MLG Holding
GmbH
Erkelenz
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
4.167,00 |
4.167,00 |
| I.
Finanzanlagen |
4.167,00 |
4.167,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
6.756,59 |
6.860,39 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
5.096,32 |
|
| davon
gegen Gesellschafter |
5.096,32 |
|
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
1.660,27 |
6.860,39 |
| Aktiva |
10.923,59 |
11.027,39 |
Passiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Eigenkapital |
10.833,59 |
10.977,39 |
| I.
eingefordertes Kapital |
12.500,00 |
12.500,00 |
| 1.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| 2.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
-12.500,00 |
-12.500,00 |
| II.
Verlustvortrag |
1.522,61 |
1.501,27 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
143,80 |
21,34 |
| B.
Rückstellungen |
50,00 |
50,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
40,00 |
|
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
40,00 |
|
| Passiva |
10.923,59 |
11.027,39 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die MLG Holding GmbH hat ihren Sitz in Erkelenz und
ist im Handelsregister des Amtsgerichts
Mönchengladbach unter der Nummer HR B 19747
eingetragen.
Der Jahresabschluss der MLG Holding GmbH, Erkelenz,
zum 31.12.2022 wurde nach den Vorschriften der
§§ 242 ff HGB unter Beachtung der
ergänzenden Bestimmungen für
Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff HGB) sowie des
GmbH-Gesetzes aufgestellt.
Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr.
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
im Sinne der §§ 264, 267 Abs. 1 HGB auf. Der
Jahresabschluss umfasst somit die Bilanz, die Gewinn- und
Verlustrechnung und den Anhang. Die Gewinn- und
Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren
(§ 275 Abs. 2 HGB) aufgestellt. Die Gliederung der
Bilanz erfolgte nach den gesetzlichen Bestimmungen des
§ 266 HGB.
Die Aufstellung des Jahresabschlusses ist unter
Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss
angewandten Gliederungsgrundsätze nach den geltenden
Vorschriften des Handelsgesetzbuches erfolgt (§§
265 Abs. 1, 266 ff HGB).
Die Erleichterungsvorschriften des § 274a
HGB und des § 288 Abs. 1 HGB wurden bei der
Aufstellung des Jahresabschlusses teilweise in Anspruch
genommen.
II. Angaben zu den Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
1. Allgemeine Angaben zu den Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden im
Vergleich zum Vorjahr unverändert angewendet und
folgen den geltenden Bestimmungen des Handelsgesetzbuches.
2. Finanzanlagen
Das Finanzanlagevermögen wird zu
Anschaffungskosten angesetzt.
Außerplanmäßige Abschreibungen werden bei
Vorliegen voraussichtlich dauernder Wertminderungen
vorgenommen. Zuschreibungen aufgrund des
Wertaufholungsgebots erfolgen bis zu den
Anschaffungskosten, wenn die Gründe für eine
dauerhafte Wertminderung nicht mehr bestehen.
3. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind mit dem Nennwert
bewertet. Sofern erforderlich, erfolgen Abschreibungen
(Einzelwertberichtigungen) auf den niedrigeren, am
Abschlussstichtag beizulegenden Wert.
4. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben
bei Kreditinstituten und Schecks
Die flüssigen Mittel werden zu Nominalwerten
angesetzt.
5. Aktive Rechnungsabgrenzungsposten
Die Bewertung erfolgt zu den zeitanteilig auf die
folgenden Geschäftsjahre entfallenden Aufwendungen.
6. Eigenkapital
Das Stammkapital ist als gezeichnetes Kapital
ausgewiesen und wird zum Nennbetrag bewertet.
7. Steuerrückstellungen und sonstige
Rückstellungen
Die Steuerrückstellungen und die sonstigen
Rückstellungen werden je für alle weiteren
ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei werden alle
erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Der Ansatz erfolgt mit dem nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrag.
Verpflichtungen mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr werden mit dem laufzeitadäquaten
durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben
Geschäftsjahre abgezinst (§ 253 Abs. 2 HGB).
8. Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten werden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
9. Passive Rechnungsabgrenzungsposten
Als Rechnungsabgrenzungsposten werden auf der
Passivseite Einnahmen vor dem Abschlussstichtag
ausgewiesen, sofern sie Ertrag für eine bestimmte Zeit
nach diesem Tag darstellen.
III. Sonstige Angaben
1. Mitarbeiter
Die durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer
beträgt 0 (Vorjahr: 0).
2. Haftungsverhältnisse im Sinne des §
251 HGB
Haftungsverhältnisse im Sinne des
§ 251 HGB bestehen zum Bilanzstichtag nicht.
3. Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Es bestehen keine sonstigen finanziellen
Verpflichtungen, die für die Beurteilung der
Finanzlage von Bedeutung sind.
sonstige Berichtsbestandteile
Erkelenz, 30.06.2023
MLG Holding GmbH
Geschäftsführer
Mats Lucas Görlich
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 30.06.2023
festgestellt.
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