Möller
GmbH
Schwaan
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2018
EUR |
31.12.2017
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
118.436,50 |
11.853,50 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
88.944,00 |
1,00 |
| II.
Sachanlagen |
29.492,50 |
11.852,50 |
| B.
Umlaufvermögen |
219.224,06 |
262.807,47 |
| I.
Vorräte |
18.673,33 |
14.411,36 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
115.562,05 |
95.505,02 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
38.094,50 |
41.014,06 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
84.988,68 |
152.891,09 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
88,69 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
337.749,25 |
274.660,97 |
Passiva
|
|
31.12.2018
EUR |
31.12.2017
EUR |
| A.
Eigenkapital |
246.663,19 |
217.654,95 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
192.654,95 |
234.522,10 |
| III.
Jahresüberschuss |
29.008,24 |
-41.867,15 |
| B.
Rückstellungen |
12.267,68 |
10.625,08 |
| C.
Verbindlichkeiten |
78.818,38 |
46.380,94 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
65.547,38 |
41.380,94 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
13.271,00 |
5.000,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
337.749,25 |
274.660,97 |
Anhang
1. Allgemeine Angaben
Der vorliegende Jahresabschluss der Möller GmbH
zum
31. Dezember 2018 wurde auf Grundlage der
Gliederungs-, Bilanzierungs- und
Bewertungsvorschriften des Dritten Buches des
Handelsgesetzbuches sowie nach den einschlägigen
Vorschriften des GmbH-Gesetzes aufgestellt.
Für die Gewinn - und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
1. Nach den in § 267 HGB angegebene
Größenklassen handelt es sich bei der
Gesellschaft um eine kleine Kapitalgesellschaft.
1. Größenabhängige Erleichterungen
wurden bei der Erstellung (§§ 266 Abs. 1, 276 und
288 HGB) und bei der Offenlegung (§§ 326 bzw. 327
HGB) des Jahresabschlusses in Anspruch genommen.
2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Aufbau und Gliederung des Jahresabschlusses entsprechen dem
Vorjahr.
Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des
Unternehmens ausgegangen. Die
Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln
bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich
sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt
worden, selbst wenn diese erst nach dem Abschlussstichtag
und der Aufstellung bekannt geworden sind.
Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind
unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung
berücksichtigt worden.
Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der
Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen
verrechnet worden. Das Saldierungsverbot des § 246
Abs. 2satz 2 HGB wurde beachtet.
Erworbene immaterielle
Vermögensgegenstände des Anlagevermögens
wurden mit den Anschaffungskosten vermindert um die
planmäßigen Abschreibungen bewertet.
Das
Sachanlagevermögen wurde gem. § 253 Abs. 1
HGB zu Anschaffungskosten, vermindert um
planmäßige Abschreibungen angesetzt. Die
Anschaffungskosten wurden gem. § 255 Abs. 1 HGB
ermittelt.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens
bis zu einem Wert von EUR 800,-- wurden voll abgeschrieben.
Die Entwicklung der einzelnen Posten des
Anlagevermögens ist unter Angabe der Abschreibungen
des Geschäftsjahres im Anlagespiegel dargestellt.
Das
Umlaufvermögen, insbesondere der Warenbestand
wurde gem.
§ 253 Abs. 1 und 3 HGB mit seinen
Anschaffungskosten bewertet.
Die Aufstellung des Inventars erfolgte nach den
Grundsätzen der §§ 240 und 241 HGB.
Die
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und die
sonstigen Vermögensgegenstände wurden mit
Nominalwerten angesetzt
.
Die
sonstigen Vermögensgegenstände wurden
einzeln aufgezeichnet.
Der
Kassenbestand und die Guthaben bei
Kreditinstituten sind mit den Nominal-
werten angesetzt worden.
Aktive Rechnungsabgrenzungsposten wurden gem. §
250 Abs.1 i. V. m.
§ 252 Abs.1 Nr.5 HGB entsprechend der
Verursachung der Aufwendungen gebildet.
Bei der Bildung der
Rückstellungen wurden alle erkennbaren Risiken
und ungewissen Verbindlichkeiten berücksichtigt. Sie
wurden gem. § 253 Abs.1 HGB in Höhe des Betrages
angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendig ist.
Die ausgewiesenen
Verbindlichkeiten sind gem. § 253 Abs. 1 HGB
mit ihrem Erfüllungsbetrag passiviert.
Fremdwährungsverbindlichkeiten bestehen nicht.
3. Ergänzende Angaben
Der Jahresüberschuss wird auf neue Rechnung
vorgetragen.
Die Geschäfte wurden im Berichtsjahr von Herrn
Jens Möller geführt.
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
sind in branchenüblichem Umfang durch
Eigentumsvorbehalte gesichert.
Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB
oder sonstige, nicht in der Bilanz aus-
gewiesene finanzielle Verpflichtungen, bestanden am
Bilanzstichtag nicht.
Rostock, den 28.02.2020
Jens Möller
Geschäftsführer
Angabe der
Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern
1.1.2018 -
31.12.2018
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern beträgt 4.545,12 EUR. Der Betrag der
Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände
gegenüber Gesellschaftern beträgt 38.094,50
EUR.
1.1.2017 -
31.12.2017
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern beträgt 2.134,16 EUR. Der Betrag der
Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände
gegenüber Gesellschaftern beträgt 41.123,58
EUR.
sonstige Berichtsbestandteile
gez. Jens Möller
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 28.02.2020 festgestellt.
|