstände der gemeinsamen Bereiche wurden anteilig bei der Tätigkeit Gasverteilung Netz berücksichtigt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Alle Forderungen in der Tätigkeit Gasverteilung Netz sind innerhalb eines Jahres fällig. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten weisen folgende Fälligkeiten auf:
Gewinn -und Verlustrechnung Aufgrund der massiven Änderung des Geschäftsmodells und der damit verbundenen Organisationsänderung der Stadtwerke Werdohl GmbH ist eine Zuordnung der Gesamtkosten pauschal im Verhältnis 68 % Gasnetz, 30 % Wasserversorgung und 2 % Gasvertrieb angemessen und sachgerecht. Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Stadtwerke Werdohl GmbH, Werdohl Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Stadtwerke Werdohl GmbH, Werdohl, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Stadtwerke Werdohl GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse o entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 und o vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung des gesetzlichen Vertreters und des Aufsichtsrates für den Jahresabschluss und den Lagebericht Der gesetzliche Vertreter ist verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner ist der gesetzliche Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die er in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt hat, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist der gesetzliche Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat er die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist er dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem ist der gesetzliche Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner ist der gesetzliche Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die er als notwendig erachtet hat, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus o identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen und Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, das aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können, o gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben, o beurteilen wir die Angemessenheit der von dem gesetzlichen Vertreter angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von dem gesetzlichen Vertreter dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben, o ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von dem gesetzlichen Vertreter angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann, o beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt, o beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens, o führen wir Prüfungshandlungen zu den von dem gesetzlichen Vertreter dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von dem gesetzlichen Vertreter zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen Vermerk über die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG Prüfungsurteile Wir haben geprüft, ob die Gesellschaft ihre Pflichten zur Rechnungslegung nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 eingehalten hat. Darüber hinaus haben wir den Tätigkeitsabschluss für die Tätigkeit Gasverteilung nach § 6b Abs. 3 Satz 1 EnWG - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 des Jahresabschlusses, die gleichzeitig die Gewinn- und Verlustrechnung des Tätigkeitsabschlusses darstellt - geprüft. o Nach unserer Beurteilung wurden die Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten in allen wesentlichen Belangen eingehalten. o Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Tätigkeitsabschluss in allen wesentlichen Belangen den Vorschriften des § 6b Abs. 3 Sätze 5 bis 7 EnWG. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung der Einhaltung der Pflichten zur Führung getrennter Konten und des Tätigkeitsabschlusses in Übereinstimmung mit § 6b Abs. 5 EnWG unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung nach § 6b Energiewirtschaftsgesetz (IDW PS 610 n.F.) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG" weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir wenden als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft die Anforderungen des IDW Qualitätssicherungsstandards: Anforderungen an die Qualitätssicherung in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QS 1) an. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG zu dienen. Verantwortung des gesetzlichen Vertreters für die Rechnungslegung nach § 6b Abs. 3 EnWG Der gesetzliche Vertreter ist verantwortlich für die Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten. Der gesetzliche Vertreter ist auch verantwortlich für die Aufstellung des Tätigkeitsabschlusses nach den deutschen Vorschriften des § 6b Abs. 3 Sätze 5 bis 7 EnWG. Außerdem ist der gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die er als notwendig erachtet hat, um die Pflichten zur Führung getrennter Konten einzuhalten. Die Verantwortung des gesetzlichen Vertreters für den Tätigkeitsabschluss entspricht der im Abschnitt "Verantwortung des gesetzlichen Vertreters und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht" hinsichtlich des Jahresabschlusses beschriebenen Verantwortung. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten der Gesellschaft nach § 6b Abs. 3 EnWG. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, o ob der gesetzliche Vertreter seine Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten in allen wesentlichen Belangen eingehalten hat und o ob der Tätigkeitsabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen Vorschriften des § 6b Abs. 3 Sätze 5 bis 7 EnWG entspricht. Ferner umfasst unsere Zielsetzung, einen Vermerk in den Bestätigungsvermerk aufzunehmen, der unsere Prüfungsurteile zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG beinhaltet. Die Prüfung der Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten umfasst die Beurteilung, ob die Zuordnung der Konten zu den Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 4 EnWG sachgerecht und nachvollziehbar erfolgt ist und der Grundsatz der Stetigkeit beachtet wurde. Unsere Verantwortung für die Prüfung des Tätigkeitsabschlusses entspricht der im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" hinsichtlich des Jahresabschlusses beschriebenen Verantwortung.
Bielefeld, den 22. Mai 2024 DR.
RÖHRICHT - DR. SCHILLEN GmbH
Cebulla, Wirtschaftsprüfer Heidbrink, Wirtschaftsprüfer Der vorliegende Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 wurde am 9. Oktober 2024 festgestellt. |
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