ML sport
GmbH
Schwandorf
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
366.157,38 |
330.918,38 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
53.333,00 |
60.000,00 |
| II.
Sachanlagen |
312.824,38 |
270.918,38 |
| B.
Umlaufvermögen |
314.250,68 |
251.423,21 |
| I.
Vorräte |
6.436,42 |
3.505,32 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
38.604,87 |
15.828,08 |
| III.
Wertpapiere |
37.500,00 |
19.500,00 |
| IV.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
231.709,39 |
212.589,81 |
| Summe
Aktiva |
680.408,06 |
582.341,59 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
178.267,11 |
32.434,49 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
5.960,54 |
5.960,54 |
| III.
Gewinnvortrag |
41.473,95 |
0,00 |
| IV.
Jahresüberschuss |
105.832,62 |
0,00 |
| V.
Bilanzgewinn / Bilanzverlust |
0,00 |
1.473,95 |
| B.
Rückstellungen |
11.479,24 |
5.300,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
252.996,71 |
244.804,40 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
19.683,08 |
41.820,78 |
| Summe
Passiva |
680.408,06 |
582.341,59 |
Anhang
Der Jahresabschluss der ML sport GmbH wurde auf
Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen
Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu
beachten. Die Gesellschaft ist zum Abschlussstichtag als
kleine Kapitalgesellschaft gem. § 267 Abs. 1 HGB
einzustufen. Größenabhängige
Erleichterungen wurden bei der Offenlegung des
Jahresabschluss in Anspruch genommen.
Ein Wechsel der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt.
Vom Wahlrecht zur Aktivierung selbsterstellter
immaterieller Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens wurde kein Gebrauch gemacht.
Das Sachanlagevermögen wurde zu den
Anschaffungs-/Herstellungskosten angesetzt, vermindert um
die planmäßige lineare Abschreibung unter
Berücksichtigung der voraussichtlichen Nutzungsdauer.
Der entgeltlich erworbene Firmenwert wird über
einen Zeitraum von 10 Jahren abgeschrieben.
Die Finanzanlagen wurden zu den Anschaffungskosten
angesetzt.
Die Bewertung der Vorräte erfolgte zu den
Anschaffungs-/Herstellungskosten. Soweit am Bilanzstichtag
ein niedrigerer beizulegender Wert vorlag, wurde dieser
angesetzt.
Die Bewertung der Forderungen erfolgte unter
Berücksichtigung sämtlicher erkennbarer Risiken.
Der Ansatz der sonstigen Forderungen erfolgte zum
Nennwert.
Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem
Jahr: 0 €
Sonstige Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr
als einem Jahr: 0 €
Forderungen gegenüber Gesellschafter: 27.710,00
€
Der Ansatz der Kassen-/Bankbestände erfolgte mit
dem Nennwert.
Die Rechnungsabgrenzungsposten wurden zum Nennwert
angesetzt.
Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrags angesetzt. Dabei wurden die
voraussichtlichen Kostensteigerungen bis zum
Erfüllungstag berücksichtigt. Soweit die
Restlaufzeit von Rückstellungen am Bilanzstichtag mehr
als ein Jahr betrug, erfolgte eine Abzinsung nach §
253 Abs. 2 S. 1 HGB. Hierfür wurde auf die von der Dt.
Bundesbank veröffentlichten Abzinsungssätze
zurückgegriffen.
Steuerrückstellungen betreffen die Steuern
für das laufende Geschäftsjahr.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlicheiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als
fünf Jahren: 0 €
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschafter: 0
€
Die Gesellschaft beschäftigte im abgelaufenen
Geschäftsjahr: 32 Arbeitnehmer.
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurde die Gesellschaft durch die
einzelvertretungsberechtigte
Gesellschafter-Geschäftsführerin Margit Liegl
vertreten.
Teublitz, den 03.05.2024
gez.
Margit Liegl
Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses
erfolgte am 16.5.2024.
|