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Music-Hefi-Media GmbH & Co. KGWetzlarJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014BilanzAktiva
AnhangAllgemeine Angaben und Erläuterungen Der Jahresabschluss der Music-Hefi-Media GmbH & Co. KG, Biebertal, im Folgenden kurz "Gesellschaft" genannt, wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend wurden die Regelungen des Gesellschaftsvertrages beachtet. Bei der Gesellschaft handelt es sich um eine Kommanditgesellschaft im Sinne des § 264a HGB, bei der keine natürliche Person persönlich haftender Gesellschafter ist. Die Bilanzsumme der Gesellschaft beträgt zum 31. Dezember 2014 TEUR 211. Nach der Gewinn- und Verlustrechnung 2014 wurden im Geschäftsjahr Umsatzerlöse in Höhe von TEUR 4 erziehlt. Damit ist die Gesellschaft eine kleine Personenhandelsgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB. Die für die kleinen Personenhandelsgesellschaften geltenden Erleichterungen für die Aufstellung und Offenlegung des Jahresabschlusses haben in Bezug auf den Anhang Anwendung gefunden. Die Bilanz wurde nach dem Gliederungsschema der § 266 HGB aufgestellt. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Der Jahresabschluß wurde auf der Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt und nach ertragsteuerlichen Vorschiften ausgerichtet. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt. Im einzelnen waren dies folgende Grundsätze und Methoden: Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens sind zu Anschaffungskosten, vermindert um die planmäßigen Abschreibungen, bewertet. Die Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und entsprechend den steuerlichen Vorschriften linear vorgenommen. Die geringwertigen Wirtschaftsgüter sind im Erwerbsjahr voll abgeschrieben worden . Bei den Vorräten sind die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe mit den Anschaffungskosten, während die unfertigen Erzeugnisse und die fertigen Erzeugnisse und Waren mit den Herstellungskosten bewertet worden sind. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden grundsätzlich zum Nennwert bewertet. Wertberichtigungen für individuell ermittelte Einzelrisiken sowie eine Pauschalwertberichtigung wegen des allgemeinen Kreditrisikos waren nicht zu berücksichtigen. Die sonstigen Rückstellungen sind so bemessen, dass sie nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung allen erkennbaren Risiken in ausreichendem Umfang Rechnung tragen. Die Bewertung der Verbindlichkeiten erfolgt zu den jeweiligen Erfüllungsbeträgen. Angaben zu den Posten der Bilanz Die horizontale Entwicklung und Zusammensetzung des Anlagevermögens zeigt der Brutto-Anlagenspiegel, der der Bilanz beigefügt ist. Die im Umlaufvermögen ausgewiesenen Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände in Höhe von TEUR 3 haben eine erwartende Restlaufzeit von weniger als einem Jahr. Die Gesellschaft weist zum Abschussstichtag einen nicht gedeckten Fehlbetrag von 13.100,70 Euro aus. Nach Auffassung der Geschäftsleitung ist diese buchmäßige Überschuldung durch stille Reserven ausreichend abgedeckt und steht der Unternehmensfortführung somit nicht entgegen. Die Zusammensetzung der Verbindlichkeiten unter Angabe der jeweiligen Restlaufzeit ergibt sich auch nachstehender Aufstellung:
Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Das Jahresergebnis stammt aus dem Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit. Eine Aufteilung des Steueraufwandes auf die Teilergebnisse der gewöhnlichen und außergewöhnlichen Geschäftstätigkeit erübrigt sich daher. Sonstige Pflichtangaben Persönlich haftende Gesellschafterin ist die Music-Hefi-Media Verwaltungs GmbH mit Sitz in Biebertal. Das Stammkapital der Komplementärin betrug zum 31.12.2014 EUR 25.000,00. Die persönlich haftende Gesellschafterin leistet keine Einlage, ist am Kapital und Vermögen der Gesellschaft nicht beteiligt. Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens durch die Music-Hefi-Media Verwaltungs GmbH in Biebertal, Geschäftsführer Herr Josef Heinzelmann, geführt. Er ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Das Jahresergebnis wurde durch Gutschrift auf den Gesellschafterkonten verwendet. Die Haftungseinlagen der Kommanditisten wurden in voller Höhe eingezahlt. Die Gesellschaft beschäftige im Geschäftsjahr einen Arbeitnehmer.
Biebertal, den 15. Dezember 2015 gez. Josef Heinzelmann, Geschäftsführer sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 15.12.2015 festgestellt. |
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